Das ist keine Komfortfrage, sondern eine Sicherheitsfrage: Ein um zwei Grad verstellter Radarsensor bremst zu spät oder gar nicht. Betroffen sind Notbremsassistent, Abstandsregelung, Spurhalte- und Totwinkelassistent, Verkehrszeichenerkennung — Systeme, die eingreifen, ohne dass der Fahrer es merkt, und die deshalb exakt wissen müssen, wo vorn ist.

Technisch gibt es zwei Wege. Die statische Kalibrierung läuft in der Halle gegen genormte Zieltafeln, die im vorgeschriebenen Abstand zur Fahrzeugmittelachse aufgestellt werden; sie verlangt einen ebenen Boden, korrekten Reifendruck und definierte Beladung. Die dynamische Kalibrierung erfolgt auf einer Fahrt nach Herstellerprogramm, oft bei bestimmter Geschwindigkeit und mit deutlicher Fahrbahnmarkierung. Viele Hersteller schreiben beides nacheinander vor.

Ausgelöst wird die Pflicht nicht nur vom Sensortausch. Auch eine Achsvermessung, ein neuer Stoßfänger, eine ersetzte Frontscheibe oder Arbeiten an der Karosseriegeometrie verändern die Bezugsebene. Ob kalibriert werden muss, sagen die Herstellervorgaben — und die Werkstatt schuldet am Ende ein Protokoll mit Soll- und Ist-Werten. In älteren Kalkulationen taucht die Position gar nicht auf, und Versicherer streichen sie regelmäßig.

Die Herstellervorgaben entscheiden, nicht die Einschätzung des Sachbearbeiters. Viele Hersteller schreiben die Kalibrierung schon nach Arbeiten in der Nähe der Sensorik vor — unterbleibt sie, arbeiten die Systeme mit falschen Referenzwerten, und die Werkstatt haftet im Zweifel für die Folgen.

Nicht verwechseln mit

  • Rahmenvermessung — Wird die Aufbaugeometrie verändert, folgt die Kalibrierung zwingend.
  • Reparaturweg — Die Kalibrierung ist der letzte Schritt vieler Reparaturwege, nicht ein Extra.
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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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