Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der HUK versichert, muss die HUK als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die HUK wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der HUK versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Ist der Verursacher bei der HUK versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Unfallhilfe für Geschädigte“ auf huk.de, bei der HUK24 über dasselbe Formular auf huk24.de. Die HUK braucht Name, Anschrift oder Kennzeichen ihres Versicherten, deine Anschrift und Bankverbindung, Hergang, Zeit und Ort des Unfalls sowie Angaben zu deinem Fahrzeug und den Schäden. Für die Abrechnung kommen der Fahrzeugschein und bei finanzierten oder geleasten Autos die Freigabeerklärung der Bank oder Leasinggesellschaft dazu.
Nach dem Absenden kommt eine Bestätigung per E-Mail mit deiner Schadensnummer. Belege schickst du mit dieser Nummer im Betreff an info@huk-coburg.de oder an info@huk24.de. Die HUK klärt den Hergang dann mit ihrem Versicherten und meldet sich bei dir, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Trifft dich eine Mitschuld, rechnet sie nach Haftungsquote ab.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich; das rät auch die HUK. Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als HUK-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die HUK zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.3).
Eigener Gutachter oder HUK-Gutachter?
Die HUK beschäftigt eigene Kfz-Sachverständige und beauftragt Gutachter, wenn sie ein Gutachten für nötig hält. Diese arbeiten in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die HUK im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
In ihren Hinweisen für Geschädigte erwähnt die HUK diese Wahl nicht. Die HUK24 nennt dort drei Wege, den Schaden abzurechnen:
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die HUK nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Schadensservice PLUS und Partnerwerkstatt
Auch Geschädigten bietet die HUK ihren Schadensservice PLUS an. Dann sucht sie die Werkstatt aus ihrem Netz von über 1.800 Partnerwerkstätten aus, lässt das Auto abholen und repariert zurückbringen, stellt ein Ersatzfahrzeug und gibt sechs Jahre Garantie auf die Reparatur.
Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in der Aufzählung fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Einen Mietwagen zahlt die HUK laut ihren Hinweisen für Geschädigte bei alleiniger Schuld ihres Versicherten „in Höhe des abgestimmten Tagespreises“ für die Dauer der Reparatur. Mietest du selbst, rät sie, zwei oder drei Angebote zu vergleichen, weil teure Unfallersatztarife nicht uneingeschränkt erstattet werden. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die HUK kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Für Gutachterhonorare gibt es ein Honorartableau der HUK, das in Urteilen immer wieder auftaucht. Das Landgericht Dortmund ordnete eine solche Tabelle als internen Prüfungsmaßstab der Versicherung ein, nicht als Gebührenordnung (21 S 27/14). Maßgeblich bleibt, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die HUK wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. AUTO BILD schilderte 2022 einen solchen Fall: Nach einem Auffahrunfall lehnte die HUK die Regulierung ab, weil das Auto an derselben Stelle einen Vorschaden aus 2017 hatte. In einer Stellungnahme kündigte sie später an, Stoßfängerabdeckung und Lackierung herauszurechnen und den Rest zu zahlen.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die HUK braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als HUK-Kunde also der HUK. Ist der andere bei der HUK versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der HUK außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für beides hat die HUK eigene Nummern.
Unfallhilfe für Geschädigte, auch bei Mitschuld, rund um die Uhr09561 967 70 52
Wenn du selbst bei der HUK versichert bist
Als Kunde musst du der HUK einen Schadensfall innerhalb einer Woche anzeigen; ein Anruf genügt (AKB E.1.1). Gemeldet wird online über „Schaden melden“ auf huk.de oder huk24.de, telefonisch über die Nummern oben oder persönlich in einer Schadensaußenstelle. Den Stand der Bearbeitung zeigt die HUK im Kundenbereich „Meine HUK“.
Hast du den Unfall verursacht, zahlt die HUK den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird im Folgejahr zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung innerhalb von zwölf Monaten freiwillig erstattest; in der Haftpflicht informiert sie dich nach Abschluss der Regulierung darüber (AKB I.5). Mit vereinbartem Rabattschutz ist ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei (AKB I.4).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die HUK nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die HUK in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.6.4). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit Kasko SELECT überlässt du der HUK die Auswahl der Werkstatt; die HUK24 wirbt dafür mit 20 Prozent Beitragsersparnis in der Kasko. Im Schadensfall nennt sie dir nach einem Anruf eine Partnerwerkstatt in der Nähe. Lässt du woanders reparieren, kürzt sie ihre Leistung um höchstens 15 Prozent (E.7.7); ohne Reparatur zahlt sie den Betrag, den die deinem Wohnsitz nächstgelegene Partnerwerkstatt berechnet hätte.
Streitest du mit der HUK über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die HUK als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der HUK versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer der Unfallhilfe oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
HUK24 — Online-Versicherer der HUK-COBURG-Gruppe mit eigener Adresse. Geschädigte erreichen beide unter derselben Nummer, Unterlagen gehen an info@huk24.de.
HUK-Unfallversicherung — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen; mit der Regulierung eines Autounfalls hat sie nichts zu tun.
Kasko SELECT — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen niedrigeren Beitrag; gilt nur für HUK-Kunden, nicht für Geschädigte.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur HUK-COBURG oder zur HUK24. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand September 2026, laut huk.de, huk24.de und den Versicherungsbedingungen der HUK.
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.