Wichtig zu wissen: Es gibt nicht die AKB. Der Gesamtverband der Versicherer veröffentlicht Musterbedingungen, doch die sind eine unverbindliche Vorlage — jeder Versicherer schreibt seine eigene Fassung, mal wörtlich übernommen, mal spürbar abgewandelt. Maßgeblich ist immer die Fassung, die bei Abschluss oder der letzten Vertragsänderung galt, nicht die, die heute auf der Website steht. Wer über eine Leistung streitet, braucht deshalb sein Bedingungswerk, keine allgemeine Auskunft.

Geregelt sind dort die Punkte, die im Schadenfall Geld kosten: Selbstbeteiligung, eine etwaige Werkstattbindung, Meldefristen, Mitwirkungspflichten, Leistungsgrenzen bei grober Fahrlässigkeit. Verletzt du eine dieser Obliegenheiten, darf der Versicherer kürzen — je nach Schwere anteilig bis vollständig. Das ist der praktische Unterschied zur Haftpflicht des Gegners: Dort schuldet man dir Schadensersatz nach dem Gesetz, hier bekommst du eine vertragliche Leistung nach vereinbarten Regeln.

Für den Streitfall zählt vor allem eine Klausel: Die AKB sehen ein Sachverständigenverfahren vor. Setzt dein Kaskoversicherer einen Wert an, den du für zu niedrig hältst, ist das der vertraglich vorgesehene Weg, ihm zu widersprechen. Und einen Satz sollte man sich merken: Gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung gelten deine AKB überhaupt nicht. Wer dort mit Klauseln aus dem eigenen Vertrag argumentiert, argumentiert am Fall vorbei.

Nicht verwechseln mit

  • Schiedsgutachten — Das in den AKB vorgesehene Verfahren, wenn ihr euch über die Schadenhöhe nicht einigt.
  • Quotenvorrecht — Greift, wenn du nach einer Quotelung deine eigene Kasko in Anspruch nimmst.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.