Rechtliche Angaben

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Sachverständigenleistungen. Springe zu dem Abschnitt, der dich interessiert.

LexUp GmbH · Paderborn Fassung: August 2026
01
§ 1 · §§ 13, 14 BGB

Geltungsbereich und Vertragspartner.

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Sachverständigenleistungen zwischen der LexUp GmbH, Bielefelder Straße 84, 33104 Paderborn (im Folgenden „wir“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „du“).
  2. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen gelten nur für die eine oder die andere Gruppe; das steht dann ausdrücklich dabei.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Das gilt auch, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
  4. Individuelle Vereinbarungen, die wir mit dir im Einzelfall treffen, gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor (§ 305b BGB). Ebenso gehen der Auftrag und die Honorarvereinbarung diesen Bedingungen vor.
02
§ 2 · § 631 BGB, § 2 RDG

Was wir leisten.

  1. Wir erbringen Sachverständigenleistungen rund um das Kraftfahrzeug, insbesondere:
    • Schadensgutachten nach Unfällen,
    • Kurzgutachten und Kostenvoranschläge bei kleineren Schäden,
    • Ermittlung von Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer,
    • Wert- und Zustandsgutachten, auch für Sonderfahrzeuge, E-Autos, Hybride, LKW und Motorräder,
    • Beweissicherung, Nachbesichtigung und Reparaturbestätigung,
    • technische Stellungnahmen zu Kürzungen und Prüfberichten der Regulierungsseite.
  2. Sieht der Schaden schon bei der Beauftragung nach einer Bagatelle aus, kann bei einem Haftpflichtschaden ein Kostenvoranschlag genügen — die Kosten eines vollständigen Gutachtens sind dann häufig nicht erstattungsfähig. Haben wir vorher konkrete Anhaltspunkte dafür, sagen wir dir das und erklären die fachlich geeigneten Varianten. Ob die Gegenseite am Ende zahlt, sagen wir damit nicht zu; das ist eine Rechtsfrage (Absatz 5).
  3. Welche Leistung wir im Einzelfall schulden, ergibt sich aus dem Auftrag. Ein Gutachten wird für den vereinbarten Zweck erstellt und ist für andere Zwecke nicht bestimmt.
  4. Wir arbeiten unabhängig und nach bestem fachlichen Wissen. Ein bestimmtes Ergebnis, ein bestimmter Schadenbetrag oder ein bestimmter Ausgang der Regulierung ist nicht Vertragsinhalt und wird nicht zugesagt. Wir sind an das gebunden, was wir am Fahrzeug feststellen — nicht an Erwartungen, auch nicht an deine.
  5. Keine Rechtsberatung. Unsere Stellungnahmen beschränken sich auf technische und kalkulatorische Fragen. Die rechtliche Prüfung von Ansprüchen, ihre Begründung gegenüber Dritten und die Vertretung übernehmen wir nicht; wir erbringen insoweit keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Hinweise zum Ablauf einer Regulierung sind allgemeine Erläuterungen und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
03
§ 3 · §§ 145 ff. BGB

Wie der Vertrag zustande kommt.

  1. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website, in Preisübersichten oder in Werbematerial ist kein bindendes Angebot.
  2. Eine Anfrage über unser Onlineformular, per Telefon, per E-Mail oder per Messenger ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme und noch kein Auftrag. Über die Website selbst kann kein Vertrag geschlossen werden.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn du uns den Auftrag erteilst und wir ihn annehmen. Der Auftrag kann in Textform, mündlich, telefonisch oder vor Ort erteilt werden. Die Annahme bestätigen wir dir vor Arbeitsbeginn in Textform.
  4. Der Beginn der Bearbeitung ersetzt weder diese Bestätigung noch die gesonderten Erklärungen nach Abschnitt 04.
  5. Ein Termin oder eine Bearbeitungszeit, die wir dir für deinen Auftrag ausdrücklich zusagen, ist verbindlich. Ohne eine solche Zusage erstellen wir das Gutachten innerhalb der Bearbeitungszeit, die wir dir vor Vertragsschluss genannt haben.
  6. Vermittelt eine Werkstatt, ein Abschleppdienst oder ein anderer Dritter den Kontakt, handelt er nicht als unser Vertreter. Erklärungen, die du ihm gegenüber abgibst, wirken uns gegenüber erst, wenn sie uns zugehen.
04
§ 4 · §§ 312g, 355 ff. BGB

Widerrufsrecht für Verbraucher.

  1. Bist du Verbraucher, steht dir unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu — insbesondere bei einem Vertrag, der außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde (§ 312b BGB), etwa bei dir zu Hause, am Unfallort oder in einer Werkstatt, sowie bei einem Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung in Abschnitt 18. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.
  2. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular übermitteln wir dir vor deiner Auftragserteilung auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn du diese Unterlagen erhalten hast.
  3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sollen wir vor ihrem Ablauf mit der Arbeit beginnen, brauchen wir dafür dein ausdrückliches Verlangen. Du erklärst es gesondert im Auftrag — nicht durch diese Bedingungen.
  4. Hast du uns ausdrücklich gebeten, schon während der Widerrufsfrist zu arbeiten, und widerrufst du danach, zahlst du nur den Anteil der Arbeit, den wir bis zum Eingang deines Widerrufs erledigt haben. Das setzt voraus, dass die Bedingungen des § 357a Abs. 2 BGB erfüllt sind. Maßgeblich ist der anteilige Gesamtpreis; ist dieser unverhältnismäßig hoch, der Marktwert der erbrachten Leistung.
  5. Dein Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und die Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB erfüllt sind: Du hast dem vorzeitigen Beginn vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt, bei einem außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und bestätigt, dass dir das Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
  6. Ohne dein Verlangen nach Absatz 3 beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Bei frischen Unfallschäden kann das die Regulierung verzögern; wir sagen dir das vorher.
05
§ 5 · §§ 254, 642 BGB

Was wir von dir brauchen.

  1. Ein Gutachten ist nur so belastbar wie die Angaben, auf denen es steht. Du stellst uns rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung, was wir dafür brauchen, insbesondere:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Wertfragen auch Teil II,
    • Angaben zu Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung und Vorbesitzern,
    • Reparatur-, Wartungs- und Serviceunterlagen, soweit vorhanden,
    • Unterlagen zum Schadenereignis: Unfalldaten, Beteiligte, Kennzeichen, Versicherung, Schadennummer.
  2. Vor- und Altschäden nennst du uns ungefragt und vollständig — auch reparierte, auch geringfügige, auch solche an anderer Stelle des Fahrzeugs. Ein verschwiegener Vorschaden ist der häufigste Grund, aus dem eine Versicherung ein Gutachten später angreift.
  3. Du sorgst dafür, dass das Fahrzeug zum Termin zugänglich, ausreichend gereinigt und besichtigungsfähig ist. Sag uns Bescheid, bevor du das Fahrzeug reparieren, verändern, verkaufen oder verschrotten lässt. Ist der ursprüngliche Schaden danach nicht mehr vollständig dokumentierbar, kann das Gutachten unvollständig oder für die Regulierung unbrauchbar sein.
  4. Beruhen Fehler des Gutachtens darauf, dass du Angaben schuldhaft unrichtig oder unvollständig gemacht hast, und mussten wir das bei pflichtgemäßer Prüfung nicht erkennen, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 254 BGB.
  5. Wird dadurch zusätzliche Arbeit nötig — eine zweite Anfahrt, eine Nachbesichtigung, eine ergänzende Stellungnahme —, führen wir sie nur aus, nachdem wir dir Art und Preis mitgeteilt haben und du sie beauftragst.
  6. Findet ein vereinbarter Besichtigungstermin nicht statt, stehen uns nur die gesetzlichen Ansprüche zu; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung unserer Arbeitszeit rechnen wir vollständig an. Sagst du bis 24 Stunden vor dem Termin ab, entstehen dir keine Kosten. Die Absage eines Termins beendet den Auftrag nicht; dafür gilt Abschnitt 11.
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§ 6 · Durchführung

Wie wir arbeiten.

  1. Die Vorgehensweise bestimmen wir nach fachlichem Ermessen. Für einzelne Teilleistungen — Lackschichtmessung, Prüfstandslauf, Laborbefund — dürfen wir geeignete Dritte hinzuziehen. Unsere Verantwortung für das Gutachten bleibt davon unberührt.
  2. Wer dein Gutachten erstellt. Wir erfüllen Aufträge durch bei uns beschäftigte oder von uns beauftragte, fachkundige Sachverständige. Wer das Gutachten fachlich erstellt hat, wird darin namentlich genannt. Vertragspartner und für das Gutachten verantwortlich bleibt allein die LexUp GmbH; für das Verhalten der eingesetzten Sachverständigen stehen wir wie für eigenes Verhalten ein (§ 278 BGB).
  3. Grundlage ist die Besichtigung des Fahrzeugs im vorgefundenen Zustand. Eingriffe, die über eine zerstörungsfreie Untersuchung hinausgehen — Demontage, Zerlegung, Probefahrt —, führen wir nur nach deiner vorherigen Freigabe durch; sind sie kostenpflichtig, nennen wir dir vorher Art und Preis.
  4. Wir dokumentieren den Schaden fotografisch. Kennzeichen und personenbezogene Daten Dritter machen wir unkenntlich, soweit sie für das Gutachten nicht erforderlich sind.
  5. Das Gutachten erhältst du elektronisch als PDF. Eine gedruckte Ausfertigung liefern wir auf Wunsch; was sie kostet, steht in der Honorarvereinbarung.
  6. Nach deinem Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die eintrittspflichtige Versicherung, an deinen Rechtsanwalt oder an eine von dir benannte Werkstatt. Ohne deinen Wunsch übermitteln wir es nur, soweit du uns dazu beauftragt hast oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
  7. Ein Gutachten bildet den Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung ab. Verdeckte Schäden, die erst bei der Demontage sichtbar werden, sind darin nicht enthalten. Tauchen sie auf, sag uns Bescheid — wir prüfen sie in einer Nachbesichtigung.
07
§ 7 · § 632 BGB, § 3 PAngV

Vergütung.

  1. Was unsere Leistung kostet, ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, die wir bei Auftragserteilung mit dir treffen. Sie wird dir vor Vertragsschluss in Textform zugänglich gemacht und enthält die Honorartabelle in der Fassung, die für deinen Auftrag gilt; ihr Fassungsdatum ist dort angegeben. Spätere Änderungen der Tabelle gelten nur für neue Aufträge. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe nicht zustande, gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).
  2. Bei Schadensgutachten richtet sich das Grundhonorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe gilt:
    • bei einem Reparaturschaden die kalkulierten Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer zuzüglich einer etwaigen Wertminderung,
    • bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungswert einschließlich enthaltener Umsatzsteuer.
    Welches Honorar zu welcher Schadenhöhe gehört, steht in der Honorartabelle. „Mit“ und „ohne Umsatzsteuer“ beziehen sich in diesem Absatz allein auf die Schadenwerte, mit denen wir rechnen — nicht auf unseren Preis.
  3. Neben dem Grundhonorar berechnen wir die in der Honorarvereinbarung ausgewiesenen Nebenkosten, insbesondere Fahrtkosten, Foto- und Schreibkosten sowie Kosten für Abfragen und Kalkulationssysteme. Wir berechnen nur Nebenkosten, die dort der Höhe nach beziffert sind und die tatsächlich angefallen sind.
  4. Leistungen nach Zeitaufwand — Beratung, Stellungnahmen, Nachbesichtigungen, die Prüfung von Kürzungsschreiben — rechnen wir nur nach gesonderter Beauftragung ab, minutengenau zu dem Stundensatz, den wir dir vorher genannt haben.
  5. Gegenüber Verbrauchern sind Grundhonorar, Nebenkosten und Stundensätze als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich ausdrücklich als netto bezeichnete Beträge zuzüglich Umsatzsteuer.
  6. Werden wir in derselben Sache später von einem Gericht zum Sachverständigen bestellt, richtet sich die Vergütung für diese gerichtliche Tätigkeit ausschließlich nach dem JVEG. Eine Nachforderung der Differenz zu unseren privaten Sätzen findet nicht statt.
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§ 8 · §§ 286, 288, 641 BGB

Fälligkeit und Zahlung.

  1. Die Vergütung wird 14 Tage nach dem späteren dieser beiden Zeitpunkte fällig: der Abnahme des Gutachtens und dem Zugang einer Rechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG entspricht. Dass du das Gutachten weitergibst oder für die Schadenabwicklung verwendest, gilt für sich allein nicht als Abnahme.
  2. Mit dem Gutachten zeigen wir dir die Fertigstellung an und setzen dir eine angemessene Frist zur Abnahme. Bist du Verbraucher, erhältst du zusammen damit in Textform den Hinweis, dass das Gutachten mit Fristablauf als abgenommen gilt, wenn du die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigerst (§ 640 Abs. 2 BGB). Ohne diesen Hinweis tritt keine Abnahmefiktion ein.
  3. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ist der Auftraggeber kein Verbraucher, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  4. Aufrechnen kannst du mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie uneingeschränkt mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis. Deine gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
  5. Das geschuldete Gutachten, die dazugehörigen Anlagen und Leistungen der Nacherfüllung halten wir nicht wegen offener oder streitiger Vergütungsforderungen zurück. Zusätzliche, nicht geschuldete Ausfertigungen erstellen wir nach gesonderter Vereinbarung.
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§ 9 · § 249 BGB

Wer die Kosten trägt.

  1. Haftet ein Dritter für deinen Schaden, gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB). Der Erstattungsanspruch richtet sich gegen den Schädiger und dessen Versicherer.
  2. Vertragspartner bleibst du. Du trägst damit das Risiko, dass der Versicherer nicht oder nicht vollständig zahlt — etwa weil er die Erforderlichkeit oder die Höhe bestreitet, häufig gestützt auf Prüfberichte externer Dienstleister. Deine Einwendungen gegen unsere Rechnung und gegen die Höhe unserer Vergütung bleiben davon unberührt.
  3. Bei Mitverschulden trägst du die Kosten anteilig selbst. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Erstattung nach deinem Versicherungsvertrag. Gibt es keinen haftenden Dritten, trägst du die Kosten allein.
  4. Wird unser Honorar gekürzt, erläutern wir die Kürzung auf deinen Wunsch technisch und kalkulatorisch. Ist diese Erläuterung nach Abschnitt 07 Absatz 4 vergütungspflichtig, sagen wir dir das vorher. Eine rechtliche Prüfung oder Vertretung ist damit nicht verbunden (Abschnitt 02 Absatz 5).
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§ 10 · §§ 398 ff. BGB

Abtretung erfüllungshalber.

  1. Damit wir direkt mit der Versicherung abrechnen können, kannst du uns deinen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten abtreten. Diese Abtretung kommt nur zustande, wenn du sie gesondert und ausdrücklich erklärst; darin werden das Schadenereignis, der Schuldner und der Versicherer benannt. Durch diese Bedingungen allein wird nichts abgetreten.
  2. Abgetreten wird ausschließlich der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten, und zwar in Höhe unserer Rechnung. Alle übrigen Ansprüche aus dem Schadenereignis — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppkosten, Unkostenpauschale, Schmerzensgeld und alles Weitere — bleiben ungeschmälert bei dir.
  3. Die Abtretung erfolgt erfüllungshalber — sie ist zunächst nur ein anderer Zahlungsweg. Deine Zahlungspflicht uns gegenüber vermindert sich erst um den Betrag, den wir tatsächlich vom Versicherer oder vom Schädiger erhalten. Solange die Forderung bei uns liegt, machen wir sie ausschließlich gegenüber der Regulierungsseite geltend.
  4. Wann wir uns an dich wenden. Wegen eines offenen Rechnungsbetrags fordern wir dich erst zur Zahlung auf, nachdem der Versicherer diesen Betrag endgültig abgelehnt oder trotz einer Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen nicht gezahlt hat.
  5. Rückübertragung. Die Abtretung steht in Höhe des jeweils betroffenen Betrags unter zwei auflösenden Bedingungen (§ 158 Abs. 2 BGB): Sie endet, sobald dir unsere Zahlungsaufforderung nach Absatz 4 zugeht, und sie endet, soweit du unsere Rechnung selbst bezahlst — dann mit Eingang deiner Zahlung bei uns. Tritt eine dieser Bedingungen ein, steht dir der Anspruch insoweit automatisch wieder zu; wir bestätigen dir das unverzüglich in Textform und unterrichten den Versicherer. Unabhängig davon treten wir dir noch bei uns liegende Ansprüche auf dein Verlangen jederzeit unverzüglich zurück ab.
  6. Erhalten wir vom Versicherer mehr, als unsere Rechnung ausmacht, kehren wir den Mehrbetrag unverzüglich an dich aus.
  7. Wir ziehen die abgetretene Forderung nur ein, soweit allein ihre Höhe streitig ist. Wird der Haftungsgrund, die Haftungsquote oder eine andere Rechtsfrage streitig, übertragen wir dir die Forderung zurück; die Bearbeitung gehört dann in die Hände eines Rechtsanwalts.
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§ 11 · §§ 648, 648a BGB

Kündigung und Stornierung.

  1. Du kannst den Vertrag bis zur Fertigstellung des Gutachtens jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Textform genügt.
  2. Dann gilt § 648 BGB: Wir rechnen die bereits erbrachte Arbeit ab. Für den noch nicht erbrachten Teil werden gesetzlich 5 % der darauf entfallenden Vergütung vermutet — wir können einen höheren Betrag nachweisen, du einen niedrigeren. Angerechnet wird, was wir infolge der Kündigung an Aufwendungen ersparen, anderweitig erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Eine zusätzliche Stornopauschale berechnen wir nicht.
  3. Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 648a BGB). In diesem Fall vergüten wir nur den Teil unserer Leistung, der für dich verwertbar ist.
  4. Ein bestehendes Widerrufsrecht nach Abschnitt 04 bleibt unberührt und geht dieser Regelung vor.
12
§ 12 · §§ 634 ff. BGB

Wenn etwas nicht stimmt.

  1. Ist das Gutachten mangelhaft, kannst du Nacherfüllung verlangen. Wir bessern nach oder erstellen es neu; die Wahl liegt bei uns.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigern wir sie oder ist sie dir unzumutbar, stehen dir die gesetzlichen Rechte zu (§§ 634 ff. BGB).
  3. Offensichtliche Unrichtigkeiten — Zahlendreher, falsche Fahrzeugdaten, Verwechslungen — melde uns bitte zügig, damit wir sie schnell korrigieren. Eine Ausschlussfrist ist damit nicht verbunden; deine gesetzlichen Rechte bleiben in vollem Umfang bestehen.
  4. Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen (§ 634a BGB). Das gilt auch dann, wenn du Unternehmer bist.
13
§ 13 · §§ 280, 309 Nr. 7 BGB

Haftung.

  1. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Diese Regelungen gelten auch für Ansprüche gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zu deinem Nachteil ist damit nicht verbunden.
14
§ 14 · §§ 31, 72 UrhG

Was du mit dem Gutachten machen darfst.

  1. Soweit Bestandteile des Gutachtens urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind — insbesondere die Lichtbilder nach § 72 UrhG —, gilt für ihre Nutzung Folgendes.
  2. Du erhältst ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, das Gutachten für die Abwicklung des betroffenen Schadenfalls, für die Beweissicherung, für die Rechtsverfolgung, für die Verwertung des Fahrzeugs und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu nutzen. Dazu gehört ausdrücklich die Weitergabe an: die eintrittspflichtigen Versicherer und die von ihnen beauftragten Prüfdienstleister, deinen Rechtsanwalt, das Gericht, die Reparaturwerkstatt, Leasing- und Kreditgeber sowie an einen Käufer des Fahrzeugs.
  3. Das Nutzungsrecht umfasst auch die Veröffentlichung der dafür erforderlichen Lichtbilder in Fahrzeug- und Restwertbörsen, soweit das der Regulierung oder der Verwertung des begutachteten Fahrzeugs dient. Du darfst den in Absatz 2 genannten Empfängern und den von ihnen beauftragten technischen Dienstleistern die dafür erforderlichen einfachen, zweckgebundenen Nutzungsrechte einräumen; wir stimmen dem ausdrücklich zu.
  4. Als Verwertung des Fahrzeugs nach Absatz 2 gilt ausdrücklich auch das Verkaufsinserat für das begutachtete Fahrzeug, bei Unternehmern auch im geschäftlichen Vertrieb.
  5. Das Verkaufsinserat nach Absatz 4 bleibt vom folgenden Verbot ausgenommen. Im Übrigen ist die Nutzung des Gutachtens und seiner Lichtbilder zu Werbezwecken nicht gestattet, ebenso wenig jede Veröffentlichung, die über die Zwecke der Absätze 2 bis 4 hinausgeht.
  6. Wir dürfen das Gutachten in anonymisierter Form für unsere Qualitätssicherung, für Aus- und Fortbildung und für die Bearbeitung von Kürzungen verwenden.
15
§ 15 · Unabhängigkeit

Neutralität.

  1. Wir arbeiten weisungsfrei. Vorgaben zum Ergebnis nehmen wir nicht entgegen — von keiner Seite.
  2. Zeigt sich während der Bearbeitung ein Interessenkonflikt, sagen wir dir das unverzüglich. Beide Seiten können den Vertrag dann außerordentlich kündigen. Vergütet wird nur, was für dich verwertbar ist; beruht der Konflikt auf einer Pflichtverletzung, die wir zu vertreten haben, bleiben deine Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche unberührt.
  3. Provisionen oder sonstige Vorteile von Werkstätten, Versicherern, Anwälten, Mietwagen- oder Restwertdienstleistern nehmen wir nicht an.
16
§ 16 · DSGVO, § 147 AO

Daten und Aufbewahrung.

  1. Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
  2. Für das Gutachten verarbeiten wir Fahrzeug-, Halter- und Schadendaten. Ziehen wir Dritte hinzu (Abschnitt 06 Absätze 1 und 2), erhalten diese nur die dafür erforderlichen Daten; sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, und soweit sie in unserem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit ihnen einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Das fertige Gutachten übermitteln wir ausschließlich unter den Voraussetzungen des Abschnitts 06 Absatz 6. Empfänger und Rechtsgrundlagen im Einzelnen stehen in der Datenschutzerklärung.
  3. Gutachten und zugehörige Unterlagen bewahren wir so lange auf, wie Ansprüche daraus geltend gemacht werden können, mindestens für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB), und löschen sie danach.
17
§ 17 · § 38 ZPO, § 36 VSBG

Schlussbestimmungen.

  1. Es gilt deutsches Recht. Bist du Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften deines Aufenthaltsstaates unberührt.
  2. Nur Unternehmer Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Paderborn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Soweit diese Bedingungen für Anzeigen und Erklärungen Textform vorsehen, genügt eine E-Mail. Der Vorrang individueller — auch mündlicher — Vereinbarungen nach § 305b BGB und Erklärungen, die das Gesetz formfrei zulässt, insbesondere der Widerruf nach Abschnitt 18, bleiben davon unberührt.
  4. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Melde dich bei Unstimmigkeiten bitte direkt bei uns — das klärt sich erfahrungsgemäß schneller.
  5. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
18
Anlage · Art. 246a EGBGB

Widerrufsbelehrung.

Sie gilt für Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen wurden. Der folgende Text ist der amtliche Mustertext und steht deshalb in der Sie-Form.

Amtliches Muster · Anlage 1 EGBGB

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LexUp GmbH, Bielefelder Straße 84, 33104 Paderborn, Telefon: 0176 75 70 11 12, E-Mail: info@lx-lx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An LexUp GmbH, Bielefelder Straße 84, 33104 Paderborn, E-Mail: info@lx-lx.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Fassung August 2026. Es gilt die Fassung, die bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

Frage zu einem Punkt?

Wenn eine Regelung unklar ist, klären wir sie vor dem Auftrag. Nicht danach.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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