Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Versicherungskammer Bayern (VKB) oder einer ihrer Schwestermarken versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei einer dieser Marken versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Im Konzern Versicherungskammer bieten vier Marken Kfz-Versicherungen an, jede mit eigener Gesellschaft und eigenem Meldeweg. Die Versicherungskammer Bayern versichert in Bayern und der Pfalz, die Feuersozietät in Berlin und Brandenburg, die SAARLAND Versicherungen im Saarland und der Direktversicherer BavariaDirekt bundesweit. Wird dir als Versicherer der Bayerische Versicherungsverband genannt, ist das die Versicherungskammer Bayern; über diese Gesellschaft versichert sie private Autos. Die drei Regionalmarken bitten ihre Kunden, dir am Unfallort ihre „Schadenservicekarte“ zu geben. Eine Vertragsnummer von BavariaDirekt beginnt laut ihrem Formular immer mit 91. Bei BavariaDirekt gibt es ein Online-Formular für Geschädigte, bei den drei Regionalmarken nur E-Mail, Telefon und Post.
Bei der Versicherungskammer Bayern, der Feuersozietät und den SAARLAND Versicherungen gibt es online keinen Weg für Geschädigte; ihre Formulare „Schaden online melden“ sind für eigene Kunden gebaut. Bei der Versicherungskammer und der Feuersozietät klingt die Kachel „Kfz-Haftpflichtschaden“ passend. Sie ist aber der Weg für Kunden, die einen Schaden verursacht haben; im nächsten Schritt fragt das Formular: „Haben Sie als Versicherungsnehmer zum Unfallzeitpunkt das Fahrzeug gesteuert?“ Die SAARLAND Versicherungen verlangen schon im ersten Schritt „Ihre Vertragsnummer“, und ihr späterer Schritt „Geschädigter“ ist für die Angaben ihres Kunden über dich gedacht.
Dir bleiben E-Mail, Telefon und Post. Die Schadensadressen lauten schaden@vkb.de, schaden@feuersozietaet.de und schaden@saarland-versicherungen.de. Anrufen kannst du die Schadensnummer der jeweiligen Marke; eine eigene Nummer für Geschädigte nennen die drei nicht. Schreib dazu, was sie auch von ihren Kunden wissen wollen: Tag, Uhrzeit und Ort, wie es passiert ist und wer es verursacht hat. Nenne außerdem das Kennzeichen des Verursachers und, wenn du sie kennst, seine Versicherungsnummer.
Briefe gehen an die Postanschrift der jeweiligen Gesellschaft: Bayerischer Versicherungsverband, Maximilianstraße 53, 80530 München; Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG, 10913 Berlin; SAARLAND Versicherungen, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken.
Ist der Verursacher bei BavariaDirekt versichert, meldest du online über ihre Seite „Schaden melden“. Wähle dort „Kfz-Versicherung“ und dann „Schaden mit anderen Verkehrsteilnehmern/ Personen/ Sachen melden“, nicht „Ausschließlich Schaden an eigenem Fahrzeug melden“. Im nächsten Schritt kreuzt du „Fahrzeuge (Auto, Bus, Fahrrad etc.)“ an und bei „Wer meldet den Schadenfall?“ die Antwort „Ich bin Geschädigter“.
Pflicht sind dort deine Kontaktdaten mit Telefon und E-Mail sowie Name, Anschrift und Kennzeichen ihres Kunden; seine Vertrags- und Kundennummer darfst du offenlassen. Über deine E-Mail-Adresse kann BavariaDirekt dich über den Stand der Bearbeitung informieren; nach dem Absenden soll laut Formular eine Nachricht mit deiner Schadensnummer folgen.
Kennst du Name und Anschrift ihres Kunden nicht, kommst du im Formular nicht weiter. Dann nimmst du ihr „Schadenformular für Geschädigte“ und schickst es per Post an BavariaDirekt, Am Karlsbad 4–5, 10785 Berlin, oder eingescannt an schaden@bavariadirekt.de. Oder du rufst ihre Schadensnummer an.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Bei der Versicherungskammer Bayern, der Feuersozietät und den SAARLAND Versicherungen hast du als Kunde dafür eine Woche Zeit. Die Meldung allein stuft dich dort nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den deine Versicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).
Eigener Gutachter oder Gutachter der Versicherungskammer Bayern?
Beauftragt die Versicherungskammer einen Gutachter, meldet er sich laut ihrer Statusseite für Kunden im Haftpflichtfall direkt bei dir. Er arbeitet in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Verursachers im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Hinweise für Geschädigte zu Gutachter oder Abrechnung geben die Versicherungskammer, die Feuersozietät und die SAARLAND Versicherungen auf ihren Websites nicht. Die freie Gutachterwahl erwähnt keine der vier Marken. Das Formular für Geschädigte von BavariaDirekt fragt, wo und wann sie dein Auto besichtigen kann und ob du schon einen Kfz-Sachverständigen beauftragt hast. Dazu bittet es um die Reparaturrechnung oder einen Kostenvoranschlag.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die Versicherung des Verursachers nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Werkstattservice und Partnerwerkstatt
Die Versicherungskammer Bayern, die Feuersozietät und die SAARLAND Versicherungen beschreiben ihren „Werkstattservice“ nur für eigene Kunden; ob auch Geschädigte ihn nutzen können, sagen sie nicht.
Ausdrücklich auch für Geschädigte beschreibt BavariaDirekt ihren Werkstattservice. Laut BavariaDirekt geben ihre Partnerwerkstätten sechs Jahre Garantie auf Karosserie- und Lackierarbeiten, reinigen das Auto innen und außen und holen und bringen es. Sofern verfügbar, stellen sie bis zu 14 Tage ein Ersatzfahrzeug. Dafür meldest du dich bei ihrer Schadensabteilung.
Der Werkstattservice ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesem Angebot fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die Versicherungskammer Bayern kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Kürzt die Versicherung des Verursachers das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die Versicherungskammer Bayern wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Im Formular für Geschädigte fragt BavariaDirekt, ob dein Auto Vorschäden hatte und ob diese voll beseitigt waren.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die Versicherungskammer Bayern braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Versicherungskammer Bayern oder einer ihrer Schwestermarken. Ist der andere bei einer der vier Marken versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Jede Marke hat eigene Nummern; eine Nummer nur für Geschädigte nennt keine von ihnen:
Versicherungskammer Bayern, Montag bis Sonntag, 24 Stunden+49 800 6236-6236
Versicherungskammer Bayern aus dem Ausland, Montag bis Sonntag, 24 Stunden+49 89 6236-6236
Feuersozietät, Montag bis Sonntag, 24 Stunden+49 30 2633-888
BavariaDirekt, auch für Geschädigte, Montag bis Sonntag rund um die Uhr+49 89 46 22 47 27
Wenn du selbst bei der Versicherungskammer Bayern oder einer Schwestermarke versichert bist
Als Kunde musst du der Versicherungskammer jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; sie empfiehlt, dich innerhalb von 24 Stunden zu melden (AKB E.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.3.2). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, über das Formular „Schaden online melden“, im Kundenportal oder bei deinem Vertriebspartner. Den Bearbeitungsstand zeigt die Versicherungskammer auf ihrer Seite „MeinStatus“, die sich nur mit deiner Schadensnummer öffnet.
Die Feuersozietät und die SAARLAND Versicherungen haben wortgleiche Bedingungen „Kfz Vario“ mit Stand Juli 2026. Alle Regeln, die hier mit Abschnittsnummer stehen, gelten deshalb auch dort, für BavariaDirekt dagegen nicht; gemeldet wird ebenso telefonisch, online oder beim Vertriebspartner.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Versicherungskammer den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Es zählt das Kalenderjahr, in dem du den Schaden meldest (I.3.5). Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilt sie dir die Höhe nach Abschluss der Regulierung mit; danach hast du zwölf Monate Zeit, in der Vollkasko zwölf Monate ab ihrer Zahlung (I.5.1, I.5.2).
Mit dem „Rabattschutz für Pkw“ führt der erste belastende Schaden im Kalenderjahr in Haftpflicht und Vollkasko nicht zur Rückstufung (I.5.4). Fuhr am Tag des Schadens jemand unter 25 Jahren, entfällt der Rabattschutz für diesen Schaden (I.5.6). Ältere Verträge können ältere Bedingungen haben; welche Fassung für dich gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen. In der Fassung von 2020, bei den SAARLAND Versicherungen von 2021, betrug die Frist zum Erstatten sechs Monate, und die Mitteilung in der Haftpflicht gab es nur bis 1.200 Euro. Sachschäden des anderen durftest du dort nur bis 500 Euro ohne Meldung selbst ausgleichen (E.3.2). Ohne Reparatur zahlte die Kasko dort die erforderlichen Reparaturkosten, ohne Begrenzung auf die Kosten ihrer Fachwerkstatt (A.2.9.1).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Versicherungskammer nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Versicherungskammer in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.11). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was die Reparatur in einer von ihr benannten Fachwerkstatt gekostet hätte (A.2.9.1). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit dem Baustein „Werkstatt Service“ bezahlt die Versicherungskammer eine Kasko-Reparatur nur in einer Fachwerkstatt, die sie vorab benennt (A.2.10.1). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was diese Werkstatt berechnet hätte (A.2.10.3). Dafür gibt es laut ihrem Tarifrechner „bis zu 17 % Nachlass auf Ihren Kaskobeitrag“. Lässt du woanders reparieren, ohne vorher Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, zahlt sie nur so viel wie in ihrer Fachwerkstatt (A.2.10.2). Repariert eine von ihr benannte Werkstatt, gibt es auch ohne diesen Baustein Hol- und Bringservice, einen Ersatzwagen der Kleinwagen-Klasse, Reinigung und sechs Jahre Garantie (A.2.10.6).
Bei BavariaDirekt sind die Bedingungen nicht frei abrufbar; was für dich gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen. Laut ihrem Produktinformationsblatt musst du jeden Schadensfall „rechtzeitig“ anzeigen; gemeldet wird über die Nummer oben oder online mit der Wahl „Ich bin Kunde bzw. Versicherter“. Den Stand siehst du auf ihrer Seite „Schadenbearbeitung nachverfolgen“ mit Schadensnummer und Geburtsdatum oder Kennzeichen und im Kundenportal „Meine BavariaDirekt“. Einen Schaden kannst du laut BavariaDirekt innerhalb von zwölf Monaten zurückkaufen. Mit der „Werkstattbindung“ lässt du alle Reparaturen in ihren Partnerwerkstätten machen und zahlst dafür in der Kasko weniger.
Streitest du mit der Versicherungskammer Bayern oder einer ihrer Schwestermarken über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Versicherungskammer Bayern als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der Versicherungskammer Bayern oder einer Schwestermarke versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, per E-Mail oder Telefon, bei BavariaDirekt auch online. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
die Bayerische — Eigenständiger Versicherungskonzern aus München mit der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG; er gehört nicht zur Versicherungskammer.
Bayerische Versorgungskammer — Staatliche Oberbehörde, die die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen führt; ein Kfz-Versicherer ist sie nicht.
Ostdeutsche Versicherung (OVAG) — Früherer Name von BavariaDirekt; seit dem 1. Oktober 2021 heißt die Gesellschaft BavariaDirekt Versicherung AG.
Unfallversicherung der Versicherungskammer — Private Unfallversicherung mit eigener Schadensmeldung; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Versicherungskammer Bayern oder zu ihren Schwestermarken. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut vkb.de, feuersozietaet.de, saarland-versicherungen.de, bavariadirekt.de, konzern-versicherungskammer.de und den Versicherungsbedingungen „Kfz Vario“ mit Stand 1. Juli 2026; die Bedingungen von BavariaDirekt sind nicht frei abrufbar.
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
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1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
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3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.