Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der WGV versichert, muss die WGV als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die WGV wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der WGV versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Hinter der WGV stehen zwei Kfz-Versicherer, die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. und die WGV-Versicherung AG. Für Geschädigte gibt es bei beiden denselben Meldeweg; du musst also nicht wissen, bei welcher der andere versichert ist.

Ist der Verursacher bei der WGV versichert, meldest du deinen Schaden online auf ihrer Seite „Kfz-Schaden melden“ über den Knopf „Schadenmeldung für Unfall-Geschädigte“.

Der erste Abschnitt der WGV-Seite ist aber für WGV-Kunden: Sein Knopf „Schaden online melden“ führt ins Kundenformular, das nach Versicherungsscheinnummer, Nachname des Versicherungsnehmers und Geburtsdatum fragt. Dein Knopf kommt erst weiter unten, unter „Ihr Unfallgegner ist WGV versichert?“; über den Eintrag „Unfallgeschädigte“ oben auf der WGV-Seite springst du direkt dorthin.

Das Formular verlangt deinen Namen und deine Anschrift, Kennzeichen und Namen des Unfallgegners sowie Tag und Hergang des Schadens. Außerdem musst du angeben, ob die Polizei den Schaden aufgenommen hat und ob du die Mehrwertsteuer absetzen kannst. Freiwillig sind etwa Telefon, E-Mail, Bankverbindung, Zeugen und Angaben zu deinem Auto. Bei „Wer hat den Unfall verursacht?“ ist „Der Versicherungsnehmer“ vorausgewählt; gemeint ist dein Unfallgegner, den das Formular „Unfallgegner / Versicherungsnehmer“ nennt. Die einzige andere Antwort lautet „Die Haftungsfrage ist ungeklärt“; eine Antwort für Mitschuld gibt es nicht.

Hochladen kannst du im Formular nichts. Vor dem „Abschicken“ kannst du die Übersicht ausdrucken; ob danach eine Bestätigung oder eine Schadensnummer kommt, sagt die WGV vorab nicht. Fotos und Belege schickst du, sobald du eine Schadensnummer hast, über den Dienst „Mitteilungen/ Dokumente/ Bilder/ Videos zum Schaden“ auf ihrer Seite „Schaden melden“. Dort wählst du „Ich bin Betroffener in einem Schadenfall“ und dann „Mitteilung zu einem bestehenden Schadenfall“.

Telefonisch meldest du über die Schadenshotline der WGV, die sie auch Geschädigten nennt. Allgemein erreichst du die WGV per E-Mail an kundenservice@wgv.de und per Post an WGV Versicherung, 70164 Stuttgart.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich; das rät auch die WGV in ihrem „Unfallratgeber“. Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als WGV-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die WGV zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder WGV-Gutachter?

Die WGV hat nach eigenen Angaben eigene Sachverständige für Kfz-Schäden und beauftragt daneben externe Gutachter; beide arbeiten in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die WGV im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Im Abschnitt für Geschädigte und im Formular erwähnt die WGV die freie Gutachterwahl nicht. In ihrem „Unfallratgeber“ schreibt sie:

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die WGV nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Reparatur-Service-Angebot und Partnerwerkstatt

Für Haftpflicht-Geschädigte hat die WGV ein „Reparatur-Service-Angebot“. Wer es nutzen will, meldet den Schaden laut WGV über ihre Schadenshotline. Bei Reparatur in einer WGV-Partnerwerkstatt sucht die WGV eine Fachwerkstatt in deiner Nähe aus, die dich wegen eines Termins anruft. Dein Auto wird abgeholt und innen und außen gereinigt, und die Werkstatt gibt sechs Jahre Garantie auf die Arbeiten. Während der Reparatur vermittelt die WGV einen Ersatzwagen.

Die Höhe der Ausgleichsentschädigung nennt die WGV dabei nicht. Auskunft, auch zur Einstufung deines Autos, gibt laut WGV ihre Schadenshotline.

Den Reparatur-Service musst du nicht nutzen: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesem Angebot fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Die WGV verweist Geschädigte dafür auch auf ihren „Mietwagenservice“ mit Partnern wie Sixt und Europcar. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die WGV kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Laut ihrer Dienstleisterliste lässt die WGV Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen in Kfz-Schadensfällen auch von externen Dienstleistern prüfen, die zudem Restwertangebote ermitteln; Namen nennt die Liste nicht.

Kürzt die WGV das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die WGV wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Laut ihrer Dienstleisterliste nutzt die WGV auch in der Kfz-Haftpflicht das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft, in dem frühere Meldungen von Versicherern zu einem Fahrzeug gespeichert sein können.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die WGV braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als WGV-Kunde also der WGV. Ist der andere bei der WGV versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der WGV außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für beides nennt die WGV dieselbe Schadenshotline; dazu kommen Nummern für Mietwagen und Schutzbrief:

Schadenshotline, auch für Geschädigte und aus dem Ausland, Mo–Fr 6:30–22:30 Uhr, Sa, So und feiertags 10:00–18:30 Uhr+49 711 1695-1300
Mietwagenservice, Anfragen mit Schadensnummer0711 1695-1310
Schutzbrief und Pannenhilfe für WGV-Kunden, rund um die Uhr0711 1695-1800

Wenn du selbst bei der WGV versichert bist

Als Kunde musst du der WGV jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Schadenshotline oben oder online: über den Knopf „Schaden online melden“ auf der Seite „Kfz-Schaden melden“ oder in „MeineWGV“, im Browser wie in der App. In „MeineWGV“ lädst du auch Bilder und Rechnungen hoch und siehst unter „Schäden“ den Stand der Bearbeitung und die Telefonnummer deines Sachbearbeiters.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die WGV den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest, in Haftpflicht wie Vollkasko. Beträgt sie höchstens 1.000 Euro, teilt dir die WGV nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit; danach hast du zwölf Monate Zeit (I.5). Mit vereinbartem „Rabattschutz“ ist ein belastender Schaden pro Versicherungsjahr frei, und dein Vertrag wird trotzdem besser eingestuft (I.3.6.1). Fuhr jemand, der nicht als Fahrer im Versicherungsschein steht, entfällt der Rabattschutz für diesen Schaden (I.3.6.3). Die WGV bietet ihn gegen Zuschlag für Pkw, Kraftrad und Campingfahrzeug ab SF-Klasse 4 an; eine Sondereinstufung zählt dabei nicht (I.3.6.1, I.3.6.2). Mit Vollkasko gibt es ihn nur für beide Versicherungsarten zusammen.

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die WGV nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Eine Reparatur im Smart-Repair-Verfahren stuft deine Vollkasko aber nicht zurück (I.4.1.2). Einen Sachverständigen bezahlt die WGV in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit „Kasko SELECT“ rufst du bei einem Kaskoschaden in Deutschland die WGV an, und sie wählt die Werkstatt aus (A.2.5.2.4.1). Dafür bekommst du für deinen Pkw einen Nachlass in der Kasko; wie hoch er ist, nennen ihre Bedingungen und ihre Produktseite nicht. Lässt du ohne vorherigen Kontakt oder aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, woanders reparieren, zahlt die WGV nur 85 Prozent der Reparaturkosten (A.2.5.2.4.5). Ohne Reparatur zahlt sie, was die deinem Wohnort nächstgelegene Werkstatt ihres Netzes ohne Umsatzsteuer berechnet hätte (A.2.5.2.4.6).

Streitest du mit der WGV über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die WGV als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der WGV versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder über die Schadenshotline oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Württembergische Versicherung — Anderer Versicherer aus Kornwestheim; trotz des ähnlichen Namens gehört er nicht zur WGV, das stellt die WGV selbst klar.
  • WGV Himmelblau — Frühere Online-Tarife der WGV, heute unter wgv.de weitergeführt; keine eigene Gesellschaft, Geschädigte melden wie bei jedem WGV-Vertrag.
  • BGV Badische Versicherungen — Badischer Gemeindeversicherer aus Karlsruhe, ein eigenes Unternehmen und nicht Teil der WGV.
  • Kfz-Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung der WGV — Bausteine der eigenen Kfz-Versicherung für Verletzungen von Insassen und Fahrer; den Schaden an deinem Auto ersetzen sie nicht.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur WGV. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut wgv.de und den Versicherungsbedingungen der WGV (AKB Stand 05.2026).

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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.