Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der ERGO versichert, muss die ERGO als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die ERGO wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der ERGO versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der ERGO versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihre „Schadensmeldung Kfz“ und wählst „Ein ERGO Kunde hat bei mir einen Schaden verursacht“. Als Erstes fragt die ERGO nach dem Kennzeichen ihres Kunden, danach nach Zeit, Ort und Hergang, nach deinen Kontaktdaten und deiner Bankverbindung; Fotos, Kostenvoranschlag, Gutachten oder Rechnung kannst du gleich hochladen.

Nach dem Absenden bekommst du eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Schadensnummer steht in der weiteren Post der ERGO; Unterlagen reichst du damit über ihr Upload-Formular nach oder per E-Mail an schaden@ergo.de.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als ERGO-Kunde meldest du ihn unverzüglich, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die ERGO zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB L.4).

Eigener Gutachter oder ERGO-Gutachter?

Die ERGO arbeitet mit externen Sachverständigen, Gutachtern und Belegprüfern, die in ihrem Auftrag tätig sind. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die ERGO im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Statt eines Gutachtens bietet die ERGO Geschädigten in ihrem Formular eine „Schadenskalkulation per App“ an: Du fotografierst Auto und Fahrzeugschein, Kfz-Sachverständige berechnen den Schaden, in der Regel innerhalb von zwei Stunden, und auf Wunsch zahlt die ERGO den Betrag aus. Alternativ kalkuliert eine ihrer Partnerwerkstätten. Kostet die Reparatur später mehr, reichst du die Rechnung zur Prüfung ein. Beides ist eine Berechnung im Auftrag der ERGO, kein unabhängiges Gutachten; die freie Gutachterwahl erwähnt die ERGO dort nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die ERGO nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstattservice und Partnerwerkstatt der ERGO

Auch Geschädigten bietet die ERGO im Formular an, ihnen beim Pkw eine Werkstatt aus ihrem Netz von Partnerwerkstätten zu empfehlen. Die Werkstatt meldet sich dann telefonisch, sobald die ERGO die Deckung bestätigt hat. Sie repariert markenunabhängig, also nicht als Markenwerkstatt deines Herstellers, aber nach dessen Vorgaben. Auf Wunsch holt sie das Auto ab und bringt es zurück; für die Dauer der Reparatur stellt sie einen Ersatzwagen der kleinsten Klasse, und auf die Arbeiten gibt sie sechs Jahre Garantie.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in der Aufzählung fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die ERGO kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Kürzt die ERGO das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die ERGO wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die ERGO braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als ERGO-Kunde also der ERGO. Ist der andere bei der ERGO versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der ERGO außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die ERGO nicht; auf ihrer Kfz-Schadensseite stehen diese:

Kfz-Schadenshotline, gebührenfrei0800 3746 310
Aus dem Ausland, rund um die Uhr+49 211 477 1330

Wenn du selbst bei der ERGO versichert bist

Als Kunde musst du der ERGO jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, unverzüglich anzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern, und Ansprüche, die der andere gegen dich erhebt, innerhalb einer Woche (AKB H.5). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro darfst du selbst ersetzen; gelingt das nicht, meldest du ihn. Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über das Kfz-Formular auf ergo.de, in der „ERGO App“, per E-Mail an schaden@ergo.de oder über deinen ERGO-Berater. Einen „Schadentracker“ für den Bearbeitungsstand bietet die ERGO nur an, wenn keine anderen Personen beteiligt sind, etwa bei einem reinen Kaskoschaden.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die ERGO den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft, in den Produkten Smart und Basic stärker als in Best. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest: Liegt sie unter 1.000 Euro, teilt die ERGO dir den Betrag nach Abschluss der Regulierung mit, und du kannst den Schaden innerhalb von zwölf Monaten zurückkaufen; das geht auch bei höheren Beträgen und in der Vollkasko. Den Baustein Rabattschutz gibt es nur im Produkt Best: Dann belastet je ein Schaden pro Kalenderjahr in Haftpflicht und Vollkasko die SF-Klasse nicht, solange sie mindestens 4 ist (L.4).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die ERGO nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die ERGO in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (E.5); ohne Reparaturrechnung ersetzt sie die Stundensätze einer geeigneten Werkstatt in deiner Region. Einigt ihr euch nicht über die Höhe, kann auf deinen Wunsch vor einer Klage ein Sachverständigenausschuss entscheiden (E.8). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem Baustein „Werkstattbonus“ überlässt du der ERGO in der Kasko die Wahl der Werkstatt und zahlst dafür einen günstigeren Kaskobeitrag; im Produkt Basic ist er Pflicht. Lässt du woanders reparieren, kürzt sie ihre Entschädigung um 20 Prozent, mindestens um 100 Euro; ohne Reparatur zahlt sie, was die von ihr veranlasste Reparatur netto gekostet hätte. In ihrer Werkstatt bekommst du für die Dauer der Reparatur einen Kleinstwagen, höchstens 14 Tage (E.5).

Streitest du mit der ERGO über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die ERGO als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der ERGO versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder über ihre Kfz-Schadenshotline oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • ERGO als Schadensregulierungsbeauftragte — Für einige ausländische Kfz-Versicherer, etwa aus Griechenland, Österreich und Polen, nimmt die ERGO in Deutschland Ansprüche nach einem Schaden im Ausland entgegen; über die Höhe entscheidet dann der ausländische Versicherer, nicht die ERGO.
  • ERGO Direkt und nexible — ERGO Direkt ist der Online- und Direktvertrieb der Gruppe; die ERGO Direkt Versicherung AG hat ihr Kfz-Geschäft zum 31.12.2025 eingestellt und die Verträge gekündigt. Bei nexible, einer früheren Digitalmarke der ERGO-Gruppe, gab es bis 2022 auch Kfz-Versicherungen; die nexible Versicherung AG hat das Kfz-Neugeschäft im September 2022 eingestellt und die Kfz-Verträge in Deutschland zum Jahresende 2023 gekündigt. Kfz-Versicherer der ERGO ist die ERGO Versicherung AG.
  • ERGO Rechtsschutz — Früher D.A.S.; zahlt Anwalts- und Prozesskosten des eigenen Kunden, ersetzt aber keinen Schaden am Auto.
  • ERGO-Unfallversicherung — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen, mit eigener Unfall-Hotline; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur ERGO. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut ergo.de und den Versicherungsbedingungen der ERGO.

Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.