Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der R+V versichert, muss die R+V als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die R+V wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der R+V versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der R+V versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihre „Schadenmeldung KFZ“ und wählst „Ich bin Geschädigter“. Das Formular fragt, was wann, wo und wie passiert ist und ob es ein Privatfahrzeug ist, dazu nach deinen Daten mit Kennzeichen, nach Name und Kennzeichen ihres Kunden und ob auch Sachen beschädigt oder Personen verletzt wurden. Fotos und Unterlagen kannst du hochladen; zuletzt gibst du an, wann und wie die R+V dich erreichen soll.

Danach meldet sich die R+V, im Regelfall innerhalb von 24 Stunden, und nennt dir die Schadensnummer und das weitere Vorgehen. Den Stand erfragst du über ihr Formular „Schadenstatus für Geschädigte“, mit der Schadensnummer oder dem Kennzeichen ihres Kunden.

Steht auf den Papieren deines Unfallgegners etwa „AMG Versicherung“, kann dahinter die R+V stehen. Welcher Versicherer es bei deinem Unfallgegner ist, nennt dir der Zentralruf, mehr dazu unten.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als R+V-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die R+V zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder R+V-Gutachter?

Die R+V hat mit der carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH eine eigene Gutachtertochter und arbeitet daneben mit Dienstleistern wie Dekra Claims Service; sie arbeiten in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die R+V im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

2021 stellte die R+V für ihre Kunden ein digitales Schadensmanagement vor, Kernstück eine von carexpert entwickelte „Schadenprognose“: Oft gebe sie sofort grünes Licht für die Reparatur, eine Besichtigung sei dann nicht mehr nötig; bei gravierenden Schäden oder Verdacht auf Totalschaden besichtige weiter ein Sachverständiger vor Ort. Hinweise für Geschädigte zu Gutachter oder Abrechnung gibt es auf ruv.de nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt die R+V nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die R+V nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstattservice und Mietwagen bei der R+V

Ein Werkstattangebot für Geschädigte beschreibt die R+V nicht. Ihr „Werkstattservice“ ist ein Baustein der eigenen Kasko: Abholung vom Unfallort, Reparatur in einer von rund 900 Partnerwerkstätten, Reinigung, Rücktransport und ein Ersatzwagen der Kleinwagenklasse für bis zu 14 Tage. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Beim Mietwagen hat die R+V 2016 in einer eigenen Broschüre empfohlen, sich vor der Anmietung mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung zu setzen, die „auf die Schadenminderungspflicht und eventuell günstigere Ersatzwagenangebote hinweisen“ werde. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die R+V kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Eingereichte Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen prüfen für die R+V Rechnungsprüfer und ihre Tochter carexpert; carexpert liest Belege nach eigenen Angaben automatisch aus und prüft sie mithilfe künstlicher Intelligenz auf „Korrekturpotenzial“.

Kürzt die R+V das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die R+V wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die R+V braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als R+V-Kunde also der R+V. Ist der andere bei der R+V versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der R+V außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die R+V nicht; für Schadensmeldungen gilt diese:

Schadensmeldung, rund um die Uhr, kostenfrei0800 533-1111
Aus dem Ausland+49 611 1675-0507
Schutzbrief und Panne, rund um die Uhr0800 533-1117

Wenn du selbst bei der R+V versichert bist

Als Kunde musst du der R+V jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen, mit Werkstattservice unverzüglich (AKB E.1.1.1, E.1.3.4). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über die „Schadenmeldung KFZ“ auf ruv.de oder in „Meine R+V“, wo du auch den Stand der Bearbeitung siehst. Fragen beantwortet auch dein Ansprechpartner in der Volksbank, Raiffeisenbank oder Generalagentur.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die R+V den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Beträgt ihre Entschädigung nicht mehr als 1.500 Euro, teilt die R+V sie dir mit, und erstattest du sie innerhalb von sechs Monaten, bleibt der Vertrag schadensfrei (I.5.1.1); in der Vollkasko geht das nur in der KfzPolice premium (I.5.1.2). Den Rabattschutz gibt es nur in den Tarifen comfort und premium ab SF-Klasse 10: Dann bleibt der Vertrag nach einem belastenden Schaden pro Kalenderjahr in seiner SF-Klasse (I.5.2).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die R+V nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die R+V in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.6.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem „Werkstattservice“ bekommst du bis zu 12 Prozent Nachlass auf die Kasko und lässt in einer von der R+V ausgewählten Werkstatt reparieren. Lässt du woanders reparieren, ist dein Anspruch auf 80 Prozent der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt, außer bei Schäden im Ausland, in älteren Verträgen auf 85 Prozent; ohne Reparatur zahlt sie, was die Reparatur in ihrer Werkstatt gekostet hätte, höchstens den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.6.2, Stand Juli 2026).

Streitest du mit der R+V über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die R+V als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der R+V versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer für Schadensmeldungen oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • R+V24 — Frühere Online-Marke der R+V für Kfz-Versicherungen, seit Juli 2022 in die Marke R+V Versicherung integriert.
  • KRAVAG — Versicherungsgruppe der R+V für das Straßenverkehrsgewerbe, mit eigenen Gesellschaften und eigenen Schadensnummern; die KRAVAG-ALLGEMEINE versichert über Makler auch private Pkw.
  • R+V-Unfallversicherung — Private Unfallversicherung mit eigenem, schriftlichem Meldeweg; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
  • Werkstattservice — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen Nachlass; gilt nur für R+V-Kunden, nicht für Geschädigte.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur R+V. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut ruv.de, kravag.de und den Versicherungsbedingungen der R+V.

Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten

Kurz fragen kostet
nichts.

Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.