Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher beim BGV versichert, muss der BGV als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit der Verursacher haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an den BGV wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst beim BGV versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Hinter dem Namen BGV Badische Versicherungen stehen zwei Kfz-Versicherer: die BGV-Versicherung AG für Privat- und Firmenkunden und der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband für Kommunen in Baden. Der folgende Online-Weg steht auf den Schadensseiten für Privat- und für Firmenkunden.

Ist der Verursacher beim BGV versichert, meldest du deinen Schaden online über die „Online-Schadenmeldung“ des BGV für Anspruchsteller. Auf bgv.de kommst du dorthin über „Schaden melden“, dann „Kfz“, „Ich bin Anspruchsteller“ und „Schaden online melden“. Als Geschädigter bist du dort „Anspruchsteller“; „Ich bin Versicherungsnehmer“ ist der Weg für Kunden des BGV.

Im ersten Schritt fragt das Formular nicht nach dir, sondern nach dem Vertrag des Verursachers. Pflicht sind das „Kennzeichen des versicherten Fahrzeuges“ und der „Name des Kunden“, bei Privatleuten der Nachname, bei Firmen die vollständige Firmierung. Gemeint ist der Versicherungsnehmer beim BGV; er muss nicht selbst gefahren sein. Hat dir der andere am Unfallort den QR-Code seiner digitalen Servicecard des BGV gezeigt, bekommst du darüber Namen und Kennzeichen. Ohne diesen Namen kommst du online nicht weiter; dann bleibt dir die Schadenshotline.

Pflicht sind außerdem Datum und Uhrzeit des Schadens. Das Datum ist schon mit dem heutigen Tag ausgefüllt; war der Schaden früher, änderst du es. Findet das Formular zu deinen Angaben keinen Vertrag, geht es nicht weiter, und es meldet: „Zu den Eingaben konnten keine Daten ermittelt werden. Bitte achten Sie auf eine korrekte Eingabe des Kennzeichens!“

Hat dich ein Fahrzeug einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises in Baden geschädigt, kann es beim Verband versichert sein. Auf der Schadensseite des BGV für Kommunen gibt es keinen Weg für Anspruchsteller: „Schaden online melden“ führt dort nur zur Anmeldung im Kundenportal für Kommunen. Ob das Formular für Anspruchsteller auch Verträge des Verbands findet, sagt der BGV nicht.

Telefonisch meldest du über die Schadenshotline des BGV; sie steht auch auf seiner Seite für Kommunen. Im Abschnitt für Anspruchsteller bittet der BGV, den Schaden „umgehend“ über diese Hotline oder online zu melden, und ist nach eigenen Angaben „rund um die Uhr“ erreichbar.

Unterlagen zu einem schon gemeldeten Schaden lädst du auf der Seite „Schaden melden“ über „Unterlagen hochladen“ hoch. Pflicht sind dort der „Nachname des Versicherungsnehmers“, also des BGV-Kunden, und die Schadensnummer. Eine eigene E-Mail-Adresse für Geschädigte nennt der BGV nicht; allgemein erreichst du ihn unter service@bgv.de und per Post unter BGV / Badische Versicherungen, 76116 Karlsruhe.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als BGV-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den der BGV zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.2).

Eigener Gutachter oder BGV-Gutachter?

Auch dir als Geschädigtem bietet der BGV seinen eigenen Sachverständigen an: „Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall noch fahrbereit und verkehrssicher sein, ist der Sachverständige in unserem Hause zur Begutachtung für Sie da. Und das ganz ohne Termin.“ Vorbeikommen kannst du laut seiner Schadensseite Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr in der Durlacher Allee 56 in Karlsruhe; für seine Zentrale an derselben Adresse nennt der BGV kürzere Öffnungszeiten vor Ort, freitags nur bis 14:30 Uhr.

Als Vorteile nennt er, dass du „das qualifizierte Schadengutachten sofort ausgehändigt“ bekommst und „die Auszahlung unter Umständen schneller erfolgen“ kann; Fragen zur weiteren Bearbeitung könne er „schnell und fachkundig klären“. Dieser Sachverständige arbeitet für den BGV. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den der BGV im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Die freie Gutachterwahl erwähnt der BGV auf seiner Schadensseite nicht. In einem Ratgeber, aktualisiert im Juni 2026, schreibt er zu kleinen Schäden: „Versicherungen regeln Bagatellschäden bis zirka 700 bis 750 Euro ohne Gutachten - ein Kostenvoranschlag reicht in der Regel.“

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet der BGV nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihm vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat er im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Rundum-Sorglos-Paket und Werkstattnetz

Unter dem Namen „Das Rundum-Sorglos-Paket“ beschreibt der BGV einen Service „für Kaskokunden und Unfallgegner“, also auch für Geschädigte. Laut BGV vermittelt er über ein Werkstattnetz eine Fachwerkstatt in deiner Nähe und organisiert die Reparatur. Dazu nennt er einen Hol- und Bringservice, einen Mietwagen, die Reinigung des Autos und sechs Jahre Garantie auf die Reparatur.

Was „je nach Vertrag“ für Geschädigte heißt und wie du das Paket bekommst, erklärt der BGV auf seiner Schadensseite nicht. Nutzen musst du es nicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in seiner Aufzählung fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen. Die Tagessätze liegen laut BGV „je nach Kategorie des beschädigten Fahrzeugs etwa zwischen 23 und 175 EUR pro Tag“.

Wenn der BGV kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

In seiner Liste der Dienstleister nennt der BGV für die „Rechnungsprüfung“ die L&I IT-solutions GmbH & Co. KG in Regensburg. Für welche Sparten sie prüft, etwa Kfz, nennt die Liste nicht.

Kürzt der BGV das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn der BGV wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Laut seiner Dienstleisterliste nutzt der BGV auch in der Kfz-Haftpflicht das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Besurance HIS GmbH. Zweck ist laut seinen Datenschutzhinweisen unter anderem die „Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen“; gespeichert sein können dort Hinweise aus früheren Meldungen von Versicherern, etwa zu einem Fahrzeug.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange der BGV braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als BGV-Kunde also dem BGV. Ist der andere beim BGV versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du vom BGV außerdem den Teil deines Schadens, für den sein Versicherter haftet. Für beides nennt der BGV dieselbe Schadenshotline; dazu kommen die Pannenhilfe und eine Nummer für Hilfe beim Online-Formular:

Schadenshotline, rund um die Uhr, auch für Anspruchsteller0721 660-4444
Pannenhilfe, rund um die Uhr0721 660-3333
Hilfe bei der Online-Schadensmeldung, Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr0721 660-0

Wenn du selbst beim BGV versichert bist

Als Kunde musst du dem BGV jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen, auch telefonisch (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt. Nachmelden kannst du ihn dann bis zum Jahresende, einen Schaden aus dem Dezember bis zum 31. Januar (E.1.2.2).

Gemeldet wird über die Schadenshotline oben oder online: auf der Seite „Schaden melden“ über „Kfz“, „Ich bin Versicherungsnehmer“ und „Schaden online melden“ oder im Kundenportal „Mein BGV“. Im Portal lädst du auch Unterlagen hoch und rufst laut BGV „Schadeninformationen“ ab.

Ob der BGV für einen Schaden aus deinem Vertrag leisten muss, entscheidet er laut seinen Datenschutzhinweisen vollautomatisiert, nach vorher festgelegten Regeln. Lehnt er dabei einen gemeldeten Schaden ab, prüft ein Mitarbeiter die Ablehnung, bevor sie dir endgültig mitgeteilt wird.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt der BGV den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht. Zurückgestuft wird dein Vertrag erst, wenn der BGV für den Schaden zahlt oder Geld zurücklegt; die Meldung allein reicht dafür nicht (I.4.2). Vermeiden kannst du das, wenn du ihm die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilt er dir ihre Höhe nach Abschluss der Regulierung mit, wenn sie höchstens 1.000 Euro beträgt. Erstattest du sie innerhalb von zwölf Monaten nach dieser Mitteilung, wird dein Haftpflichtvertrag nicht zurückgestuft (I.5.1). In der Vollkasko hast du dafür zwölf Monate ab seiner Zahlung (I.5.2).

Mit dem Zusatzbaustein „Rabattschutz“ wird pro Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden in der Haftpflicht und, falls vorhanden, in der Vollkasko beim Beitrag so behandelt, als wäre er nicht gemeldet worden; erst jeder weitere belastende Schaden im selben Versicherungsjahr stuft zurück (I.9.1). Den Rabattschutz gibt es nur für Pkw in den Tarifen Klassik und Exklusiv, ab SF-Klasse 1/2 und mit Vollkasko nur für beide Versicherungsarten zusammen (I.9.2). Wechselst du zu einem anderen Versicherer, wird dein Vertrag so behandelt, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben, also mit Rückstufung (I.9.5).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir der BGV nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Die Kosten eines Sachverständigen erstattet der BGV in der Kasko nur, wenn er dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.4). Bei Streit über die Höhe des Schadens oder den Umfang der Reparatur kann auf deinen Wunsch vor einer Klage ein Sachverständigenausschuss entscheiden (A.2.6).

Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet der BGV in der Kasko mit mittleren, ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen; Verbringungs- und Entsorgungskosten und UPE-Zuschläge zahlt er nur gegen Rechnung (A.2.5.3.1). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem Zusatzbaustein „SchadenservicePlus“, nur für Pkw ohne Leasing, wählt der BGV bei einem Kaskoschaden in Deutschland die Werkstatt aus seinem Werkstattnetz und erteilt den Reparaturauftrag (A.2.5.3.5). Auf die Reparatur gibt er sechs Jahre Garantie. Dafür sinkt laut BGV dein Kaskobeitrag; wie stark, nennen seine Bedingungen und seine Website nicht. Nimmst du vor der Reparatur keinen Kontakt mit ihm auf oder lässt du aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, woanders reparieren, zahlt er nur 80 Prozent der Reparaturkosten. Ohne Reparatur zahlt er ohne Umsatzsteuer, was eine Partnerwerkstatt berechnet hätte, oder 80 Prozent der Kosten einer anderen Werkstatt.

Streitest du mit dem BGV über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen den BGV als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig. Mitglied dort ist die Aktiengesellschaft des BGV für Privat- und Firmenkunden, nicht aber der Verband für Kommunen.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere beim BGV versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder über die Schadenshotline oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • WGV — Württembergische Gemeinde-Versicherung aus Stuttgart; trotz des ähnlichen Namens ein eigenes Unternehmen und nicht Teil des BGV.
  • SV SparkassenVersicherung — Zweiter öffentlicher Versicherer in Baden, mit Sitz in Stuttgart; ein eigener Kfz-Versicherer mit eigenem Meldeweg, nicht Teil des BGV.
  • Unfallkasse Baden-Württemberg — Gesetzliche Unfallversicherung, in der 2003 der fast gleichnamige Badische Gemeindeunfallversicherungsverband aufging; sie gehört nicht zum BGV und ist keine Kfz-Versicherung.
  • „SchadenservicePlus“ — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen niedrigeren Beitrag; gilt nur für BGV-Kunden mit diesem Baustein und ist nicht das „Rundum-Sorglos-Paket“ für Unfallgegner.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zum BGV. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut bgv.de und den Versicherungsbedingungen der BGV-Versicherung AG (AKB 2026, Stand 04/2026; die Vorfassung „AKB-P 2024“ ist nicht öffentlich abrufbar).

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.