Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht: Es ist eine Sonderregel, die es nur in der Pflichtversicherung gibt. Fahrer, Halter und Versicherer haften dir als Gesamtschuldner — du darfst dir aussuchen, an wen du dich hältst, und bekommst den Schaden natürlich nur einmal ersetzt. Praktisch ist das der Grund, warum die gesamte Regulierung mit einem Versicherer läuft und nicht mit dem Menschen, der dir hinten reingefahren ist.

Der Direktanspruch hat einen zweiten, oft übersehenen Zweck: Er schützt dich vor Streitigkeiten, die dich nichts angehen. Hat der Unfallgegner gegenüber seinem Versicherer Pflichten verletzt — den Unfall zu spät gemeldet, alkoholisiert gefahren, den Führerschein gar nicht besessen —, wirkt das im Innenverhältnis. Dir gegenüber muss der Versicherer trotzdem zahlen und holt sich das Geld anschließend bei seinem Versicherungsnehmer zurück.

Auch die Fristen laufen anders: Nach § 3a PflVG schuldet der Versicherer binnen drei Monaten ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort, warum er nicht zahlt. Und meldest du deinen Anspruch an, ist die Verjährung gehemmt, bis dir die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht. Diese Hemmung ist praktisch wertvoll — sie verschafft dir Zeit, ohne dass du klagen musst, um sie zu sichern.

Rechtsgrundlage

§ 115 VVG (Direktanspruch), § 3a PflVG (Drei-Monats-Frist)

Nicht verwechseln mit

  • Deckungszusage — Die Zusage im eigenen Kaskovertrag — dort gibt es keinen Direktanspruch, sondern einen Vertragsanspruch.
  • Quotelung — Auch beim Direktanspruch zahlt der Versicherer nur die Quote, die auf seinen Versicherungsnehmer entfällt.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.