Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Württembergischen versichert, muss die Württembergische als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Württembergische wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Württembergischen versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Ist der Verursacher bei der Württembergischen versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Digitale Schadenmeldung“. Dass auch Geschädigte es nutzen können, schreibt die Württembergische in ihren Fragen und Antworten zum Kfz-Schaden ausdrücklich.
Nach „Schadenmeldung starten“ fragt das Formular zuerst: „Wann ist der Schaden passiert?“ Danach wählst du zwischen „Versicherungsnummer (für alle Schäden)“ und „Amtliches Kennzeichen (nur für Kraftfahrzeugschäden)“ und tippst Zeichen aus einem Bild ab. Eine Auswahl, ob du als Kunde oder als Geschädigter meldest, gibt es bis dahin nicht. Das Formular spricht dich wie einen Kunden an: „Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf jedem Schreiben zu Ihrer Versicherung.“ Als Geschädigter brauchst du hier die Daten ihres Kunden, also sein Kennzeichen oder seine Versicherungsnummer.
Fotos, Belege oder Rechnungen kannst du am Ende der Meldung hochladen. Eine eigene E-Mail- oder Postanschrift für Schadensunterlagen nennt die Württembergische nicht; allgemein erreichst du sie unter info@wuerttembergische.de oder per Post an die Württembergische Versicherung AG, W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Württembergischen hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Württembergische zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB Teil C, Ziffer 11.4).
Eigener Gutachter oder Gutachter der Württembergischen?
Die Württembergische hatte nach eigenen Angaben 2023 eigene Kfz-Sachverständige, die Kaskoschäden ihrer Kunden prüften, und schaltet daneben Dienstleister ein; beide arbeiten in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Württembergische im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Auf ihrer Seite zur Kfz-Schadensmeldung sagt die Württembergische Geschädigten nichts zu Gutachter oder Kostenvoranschlag. Auf ihrer Kfz-Haftpflicht-Seite schreibt sie Kunden, die selbst geschädigt sind: „In der Regel beauftragt die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter, um den Schaden an Ihrem Pkw zu bewerten.“ Die freie Gutachterwahl erwähnt sie dabei nicht.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die Württembergische nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Schadenservice+ und Partnerwerkstatt
Den „Schadenservice+“ bietet die Württembergische ihren Kunden als Baustein der Kaskoversicherung an, und nach ihren Angaben bekommen auch Geschädigte ihrer Kunden denselben Service. Dabei wählt sie eine zertifizierte Partnerwerkstatt aus und rechnet direkt mit ihr ab. Die Werkstatt holt das Auto ab, stellt während der Reparatur auf Wunsch einen Kleinwagen, bringt das Auto gereinigt zurück und gibt sechs Jahre Garantie, außer bei Glasschäden.
Ob Geschädigte den Service nur bekommen, wenn der Verursacher den Baustein vereinbart hat, und ob für sie Ersatzwagen sowie Hol- und Bringdienst dazugehören, sagt die Württembergische dabei nicht.
Der Service ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesem Service fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die Württembergische kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Laut ihrer Dienstleisterliste von 2023 beauftragt die Württembergische die ControlExpert GmbH und die Eucon Digital GmbH mit „Prüfdienstleistungen“; für welche Schäden, steht dort nicht.
Kürzt die Württembergische das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die Württembergische wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die Württembergische braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Württembergischen. Ist der andere bei der Württembergischen versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von ihr außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für die telefonische Meldung als Kunde nennt die Württembergische diese Nummern:
Wenn du selbst bei der Württembergischen versichert bist
Als Kunde musst du der Württembergischen jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB Teil B, Ziffer 2.3). Auf ihrer Website bittet sie darum, jeden Schaden sofort zu melden. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (Ziffer 2.3). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über die „Digitale Schadenmeldung“ oder im Kundenportal, auch per App. Für eine erste Einschätzung verweist die Württembergische auch auf deinen persönlichen Berater. Den Bearbeitungsstand eines Schadens nennt sie unter den Funktionen ihres Kundenportals nicht.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Württembergische den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung in Haftpflicht oder Vollkasko freiwillig erstattest. Beträgt sie höchstens 1.500 Euro, teilt dir die Württembergische ihre Höhe nach Abschluss der Regulierung mit. Beantragen musst du das laut AKB innerhalb dieser Fristen: sechs Monate nach der Mitteilung und drei Monate ab der ersten Beitragsfälligkeit im Jahr danach (Teil C, Ziffer 11.5). Hast du den „Rabatt-Schutz“ für Haftpflicht, Vollkasko oder beide vereinbart, führt dort je Kalenderjahr ein Schaden nicht zur Rückstufung, wenn der Fahrer mindestens 23 Jahre alt war. Wechselst du später die Versicherung, bestätigt die Württembergische dem neuen Versicherer aber den Verlauf ohne Rabatt-Schutz (A.5.3).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Württembergische nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Württembergische in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2, Ziffer 1.6.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Trifft dich nur eine Mitschuld, greift der Baustein „Kasko+“, wenn du ihn zur Vollkasko im Premiumschutz vereinbart hast. Was die Versicherung des anderen wegen deiner Mitschuld bei Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall und Kostenpauschale abzieht, zahlt dann die Württembergische (A.2, Ziffer 1.6.2).
Mit dem Baustein „Schadenservice+“ überlässt du der Württembergischen in der Kasko die Wahl der Werkstatt; auf ihrer Website wirbt sie dafür mit 15 Prozent Nachlass auf den Kaskobeitrag. Lässt du nicht in einer Werkstatt ihrer Wahl reparieren, zahlt sie nur, was ihre Partnerwerkstatt berechnet hätte, und Hol- und Bringdienst, Ersatzwagen, Reinigung und Garantie entfallen (A.5.2). Hast du dich vor dem Reparaturauftrag nicht bei ihr gemeldet, nimmt sie dafür die Partnerwerkstatt, die deiner Werkstatt am nächsten liegt. Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was die Reparatur in einer Partnerwerkstatt nahe deinem Wohnsitz gekostet hätte.
Streitest du mit der Württembergischen über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Württembergische als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der Württembergischen versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, über ihr Online-Formular. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
WGV — Württembergische Gemeinde-Versicherung aus Stuttgart, ein eigener Kfz-Versicherer mit eigenen Meldewegen; nach Angaben der Württembergischen ein separates Unternehmen.
Adam Riese — Digitalmarke und Tochter der Württembergischen; Versicherer der Adam-Riese-Produkte ist die Württembergische Versicherung AG. Von Kraftfahrzeugen führt Adam Riese in der Schadensmeldung nur E-Scooter und Moped; diese Schäden melden Adam-Riese-Kunden über die Schadenshotline der Württembergischen.
Unfallversicherung der Württembergischen — Private Unfallversicherung für dauerhafte Gesundheitsschäden mit eigener „Unfall-Hotline“; unter „Schaden melden“ steht sie als „Unfall (nicht Kfz)“, den Schaden am Auto ersetzt sie nicht.
Württembergische Lebens- und Krankenversicherung — Schwestergesellschaften mit ähnlichem Namen; Kfz-Versicherer ist allein die Württembergische Versicherung AG.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Württembergischen. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut wuerttembergische.de, adam-riese.de und den Pkw-Versicherungsbedingungen der Württembergischen, gültig ab 1. Juni 2025.
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.