Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der GHV versichert, muss die GHV als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die GHV wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der GHV versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der GHV versichert, meldest du deinen Schaden dort mit ihrem Fragebogen für Geschädigte. Du findest ihn auf ihrer Seite „Schaden melden“ unter „Dateien zum Download“: „Fragebogen Geschädigter/Anspruchsteller“. Das PDF kannst du am Rechner ausfüllen und speichern.

Der Fragebogen fragt nach deinen Daten mit Bankverbindung und danach, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Außerdem will die GHV wissen, wer den Schaden verursacht hat, mit Kennzeichen und Fahrer, und wann und wo es passiert ist. Gefragt wird auch nach Zeugen und danach, welche Polizeidienststelle ein Protokoll aufgenommen hat. Den Hergang schilderst du ausführlich, falls nötig mit Skizze. Zu deinem Auto fragt sie nach Typ, Baujahr, km-Stand und Kennzeichen, nach deinem Kfz-Versicherer, einer Kasko mit Selbstbeteiligung und einem Leasinggeber. Dazu bittet sie um ein oder zwei Fotos.

Den ausgefüllten Fragebogen schickst du per E-Mail an schaden@ghv-versicherung.de; per Post erreichst du die GHV laut ihrer Kontaktseite unter Bartningstraße 59, 64289 Darmstadt. Ein Online-Formular für Geschädigte hat die GHV nicht. Das Hochladen, das sie auf ihrer Seite „Schaden melden“ ebenfalls nennt, läuft über ihr „Formular zur Schadenmeldung“. Dort gibt es keine Auswahl für Geschädigte, und Pflicht ist unter anderem „Ihre Vertragsnummer“.

Die GHV VERSICHERUNG, mit vollem Namen Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Darmstadt und gehört keiner Gruppe an. Traktoren und andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge versichert sie laut ihrer Satzung ohne Beschränkung auf einen Personenkreis. Pkw und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen versichert sie dagegen nur für einen begrenzten Kreis. Dazu gehören landwirtschaftliche Unternehmer, die Mitglied der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind oder waren, ihre Partner, Witwen und Witwer sowie mitarbeitende Familienangehörige. Ebenso gehören heutige und frühere Arbeitnehmer in Land- und Forstwirtschaft sowie im Wein- und Gartenbau dazu, außerdem Kunden, die über eine Sondervereinbarung mit der GHV verbunden sind.

Typische Schäden mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen beschreibt die GHV selbst. Im Juli 2026 schilderte sie einen Fall, in dem ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug unbemerkt Hydrauliköl verlor: „Eine Gruppe von Radfahrern befuhr kurz darauf den ölverschmierten Streckenabschnitt. Mehrere Fahrer stürzten und zogen sich zum Teil schwere Verletzungen zu.“ Als Schaden in der Kfz-Haftpflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge nennt sie etwa: „Ihr abgestelltes Fahrzeug rollt den Weinberg hinunter und beschädigt ein parkendes Fahrzeug.“

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als GHV-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die GHV zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder GHV-Gutachter?

Eigene Kfz-Sachverständige nennt die GHV nicht. In ihrer Dienstleisterliste von 2022 stehen „Gutachter, Sachverständige“ nur als Kategorie, ohne Namen. Schickt die GHV einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die GHV im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Hinweise für Geschädigte zu Gutachter, Kostenvoranschlag oder Abrechnung gibt die GHV auf ihrer Website nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt sie nicht. Ihr Fragebogen fragt, ob eine Reparatur möglich ist und was sie voraussichtlich kostet. Außerdem will er wissen, ob schon jemand den Schaden besichtigt hat und wo er besichtigt werden kann; ein Feld für ein Gutachten hat er nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die GHV nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstatt und Mietwagen bei der GHV

Ein Werkstattangebot für Geschädigte beschreibt die GHV nicht. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die GHV kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Die Dienstleisterliste der GHV von 2022 führt „Prüfdienstleister“ für die „Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen“, ohne Namen.

Über Schadensersatzansprüche, die eine bestimmte Summe überschreiten, entscheidet bei der GHV laut ihrer Satzung ein Entschädigungsausschuss; die Summe legt ihre Vertreterversammlung fest, in der Satzung steht sie nicht. Über Beschwerden entscheidet der Ausschuss laut Satzung, wenn der Versicherungsnehmer es beantragt, also ein Kunde der GHV (§ 11).

Kürzt die GHV das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die GHV wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die GHV braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als GHV-Kunde also der GHV. Ist der andere bei der GHV versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der GHV außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die GHV nicht. Auf ihrer Kontaktseite stehen diese Nummern:

Für Schäden, Mo–Fr 07:30–17:0006151 3603-175
Fragen zur Kfz-Versicherung06151 3603-173
ERGO, für Kunden mit dem ERGO GHV-Schutzbrief089 62758375

Wenn du selbst bei der GHV versichert bist

Als Kunde musst du der GHV jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2).

Gemeldet wird telefonisch unter der Nummer für Schäden oben, per E-Mail an schaden@ghv-versicherung.de oder online über ihr „Formular zur Schadenmeldung“ mit deiner Vertragsnummer. Dort stellst du die Versicherungsart um, etwa auf „Kfz-Haftpflicht“, denn vorausgewählt ist „Tier-OP- und Tierkranken“; einige Felder bleiben dabei auf Tierschäden beschriftet, darunter der „Uploadbereich (Bild/PDF/Tierarztrechnung)“. Ausführlicher meldest du mit den PDFs „Schadenanzeige Kfz-Haftpflicht“ oder „Schadenanzeige Kasko-Versicherung“, die du dort hochlädst oder per E-Mail schickst. Eine App oder ein Kundenportal mit dem Stand der Bearbeitung beschreibt die GHV auf ihrer Website nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die GHV den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Für landwirtschaftliche Zugmaschinen außerhalb ihres Tarifs „SF-Top-Schutz“ sowie für Lkw über 3,5 Tonnen, andere Zugmaschinen und Quads führt sie in der Haftpflicht allerdings keine SF-Klassen (I.1). Für diese Fahrzeuge wirst du in der Haftpflicht also nicht zurückgestuft. Bei anderen Fahrzeugen vermeidest du die Rückstufung, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest; nach ihren Bedingungen geht das nur in der Haftpflicht und nur bis 500 Euro. Dazu teilt sie dir nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit, und ab dieser Mitteilung hast du sechs Monate Zeit (I.5). Einen Rabattschutz nennen ihre Bedingungen und ihre Website nicht.

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die GHV nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt sie in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Für Pkw schreibt die GHV: „Bei jedem Teil- oder Vollkaskoschaden können Sie die Werkstatt grundsätzlich frei wählen, unser Tarif beinhaltet keine Werkstattbindung.“

Beschwerst du dich als Versicherungsnehmer in einer Schadens- oder Vertragsangelegenheit, entscheidet auf deinen Antrag ihr Entschädigungsausschuss darüber (Satzung § 11).

Streitest du mit der GHV über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die GHV als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der GHV versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, mit dem Fragebogen für Geschädigte per E-Mail. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • HAVA Kassel — Marke der GHV für den Gartenbau: Die frühere Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel ist seit August 2026 mit der GHV verschmolzen. Eine Kfz-Versicherung bietet die HAVA Kassel auf ihrer Website nicht an; ihre Kasseler Anschrift gilt laut hava-kassel.de „weiterhin für alle Versicherungsangelegenheiten der HAVA Kassel“.
  • ERGO GHV-Schutzbrief — Zusatz zur Kfz-Haftpflicht von GHV-Kunden, der ihnen „bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs“ hilft. Risikoträger ist die ERGO Versicherung AG, gemeldet wird dort. Deinen Schaden als Geschädigter ersetzt er nicht.
  • GVV — Kölner Versicherer mit ähnlichem Kürzel und eigenen Meldewegen; zur GHV gehört die GVV nicht.
  • SVLFG — Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist nach eigenen Worten ein „agrarsozialer Versicherungsträger“, kein Kfz-Versicherer.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur GHV. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut ghv-versicherung.de, hava-kassel.de und den Versicherungsbedingungen der GHV (AKB 2026-004, Stand 18. Juni 2026) sowie ihrer Satzung.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.