Der Restwert ist das, was dein beschädigtes Auto im jetzigen Zustand noch bringt — also das, was ein Aufkäufer dafür zahlen würde. Beim Totalschaden ist er die entscheidende Stellschraube, denn ausgezahlt wird Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das Fahrzeug behältst du und verwertest es selbst.

Damit ist klar, warum um diese Zahl so hart gestritten wird: Ein um 2.000 Euro höher angesetzter Restwert bedeutet 2.000 Euro weniger Geld — bei völlig unverändertem Schaden. Nichts am Auto ist anders, nur die Zahl im Formular.

Dein Sachverständiger ermittelt ihn anhand von mindestens drei konkreten Angeboten aus deinem regionalen Markt: Betriebe, zu denen du das Fahrzeug tatsächlich bringen könntest. Der Versicherer hält dagegen Gebote aus bundesweiten Restwertbörsen — von spezialisierten Aufkäufern, die mehrere hundert Kilometer entfernt sitzen und oft nur bei Abnahme ganzer Pakete so viel bieten.

Auf diesen Sondermarkt musst du nicht ausweichen. Anders liegt es nur, wenn dir ein höheres, verbindliches Angebot vor der Verwertung vorliegt und ohne Weiteres zugänglich ist — dann kannst du es nicht einfach ignorieren. Entscheidend ist deshalb der Zeitpunkt: Hast du bereits zum gutachterlich ermittelten Restwert verkauft, ist ein später nachgereichtes Börsengebot ohne Bedeutung. Verkaufe niemals, bevor der Restwert im Gutachten steht.

Totalschaden an einem sechs Jahre alten Kombi.

Wiederbeschaffungswert14.800,00 €
Restwert laut Gutachten (regional)3.900,00 €
Restwert laut Versicherer (Börse)6.200,00 €
Was dich das Börsengebot kostet2.300,00 €

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Hast du bereits zum gutachterlich ermittelten regionalen Restwert verkauft, ist ein später nachgereichtes Börsengebot ohne Bedeutung.

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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.