Gutachten nach
Fahrer­flucht.

Als KFZ-Sachverständigenbüro mit Standorten in Paderborn, Braunschweig und Berlin nimmt die LexUp GmbH Schäden nach einer Fahrerflucht auf und beziffert sie prüffähig. Vorab schätzen wir die Schadenhöhe kostenlos nach Fotos ein — als erste Größenordnung für Anzeige und Versicherungsmeldung, ohne Besichtigung und ohne Folgepflicht.

0 €
Ersteinschätzung nach Fotos

Erste Größenordnung zur Schadenhöhe, ohne Besichtigung und ohne Pflicht, danach etwas zu beauftragen.

95 %
Termine am selben Tag

Anteil der Besichtigungstermine, die noch am Tag der Anfrage möglich sind. Eigene Auswertung, Stand 07/2026.

8 von 10
Gutachten binnen 24 Stunden

Vom Besichtigungstermin bis zum prüffähigen Gutachten. Eigene Auswertung aller erfassten Fälle, Stand 07/2026.

12,5 Mio. €
Schadenhöhe kalkuliert

Summe aller von uns kalkulierten Schäden — vom Parkrempler bis zum Totalschaden.

Was im Gutachten
steht.

Sechs Spuren, die den Verursacher belasten können — und sechs Positionen, die über die Höhe deines Anspruchs entscheiden.

12.
Positionen, die dein Gutachten nach einer Fahrerflucht vollständig machen.

Sechs sichern Spuren für die Ermittlung, sechs beziffern deinen Anspruch — jede Position methodisch belegt.

seitlich scrollen
01
Spuren

Fremdlack am Fahrzeug

Antragungen des fremden Lacks werden gesichert und beschrieben — daraus lässt sich die Fahrzeugfarbe der Gegenseite eingrenzen.

02
Spuren

Anstoßhöhe

Höhe der Schadenzone über der Fahrbahn, gemessen und dokumentiert. Sie grenzt die Fahrzeugklasse des Verursachers ein.

03
Spuren

Kratzrichtung

Verlauf und Richtung der Kratzspuren zeigen, aus welcher Richtung und in welcher Bewegung der Anstoß erfolgte.

04
Spuren

Bruchstücke

Abgerissene Fremdteile werden erfasst und beschrieben, bevor sie verloren gehen — oft der direkteste Hinweis auf das Fahrzeug.

05
Messung

Lackschichtdicke

Gemessen an der Schadenstelle und im Umfeld, um vorhandene Vorschäden vom aktuellen Schaden zu trennen.

06
Beweis

Fotodokumentation

Jede Position mit Maßstab, Übersicht und Detail — verwertbar für Anzeige, Versicherung und ein späteres Verfahren.

08
Marktwert

Merkantile Wertminderung

Was am Markt bleibt, obwohl fachgerecht repariert wurde — eigene Schadenposition, kein Aufschlag.

09
Totalschaden

Wiederbeschaffungswert

Was ein gleichwertiges Fahrzeug am Tag des Schadens kostet. Tritt beim Totalschaden an die Stelle der Reparaturkosten.

10
Totalschaden

Restwert

Was das beschädigte Fahrzeug noch bringt. Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert ist der Wiederbeschaffungsaufwand.

11
Ausfallzeit

Nutzungsausfall

Tagessatz nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer — nur ersatzfähig, wenn ein Haftpflichtiger feststeht.

12
Pauschale

Kostenpauschale

Deckt Telefonate, Porto und Fahrten ab, ohne Einzelnachweis. Kleine Position, die regelmäßig vergessen wird.

Begutachtung eines Schadens nach Fahrerflucht

So läuft es nach der
Fahrerflucht ab.

Vier Schritte, von denen du zwei selbst gehst.

1

Anzeige erstatten

Warte damit nicht auf unsere Zahl. Spuren, Zeugen und Kameraaufnahmen verschwinden schnell — die Schadenhöhe reichst du später nach, die Anzeige nimmt die Polizei auch ohne sie auf.

sofort
2

Fotos schicken

Per WhatsApp oder über das Schadenformular. Mehrere Aufnahmen aus unterschiedlichen Abständen machen die Einschätzung genauer — was fehlt, sagen wir dir.

Tag 0
3

Einschätzung erhalten

Wir melden uns auf demselben Weg zurück mit einer geschätzten Schadenhöhe zu dem, was auf den Bildern sichtbar ist. Lässt sich ein Schaden so nicht seriös beurteilen, sagen wir das, statt eine Zahl zu nennen.

0 €
4

Weiterentscheiden

Mit der Zahl entscheidest du: Besichtigungstermin für das vollständige Gutachten, Meldung an die Kasko oder abwarten, ob der Verursacher ermittelt wird.

du

Fahrzeug bekannt oder
spurlos verschwunden.

Der häufigste Fall ist der Parkschaden am abgestellten Fahrzeug — ein hinterlassener Zettel ersetzt die nach § 142 StGB nötigen Feststellungen nach ständiger Rechtsprechung nicht; der zweite ist die Fahrerflucht im fließenden Verkehr. Wer am Ende zahlt, hängt in beiden Fällen nicht daran, ob der Fahrer gefunden wird, sondern ob ein Haftpflichtiger feststeht. Steht das Fahrzeug fest, kommt die Halterhaftung nach § 7 StVG in Betracht — bleibt auch das Fahrzeug unbekannt, gibt es keinen Gegner, gegen den sich ein Anspruch richten ließe.

Fahrzeug steht festEs gibt einen Haftpflichtigen
Fahrzeug unbekanntKasko oder Eigenrisiko
Wann es zutrifft
Kennzeichen notiert, Zeuge vorhanden oder die Ermittlung führt zum Fahrzeug. Wer am Steuer saß, muss dafür nicht feststehen.
Weder Kennzeichen noch Zeugen, die Ermittlung führt zu keinem Fahrzeug. Der häufige Fall beim Parkschaden.
Wer das Gutachten zahlt
Die KFZ-Haftpflicht der Gegenseite trägt die erforderlichen Gutachterkosten entsprechend ihrer Haftung — § 249 BGB. Den Sachverständigen wählst du selbst.
Die Ersteinschätzung bleibt kostenlos. Für ein Gutachten gibt es dann aber keinen, der es erstattet — deshalb machen wir es nur, wenn es deinem Fall wirklich hilft.
Nutzungsausfall und Wertminderung
Ersatzfähig als eigene Schadenpositionen, sofern sie im Gutachten beziffert sind.
Die Kasko ersetzt sie nicht. Die Zeit ohne Fahrzeug und den Marktwertverlust trägst du.
Was dich selbst trifft
Rechne damit, dass der Versicherer das Honorar prüft und Positionen kürzt. Bleibt ein Rest offen, ist das eine Rechtsfrage.
Selbstbeteiligung und Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Liegt die Schadenhöhe nahe an der Selbstbeteiligung, kann Selbstzahlen günstiger sein.

Unterm Strich

Das Gutachten hält
die Zahlen fest,
bevor jemand haftet.

Schadenersatzansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem du den Schädiger kennst. Bei einer Fahrerflucht beginnt diese Frist deshalb oft erst mit der Ermittlung — bis dahin besteht der Anspruch dem Grunde nach, nur ohne bekannten Gegner. Ohne dokumentierten Zustand lässt sich der Schaden nach der Reparatur aber nicht mehr belegen. Die Balkenlängen zeigen, wie viele der Positionen später noch belegbar sind, keine Auszahlungsquote.

Mit Gutachten vor der Reparatur Spuren, Messwerte und Kalkulation dokumentiert
Nach der Reparatur Rechnung vorhanden, Zustand und Spurenlage verloren

Wird der Verursacher ermittelt, nachdem die Kasko geleistet hat, ist die Arbeit nicht umsonst. Dein Anspruch gegen ihn geht nach § 86 VVG auf die Kaskoversicherung über, soweit sie geleistet hat; sie nimmt Regress. Selbstbeteiligung und Rückstufung kannst du beim Schädiger geltend machen, und Positionen, die die Kasko nie ersetzt hat — Nutzungsausfall, Wertminderung, Kostenpauschale — bleiben dein eigener Anspruch. Deshalb lohnt es sich, sie von Anfang an im Gutachten stehen zu haben.

Was wir machen — und was ausdrücklich nicht.

a

Was die Ersteinschätzung leistet.

Du bekommst eine geschätzte Schadenhöhe zu dem, was auf den Fotos sichtbar ist — eine Größenordnung, keine Feststellung. Sie ersetzt keine Besichtigung, erfasst keine verdeckten Schäden an Trägern, Sensorik oder Lackaufbau und bindet niemanden: weder Polizei noch Gericht noch eine Versicherung, die selbst begutachten lässt.
b

Was wir ausdrücklich nicht übernehmen.

Wir erstatten keine Anzeige für dich, führen keinen Schriftverkehr mit Versicherungen, entscheiden nicht über Haftung oder Kaskodeckung und leisten keine Rechtsberatung. Bleibt eine Kürzung streitig, ist das der Punkt, an dem ein Verkehrsrechtsanwalt übernimmt — wir liefern die Zahlen und erläutern unsere Kalkulation.
c

Der Weg bis zum Geld.

Nach dem Gutachten meldest du den Anspruch dort an, wo er bearbeitet wird: im Haftpflichtfall bei der gegnerischen Versicherung, im Kaskofall bei deiner eigenen — mit Gutachten, Aktenzeichen der Anzeige und Reparaturrechnung oder Kaufbeleg. Ausgezahlt wird an dich, sofern du den Anspruch nicht abgetreten hast; reparierst du vor der Auszahlung, gehst du in Vorleistung. Kürzt der Versicherer, brauchst du eine Begründung im Einzelnen.
d

Wann du reparieren lassen kannst.

Erst wenn der Schaden dokumentiert ist. Fremdlack, Anstoßhöhe und Spurenbild sind nach der Instandsetzung verloren, und ein Versicherer kann kürzen, wenn er den Schaden nicht mehr prüfen konnte. Ob Polizei oder Versicherung darüber hinaus eine eigene Besichtigung wollen, entscheiden sie — frag dort nach, bevor der Auftrag in die Werkstatt geht.
e

Wer bei uns begutachtet.

Die KFZ-Sachverständigen der LexUp GmbH — nicht von der Versicherung beauftragt und nicht an ihre Vorgaben gebunden. Auftraggeber bist du: Wir rechnen mit dir ab, nicht mit der Gegenseite über deinen Kopf hinweg. Besichtigt wird in Paderborn, Braunschweig, Berlin oder bei dir vor Ort, deutschlandweit nach Absprache.
LexUp GmbH LexUp GmbH
Kosten & Abrechnung
Ersteinschätzung immer kostenlos · Gutachten nur bei Bedarf
Ersteinschätzung
0 €
BVSK
Honorar-Maßstab
Das Honorar für ein Gutachten richtet sich nach der Schadenshöhe. Was dein Fall kostet, sagen wir vor der Beauftragung — nicht danach.
Ersteinschätzung
immer 0 €
Ohne Bedingung, ohne Folgepflicht
Haftpflichtiger steht fest
nach Haftungsquote
§ 249 BGB, soweit erforderlich
Gutachten
nur wenn nötig
Wir sagen vorher, ob es trägt
Gutachten fertig
in 24–48 Stunden
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.