Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Helvetia oder der Baloise versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei einer der beiden versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Seit Mai 2026 treten Helvetia und Baloise in Deutschland gemeinsam unter der Marke Helvetia auf; Policen unter dem Namen Helvetia sind erst für 2027 angekündigt. Gemeldet wird aber weiter auf zwei getrennten Wegen, je nachdem, wer den Vertrag deines Unfallgegners führt: die Baloise Sachversicherung AG Deutschland oder die Helvetia, meist die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland. Verlässlich steht die Gesellschaft in seinen Unterlagen, etwa auf seiner Police, sonst nennt sie dir der Zentralruf (unten); laut ihren Kfz-Formularen hat eine Versicherungsscheinnummer der Baloise das Format A1234Z6789. Einen Anhaltspunkt, aber keine Regel, gibt eine Seite der Helvetia für Vermittler: Danach versichert die Baloise neue private Kfz-Verträge und Fahrzeugwechsel, die Helvetia ihre bisherigen Verträge sowie die Tarife PremiumCar für hochwertige Pkw und ClassicCar für Oldtimer.

Beide Wege beginnen auf der Seite „Schaden melden“ von helvetia.de. Die Seite fragt, bei welcher Gesellschaft „Sie Ihren Vertrag ursprünglich abgeschlossen haben“, und bietet „Zum Baloise Schadenservice“ und „Zum Helvetia Schadenservice“ an. Das ist für Kunden geschrieben und eine Falle: Als Geschädigter wählst du nach der Gesellschaft deines Unfallgegners, nicht nach deiner eigenen Versicherung.

Ist der Verursacher bei der Baloise versichert, klickst du „Zum Baloise Schadenservice“ und unter „Privatkunden“ die Kachel „KRAFTFAHRT KFZ-HAFTPLICHT“ (so auf der Seite). Sie führt zum Formular „Kfz-Haftpflicht-Schaden“, in dem du unter „Sie sind“ die Rolle „Anspruchsteller/Geschädigter“ wählst. Die Kachel „KRAFTFAHRT KASKO“ ist der falsche Weg; ihr Formular kennt nur die Rollen „Versicherungsnehmer“ und „Vermittler“.

Das Formular verlangt deine Kontaktdaten und dein Kennzeichen, dazu Name, Anschrift und Kennzeichen des Baloise-Kunden. Pflicht sind außerdem Tag, Ort und Hergang, ob Personen verletzt wurden und, hat die Polizei den Schaden aufgenommen, Aktenzeichen und Dienststelle. Auch als Geschädigter musst du die Fragen „Gültige Fahrerlaubnis“, „Alkohol / Drogen“ und „Halten Sie sich am Unfall für schuldig?“ beantworten. Weißt du vom Baloise-Kunden nur das Kennzeichen, lässt sich das Formular nicht absenden, denn seine Anschrift ist Pflicht; dann rufst du den Schadensservice der Baloise an. Ihre Fachinformation für Vermittler nennt seine Nummer ausdrücklich „für Versicherungsnehmer und Anspruchsteller“.

Fotos und Unterlagen kannst du gleich hochladen, höchstens fünf Dateien als JPG, PNG, GIF oder PDF, zusammen bis 5 MB, oder später mit Schadens- oder Versicherungsscheinnummer an schaden@baloise.de oder an die Baloise Sachversicherung AG Deutschland, Schaden, Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg schicken. Sobald du eine Schadensnummer hast, fragst du nach dem Stand über das Formular „Frage zu einem bereits gemeldeten Schaden“; Kunde musst du dafür nicht sein.

Ist der Verursacher bei der Helvetia versichert, klickst du „Zum Helvetia Schadenservice“ und dann „Kfz-Schaden melden“. Im Formular „Kfz-Schadenmeldung“ wählst du gleich bei der ersten Frage „Geschädigter“, nicht „Versicherungsnehmer“. Ein Feld für Name oder Kennzeichen des Helvetia-Kunden gibt es dann nicht; diese Angaben schreibst du in die „Schadenbeschreibung“.

Pflicht sind dort nur, wann du am besten erreichbar bist, das „Schaden-Datum“, die „Schadenbeschreibung“ mit Hergang, Unfallort, Uhrzeit und Polizei, die Bestätigung zum Datenschutz und deine E-Mail-Adresse. Name, Anschrift, Telefonnummer und Kennzeichen sind freiwillig; trag sie trotzdem ein, denn braucht die Helvetia mehr, ruft sie dich laut Formular gegebenenfalls an. Fotos kannst du gleich mit hochladen.

Eine Anschrift für Unterlagen nennt das Helvetia-Formular nicht; allgemein erreichst du die Helvetia unter info@helvetia.de oder Berliner Straße 56–58, 60311 Frankfurt am Main. Nachfragen kannst du über ihr Formular „Allgemeine Anfrage“, auch ohne bei ihr versichert zu sein.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Helvetia- oder Baloise-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit. Nach den Bedingungen beider stuft dich die Meldung allein nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den deine Versicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1, bei der Helvetia Fassung 2021).

Eigener Gutachter oder Helvetia-Gutachter?

Schickt die Helvetia oder die Baloise einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Helvetia oder die Baloise im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Helvetia oder die Baloise nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Partnerwerkstatt über die Baloise

Bei der Baloise kannst du dir als Geschädigter eine Partnerwerkstatt auswählen lassen, eine freie Karosseriewerkstatt. So steht es in ihrer Fachinformation für Vermittler zum Tarif 10/2026 beim „Werkstattservice Premium“, einem Baustein für ihre Kunden; für Geschädigte heißt es dort: „Im KH-Schadenfall wird dem Geschädigten ein Kfz der Gruppe 1 zur Verfügung gestellt.“ Ob Hol- und Bringservice, Reinigung und Garantie des Bausteins auch für dich gelten, steht dort nicht; für die Helvetia ist ein solches Angebot an Geschädigte nicht beschrieben.

In derselben Fachinformation nennt die Baloise den Vermittlern Vorteile des „Werkstattservice Premium“. Dazu gehören eine „Reduktion der Reparaturkosten um ca. 20 %“ und die „Aktive Vermeidung von Nebenkosten (Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten)“.

Bietet dir die Baloise eine Partnerwerkstatt an, ist das ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was dabei fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Helvetia kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Kürzt die Helvetia oder die Baloise das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Helvetia wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Helvetia braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Baloise oder der Helvetia. Ist der andere bei einer der beiden versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Welche Nummer gilt, hängt von der Gesellschaft auf deiner Police ab. Die Tarife Kfz Basis und Kfz All-in laufen bei der Baloise, PremiumCar und ClassicCar bei der Helvetia:

Baloise, Schäden von Kunden und Anspruchstellern+49 6172 125-4210
Baloise-Pannendienst für Kunden mit Baloise Assistance, 24 Stunden am Tag+49 6172 125-4442
Helvetia, Kfz-Schäden069 58 00 55 704
Helvetia-Pannenhilfe, 6 ct je Anruf aus dem deutschen Festnetz, mobil höchstens 42 ct pro Minute01802 43 58 38

Wenn du selbst bei der Helvetia oder der Baloise versichert bist

Grundlage sind die Bedingungen der Baloise vom Oktober 2026 (AKB 10.2026) und der Helvetia vom November 2021 (K-AKB-2111); die neuere Helvetia-Fassung vom November 2024 (K-AKB-2411) war nicht abrufbar, ihre Werte können abweichen. Bei beiden musst du als Kunde jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB Baloise E.1.1.1, Helvetia E.1.1). Einen Sachschaden des anderen, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt: bei der Baloise bis voraussichtlich 1.000 Euro (E.1.2.2), bei der Helvetia bis 500 Euro (E.2.2).

Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben oder online über dieselben Formulare wie in Fall 1, dann mit der Rolle „Versicherungsnehmer“. Einen Schaden an deinem eigenen Auto meldest du bei der Baloise über die Kachel „KRAFTFAHRT KASKO“. Nach dem Stand fragst du wie in Fall 1.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt deine Versicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du die Entschädigung freiwillig erstattest: bei der Baloise in Haftpflicht und Vollkasko bis 1.500 Euro, binnen zwölf Monaten nach ihrer Mitteilung oder, in der Vollkasko, nach ihrer Zahlung (I.5); bei der Helvetia in der Haftpflicht bis 500 Euro binnen sechs Monaten nach ihrer Mitteilung, in der Vollkasko ohne Höchstbetrag binnen sechs Monaten nach ihrer letzten Zahlung (I.5.2, I.5.3). Ein Schaden in der Helvetia eCar, ihrer Versicherung für Elektroautos, führt laut Helvetia nicht zur Rückstufung; in der Oldtimer-Versicherung ClassicCar gibt es keine SF-Klassen.

Mit dem „Rabattschutz Premium“ der Baloise (nur im Tarif Kfz All-in, für Pkw ab SF-Klasse 4 und Fahrer ab 24 Jahren) führt ein Schaden je Versicherungsart und Kalenderjahr nicht zur Rückstufung; ein neuer Versicherer erfährt aber, wie viele Schäden der Rabattschutz aufgefangen hat (A.7). Der „Baustein Rabattschutz“ der Helvetia (nur im „Komfortschutz“, für Pkw ab SF-Klasse 4 und wenn alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt sind) schützt nur den ersten Schaden im Jahr, und beim Wechsel zu einem anderen Versicherer gilt er als nie vereinbart (I.5.1).

Deinen eigenen Schaden zahlen dir beide nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlen sie in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben (Baloise A.2.5.3, Helvetia A.2.8). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Im Tarif Kfz Basis der Baloise ist der „Werkstattservice Premium“ vorbelegt, im Tarif Kfz All-in wählbar. Bei Unfall- und Karosserieschäden an deinem Pkw in Deutschland wählt dann sie die Partnerwerkstatt, und den Schaden meldest du laut Baloise unbedingt zuerst telefonisch. Lässt du woanders reparieren, weil du dich vor der Reparatur nicht gemeldet hast oder aus anderen Gründen, die du zu vertreten hast, zahlt sie nur 85 Prozent ihrer Leistung (A.2.5.2.2). Auch wenn du nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abrechnest, gelten die Kosten ihrer Partnerwerkstatt. Dort gehören Hol- und Bringservice, ein Ersatzwagen der Kleinwagen-Klasse und sechs Jahre Garantie dazu.

Im „Basisschutz“ der Helvetia und mit ihrem „Baustein ServicePlus“ überlässt du ihr bei Karosserieschäden an deinem Pkw in Deutschland die Wahl der Werkstatt; sonst steigt deine Selbstbeteiligung in der Kasko beim Austausch der Windschutzscheibe um 150 Euro, bei Karosserieschäden um 300 Euro (A.2.7.4). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie nach der Kalkulation ihrer Partnerwerkstatt.

Streitest du mit der Baloise oder der Helvetia über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden; steht auf deiner Police aber die Helvetia Versicherungs-AG, die ebenfalls Kfz-Versicherungen führt, geht das laut Helvetia nicht. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen eine der Gesellschaften als gegnerische Versicherung ist der Ombudsmann nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Helvetia oder der Baloise versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online, bei der Baloise auch telefonisch über ihre Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Basler — Basler Sachversicherungs-AG ist der frühere Name der Baloise Sachversicherung AG Deutschland; gemeldet wird über den Baloise-Weg oben.
  • Friday — Frühere Digitalmarke der Baloise; ihr Geschäft übernimmt seit Juli 2025 Allianz Direct, und friday.de leitet dorthin weiter. Ist der andere bei Allianz Direct versichert, gilt die Seite „Unfall mit der Allianz“.
  • Helvetia Baloise, Helvetia Schweiz und Österreich, Tesla-Versicherung (InsureMyCar), Porsche Protect — Die Helvetia Baloise Holding AG in Basel ist die börsennotierte Spitze der Gruppe, kein deutscher Kfz-Versicherer; in der Schweiz und in Österreich hat die Helvetia eigene Kfz-Angebote. Träger der Tesla-Versicherung InsureMyCar und von Porsche Protect ist die Helvetia Global Solutions Ltd mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein), eine eigene Gesellschaft der Helvetia-Gruppe. Die Helvetia und die Baloise, um die es hier geht, sind nicht Versicherer dieser beiden Angebote. Als deutsche Anschrift der Helvetia Global Solutions nennt das Deutsche Büro Grüne Karte aber die Helvetia-Direktion in Frankfurt.
  • Unfallversicherung — Private Unfallversicherung von Helvetia und Baloise für Verletzungen und ihre Folgen, mit eigenen Nummern für Schäden; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Helvetia oder zur Baloise. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut helvetia.de und den Versicherungsbedingungen beider Gesellschaften.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.