Hergeleitet wird der Wert aus dem Schadensbild: Wie tief ist die Verformung, welche Bauteile haben sich verformt, wie steif ist die Struktur an dieser Stelle, wie schwer sind die beteiligten Fahrzeuge. Der Sachverständige vergleicht das mit dokumentierten Versuchen an vergleichbaren Fahrzeugen. Deshalb wird der EES-Wert seriös immer als Bandbreite angegeben — etwa 12 bis 16 km/h — und nie als eine einzelne Zahl hinter dem Komma.

Zwei Begriffe werden dabei regelmäßig verwechselt. Die Kollisionsgeschwindigkeit ist das Tempo, mit dem die Fahrzeuge tatsächlich aufeinandertrafen; sie liegt bei einem Auffahrunfall meist deutlich höher, weil ein Teil der Energie in Bewegung umgesetzt wird und nicht in Verformung. Und die Geschwindigkeitsänderung, das Delta-v, beschreibt den Ruck, den die Insassen abbekommen — für die Frage von Verletzungen ist sie die aussagekräftigere Größe.

In der Praxis ist der EES-Wert vor allem das Werkzeug gegen zwei Vorwürfe: dass ein Unfall gestellt sei oder dass ein Schaden nicht zum geschilderten Hergang passe. Was er nicht leistet, ist eine Aussage über Verletzungen. Die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze — die Vorstellung, unterhalb einer bestimmten Geschwindigkeitsänderung sei eine Verletzung der Halswirbelsäule ausgeschlossen — hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich verworfen (VI ZR 139/02); sie knüpft ohnehin an das Delta-v an, nicht an den EES-Wert. Entscheidend bleibt der Einzelfall samt Sitzposition, Kopfhaltung und Vorschäden.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadenstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

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