Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Lippischen versichert, muss die Lippische als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Lippische wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Lippischen versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der Lippischen versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Kfz-Schaden online melden“. Bei „Schadenmelder“ wählst du „Ich bin Geschädigter“. Die Option „Ich bin Versicherungsnehmer“ passt nicht, auch wenn du selbst eine Kfz-Versicherung hast. Wählst du sie, fragt das Formular, ob du einen Schaden am eigenen Fahrzeug melden möchtest. Bei „Ja“ folgt eine Liste von Kaskoschäden, also die Meldung über einen eigenen Kaskovertrag, nicht die deines Anspruchs gegen den Verursacher.

Pflicht sind deine Kontaktdaten mit Telefon und E-Mail und dein Kennzeichen. Dazu kommen Tag, Uhrzeit und Ort des Schadens und eine Beschreibung in vier bis sechs Sätzen, wie er passiert ist. Belege, Rechnungen und Schadensfotos kannst du hochladen, zusammen bis 18 MB. Außerdem fragt das Formular etwa, ob die Polizei den Schaden aufgenommen hat und ob es Zeugen gab. Die Angaben zum Versicherungsnehmer der Lippischen, etwa Name, Versicherungsnummer und Kennzeichen, sind alle freiwillig. Nach deiner Bankverbindung oder einem Mietwagen fragt das Formular nicht.

Vor dem Absenden zeigt dir das Formular eine Zusammenfassung. Eine Bestätigung oder Schadensnummer kündigt es nicht an; sichere dir die Zusammenfassung deshalb, etwa als Bildschirmfoto.

Du kannst den Schaden auch per E-Mail an schaden@lippische.de melden. Je mehr du mitschickst, desto besser, schreibt die Lippische. Als Beispiele nennt sie Versicherungsnummer, Datum und Ort des Schadens, eine Beschreibung, Fotos oder Videos, Rechnungen oder Kostenvoranschläge und einen Polizei- oder Zeugenbericht. Post geht an die Lippische Landesbrandversicherung AG, Simon-August-Straße 2, 32756 Detmold.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Lippischen hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Lippische zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1, Fassung 09/2022).

Eigener Gutachter oder Gutachter der Lippischen?

Die Lippische gehört zum Provinzial-Konzern; laut dessen gemeinsamer Dienstleisterliste setzt sie externe Gutachter und Sachverständige ein, etwa für Schadensfeststellungen. Schickt sie einen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Lippische im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Auf ihrer Seite „Schaden melden“ und in ihrem Formular erwähnt die Lippische weder ein Gutachten noch die freie Gutachterwahl. Wie Geschädigte den Schaden abrechnen können, erklärt sie dort nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Lippische nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstatt und Mietwagen bei der Lippischen

Ein Werkstatt- oder Mietwagenangebot für Geschädigte beschreibt die Lippische nicht; Hilfe bei der Werkstattwahl und Partnerwerkstätten erwähnt sie nur für ihre Kunden. In der Dienstleisterliste des Konzerns stehen Werkstattnetze für „Kostenvoranschläge und Reparatur unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge“ und Autovermietungen, die Mietwagen „an Unfallgeschädigte“ vermieten; ob die Lippische sie Geschädigten anbietet, steht dort nicht. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Lippische kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

In ihren Datenschutzhinweisen für Anspruchsteller schreibt die Lippische, dass sie in Einzelfällen vollautomatisiert über ihre Leistungspflicht entscheidet, nach vorher festgelegten Regeln:

Zur Nachvollziehbarkeit bekommst du dann laut der Lippischen immer eine detaillierte Aufstellung. Die Dienstleisterliste des Konzerns nennt außerdem Belegprüfer zur „Überprüfung von Schadenkalkulationen“, Anbieter von Kalkulationssoftware und Restwertbörsen.

Kürzt die Lippische das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Lippische wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Laut ihren Datenschutzhinweisen für Anspruchsteller tauscht die Lippische bei der Prüfung auch Daten mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft aus. Dort können zu Fahrzeugen etwa Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadensmeldung gespeichert sein.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Lippische braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Lippischen. Ist der andere bei der Lippischen versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der Lippischen außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die Lippische nicht; laut ihrer Website dürfen aber auch Geschädigte telefonisch melden. Für Kfz-Schäden nennt sie diese Nummer:

„24h-Kfz-Schaden-Hotline“, rund um die Uhr; für Kunden zugleich Reise-Notruf und Schutzbrief+49 5231 990 992

Wenn du selbst bei der Lippischen versichert bist

Als Kunde musst du der Lippischen jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1, Fassung 09/2022); auf ihrer Website bittet die Lippische, Schäden „unverzüglich“ zu melden. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Nachmelden kannst du ihn dann bis zum Jahresende, einen Schaden aus dem Dezember bis Ende Januar (E.1.2.3). Diese und alle weiteren Abschnitte stammen aus der Fassung 09/2022 ihrer Bedingungen, denn die aktuelle Fassung 09/2024 ist nicht öffentlich abrufbar. Welche Fassung für dich gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen.

Gemeldet wird telefonisch über die Nummer oben, online über das Formular „Kfz-Schaden online melden“ mit „Ich bin Versicherungsnehmer“, per E-Mail an schaden@lippische.de oder bei deinem Berater in einer Geschäftsstelle. Eine App zur Schadensmeldung oder ein Kundenportal mit dem Bearbeitungsstand nennt die Lippische für Privatkunden nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Lippische den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Zurückkaufen kannst du nur Haftpflichtschäden bis 500 Euro: Nach Abschluss der Regulierung teilt dir die Lippische mit, wie viel sie gezahlt hat. Erstattest du ihr das innerhalb von sechs Monaten, wird dein Haftpflichtvertrag nicht zurückgestuft (I.5.1). Einen Rückkauf in der Vollkasko sieht die Fassung 09/2022 nicht vor (I.5).

Auf ihrer Website bietet die Lippische einen „Rabattschutz“ für Haftpflicht und Vollkasko an: Nach einem Schaden bleibt dein Vertrag im Folgejahr in der gleichen SF-Klasse. In der Fassung 09/2022 heißt ein solcher Baustein „SchadenBonus“; dort führt ein belastender Schaden pro Jahr nicht zur Rückstufung. Nach dieser Fassung erfährt ein neuer Versicherer deinen Verlauf ohne diese Sondereinstufung (I.3.6).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Lippische nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Lippische in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.5). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie nach den Stundenverrechnungssätzen ihrer Referenzwerkstätten in der Region, höchstens den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.3.1 b). Verbringungskosten und UPE-Zuschläge zahlt sie nur gegen Rechnung (A.2.5.3.2). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Hast du „ServiceKasko“ vereinbart, musst du vor der Reparatur eines Kaskoschadens Kontakt mit der Lippischen aufnehmen, und sie wählt die Werkstatt aus (E.1.3.4); das steht auch im Produktinformationsblatt 09/2024. Tust du das nicht oder lässt du woanders reparieren, gilt nach der Fassung 09/2022 eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 10 Prozent der Leistung, mindestens 150 Euro (E.2.3). Verzichtest du auf die Reparatur, lässt sie die Schadenshöhe auf ihre Kosten feststellen und zahlt ohne Mehrwertsteuer, was eine Werkstatt aus ihrem Werkstattnetz berechnet hätte (A.2.5.4). Einen Beitragsnachlass für die ServiceKasko nennen ihre öffentlichen Unterlagen nicht.

Bist du an einer „nachhaltigen Reparatur“ interessiert, etwa Reparatur statt Austausch, hilft dir die Lippische laut ihrer Website auf Wunsch bei der Auswahl der Werkstatt. Dann prüft sie mit dir, ob der Schaden dafür in einer Partnerwerkstatt geeignet ist.

Streitest du mit der Lippischen über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Lippische als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Lippischen versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online, per E-Mail oder unter der Kfz-Schadensnummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Provinzial — Mehrheitseigentümerin der Lippischen, aber eine eigene Gesellschaft mit eigenen Schadensnummern; provinzial.de ordnet Orte im Kreis Lippe wie Detmold der Lippischen zu, Nachbarorte wie Bielefeld oder Paderborn der Provinzial.
  • Oldtimer-Versicherung über OCC — Oldtimer, die die Lippische über ihren Partner OCC anbietet, versichert die Provinzial Nord Brandkasse AG, nicht die Lippische.
  • Unfallversicherung und FahrerSchutzPlus — Die Unfallversicherung der Lippischen und der Kfz-Baustein FahrerSchutzPlus zahlen bei Verletzungen und ihren Folgen, nicht für den Schaden am Fahrzeug.
  • ServiceKasko — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag; gilt nur für Kunden der Lippischen mit diesem Baustein, nicht für Geschädigte.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Lippischen. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut lippische.de und den Versicherungsbedingungen der Lippischen (Abschnittsnummern nach der Fassung 09/2022, weil die aktuelle Fassung 09/2024 nicht öffentlich abrufbar ist).

Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.