Zuständig ist das Verfahren nur für Tatsachen, nicht für Rechtsfragen: Wie hoch ist der Schaden, welcher Reparaturumfang ist nötig, was war das Fahrzeug wert. Ob der Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung überhaupt leisten muss, wird dort nicht entschieden — das bleibt Sache der Gerichte.

Der Ablauf ist in den Bedingungen geregelt und läuft zügig: Jede Seite benennt ihren Sachverständigen, nachdem die andere sie dazu aufgefordert hat — nach den Musterbedingungen binnen zwei Wochen; wer die Frist verstreichen lässt, bekommt seinen Gutachter von der Gegenseite bestimmt. Maßgeblich ist auch hier deine Vertragsfassung. Beide bestimmen vor Beginn einen Obmann; einigen sie sich nicht, bestellt ihn auf Antrag das Amtsgericht. Weichen die beiden Feststellungen voneinander ab, entscheidet der Obmann — allerdings nur innerhalb der Grenzen, die die beiden Gutachten setzen. Die Kosten trägt jede Seite zunächst selbst, verteilt werden sie am Ende nach dem Erfolg: Wer weiter danebenlag, zahlt mehr.

Der Unterschied zu einem einfachen Widerspruch ist erheblich: Das Ergebnis bindet beide Seiten — wie weit, richtet sich nach deinen konkreten Bedingungen; die aktuellen Musterbedingungen halten den Rechtsweg ausdrücklich offen, und offenbar unrichtige Feststellungen binden ohnehin niemanden.

Das Verfahren steht in fast jedem Vertrag und wird praktisch nie genutzt, weil kaum jemand davon weiß. Beim unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung spielt es keine Rolle — dort gibt es keinen Vertrag, in dem so etwas vereinbart wäre.

Nicht verwechseln mit

  • Gegengutachten — Dein eigenes Gutachten gegen die Zahlen des Versicherers, aber ohne bindende Wirkung.
  • AKB — Dort steht das Verfahren — in der Fassung, die für deinen Vertrag gilt.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.