Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Bayerischen versichert, muss die Bayerische als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Bayerische wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Bayerischen versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Alle eigenen Kfz-Tarife der Bayerischen trägt ihre Gesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG in München. Dazu gehört auch die E-Auto-Versicherung für „BYD Harmony“-Kunden; für alle gilt der Meldeweg unten. Bis September 2020 hieß die Gesellschaft Bayerische Beamten Versicherung AG, und ältere Schreiben können noch diesen Namen tragen. Anders ist es bei der Klassiker-Versicherung des Partners Herzenssache für Oldtimer und andere Liebhaberfahrzeuge: Versicherer ist dort eine Zeichnungsgemeinschaft unter Führung der Gothaer, mit eigener Schadenshotline.
Deinen Schaden meldest du der Bayerischen online. Am kürzesten ist der Weg über die Adresse „diebayerische.de/kfz-schadenmelden“. Sie führt direkt in ein Formular, das die ControlExpert GmbH im Auftrag der Bayerischen betreibt. Dort setzt du den Haken zum Datenschutz und klickst „Schadenmeldung starten“.
Über die Website kommst du in dasselbe Formular. Auf der Seite „Kfz-Schaden online melden“ fragt die Bayerische zuerst: „Welche Art Schaden soll reguliert werden?“ Als Geschädigter wählst du „Nein, eine andere bei der Bayerischen versicherte Person hat den Schaden verursacht“. Der Knopf „Zum Schadenformular“ öffnet das Formular dann in einem neuen Tab. Die Antwort „Ja, es geht um meinen Vertrag bei der Bayerischen“ ist eine Falle: Sie führt in den Weg für Kunden, der Versicherungsscheinnummer, Name und Geburtstag des Kunden verlangt.
Das Formular fragt dann: „Wer meldet den Schaden?“ Hier wählst du die Karte „Geschädigter“: „Ihr Fahrzeug wurde durch ein bei uns versichertes Fahrzeug beschädigt.“ Danach nennt es, was du bereithalten sollst: das Kennzeichen des Verursachers, Fotos vom Schaden an deinem Auto und ein Bild deines Fahrzeugscheins.
Gefragt wird nach Datum, Ort und Hergang und ob die Polizei den Schaden aufgenommen hat. Bei „Wer hat den Schaden verursacht?“ ist für dich „Unfallgegner“ richtig, also der Kunde der Bayerischen; „Ich“ und „Ungeklärt“ nimmt das Formular ohne Warnung an. Danach gibst du dein Auto an, per Foto des Fahrzeugscheins oder mit Kennzeichen, Modell und Kilometerstand, und markierst die beschädigten Stellen. Weiter geht es erst, wenn du Fotos hochgeladen hast.
Schriftlich erreichst du die Bayerische unter ihrer allgemeinen Schadensadresse schaden@diebayerische.de oder per Post: die Bayerische, Abt. 611, 81732 München.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Bayerischen hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Bayerische zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).
Eigener Gutachter oder Gutachter der Bayerischen?
Schickt die Bayerische einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag.
Auf der Startseite ihres Formulars nennt die Bayerische als Wege nach der Meldung „Auszahlung“, „Werkstattreparatur“, „Video-Besichtigung“ und „Schadenkalkulation“; ein Gutachten erwähnt sie dort nicht. Die Kalkulationen dienen laut Datenschutzerklärung des Formulars „der Feststellung der Schadenhöhe“, bei Haftpflicht- wie bei Kaskoschäden. Reichen deine Angaben dafür nicht, wirst du zu einer Besichtigung per Videotelefonat mit einem Kfz-Experten der ControlExpert GmbH eingeladen. Das ist Schadenssteuerung: Bewertet wird dein Schaden im Auftrag der Versicherung, nicht von einem Sachverständigen in deinem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Bayerische im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die Bayerische nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Kfz-Schaden-Assistance und Partnerwerkstatt
Mit ihrer „Kfz-Schaden-Assistance“ organisiert die Bayerische nach einem Anruf die Reparatur in einer Partnerwerkstatt. Dazu zählt sie einen Hol- und Bringdienst, bei Kaskoschäden einen Ersatzwagen, eine Reinigung und sechs Jahre Garantie auf die Reparatur. Ihr Netz umfasst nach eigenen Angaben „1.500+ Partnerwerkstätten“; die Zahl steht ohne Datum auf ihrer Seite für Kunden von BYD. Fremdschäden und Geschädigte erwähnt die Bayerische dabei so:
Laut Fußnote in ihrem Infoblatt dazu (Juni 2026) gelten die Leistungen „Bei einer Reparatur im Werkstattnetz der Bayerischen“. Wie du als Geschädigter den Service anforderst und ob du Hol- und Bringdienst oder einen Ersatzwagen bekommst, steht dort nicht.
Nutzen musst du den Service nicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesem Service fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die Bayerische kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Laut Jahresbericht 2025 der BA treibt die Gesellschaft „Effizienzsteigerungen in der Schadenbearbeitung“ voran und setzt seit Mitte 2025 neue Ansätze um, „die die Schadenregulierungskosten verringern sollen“. Weiter heißt es dort: „So wurde ein neues Sachverständigennetzwerk etabliert. In der KFZ- und der Wohngebäudesparte wird eine Vorabprüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Gutachten durchgeführt …“
In ihrer Dienstleisterliste (Stand September 2026) führt die Bayerische die Kategorie „Dienstleister in Schadenfällen“, unter anderem für die „Überprüfung von Rechnungen, Kostenvoranschlägen und Gutachten“.
Kürzt die Bayerische das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die Bayerische wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. In ihrem „Leitfaden für den Schadenfall“ zur Kfz-Haftpflicht wendet sich die Bayerische an Kunden, die Altschäden beim Gegner vermuten. Sie bittet sie um Fotos der Anstoßstelle am eigenen Auto, „damit wir den Vorgang einem Sachverständigen zur Prüfung vorlegen können“. In Ausnahmefällen kann nach ihren Angaben eine „Fahrzeug-Gegenüberstellung“ erforderlich sein. In ihrem Online-Formular musst du die Frage „Gibt es unreparierte Altschäden am Fahrzeug?“ beantworten.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die Bayerische braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Bayerischen. Ist der andere bei der Bayerischen versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von ihr außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für Kunden nennt die Bayerische diese Nummern; ausdrücklich an Geschädigte richtet sich keine davon:
Kfz-Schaden-Assistance, 24 Stunden an 7 Tagen die Woche+49 89 6787-5050
Klassiker-Versicherung von Herzenssache, „24h-Schadenhotline“+49 451-290-432-95
Wenn du selbst bei der Bayerischen versichert bist
Als Kunde musst du der Bayerischen jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Alle AKB-Abschnitte auf dieser Seite stammen aus den Bedingungen 10.2026; die Bayerische verlinkt daneben noch die Bedingungen 10.2025, mit gleichen Nummern und gleichem Wortlaut.
Gemeldet wird telefonisch über die Kfz-Schaden-Assistance oben oder online; hast du den Baustein „Werkstatt-Service“, empfiehlt die Bayerische ausdrücklich „die telefonische Schadenmeldung über unsere Hotline“. Online wählst du auf der Seite „Kfz-Schaden online melden“ die Antwort „Ja, es geht um meinen Vertrag bei der Bayerischen“, unter „diebayerische.de/kfz-schadenmelden“ die Karte „Versicherungsnehmer“. Auch dein Berater vor Ort hilft laut der Bayerischen bei Schäden. Schäden an einem Oldtimer oder anderen Liebhaberfahrzeug mit der Klassiker-Versicherung von Herzenssache meldest du über deren eigene Hotline oben.
Den Stand der Bearbeitung zeigt das „Schadentracking“ der Bayerischen: Die Tracking-ID bekommst du nach der Meldung per E-Mail. Laut der Seite dazu siehst du den Stand auch im Kundenkonto „Meine Bayerische“; auf der Infoseite des Portals steht die Übersicht eingereichter Schäden allerdings noch unter „Demnächst“.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Bayerische den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest; das geht bis 1.000 Euro. In der Haftpflicht teilt dir die Bayerische die Höhe nach Abschluss der Regulierung mit, und du hast zwölf Monate ab dieser Mitteilung Zeit (I.5.1). In der Vollkasko laufen die zwölf Monate ab ihrer Zahlung (I.5.2).
Den „Rabattschutz“ kannst du nur für einen Pkw ab SF-Klasse 10 vereinbaren und nur, wenn alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind; ob du ihn hast, steht im Versicherungsschein. Mit ihm wird pro Kalenderjahr ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden. War der Fahrer beim Schaden jünger als 23, gilt der Schutz für diesen Schaden nicht (I.5.3). Wechselst du später den Versicherer, bescheinigt die Bayerische den SF-Rabatt, der sich ohne Rabattschutz ergeben hätte (I.5.3.5).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Bayerische nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Bayerische in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit dem Baustein „Werkstatt-Service“ für Pkw musst du Kaskoschäden in Deutschland in einer Partnerwerkstatt der Bayerischen feststellen und reparieren lassen (A.2.10). Zum Beitrag schreibt sie in den häufigen Fragen auf ihrer Seite zur Autoversicherung: „Grundsätzlich können Sie Ihre Werkstatt frei wählen. Sie können jedoch mit einer vertraglich vereinbarten Werkstattbindung im Schadenfall 15% am Beitrag sparen.“ Lässt du mit dem Baustein woanders reparieren oder nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abrechnen, zahlt sie nur die mittleren Stundenverrechnungssätze ihrer Partnerwerkstätten in deinem Postleitzahlgebiet. Einen Abzug in Prozent sehen die Bedingungen nicht vor. Mit diesen Sätzen rechnet sie in der Kasko auch ohne Werkstatt-Service, wenn du keine Reparaturrechnung vorlegst (A.2.5.2.1 b).
Streitest du als Verbraucher mit der Bayerischen über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden (L.1.1). Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Bayerische als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der Bayerischen versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online über ihr Formular mit der Karte „Geschädigter“. Bei „Wer hat den Schaden verursacht?“ bietet das Formular nur „Ich“, „Unfallgegner“ und „Ungeklärt“ an; den Ablauf schilderst du im Feld „Schadenhergang“. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
Versicherungskammer Bayern und Bayerischer Versicherungsverband — Öffentlicher Versicherungskonzern aus München; private Autos in Bayern und der Pfalz versichert er über den Bayerischen Versicherungsverband. Ein anderer Konzern als die Bayerische, mit eigenen Meldewegen.
BavariaDirekt — Direktversicherer des Konzerns Versicherungskammer mit Sitz in Berlin; trotz des Namens nicht die Bayerische.
Bayerische Beamtenkrankenkasse — Krankenversicherer im Konzern Versicherungskammer. Ähnlich klingt „Bayerische Beamten Versicherung AG“, bis September 2020 der Name der Kfz-Gesellschaft der Bayerischen.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Bayerischen. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut diebayerische.de und den Kfz-Versicherungsbedingungen der Bayerischen in den Fassungen 10.2026 und 10.2025.
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.