Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der ADAC Autoversicherung versichert, muss die ADAC Autoversicherung als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die ADAC Autoversicherung wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der ADAC Autoversicherung versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Ist der Verursacher bei der ADAC Autoversicherung versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Kfz-Schaden melden“. Wähle zuerst „Unfall mit Beteiligung eines anderen Kfz“ und dann, was beschädigt wurde, etwa „KFZ“. Bei der Frage „Was trifft auf Sie zu?“ wählst du „Ich bin der Unfallgegner“, nicht „Ich bin ADAC-Versicherungsnehmer“, auch wenn du ADAC-Mitglied bist. Die Rolle ist aus Sicht der Versicherung benannt: Mit „Unfallgegner“ meint sie dich als Geschädigten, nicht ihren Kunden.
Das Formular fragt nach Datum, Ort und Hergang sowie nach deinem Namen, deiner Anschrift und deinem Kennzeichen. Vom Kunden der ADAC Autoversicherung ist nur das Kennzeichen Pflicht, sein Name ist freiwillig. Fotos und Dokumente kannst du hochladen; nötig sind sie nicht, sie beschleunigen aber die Bearbeitung.
Nach dem Absenden soll dir das Formular die Meldung als PDF anbieten und ankündigen, dass sich die ADAC Autoversicherung bei dir meldet, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Telefonisch erreichst du sie über ihre Kfz-Schadensnummer, die auch oben im Formular steht. In ihren Datenschutzhinweisen für Geschädigte nennt sie als Kontakt die ADAC Autoversicherung AG, 81363 München, und schaden@autoversicherung.adac.de.
Die ADAC Autoversicherung hat die Bearbeitung ihrer Schäden nach eigenen Angaben der Allianz Versicherungs-AG übertragen, die mehrheitlich an ihr beteiligt ist. Taucht in deinem Schadensfall der Name Allianz auf, erklärt sich das daraus.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der ADAC Autoversicherung hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die ADAC Autoversicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB C.11.1.2).
Eigener Gutachter oder Gutachter der ADAC Autoversicherung?
Schickt die ADAC Autoversicherung einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die ADAC Autoversicherung im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Auf ihrer Schadensseite beschreibt die ADAC Autoversicherung allgemein, wie sie einen Schaden bewertet. Sie nennt eine Fotokalkulation, für die du über einen Link Fotos schickst, eine Videobesichtigung und die Besichtigung durch einen Gutachter, vor Ort oder bei einem Werkstattpartner des „ADAC Schadenservice“. Die freie Gutachterwahl erwähnt sie nicht.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die ADAC Autoversicherung nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Schadensservice und Partnerwerkstatt
Auch Geschädigten bietet die ADAC Autoversicherung ihren „ADAC Schadenservice“ an; dafür bittet sie dich, ihre Kfz-Schadensnummer anzurufen. Auf ihrer Schadensseite nennt sie als Leistungen ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur, einen Hol- und Bringservice und sechs Jahre Gewährleistung auf die Reparatur.
Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Den Schaden bewertet in diesem Service die Partnerwerkstatt der Versicherung, nicht ein Sachverständiger in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Die ADAC Autoversicherung bietet an, ihn zu organisieren, wenn du sie unter derselben Nummer anrufst. Mietest du selbst, vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die ADAC Autoversicherung kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Laut ihrer Dienstleisterliste setzt die ADAC Autoversicherung „Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister“ ein; Namen nennt sie dort nicht.
Kürzt die ADAC Autoversicherung das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die ADAC Autoversicherung wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Laut ihren Datenschutzhinweisen für Geschädigte tauscht die ADAC Autoversicherung bei der Schadensbearbeitung Daten mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft aus. Dort können zu Fahrzeugen etwa frühere Totalschäden oder fiktive Abrechnungen gespeichert sein.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die ADAC Autoversicherung braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der ADAC Autoversicherung. Ist der andere bei der ADAC Autoversicherung versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von ihr außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für beides nennt die ADAC Autoversicherung dieselbe Kfz-Schadensnummer, für Fragen zum Vertrag eine zweite:
Wenn du selbst bei der ADAC Autoversicherung versichert bist
Als Kunde musst du der ADAC Autoversicherung jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB B.2.2.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (B.2.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Kfz-Schadensnummer oben oder rund um die Uhr online über das Formular „Kfz-Schaden melden“, dort mit der Rolle „Ich bin ADAC-Versicherungsnehmer“. Im Kundenportal „Mein ADAC“ siehst du unter „Meine Versicherungen“ deine Vertragsdaten; dort gibt es auch eine Rubrik „Zuletzt gemeldete Schäden“.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die ADAC Autoversicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest (C.11.2.1). In der Haftpflicht teilt sie dir Zahlungen bis 1.000 Euro nach Abschluss der Regulierung mit; ab dann hast du sechs Monate Zeit für den Rückkauf (C.11.2.2, C.11.2.3). In der Vollkasko laufen die sechs Monate ab Eingang ihrer Zahlung bei dir.
Mit dem Zusatzbaustein „Rabattschutz“ bleibt dein Vertrag nach einem belastenden Schaden im Folgejahr in seiner SF-Klasse. Das gilt für jeweils einen Schaden in Haftpflicht und Vollkasko je Kalenderjahr (Zusatzbaustein Rabattschutz, Ziffer 1). Den Baustein gibt es nur in den Produktlinien Komfort und Premium; Voraussetzung sind bei Vertragsbeginn mindestens SF-Klasse 4 und in der Vollkasko eine Selbstbeteiligung.
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die ADAC Autoversicherung nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die ADAC Autoversicherung in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.1.6.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit dem Zusatzbaustein „Werkstattbonus“, den es in allen Produktlinien gibt, bekommst du laut ADAC Autoversicherung 20 Prozent Rabatt auf die Kaskoprämie. Dafür wählt die ADAC Autoversicherung bei Kaskoschäden die Werkstatt aus (Zusatzbaustein Werkstattbonus, Ziffer 1). Nimmst du vor der Reparatur keinen Kontakt mit ihr auf und lässt deshalb woanders reparieren, erstattet sie nur 80 Prozent der erforderlichen Reparaturkosten (Ziffer 2). Für die Reparatur vermittelt sie dir einen Kleinwagen und zahlt ihn für höchstens sieben Tage; sie wählt nur Werkstätten, die mindestens sechs Jahre Garantie geben (Ziffer 1.3 und 1.4). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie die Reparaturkosten netto nach einer von ihr beauftragten Kalkulation, gerechnet mit einer Werkstatt in der Nähe deines Wohnorts (Ziffer 6.2).
Dem Versicherungsombudsmann gehört die ADAC Autoversicherung laut ihren Bedingungen nicht an. Bei Meinungsverschiedenheiten über deinen Vertrag oder deinen Schaden nennt sie die Schiedsstelle des ADAC e.V.; diese „vermittelt kostenfrei zwischen der ADAC Autoversicherung AG und deren Versicherungsnehmern“.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der ADAC Autoversicherung versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Kfz-Schadensnummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
ADAC e.V. — Der Automobilclub, der seinen Mitgliedern etwa Pannenhilfe und Rechtsberatung bietet, aber kein Kfz-Versicherer ist; auf adac.de stehen seine Seiten neben denen der ADAC Autoversicherung.
ADAC Versicherung AG — Versicherer der ADAC-Gruppe für Schutzbrief, Rechtsschutz, Unfall- und Reiseversicherungen und Mitglied beim Versicherungsombudsmann; sie hält 49 Prozent der ADAC Autoversicherung AG, bei der die Kfz-Verträge liegen.
Allianz — Die Allianz Versicherungs-AG hält 51 Prozent der ADAC Autoversicherung AG und bearbeitet deren Schäden; ist der andere direkt bei der Allianz versichert, gilt die Seite „Unfall mit der Allianz“.
ADAC-Vertragssachverständige — Partner-Sachverständige des ADAC e.V., 2026 nach dessen Angaben mehr als 270; beauftragst du einen nach einem unverschuldeten Schaden, arbeitet er in deinem Auftrag, nicht in dem der ADAC Autoversicherung.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur ADAC Autoversicherung. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut adac.de und den Versicherungsbedingungen der ADAC Autoversicherung in der Fassung 09.2026. In der Vorfassung 05.24 stehen die entsprechenden Regelungen in Teil A unter Kfz-Haftpflicht 3.3, Kasko 3.2 und 1.5.3, in Teil C unter 13.4 und 13.5 sowie in den Zusatzvereinbarungen Werkstattbonus (Ziffer 1 bis 3) und Rabattschutz (Ziffer 1 und 2).
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.