Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der WWK versichert, muss die WWK als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die WWK wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der WWK versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Kfz-Versicherer der WWK Versicherungen aus München ist die WWK Allgemeine Versicherung AG, die einzige Kfz-Gesellschaft der Gruppe. Ein Online-Formular für Geschädigte hat die WWK nicht. Auf ihrer Seite „Haftpflicht, Unfall und Kfz“ gibt es zwei schriftliche Wege: einen Fragebogen als PDF und die allgemeine Online-Meldung für Kfz-Schäden.

An Geschädigte richtet sich der „Fragebogen für Anspruchsteller“, den die WWK dort unter „Weitere Formulare“ zum Herunterladen anbietet. Erklärt wird er auf dieser WWK-Seite nicht.

Zum Unfallgegner fragt der Bogen nach Name, Anschrift, Telefon und E-Mail von Versicherungsnehmer und Verursacher sowie nach dem Kennzeichen, nicht nach seiner Versicherungsscheinnummer. Außerdem fragt er unter anderem nach dem Hergang, nach den Daten deines Autos mit Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und nach Vorschäden. Dazu will er wissen, ob du reparieren lässt und wo das Auto besichtigt werden kann. Am Ende fragt er nach deiner Kontoverbindung.

Der Bogen verlangt deine Unterschrift; direkt unter den Kontoangaben steht: „Rechnungen und sonstige Belege sind beizufügen!“ Fotos schickst du laut Bogen „per E-Mail inkl. Schadennummer an info@wwk.de“. Wann du eine Schadensnummer bekommst, steht weder im Bogen noch auf den Schadensseiten der WWK. Im Kopf des Bogens (Stand 04.18) stehen die WWK Allgemeine Versicherung AG, Marsstraße 37, 80335 München, und info@wwk.de; als Postanschrift nennt die WWK 80292 München.

Die Online-Meldung „Kfz-Schadenmeldung“ steht auf der Seite „Haftpflicht, Unfall und Kfz“ hinter der Kachel „Kfz - Haftpflicht und Kasko“. Die Kachel „Unfall“ gehört zur privaten Unfallversicherung der WWK. Die Kachel „Haftpflicht“ führt zur Schadensmeldung „Allgemeine Haftpflicht“, nicht zur Kfz-Haftpflicht, auch wenn ihr Formular nach „Anspruchsteller/in (Geschädigte/r)“ fragt.

Eine Rolle für Geschädigte hat die „Kfz-Schadenmeldung“ nicht: Bei „Ich melde den Schaden als“ stehen nur „Versicherungsnehmer/in“, „Versicherungsvermittler/in“ und „Sonstige/r“. Als Geschädigter bleibt dir „Sonstige/r“. Schon die erste Seite, „Fragen zu Ihrem Vertrag“, verlangt Versicherungsscheinnummer und Kennzeichen zum WWK-Vertrag, die Nummer nur als Zahl. Pflicht sind dort auch Nachname, Anschrift, Telefon und E-Mail des WWK-Kunden unter „Versicherungsnehmer/in“. Fehlt dir davon etwas, kommst du online nicht weiter; dann bleibt der Fragebogen.

Mehrere Antworten sind schon vorausgewählt. Bei „Wer ist Ihrer Meinung nach für den Unfall verantwortlich?“ ist es „Sie selbst“; lässt du das stehen, gibst du dich selbst als Verantwortlichen an. Auf der zweiten Seite steht „Sind Sachschäden entstanden?“ auf „Nein“. Erst bei „Ja“ fragt das Formular unter „Angaben zum/r 1. Geschädigten“ nach dir und deinem Auto. Prüf auch die übrigen Vorauswahlen, etwa „bis 5.000 Euro“ bei den Kosten.

Schadensfotos, Skizzen und Dokumente kannst du hochladen und deine Bankverbindung angeben. Was nach dem Absenden passiert, beschreibt das Formular nicht. Es verspricht nur, dass du die Zusammenfassung „nach dem Absenden als PDF herunterladen“ kannst; sichere sie dir.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als WWK-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die WWK zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder WWK-Gutachter?

Für „Sachverständigengutachten“ nennt die WWK auf ihrer Seite „Servicepartner Kfz-Schäden“ die „Claims Expert GmbH“; laut Impressum ihrer Website heißt die Firma Claims Experts GmbH. Auf der WWK-Seite stellt sie sich als „Partner der WWK“ vor, für Haftpflicht- wie für Kaskoschäden. Nach eigenen Angaben, ohne Jahreszahl, hat sie über 50 fest angestellte Kfz-Sachverständige.

Schickt die WWK einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die WWK im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Eigene Hinweise für Geschädigte zu Gutachter, Kostenvoranschlag oder Abrechnung gibt die WWK auf wwk.de nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt sie nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die WWK nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstatt und Mietwagen bei der WWK

Ein Werkstattangebot für Geschädigte beschreibt die WWK nicht. Ihren „Kfz-Schadenservice“ bietet sie Kunden an, die ihren Pkw bei ihr kaskoversichert haben:

Dazu gehören laut ihren Bedingungen ein Hol- und Bringdienst, ein Leihfahrzeug für die Zeit der Reparatur und eine Innen- und Außenreinigung. Auf die Arbeiten gibt es mindestens sechs Jahre Garantie (AKB A.2.5.2.1 f). Als Partner nennt die WWK für die Reparatur die innovation group, für Autoscheiben ihrer Kunden die Wintec GmbH. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die WWK kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

In ihrer Dienstleisterliste zum Datenschutz führt die WWK „Schadenregulierer und Schadenmanagement“ nur als Kategorie, ohne Firmennamen. Als Aufgabe steht dort unter anderem die „Prüfung von Rechnungen im Schadenbereich“.

Kürzt die WWK das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die WWK wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Die WWK fragt Geschädigte in ihrem Fragebogen ausdrücklich danach: „Bestanden reparierte/unreparierte Schäden vor dem Ereignis?“

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die WWK braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als WWK-Kunde also der WWK. Ist der andere bei der WWK versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der WWK außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine Nummer ausdrücklich für Geschädigte hat die WWK nicht. Für den Schadensfall stehen auf ihrer Seite zur Pkw-Versicherung diese Nummern; für Kfz-Schäden nennt sie auf ihrer Schadensseite nur die erste:

„Kfz-Schadenservice-Hotline“, rund um die Uhr+49 89 5114-3020
„Schutzbrief-Hotline“ und „Notfall-Telefon“ für Kunden mit Schutzbrief, rund um die Uhr+49 89 5114-3010
„allgemeine Schaden-Hotline“, Mo.–Fr. 8:00–18:00 Uhr+49 89 5114-3030

Wenn du selbst bei der WWK versichert bist

Als Kunde musst du der WWK jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichen willst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2).

Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben oder online über die „Kfz-Schadenmeldung“ mit der Rolle „Versicherungsnehmer/in“; auch dein Vermittler kann dort als „Versicherungsvermittler/in“ melden. Im Kundenportal „WWK Inside“ kannst du Schäden melden; den Aktivierungscode dafür schickt dir die WWK per Brief. Ob du dort den Stand der Bearbeitung siehst, sagt sie nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die WWK den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Maßgeblich ist, dass sie zahlt oder Geld zurücklegt, nicht die Meldung allein (I.4.1.1).

In Haftpflicht und Vollkasko vermeidest du die Rückstufung, wenn du der WWK ihre Entschädigung freiwillig erstattest. Dazu teilt sie dir nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit; in den Bedingungen heißt es: „Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.“ Erstattest du innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Mitteilung, gilt dein Vertrag insoweit als schadensfrei (I.5). Liegen deinem Vertrag noch die AKB 2023 zugrunde, sind es sechs Monate.

Mit dem „Rabattschutz“ führt der erste belastende Schaden im Kalenderjahr nicht zur Rückstufung, jeder weitere schon (I.3.6.1). Es gibt ihn nur für Pkw. Hast du auch eine Vollkasko, kannst du ihn nur für Haftpflicht und Vollkasko zusammen abschließen (I.3.6.2). In einem bestehenden Vertrag gilt er erst zwei Monate nach Eingang deines Antrags. Für einen Schaden unter dem Rabattschutz gilt die Erstattung nach I.5 nicht (I.3.6.3). Wechselst du später den Versicherer, meldet die WWK dem neuen deine Einstufung ohne Rabattschutz (I.3.6.6).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die WWK nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Vor einer Reparatur in der Kasko musst du die Weisungen der WWK einholen, soweit die Umstände das gestatten (E.1.3.2). Einen Sachverständigen bezahlt sie in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Den „Kfz-Schadenservice“, beschrieben unter „Werkstatt und Mietwagen“, vereinbarst du mit einer WWK-Kasko für deinen Pkw über die „Kfz-Schadenservice-Hotline“ oben (A.2.5.2.1 f). Mit dem Zusatzbaustein „Werkstattmanagement“ überlässt du der WWK bei Kaskoschäden in Deutschland die Wahl der Werkstatt aus ihrem Partnernetz; ihn gibt es für Pkw und Campingfahrzeuge (A.11). Laut WWK sparst du damit „beim Preis“; wie hoch der Nachlass ist, nennen ihre Unterlagen nicht. Mit Werkstattmanagement rufst du direkt nach dem Schaden diese Hotline an (A.11.1.1).

Lässt du mit Werkstattmanagement in einer anderen Werkstatt reparieren, erstattet die WWK 80 Prozent der berechneten Kosten abzüglich Selbstbeteiligung, mindestens aber, was sie ohne Reparatur gezahlt hätte (A.11.1.4.2). Ohne Reparatur zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was die dem Wohnsitz des Halters nächstgelegene WWK-Partnerwerkstatt berechnet hätte, höchstens den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.11.1.4.3).

Streitest du als Verbraucher mit der WWK über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden (L.1.1). Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die WWK als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der WWK versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, per Fragebogen oder online als „Sonstige/r“. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • WWK Lebensversicherung a. G. — Lebensversicherer und Mutter der WWK-Gruppe. Autos versichert die Tochter, die WWK Allgemeine Versicherung AG.
  • WWK Unfallversicherung — Private Unfallversicherung der WWK für Verletzungen; ihre Kachel „Unfall“ steht auf derselben Übersicht wie die Kachel „Kfz - Haftpflicht und Kasko“. Den Schaden an deinem Auto ersetzt sie nicht.
  • WGV — Ähnliche Buchstabenfolge, aber ein eigener Kfz-Versicherer aus Stuttgart mit eigenen Meldewegen, nicht Teil der WWK-Gruppe.
  • Claims Experts GmbH — Sachverständigenorganisation, die die WWK (als „Claims Expert GmbH“) als Servicepartner für Gutachten nennt. Einen eigenen Gutachter beauftragst du selbst.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur WWK. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut wwk.de und den Versicherungsbedingungen der WWK (AKB 2025, Stand 1. Oktober 2025).

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.