Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher beim VRK versichert, muss der VRK als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit der Verursacher haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an den VRK wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst beim VRK versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Der VRK – Versicherer im Raum der Kirchen aus Kassel gehört zur HUK-COBURG Versicherungsgruppe, ist aber ein eigener Versicherer. Ende 2006 erhöhte die HUK-COBURG ihren Anteil an der VRK-Holding laut VRK auf 72,5 Prozent. Die Kfz-Versicherungen des VRK trägt die Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG, die bis 2019 Bruderhilfe Sachversicherung AG im Raum der Kirchen hieß. Laut ihrem Solvenzbericht 2025 hat die Sachversicherung AG, soweit sie Verträge und Schäden nicht selbst bearbeitet, alle für den Versicherungsbetrieb nötigen Aufgaben an die HUK-COBURG ausgelagert.
Eine Ausnahme sind Versicherungen mit Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller, E-Scooter und S-Pedelecs. Versicherer ist bei ihnen die HUK-COBURG, auch wenn der VRK etwa von der „E-Scooter Haftpflichtversicherung des VRK“ spricht. Auf seinen Produktseiten heißt es: „Dieses Produkt vermitteln wir für die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG …“ Mehr zur HUK-COBURG steht auf der Seite „Unfall mit der HUK“. Wie Geschädigte einen solchen Schaden melden sollen, erklären die Produktseiten des VRK nicht.
Auf der Seite „Schadenservice“ führt unter „Ein VRK Kunde hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?“ der Link „Als Geschädigter einen Kfz-Schaden“ direkt in das Formular. Im Formular musst du nicht erst angeben, ob du Kunde oder Geschädigter bist. Vorsicht bei der Kachel „Fahrzeugschaden“ auf derselben Seite: Sie führt in die Meldung für Kunden, die eine Anmeldung verlangt. Bist du dort gelandet, wählst du im Fenster zur Anmeldung den Knopf „Als Unfallbeteiligter den Schaden melden“ im Kasten „Ein VRK-Kunde hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?“. Er führt in dasselbe Formular für Geschädigte.
Das Formular führt in acht Schritten durch die Meldung. Im ersten Schritt, „Unsere versicherte Person“, brauchst du mindestens eine Angabe zum Vertrag des Verursachers: „Kennzeichen“, „Versicherungsscheinnummer“ oder „Schaden-Nummer“. Den Namen des Versicherten musst du nicht kennen. Bei der Frage danach ist „Ja“ vorbelegt; du kannst aber „Nein“ wählen.
Danach fragt der VRK nach Datum und Ort, nach dem Hergang, nach Polizei und Zeugen, nach deinen Kontaktdaten, deinem Fahrzeug und den beschädigten Stellen, auch nach Vorschäden. Im Schritt „Hergang“ sind „Ein Fahrzeug wurde beschädigt“ und als Verursacher „Unfallgegner (bei uns versicherte Person …)“ schon ausgewählt. Klickst du ein solches Kästchen an, wählst du es ab, und das Formular meldet etwa: „Bitte wählen Sie den Verursacher des Schadens aus.“
Im siebten Schritt, „Weitere Schritte“, bietet das Formular unter „Was möchten Sie tun?“ nur zwei Wege an: „Das Fahrzeug soll repariert werden.“ oder „Die Abrechnung soll gemäß eines Kostenvoranschlags erfolgen.“ Felder für ein Gutachten, einen Mietwagen oder Nutzungsausfall gibt es nicht. Die Bankverbindung kannst du mit „Nein, wird nachgereicht“ offenlassen; dann bittet der VRK, sie per E-Mail nachzureichen. In der Zusammenfassung ergänzt du unter „Weitere Hinweise“, was in kein Feld gepasst hat. Abgeschickt ist die Meldung erst mit dem Knopf „Schadenmeldung absenden“ am Ende der Seite.
Nach dem Absenden bekommst du laut den häufigen Fragen des VRK zur Online-Meldung eine Bestätigung per E-Mail; danach prüft er den Schaden und meldet sich bei dir. Unterlagen wie Fotos oder Rechnungen schickst du per E-Mail an info@vrk.de; kennst du schon eine Schadensnummer, schreibst du sie in den Betreff, darum bittet der VRK. Per Post erreichst du ihn unter Versicherer im Raum der Kirchen, 34108 Kassel.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als VRK-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit. Nach seinen Bedingungen belastet erst ein Schaden deinen Vertrag, für den der VRK zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.3). Laut seinen häufigen Fragen legt er aber für jeden gemeldeten Schaden Geld zurück, und schon das stuft deinen Vertrag zunächst zurück. Zahlt er am Ende nichts, etwa weil die Gegenseite den Schaden allein verursacht hat, korrigiert er die Rückstufung rückwirkend.
Eigener Gutachter oder VRK-Gutachter?
In seiner Dienstleisterliste nennt der VRK „Gutachter und Sachverständige“ ohne Namen; zu ihren Aufgaben zählt dort die „Erstellung von Gutachten“. Schickt der VRK einen Sachverständigen, arbeitet dieser im Auftrag des VRK. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den der VRK im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Die freie Gutachterwahl erwähnt der VRK weder auf seiner Seite „Schadenservice“ noch in seinem Formular für Geschädigte.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet der VRK nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihm vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat er im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Werkstatt und Mietwagen beim VRK
Ein Werkstatt- oder Mietwagenangebot für Geschädigte beschreibt der VRK nicht, und sein Formular für Geschädigte bietet keines an. Seinen „Schadenservice PLUS“ beschreibt er für Kaskoschäden seiner Kunden: Hol- und Bringservice mit Reinigung, bei Bedarf ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur und sechs Jahre Garantie auf die Reparatur. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn der VRK kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Laut seiner Dienstleisterliste setzt der VRK „Gutachter und Sachverständige“ auch zur „Prüfung eingereichter Schadenbelege“ ein.
Kürzt der VRK das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn der VRK wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Im Formular des VRK für Geschädigte steht ausdrücklich die Frage: „Hatte das beschädigte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt unreparierte Schäden?“ Zur Wahl stehen „Ja“, „Nein“ und „Nicht bekannt“.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange der VRK braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als VRK-Kunde also dem VRK. Ist der andere beim VRK versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du vom VRK außerdem den Teil deines Schadens, für den sein Versicherter haftet. Telefonisch meldest du beides unter „Schaden telefonisch melden“; eine eigene Nummer für Geschädigte nennt der VRK nicht:
Für Kunden: Pannenhilfe und Kfz-Schutzbrief, rund um die Uhr; aus dem Ausland auch Schadensmeldung+49 69 66 555 65
Wenn du selbst beim VRK versichert bist
Als Kunde musst du dem VRK einen Schaden innerhalb einer Woche anzeigen; ein Anruf genügt (AKB E.1.1). Auf seiner Website empfiehlt er, den Schaden „zeitnah zu melden – spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Schadens“. Macht der andere außergerichtlich Ansprüche gegen dich geltend, informierst du den VRK auch darüber innerhalb einer Woche (E.2.1).
Gemeldet wird telefonisch unter „Schaden telefonisch melden“ oben, aus dem Ausland unter +49 69 66 555 65, oder online über die Kachel „Fahrzeugschaden“ auf der Seite „Schadenservice“, nach einer Anmeldung. Du kannst auch über deinen persönlichen Berater beim VRK melden oder schriftlich per Brief oder per Fax an 0800 2 852 369. Im Kundenportal „Mein VRK“ lädst du unter „Schadenservice“ Fotos und Belege hoch und findest deine Schadensnummer. Den Bearbeitungsstand zeigt dir der VRK dort als „Schadenstatus“, bei Kfz-Schäden aber nur in der Kasko.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt der VRK den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft (I.3). Was das für deinen Beitrag bedeutet, berechnest du im „Schadenrechner“ unter „Schadenservice“ in „Mein VRK“. Vermeiden kannst du die Rückstufung in Haftpflicht und Vollkasko, wenn du dem VRK die Entschädigung innerhalb von zwölf Monaten freiwillig erstattest (I.5). In der Haftpflicht informiert er dich nach Abschluss der Regulierung darüber.
Mit vereinbartem „Rabattschutz“ ist in Haftpflicht und Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei: Du behältst deine SF-Klasse, erst weitere Schäden stufen zurück; wechselst du später den Versicherer, erfährt der neue den tatsächlichen Verlauf (I.4). Den Rabattschutz gibt es laut VRK gegen Mehrbeitrag und ab SF-Klasse 4.
Deinen eigenen Schaden zahlt dir der VRK nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt der VRK in der Kasko nur, wenn er dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.6.4). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit „Kasko SELECT“ bekommst du laut VRK 20 Prozent Beitragsermäßigung in der Kasko. Dafür informierst du ihn im Reparaturfall und überlässt ihm Auswahl und Beauftragung der Werkstatt (E.3.2). Sein Netz umfasst nach eigenen Angaben derzeit rund 1.800 Partnerwerkstätten. Er gibt sechs Jahre Garantie auf die Reparatur; lässt du nicht reparieren, zahlt er, was die deinem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus seinem Netz berechnet hätte. Das alles gilt nur für Schäden in Deutschland (A.2.6.3). Lässt du in einer Werkstatt reparieren, die er nicht ausgewählt hat, kürzt er seine Leistung um höchstens 15 Prozent (E.7.7).
Streitest du als Verbraucher mit dem VRK über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen den VRK als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere beim VRK versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer „Schaden telefonisch melden“ oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
HUK-COBURG und HUK24 — Die Versicherungsgruppe, zu der der VRK gehört, und ihre Online-Marke, mit eigenen Kfz-Versicherern, eigenem Formular für Geschädigte und eigenen Nummern. Ist der andere direkt bei der HUK-COBURG oder der HUK24 versichert, gilt die Seite „Unfall mit der HUK“.
Bruderhilfe — Kein anderer Versicherer: So hieß die Kfz-Gesellschaft des VRK bis 2019, und ältere Schreiben können den Namen noch tragen. Die Adresse bruderhilfe.de leitet heute auf vrk.de weiter.
Familienfürsorge und Pax — Frühere Namen der Lebens- und der Krankenversicherung des VRK in Detmold; seit 2019 heißen sie Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG und Krankenversicherung AG. Mit einem Kfz-Schaden haben sie nichts zu tun.
Unfallversicherung des VRK — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen, getragen vom VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit; mit der Regulierung eines Kfz-Schadens hat sie nichts zu tun.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zum VRK. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut vrk.de und den Versicherungsbedingungen des VRK (Stand 01.01.2027; die genannten Abschnitte stehen ebenso in der Fassung vom 01.01.2026).
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1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
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3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.