In fast allen Fällen ist das der finanziell bessere Weg, und der Grund ist einfach: Was tatsächlich bezahlt wurde, lässt sich schwer wegdiskutieren. Bei fiktiver Abrechnung muss dein Gutachter erst belegen, was in deiner Region üblich ist — hier liegt der Beleg schon vor. Die Rechnung ist damit ein starkes Indiz für die Erforderlichkeit, solange die Arbeiten unfallbezogen beauftragt waren und dir bei der Auswahl der Werkstatt kein Vorwurf zu machen ist.

Der größte Einzelposten ist die Umsatzsteuer: Nur bei tatsächlicher Reparatur wird sie ersetzt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Bei 19 Prozent auf eine Reparatur von 6.000 Euro sind das über 1.100 Euro, die beim fiktiven Weg schlicht wegfallen. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen bekommen sie nicht — sie holen sie sich beim Finanzamt.

Der zweite Vorteil ist das Werkstattrisiko. Rechnet die Werkstatt überhöht oder berechnet sie Arbeiten, die sich später als unnötig erweisen, geht das zu Lasten des Schädigers, nicht zu deinen — du bist Laie und kannst eine Reparaturrechnung nicht fachlich prüfen. Voraussetzung ist, dass du dich nicht bei der Auswahl der Werkstatt selbst falsch verhalten hast.

Praktisch heißt das: Reiche die vollständige Rechnung ein, nicht nur den Endbetrag, und behalte den Nachweis der Zahlung. Und wer zunächst fiktiv abgerechnet hat und später doch repariert, darf zur konkreten Abrechnung wechseln und die Differenz samt Steuer nachfordern — verrechnet wird, was schon geflossen ist.

Nicht verwechseln mit

  • Fiktive Abrechnung — Abrechnung auf Gutachtenbasis, netto — unabhängig davon, ob repariert wird.
  • Vermischungsverbot — Die besten Teile beider Wege zu kombinieren, ist untersagt.
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Kurz fragen kostet
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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.