Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der HDI versichert, muss die HDI als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die HDI wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der HDI versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der HDI versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Schaden melden KFZ“, das laut seiner Datenschutzerklärung auch für Ansprüche Geschädigter gedacht ist. Bereithalten sollst du Fotos vom Schaden, ein Bild des Fahrzeugscheins und der Fahrgestellnummer, den Hergang und das Kennzeichen des Verursachers. Das Formular betreibt die ControlExpert GmbH im Auftrag der HDI; reichen deine Angaben nicht für eine Kalkulation, lädt sie dich zu einer Besichtigung per Videotelefonat mit einem ihrer Kfz-Experten ein. Die HDI selbst rät Geschädigten zum Anruf bei ihrem Kfz-Schadensservice, der rund um die Uhr erreichbar ist.

Deinen Fall führt die HDI unter einer Schadensnummer. Post geht an die HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover; eine eigene E-Mail-Adresse für Kfz-Schäden nennt die HDI nicht.

Steht auf den Papieren deines Unfallgegners etwa „Mercedes-Benz Autoversicherung“ oder „Porsche CarPolicy Flex“, kann dahinter die HDI stehen. Für die übrige „Porsche CarPolicy“ schreibt Porsche nur, man arbeite bei der Entwicklung der Versicherungspakete „seit Jahren … mit der HDI Versicherung zusammen“; welcher Versicherer es bei deinem Unfallgegner ist, nennt dir der Zentralruf, mehr dazu unten.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als HDI-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die HDI zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder HDI-Gutachter?

Braucht die HDI ein Gutachten, beauftragt sie nach eigenen Angaben Sachverständige von DEKRA, der SSH Schaden-Schnell-Hilfe GmbH oder vom TÜV; sie arbeiten dann in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die HDI im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Im Online-Formular bietet die HDI danach Wege wie „Auszahlung“, „Werkstattreparatur“, „Video-Besichtigung“ und „Schadenkalkulation“ an. Die Kalkulationen erstellt ControlExpert, und sie dienen laut HDI „der Feststellung der Schadenhöhe von Krafthaftpflicht- und Kaskoschäden“. Das ist eine Berechnung im Auftrag der Versicherung, kein Gutachten in deinem Auftrag; die freie Gutachterwahl erwähnt die HDI dort nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die HDI nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Schadensservice und Partnerwerkstatt der HDI

Auch Geschädigten bietet die HDI ihren Schadensservice an: Auf Wunsch bringt sie dein Auto in eine ihrer Partnerwerkstätten, lässt es dort reparieren, innen und außen reinigen und rechnet direkt mit der Werkstatt ab. Laut Produktblatt kann auch der Unfallgegner die Zusatzleistungen für Kaskoschäden nutzen, etwa Hol- und Bringdienst und einen Ersatzwagen für bis zu sieben Tage; die Ratgeberseite nennt dafür Schäden ab etwa 1.500 Euro. Dazu zahlt die HDI nach eigenen Angaben eine Kostenpauschale für Telefon und Porto und prüft, ob dir nach der Reparatur eine Wertminderung zusteht; diese Prüfung macht dann die HDI selbst, nicht ein Sachverständiger in deinem Auftrag.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in der Aufzählung fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu, nicht nur für sieben Tage. Nimmst du keinen, ersetzt die HDI den Nutzungsausfall nach eigenen Angaben automatisch, einen Mietwagen vermittelt sie bei Bedarf. Mietest du selbst, vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet.

Wenn die HDI kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Kürzt die HDI das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die HDI wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die HDI braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als HDI-Kunde also der HDI. Ist der andere bei der HDI versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der HDI außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die HDI nicht; auf ihrer Seite für Geschädigte steht ihr Kfz-Schadensservice:

Kfz-Schadensservice, rund um die Uhr+49 511 645-46160
Panne und Notruf+49 511 645-46112

Wenn du selbst bei der HDI versichert bist

Als Kunde musst du der HDI jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; meldest du ihn gleich bei ihrer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, gilt das schon als Anzeige (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt, dann bis zum Ende des Kalenderjahres (E.1.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über „Schaden melden KFZ“ auf hdi.de oder bei deinem HDI-Betreuer; den Stand der Bearbeitung zeigt das Statustracking auf hdi.de mit deiner Schadensnummer.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die HDI den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest: In der Haftpflicht teilt die HDI dir Beträge bis 1.000 Euro nach Abschluss der Regulierung mit, und du hast danach sechs Monate Zeit, in der Vollkasko sechs Monate ab ihrer Zahlung (I.5.1). Mit dem Baustein Rabatt-Schutz führt ein belastender Schaden pro Kalenderjahr und Versicherungsart nicht zur Rückstufung (A.4.2).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die HDI nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die HDI in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3.1). Rechnest du ohne Reparatur ab, ersetzt sie die Stundensätze einer von ihr benannten Fachwerkstatt in der Region, aber keine Verbringungskosten und keine UPE-Aufschläge (A.2.5.2.4); bei Streit über die Höhe kann auf deinen Wunsch ein Sachverständigenausschuss entscheiden (A.2.6). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem „HDI Werkstatt-Service“ lässt du Kaskoschäden in einer HDI-Partnerwerkstatt reparieren; die HDI lässt das Auto vom Schadensort zur Werkstatt und danach zu dir nach Hause bringen, und du bekommst dafür einen Beitragsvorteil. Lässt du woanders reparieren, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 15 Prozent, mindestens 100 Euro, und ohne Reparatur zahlt sie so, als hätte ihre Werkstatt repariert (A.4.3).

Streitest du mit der HDI über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die HDI als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der HDI versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer des Kfz-Schadensservice oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • HDI Global SE — Industrieversicherer im selben Konzern mit eigener Kfz-Schadensmeldung für Firmenflotten; nicht die Kfz-Versicherung für Privatkunden.
  • HDI in Österreich — Eigene Gesellschaft gleichen Namens mit Sitz in Wien, zuständig für in Österreich versicherte Fahrzeuge.
  • HDI Werkstatt-Service — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag von HDI-Kunden; nicht der Schadensservice für Geschädigte.
  • HDI-Unfallversicherung — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen, mit eigener Schadensmeldung; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur HDI. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut hdi.de und den Versicherungsbedingungen der HDI.

Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.