Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Verti versichert, muss die Verti als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Verti wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Verti versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der Verti versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Schaden online melden“. Laut Verti geht die Meldung direkt an den zuständigen Sachbearbeiter. Wähle zuerst „Kfz“ und beantworte die Frage „Sind Sie bei Verti versichert?“ mit „Nein, ich bin nicht bei Verti versichert.“ Im nächsten Schritt wählst du unter „Sie sind“ die Rolle „Geschädigte Partei“. Unter „Ja, Ich bin bei Verti versichert.“ gibt es diese Rolle nicht; dort geht es nur um Schäden aus dem eigenen Vertrag. Bist du selbst auch bei der Verti versichert, passt keine der beiden Antworten genau; dann meldest du dich über die Nummer für Schadensmeldungen.

Pflicht sind dein Nachname, deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse, was beschädigt wurde und eine Beschreibung deiner Schäden, bei einem Fahrzeug auch dein Kennzeichen. Vom Verti-Kunden ist nur der Nachname Pflicht; sein Kennzeichen darfst du offenlassen. Name, Adresse, Vertragsnummer und Kennzeichen des Kunden stehen auf der Karte „Für den Unfallgegner“ aus der Schadenscheckliste der Verti, wenn er sie ausgefüllt und dir gegeben hat. Kennst du seinen Nachnamen nicht, nimmst du das PDF-Formular für Anspruchsteller; es fragt vom Verti-Kunden nur Vertragsnummer oder Kennzeichen ab. Wurde jemand verletzt, bittet die Verti ausdrücklich um einen Anruf über die Nummer für Schadensmeldungen.

Statt online kannst du das PDF-Formular „Schadenanzeige KFZ-Haftpflicht für den Anspruchsteller“ ausfüllen. Es fragt nach Vertragsnummer oder Kennzeichen des Verti-Kunden, nach Tag, Ort und Hergang mit Skizze, nach Zeugen und Polizei, nach deinem Auto und wie du abrechnen willst. Unterlagen schickst du mit Schadensnummer, Vertragsnummer oder Kennzeichen per E-Mail an schaden@verti.de oder per Post an die Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow.

Steht auf den Papieren deines Unfallgegners etwa „Mazda Versicherung“, kann dahinter die Verti stehen, ebenso bei den Autoversicherungen von Renault, Dacia, Nissan, Hyundai Finance und Kia Finance. Bei Renault und Nissan kann laut deren Seiten auch die Nürnberger der Versicherer sein, bei Nissan außerdem die Zurich; welcher es ist, nennt dir der Zentralruf, mehr dazu unten.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich; das rät die Verti auch ihren Kunden, besonders wenn die Beteiligten über die Haftung uneinig sind. Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Verti-Kunde meldest du ihn unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche (AKB F.1.1). Die Meldung kann dich zunächst zurückstufen, wenn die Verti für den Schaden Geld zurücklegt (L.3.2); zahlt sie am Ende nichts, löscht sie die Rückstufung laut ihren FAQ wieder.

Eigener Gutachter oder Verti-Gutachter?

Als Partner nennt die Verti auf ihrer Website die Sachverständigenorganisationen Hüsges Gruppe, GKK und Car Expert. Schickt sie einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Verti im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Auf der Karte „Für den Unfallgegner“ und im PDF-Formular für Anspruchsteller erwähnt die Verti diese Wahl nicht. Das PDF-Formular fragt bei der Abrechnung nur, ob repariert werden soll oder ob du fiktiv abrechnen willst. In ihrem Ratgeber „Autounfall – was tun?“ von 2023 schreibt sie dazu:

In ihrem Ratgeber zur fiktiven Abrechnung von 2020 heißt es: „Der Gutachter kann von der Versicherung Ihres Unfallgegners beauftragt werden, Sie können aber auch selbst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl heranziehen. Hat die Versicherung der Kostenübernahme vorher zugestimmt, entstehen Ihnen dabei keine Kosten.“

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Zur Bagatellgrenze schreibt die Verti im Ratgeber von 2023, sie liege „in der Regel bei 750 Euro“. In ihrem Ratgeber „Blechschaden am Auto“ von 2024 nennt sie „750 bis 1000 €“.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Verti nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Partnerwerkstatt und Mietwagen für Geschädigte

Die Verti empfiehlt ihren Kunden, dir am Unfallort die Karte „Für den Unfallgegner“ zu geben. Darauf bietet die Verti dir die Reparatur in einer ihrer Partnerwerkstätten an, mit Hol- und Bringdienst, Originalersatzteilen, Reinigung innen und außen und sechs Jahren Garantie auf die Reparatur. Ist dein Auto nicht mehr fahrtüchtig, sorgt sie laut Karte für einen Mietwagen.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. In einer Pressemitteilung von 2024 schreibt die Verti: „Auch bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall hat der Geschädigte die freie Werkstattwahl, da hier die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden aufkommen muss.“ Was in diesem Angebot fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Als Voraussetzungen für einen Mietwagen nennt die Verti in ihrem Ratgeber „Autounfall – was tun?“ von 2023: „Sie sind auf Ihr Fahrzeug angewiesen und fahren damit täglich mindestens 20 Kilometer. … Entscheiden Sie sich dagegen, das Auto reparieren zu lassen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Mietwagen.“

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Verti kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Auf ihrer Partnerseite nennt die Verti zwei Dienstleister für die digitale Bearbeitung von Kfz-Schäden, ControlExpert und Eucon; die Lösungen von Eucon unterstützen laut dieser Seite den digitalen Schadensprozess „von der Aufnahme bis zur Endverhandlung“. Für Restwerte nennt die Verti dort die Restwertbörse WOM WreckOnlineMarket.

Kürzt die Verti das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Verti wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Laut ihren Datenschutzhinweisen für Anspruchsteller kann die Verti bei der Schadensbearbeitung im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) anfragen. Dort können frühere Meldungen von Versicherern zu dir oder deinem Fahrzeug gespeichert sein, die „auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeuten können“.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Verti braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Verti-Kunde also der Verti. Ist der andere bei der Verti versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der Verti außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für beides nennt die Verti dieselbe Nummer:

Schadensmeldung, rund um die Uhr, auch für Geschädigte030 – 890 003 001

Wenn du selbst bei der Verti versichert bist

Als Kunde musst du der Verti jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzeigen (AKB F.1.1); laut ihren Bedingungen geht das auch telefonisch. Macht der andere außergerichtlich Ansprüche gegen dich geltend, zeigst du auch das innerhalb einer Woche an (F.2.1); eine Klage oder einen Mahnbescheid zeigst du unverzüglich an (F.2.2). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 750 Euro darfst du selbst ausgleichen und musst ihn erst melden, wenn das nicht gelingt (F.2.4). Gemeldet wird telefonisch über die Nummer oben, per E-Mail an schaden@verti.de oder online über „Schaden online melden“; dort wählst du „Ja, Ich bin bei Verti versichert.“ Das „Kundenportal“ der Verti bietet Dienste rund um den Vertrag; einen Bearbeitungsstand für Schäden nennt sie dort nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Verti den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten freiwillig erstattest. In der Haftpflicht beginnt die Frist mit ihrer Mitteilung, die bei Beträgen bis 750 Euro nach Abschluss der Regulierung kommt, in der Vollkasko mit dem Abschluss der Regulierung (L.4.2). Bei höheren Beträgen kannst du laut Verti ein Rückkaufangebot anfordern. Mit dem Rabattschutz „Nix-Passiert-Tarif“ ist je ein Schaden pro Kalenderjahr in Haftpflicht und Vollkasko frei (L.4.1).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Verti nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Verti in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (C.1.9 a). Laut ihren FAQ beauftragt sie ihn selbst, sobald ein Gutachten nötig ist. Lässt du nicht reparieren, zahlt sie die Reparaturkosten höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, gerechnet mit ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen und ohne Beilackierung, Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten (C.1.7 b). Bei Streit über die Höhe kann auf deinen Wunsch vor einer Klage ein Sachverständigenausschuss entscheiden (C.1.15). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit „Kasko Clever“ überlässt du der Verti in der Teil- oder Vollkasko deines Pkw die Wahl der Werkstatt; der Kaskobeitrag sinkt laut Verti um bis zu 15 Prozent. Lässt du in einer Werkstatt reparieren, die sie nicht bestimmt hat, zahlt sie nur 80 Prozent der erforderlichen Reparaturkosten (C.1.8 d, Fassung September 2024); ältere Fassungen nennen 90 Prozent. Ohne Reparatur zahlt sie so, als hätte die deinem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus ihrem Netz repariert (C.1.8 e). In der Partnerwerkstatt bekommst du sechs Jahre Garantie und, außer bei Glasschäden, ein Ersatzfahrzeug der Klasse A für die Dauer der Reparatur (C.1.8 b, c). Für Schäden im Ausland gilt die Werkstattbindung laut Verti nicht.

Streitest du mit der Verti über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Verti als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Verti versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Direct Line — Früherer Name der Verti bis 2017; Unterlagen der „Direct Line Versicherung AG“ betreffen heute die Verti, die seit 2015 zur MAPFRE-Gruppe gehört und nicht mehr zum britischen Direct-Line-Konzern.
  • Mazda Versicherung und andere Herstellermarken — Autoversicherungen unter dem Namen von Autoherstellern und ihren Banken; bei Mazda, Hyundai Finance und Kia Finance ist die Verti der Versicherer, bei Renault, Dacia und Nissan kann sie es sein.
  • Kasko Clever — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen niedrigeren Beitrag; gilt nur für Verti-Kunden, nicht für Geschädigte.
  • Fahrerschutz und Familienschutz „Kind und Kegel“ — Kfz-Unfallversicherungen der Verti für Verletzungen von Fahrer und Insassen ihrer Kunden; einen Fahrzeugschaden ersetzen sie nicht.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Verti. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut verti.de und den Versicherungsbedingungen der Verti in der Fassung vom September 2024.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.