Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der S-Direkt versichert, muss die S-Direkt als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die S-Direkt wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der S-Direkt versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Die S-Direkt, ausgeschrieben Sparkassen DirektVersicherung, gehört zum Provinzial-Konzern, sitzt in Düsseldorf und versichert bundesweit. Sie ist eine Direktversicherung; ein persönlicher Besuch ist laut S-Direkt nicht möglich. Auch die örtliche Sparkasse kann nicht helfen; in den häufigen Fragen der S-Direkt heißt es: „Die Mitarbeiter der örtlichen Sparkassenfilialen haben keinen Zugriff auf Ihre Verträge bei der Sparkassen DirektVersicherung.“

Hat der Verursacher seine Kfz-Versicherung über andsafe.de abgeschlossen, ist er ebenfalls bei der S-Direkt versichert. Die andsafe AG schreibt dazu: „Die andsafe Kfz-Versicherung wird von unserem Partner Sparkassen DirektVersicherung bereitgestellt.“

Ist der Verursacher bei der S-Direkt versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihre Seite „Schadenmeldung Kfz-Versicherung“. Sie richtet sich ausdrücklich auch an Geschädigte:

Der Knopf „Jetzt online melden“ öffnet ein Formular, das die ControlExpert GmbH im Auftrag der S-Direkt bereitstellt. Bei „Wer meldet den Schaden?“ wählst du die Karte „Geschädigter“: „Ihr Fahrzeug wurde durch ein bei uns versichertes Fahrzeug beschädigt.“ Das gilt auch, wenn du selbst bei der S-Direkt versichert bist und ein anderer S-Direkt-Kunde den Schaden verursacht hat. Die Karte „Versicherungsnehmer“ ist für Meldungen aus dem eigenen Vertrag; danach fragt das Formular etwa nach „Wetterschaden“ oder „Glasschaden“.

Hast du „Geschädigter“ gewählt, nennt das Formular, was du bereithalten sollst: das Kennzeichen des Verursachers, Fotos vom Schaden an deinem Auto und ein Bild deines Fahrzeugscheins. Gefragt wird nach Datum, Ort und Hergang, auch in einer Auswahl wie „Auffahrunfall“ oder „Beim Wechseln der Spur“, und ob die Polizei den Schaden aufgenommen hat. Bei „Wer hat den Schaden verursacht?“ ist für dich „Unfallgegner“ richtig, also der Kunde der S-Direkt. Für dein Auto folgen Kennzeichen, Fahrgestellnummer (FIN) oder HSN und TSN, Postleitzahl des Halters, Erstzulassung, Kilometerstand und die Frage, ob es ein Firmenwagen ist. Dafür kannst du auch den Fahrzeugschein hochladen.

Anrufen kannst du auch: Auf ihrer Seite „Schadenmeldung Kfz-Versicherung“ nennt die S-Direkt ihr „Schaden-Telefon“, erreichbar rund um die Uhr, und für E-Mails ihr „Service-Team Schaden“ unter schadenservice@sparkassen-direkt.de. In ihren häufigen Fragen nennt sie auf die Frage, wohin man Unterlagen schickt, für die „Schadenabteilung“ dagegen schaden@sparkassen-direkt.de. Zu allen dort genannten Adressen schreibt sie: „Sie erhalten nach dem Eingang Ihrer E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung.“ Welche der beiden Adressen für Geschädigte gedacht ist, sagt die S-Direkt nicht. Post geht an die S-Direkt, Kölner Landstraße 33, 40591 Düsseldorf.

Bei Fragen zu einem gemeldeten Schaden wendest du dich laut S-Direkt an deinen persönlichen Sachbearbeiter; seine Kontaktdaten stehen auf jedem ihrer Schreiben an dich.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als S-Direkt-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die S-Direkt zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder S-Direkt-Gutachter?

Eigene Sachverständige erwähnt die S-Direkt nur in einem Ratgeber vom Oktober 2025, und zwar zur Kontrolle ihrer Partnerwerkstätten: „Die Leistungen der Partnerbetriebe werden regelmäßig durch eigene Sachverständige überprüft.“ Schickt die S-Direkt einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag.

Auf der Startseite ihres Online-Formulars nennt die S-Direkt als Wege nach der Meldung „Auszahlung“, „Werkstattreparatur“, „Video-Besichtigung“ und „Schadenkalkulation“; ein Gutachten erwähnt sie dort nicht. Reichen deine Angaben nicht für eine Kalkulation, wirst du laut Datenschutzerklärung des Formulars zu einer Besichtigung per Videotelefonat mit einem Kfz-Experten der ControlExpert GmbH eingeladen. Die Kalkulationen dienen laut derselben Erklärung dazu, die Schadenshöhe festzustellen, bei Haftpflicht- wie bei Kaskoschäden. Das ist Schadenssteuerung: Bewertet wird dein Schaden im Auftrag der Versicherung, nicht von einem Sachverständigen in deinem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die S-Direkt im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die S-Direkt nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Schadensservice und Partnerwerkstatt der S-Direkt

Ihren „Auto-Schadenservice“ bietet die S-Direkt nach eigenen Angaben auch Geschädigten an:

Im Oktober 2025 standen dafür nach eigenen Angaben rund 700 Partnerwerkstätten in ganz Deutschland bereit. Die S-Direkt lässt dein Auto abschleppen oder abholen und in einer Partnerwerkstatt reparieren; danach bringt sie es gereinigt zurück. Bei Bedarf stellt sie einen Ersatzwagen. Auf alle Reparaturarbeiten gibt es drei Jahre Garantie, und auf Wunsch rechnet die S-Direkt direkt mit der Werkstatt ab, sodass du die Reparaturkosten nicht vorstrecken musst.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in der Aufzählung fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen. Für die Prüfung von Mietwagenrechnungen und Forderungen nach Nutzungsausfall nennt die Dienstleisterliste der S-Direkt (Stand Juli 2025) die Logicheck GmbH.

Wenn die S-Direkt kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

In ihren Datenschutzhinweisen für Anspruchsteller (Stand Januar 2026) schreibt die S-Direkt, dass sie „in Einzelfällen vollautomatisiert“ über ihre Leistungspflicht entscheidet. Dabei werden laut S-Direkt „Prüfberichte unserer Dienstleister herangezogen“, und „Abweichungen werden automatisch bei Zahlung berücksichtigt“. Zur Nachvollziehbarkeit bekommst du dann immer zusätzlich eine detaillierte Aufstellung.

Ihre Dienstleisterliste (Stand Juli 2025) nennt die ControlExpert GmbH, die auch das Online-Formular betreibt, für die „Prüfung von Schadenkalkulationen, Gutachten und Glasrechnungen“. Für Plausibilitätsprüfungen bei Kfz-Schäden steht dort die Accidenta GmbH.

Kürzt die S-Direkt das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die S-Direkt wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die S-Direkt braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als S-Direkt-Kunde also der S-Direkt. Ist der andere bei der S-Direkt versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der S-Direkt außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Für beides nennt die S-Direkt dasselbe „Schaden-Telefon“; die übrigen Nummern brauchst du nur als Kunde:

„Schaden-Telefon“ für Kunden und Geschädigte, rund um die Uhr0211 729-8833
Kundenservice, etwa für Fragen zum Vertrag, montags bis freitags 8 bis 22 Uhr, samstags 9 bis 13 Uhr0211 729-8811
Service-Center, Beratung zum Rückkauf eines Schadens, montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags 9 bis 13 Uhr0211 729-8822
Abschleppdienst und Pannenhilfe mit Schutzbrief, über die Deutsche Assistance0211/536-3145

Wenn du selbst bei der S-Direkt versichert bist

Als Kunde musst du der S-Direkt jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Die Abschnitte stammen aus den Bedingungen mit Stand 1. Oktober 2026; die Downloadseite beschriftet die Datei noch mit „gültig ab 01.10.2025“. In der Vorfassung vom Oktober 2025 tragen sie dieselben Nummern.

Gemeldet wird telefonisch über das „Schaden-Telefon“ oben oder online über die Seite „Schadenmeldung Kfz-Versicherung“, im Formular dann mit „Versicherungsnehmer“. Auch im „S-Direkt Kundenportal“ kannst du Schäden melden; die S-Direkt schreibt dazu: „Melden Sie Schäden schnell und einfach online und verfolgen Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand.“ Eine App brauchst du dafür nicht, das Portal läuft im Browser. Vor Ort melden kannst du nicht, auch nicht bei deiner Sparkasse. Eine Oldtimer- oder Youngtimerversicherung über die S-Direkt läuft über die OCC Assekuradeur GmbH; Schäden daran meldest du bei der OCC.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die S-Direkt den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird in der Regel zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr den Schadensaufwand freiwillig erstattest, also die Entschädigung samt Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse. In der Haftpflicht geht das nur, wenn die S-Direkt höchstens 1.000 Euro gezahlt hat. Sie teilt dir den Betrag nach Abschluss der Regulierung mit; danach hast du sechs Monate Zeit (I.5.1). In der Vollkasko hast du sechs Monate ab ihrer Zahlung (I.5.2). Im Tarif „AutoBasis“ liegt die Grenze bei 500 Euro, und einen Rückkauf in der Vollkasko gibt es dort nicht.

Den Baustein „Rabattschutz“ gibt es nur für Pkw. Mit ihm führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung (I.3.6).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die S-Direkt nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die S-Direkt in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.5). Lässt du nicht oder nicht vollständig reparieren, zahlt sie in der Kasko ohne Mehrwertsteuer, was eine Werkstatt aus ihrem Netz berechnet hätte (A.2.5.3.1 b). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Für einen Pkw kannst du außerdem den Baustein „Werkstattservice“ vereinbaren. Musst du dann einen Kaskoschaden reparieren lassen, meldest du dich zuerst beim „Schaden-Telefon“ oben, und die S-Direkt wählt die Werkstatt aus (A.2.5.4, E.1.3.4). Meldest du dich vorher nicht oder lässt du woanders reparieren, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 20 Prozent der berechneten Leistung, mindestens 150 Euro (E.2.3). Ob und wie viel Beitrag du mit dem Werkstattservice sparst, nennen weder ihre Bedingungen noch ihre Produktseiten.

Streitest du als Verbraucher mit der S-Direkt über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden (L.1.1). Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die S-Direkt als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der S-Direkt versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder über das „Schaden-Telefon“ oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Provinzial — Konzern, zu dem die S-Direkt gehört. Schäden mit S-Direkt-Kunden meldest du aber bei der S-Direkt; die Provinzial selbst hat eigene, regionale Schadensnummern und im Rheinland ebenfalls einen Tarif „AutoBasis“.
  • SV SparkassenVersicherung — Eigener öffentlicher Versicherer der Sparkassen-Finanzgruppe mit Sitz in Stuttgart und eigener Schadensmeldung, nicht Teil des Provinzial-Konzerns.
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen — Versicherer aus Dresden mit eigener Schadensnummer. Ihr Online-Tarif heißt „Sparkassen-Autoversicherung Direkt“, gehört aber nicht zur S-Direkt.
  • HFK1676 — Maklermarke der andsafe AG mit eigener Kfz-Versicherung. Versicherer ist dort die andsafe AG selbst, nicht die S-Direkt wie bei der Kfz-Versicherung auf andsafe.de.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur S-Direkt. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut sparkassen-direkt.de, andsafe.de und den Versicherungsbedingungen der S-Direkt mit Stand 1. Oktober 2026.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.