Ein Gegengutachten ist dein eigenes Gutachten gegen die Zahlen der Versicherung. Sinnvoll wird es, wenn deren Werte auffällig zu deinen Ungunsten abweichen: ein Restwert weit über den regionalen Angeboten, ein Wiederbeschaffungswert unter dem Marktniveau, oder ein Reparaturweg, der Teile instand setzen will, die getauscht gehören.

Der Unterschied zum Prüfbericht des Versicherers ist grundlegend: Dein Sachverständiger sieht das Fahrzeug. Er misst, fotografiert, prüft die Struktur. Ein Prüfbericht entsteht am Bildschirm, ohne das Auto je gesehen zu haben — er kann Abweichungen von Durchschnittswerten feststellen, aber nicht beurteilen, ob sie im konkreten Fall berechtigt sind.

Die Rechnung geht meist eindeutig auf: Ein um 2.000 Euro zu hoch angesetzter Restwert kostet dich 2.000 Euro, die Kosten des Gutachtens liegen weit darunter. Bei fremdverschuldetem Unfall trägt sie ohnehin die Gegenseite, soweit sie haftet und die Einholung aus deiner Sicht erforderlich war.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Hast du das Fahrzeug bereits zum Restwert des Versicherers verkauft oder die Abrechnung vorbehaltlos angenommen, wird die Korrektur schwer. Der richtige Moment ist, bevor du auf ein Schreiben reagierst — nicht danach.

Nicht verwechseln mit

  • Prüfbericht — Die Ferndurchsicht im Auftrag des Versicherers — kein Gutachten.
  • Schiedsgutachten — Das förmliche Verfahren in der Kasko mit gemeinsam bestelltem Obmann.
Antwort meist am selben Tag

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.