Was nicht geht, ist sich aus beiden Wegen die jeweils günstigsten Positionen herauszusuchen — etwa die fiktiven Netto-Reparaturkosten aus dem Gutachten zu kassieren und zusätzlich die Mehrwertsteuer einer tatsächlich durchgeführten Billigreparatur. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach abgelehnt: Beim Fahrzeugschaden muss die Abrechnungsgrundlage in sich stimmig bleiben (etwa VI ZR 654/15).

Das Verbot reicht allerdings nur so weit wie der Widerspruch. Es betrifft die unvereinbaren Grundlagen desselben Fahrzeugschadens — nicht die Nebenpositionen daneben. Gutachterkosten, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall darfst du selbstverständlich konkret belegen, auch wenn du den Fahrzeugschaden fiktiv abrechnest. Wertminderung ebenso. Wer das durcheinanderbringt, verschenkt Geld aus reiner Vorsicht.

Verboten ist außerdem die Mischung, nicht der Wechsel: Lässt du später doch reparieren, darfst du zur konkreten Abrechnung übergehen und die tatsächlichen Kosten samt Steuer nachfordern. Verrechnet wird dann, was du fiktiv schon bekommen hast.

Eine Grenze bleibt: Legst du die Rechnung einer vollständigen, fachgerechten, aber günstigeren Reparatur vor und machst sie damit zur Grundlage, bekommst du nicht mehr als deine tatsächlichen Bruttokosten. Wer das Gutachten voll abrechnen will, bleibt beim fiktiven Weg — dann bleibt die Rechnung außen vor, und die Steuer ebenfalls.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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