Kümmern musst du dich darum meist nicht selbst: Der Anwalt beantragt sie für dich und schildert dafür den Fall. Wichtig ist nur, dass du deine Rechtsschutzversicherung überhaupt erwähnst — viele Geschädigte vergessen, dass sie eine haben, und zahlen die Selbstbeteiligung am Ende aus eigener Tasche, obwohl der Rest gedeckt gewesen wäre.

Geprüft wird dreierlei: ob der Fall in den versicherten Bereich fällt, ob er zeitlich gedeckt ist und ob hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Der Verkehrsrechtsschutz greift beim Unfall ohne Wartezeit, sobald der Vertrag lief; entscheidend ist der Zeitpunkt des Unfalls, nicht der des Anwaltsschreibens. Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, musst du das nicht hinnehmen — die Bedingungen sehen dafür regelmäßig einen Stichentscheid vor, bei dem dein Anwalt eine begründete Stellungnahme abgibt, die den Versicherer bindet, sofern sie nicht offenbar von der Sachlage abweicht.

Das private Schadengutachten zahlt die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht — das ist Sache des Schädigers. Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite ohnehin die erforderlichen Anwalts- und Gutachterkosten; sobald aber Haftung oder Quote streitig werden, zahlt sie nur anteilig. Genau dann macht die Rechtsschutzversicherung den Unterschied: Sie trägt den Teil, den du sonst selbst schultern müsstest, und nimmt dir das Kostenrisiko eines Prozesses ab.

Nicht verwechseln mit

  • Quotelung — Der Fall, in dem die Rechtsschutzversicherung wirklich gebraucht wird.
  • AKB — Die Bedingungen der KFZ-Versicherung — ein anderer Vertrag mit anderen Regeln.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.