Die Reparaturkostenübernahmebestätigung — in der Werkstatt kurz RKÜ — ist die Erklärung des Versicherers, die Rechnung direkt zu begleichen. Sie wird vor Reparaturbeginn eingeholt, weil viele Betriebe das Fahrzeug sonst erst gegen Bezahlung herausgeben und du in Vorleistung gehen müsstest.

Was viele nicht wissen: Es gibt dafür weder eine gesetzliche Grundlage noch ein einheitliches Formular. Was als RKÜ verschickt wird, ist häufig nur eine Zahlungsanweisung oder eine unverbindliche Ankündigung — keine Garantie. Lies deshalb genau, was drinsteht: Höchstbetrag, Haftungsquote, Selbstbeteiligung und Vorbehalte wie „vorbehaltlich der Prüfung der Rechnung“ entscheiden darüber, was am Ende wirklich gezahlt wird.

Wichtig ist auch, was die RKÜ nicht ändert: Vertragspartner der Werkstatt bleibst du. Zahlt der Versicherer weniger als die Rechnung, schuldest du den Rest zunächst der Werkstatt — dein Ausgleich läuft dann über das Werkstattrisiko, nicht über die Werkstatt.

Verweigert der Versicherer die Bestätigung, ist das kein Grund zur Panik: Abgeben muss er sie nicht. Meist bedeutet es, dass er die Kalkulation nicht in voller Höhe anerkennen will. Dann sollte vor dem Zerlegen geklärt werden, welche Positionen strittig sind — ein Auto in Einzelteilen verhandelt sich schlecht. Nicht zu verwechseln mit der Reparaturfreigabe: Die bestätigt nur, dass repariert werden darf, und verpflichtet zu gar nichts.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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