Steht dein Auto nach dem Unfall in der Werkstatt, fehlt dir etwas, das du täglich benutzt hättest. Dieser Verlust ist ein Schaden — auch dann, wenn er kein Loch in dein Konto reißt, weil du keinen Mietwagen nimmst. Der Bundesgerichtshof hat die ständige Verfügbarkeit eines Fahrzeugs als Vermögenswert anerkannt: Fällt sie weg, gibt es dafür Geld.

Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Grundlage ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die praktisch jedes gängige Modell einer Gruppe zuordnet — die Sätze reichen von rund 23 Euro am Tag für einen Kleinwagen bis 175 Euro für die Oberklasse. Ältere Fahrzeuge werden pauschal herabgestuft, was bei einem gepflegten Wagen mit wenig Laufleistung angreifbar ist.

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Du musstest das Auto also fahren wollen und fahren können. Wer im Krankenhaus liegt, im Urlaub war oder einen eigenen Zweitwagen zur Verfügung hat, bekommt für diese Tage nichts. Entscheidend ist, dass dir das Ersatzfahrzeug wirklich zur Verfügung steht und zumutbar nutzbar ist — leiht dir ein Nachbar aus Gefälligkeit sein Auto, entlastet das den Schädiger nicht. Wer täglich zur Arbeit gependelt wäre, bekommt für jeden Tag.

Gezahlt wird für den erforderlichen Ausfallzeitraum — beim Totalschaden nicht die Reparaturdauer, sondern die Zeit der Wiederbeschaffung, üblicherweise mit einer Überlegungsfrist von einigen Tagen. Dazu zählen auch zurechenbare Verzögerungen: die Zeit bis zur Begutachtung, unverschuldete Lieferengpässe bei Ersatzteilen. Umgekehrt musst du das Zumutbare tun, um den Ausfall kurz zu halten. Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nie für denselben Zeitraum — entweder das eine oder das andere.

Ersatzfähig ist der erforderliche Ausfallzeitraum, und dazu gehören zurechenbare Verzögerungen: die Zeit bis zur Begutachtung, eine angemessene Überlegungsfrist, unverschuldete Lieferengpässe. Beim Totalschaden zählt statt der Reparaturdauer die Zeit der Wiederbeschaffung. Voraussetzung ist, dass du selbst das Zumutbare tust, um den Ausfall kurz zu halten.

Nicht verwechseln mit

  • Mietwagenkosten — Die tatsächlichen Kosten eines Ersatzwagens — für denselben Zeitraum schließen sich beide aus.
  • Vorhaltekosten — Bei ertragbringenden Gewerbefahrzeugen stehen Vorhaltekosten oder entgangener Gewinn im Vordergrund.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.