Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der VHV oder über die Hannoversche versichert, muss die VHV als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die VHV wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der VHV versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Die VHV bittet auch Unfallgegner ihrer Kunden, sich sofort über ihre Hotline zu melden, „am besten mit dem Handy direkt vom Unfallort“; welche ihrer Angebote du annimmst, entscheidest du selbst. Ist der Verursacher bei der VHV versichert, meldest du deinen Schaden über ihr Online-Formular „Kfz“: Du wählst „Haftpflicht“ und meldest dich als „Unfallgegner(in)“. Gefragt wird nach deinen Kontaktdaten, dem Kennzeichen des VHV-versicherten Autos, nach Zeit, Ort und Hergang, nach deinem Auto und ob es Vorschäden hat, nach Verletzten, Zeugen und Polizei und danach, wie du abrechnen willst, bei einer Auszahlung auch nach deiner Bankverbindung; Fotos von Fahrgestellnummer, Fahrzeugschein, Auto und Schaden lädst du hoch oder schickst sie per Handy. Ist der Verursacher über die Hannoversche versichert, meldest du genauso bei der VHV.
Danach meldet sich die VHV „in Kürze“ bei dir. Fragen zu einem laufenden Schaden stellst du über ihr Formular „Ihr Anliegen zu einem laufenden Schaden“, als „Anspruchsteller“.
Steht auf den Papieren deines Unfallgegners etwa „BMW Protect“ oder „MINI SMILE“, Leasingangebote der BMW Bank, kann dahinter die VHV stehen, ebenso bei der Kfz-Versicherung im Leasingvertrag von Free2Move Lease. Für alle drei Angebote nennen die Anbieter die VHV Allgemeine Versicherung AG als Risikoträger, bei MINI SMILE für die wählbare Kfz-Versicherung. Ob sie bei deinem Unfallgegner zuständig ist, nennt dir der Zentralruf, mehr dazu unten.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als VHV-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die VHV zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).
Eigener Gutachter oder VHV-Gutachter?
Die VHV hat eigene Sachverständige; in ihren Bedingungen nennt sie daneben die DEKRA und die „Schadenschnellhilfe“. Auch Geschädigten bietet sie an, die Besichtigung des Autos zu organisieren. Diese Sachverständigen arbeiten in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die VHV im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Im Formular für Unfallgegner nennt die VHV drei Wege, den Schaden an deinem Auto abzurechnen; ein eigenes Gutachten gehört nicht dazu, und die freie Gutachterwahl erwähnt sie nicht:
Bei der Sofort-Auszahlung zahlt die VHV nach Prüfung den von ihr kalkulierten Betrag oder den deines Kostenvoranschlags mit Fotos, ohne Mehrwertsteuer; reparieren lassen kannst du danach trotzdem. Bei der selbst organisierten Reparatur reichst du vorher einen Kostenvoranschlag ein, die Rechnung prüft sie. Deine Auswahl ist laut VHV noch keine Kostenzusage.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die VHV nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Rundum-Sorglos-Reparatur und Partnerwerkstatt
Wählst du im Formular die „Rundum-Sorglos-Reparatur“, lässt die VHV dein Auto in einer ihrer DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten reparieren, stellt dir für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug, holt das Auto ab und bringt es zurück und gibt sechs Jahre Garantie auf die Reparatur; bei einem Totalschaden gilt das Angebot nicht. Außerdem fragt das Formular, ob die VHV deine Daten an ihren Partner CarTV weitergeben darf, der sich dann wegen der Regulierung bei dir melden darf; das ist freiwillig.
Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in der Aufzählung fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die VHV kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Wie weit der Verweis auf eine günstigere Werkstatt gehen darf, entschied der Bundesgerichtshof 2010 (VI ZR 337/09). Der Haftpflichtversicherer, den das Urteil nicht nennt, hatte bei der Abrechnung nach Gutachten auf eine Werkstatt mit dem Schild „Schadenservice Spezial-Partnerwerkstatt VHV Versicherungen“ verwiesen und die Reparaturkosten um 883,24 Euro gekürzt. Unzumutbar ist so eine Werkstatt für dich insbesondere dann, wenn sie nur wegen Sonderkonditionen mit dem Versicherer günstiger ist.
Kürzt die VHV das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die VHV wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die VHV braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als VHV-Kunde also der VHV. Ist der andere bei der VHV versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der VHV außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für beides nennt die VHV dieselbe Nummer, ausdrücklich auch für Geschädigte:
VHV, rund um die Uhr, auch für Geschädigte0511 65505020
Als Kunde musst du der VHV jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1); die VHV bittet darum, jeden Schaden sofort telefonisch zu melden, „auch dann, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen“. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über das Formular „Kfz“ auf vhv.de, im „VHV Kundenportal“ und in seiner App; dort siehst du auch den Stand der Bearbeitung und reichst Unterlagen nach.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die VHV den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest: Die VHV teilt dir Beträge bis 1.000 Euro nach Abschluss der Regulierung mit, und du hast danach zwölf Monate Zeit (I.5.1); in der Vollkasko gilt das für Entschädigungen unter 1.000 Euro ebenso (I.5.2). Mit dem Rabattschutz wird ein belastender Schaden pro Versicherungsjahr so behandelt, als sei er nicht gemeldet worden; abschließen kannst du ihn ab SF-Klasse 3 (I.5.3).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die VHV nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die VHV in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3); bei Streit über die Höhe kann auf deinen Wunsch vor einer Klage ein Sachverständigenausschuss entscheiden (A.2.6.1). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit der Werkstattbindung bekommst du 15 Prozent Rabatt auf den Kaskobeitrag und lässt Kaskoschäden nach Abstimmung mit der VHV in einer ihrer Partnerwerkstätten reparieren, mit ihrem „Schadenservice PLUS“. Lässt du woanders reparieren, kürzt sie deinen Anspruch um 15 Prozent der Reparaturkosten, höchstens um 1.500 Euro; rechnest du nach Kostenvoranschlag oder Gutachten ab, zahlt sie, was die Reparatur in ihrer Partnerwerkstatt gekostet hätte (A.2.11). So steht es in den Bedingungen seit Mitte 2026; in älteren Verträgen steigt stattdessen die Selbstbeteiligung um 300 Euro, was für dich gilt, steht im Versicherungsschein. Für Leasingfahrzeuge, Wohnmobile und Motorräder gibt es die Werkstattbindung nicht.
Streitest du mit der VHV über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die VHV als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der VHV versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
Hannoversche — Direktmarke des VHV-Konzerns, die Kfz-Versicherungen der VHV verkauft; Schäden reguliert die VHV Allgemeine Versicherung AG.
VGH Versicherungen — Eigener öffentlicher Versicherer, ebenfalls aus Hannover und mit eigener Kfz-Versicherung; gehört nicht zur VHV.
VHV-Unfallversicherung — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen, mit eigenem Meldeweg; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
Werkstattbindung — Option im eigenen Kaskovertrag gegen 15 Prozent Rabatt; gilt nur für VHV-Kunden, nicht für Geschädigte.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur VHV oder zur Hannoverschen. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut vhv.de, hannoversche.de und den Versicherungsbedingungen der VHV.
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.