Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

War der andere schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflicht deinen Schaden. Was dabei an deinem Mercedes besonders ist:

Hilfe von Mercedes-Benz nach dem Unfall

Pannenhilfe und Mobilitätsgarantie „Mobilo“ von Mercedes-Benz helfen laut ihren Seiten ausdrücklich auch bei einem „Unfall“. Ob sie zahlen oder nur vorleisten, wenn ein anderer schuld war, sagen weder die Pannenhilfe-Seite noch die Wartungsseite, auf der Mercedes-Benz Mobilo beschreibt, noch die FAQ zur Pannenhilfe.

Genaueres zu Mobilo steht laut Mercedes-Benz „im Serviceheft, in der ausstattungsabhängigen Zusatzanleitung oder bei einem autorisierten Servicepartner“.

Ohne Kosten für dich ist die Pannenhilfe laut Mercedes-Benz für „Besitzer eines neuen und regelmäßig gewarteten Mercedes-Benz“. Anspruch auf Mobilo hast du nur, wenn du den Service „bei einem autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner nach Herstellervorgaben“ machen lässt. Mit jeder solchen Wartung verlängert sich Mobilo, bis zu 30 Jahre lang.

Bleibt dein Mercedes liegen, repariert die Pannenhilfe vor Ort oder schleppt ihn „zum nächstgelegenen autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner“ ab. Ein anderes Ziel nennt ihre Seite nicht.

Einen Ersatzwagen oder die Kosten für Zug, Hotel und Flug gibt es laut Pannenhilfe-Seite nur, „wenn Mobilo aktiv ist“. Wie lange und bis zu welchem Betrag, nennt sie nicht.

Zu Kosten rund um die Pannenhilfe schreiben die FAQ: „Falls Sie nach einer Panne oder einem Unfall mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden, können Sie möglicherweise einen Teil der entstandenen Kosten zurückfordern.“ Ansprechpartner ist laut FAQ dein bevorzugter Mercedes-Benz Händler.

Erkennt eine E-Klasse (W214) eine „Unfall- oder Pannensituation“, bietet sie laut Betriebsanleitung einen Anruf beim Mercedes-Benz Support an. Für die Unfall- und Pannenhilfe, die der Support organisiert, schreibt die Anleitung: „Für diese Dienstleistungen können Kosten entstehen.“

Die Service Hotline von Mercedes-Benz erreichst du rund um die Uhr unter +49 69 95307277, laut Mercedes-Benz auch bei Schäden. Im Auto verbindet dich die Mercedes-Benz-Taste mit dem Service, die SOS-Taste mit der Mercedes-Benz Notrufzentrale.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wer den Gutachter beauftragt

Die Online-Meldung und die Pannenhilfe von Mercedes-Benz führen nach einem Schaden zu einem autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner.

Die „Digitale Schadenmeldung“ auf mercedes-benz.de steht unter der Überschrift „Für Unfall- und Kollisionsschäden“. Sie schickt deine Meldung „inklusive Fotos und Rückrufzeit“ an einen autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner, den du auswählst.

Das Formular fragt nach Name, Kontaktdaten, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Kennzeichen. Optional fragt es: „Welcher Versicherer soll die Reparaturkosten übernehmen?“ Als Schadensart stehen „Vollkasko“, „Teilkasko“ und „Haftpflicht“ zur Wahl, dazu die Versicherungsscheinnummer.

Laut Datenschutzhinweis gehen diese Angaben an den ausgewählten „Mercedes-Benz Partner“, zur „Planung und Vorbereitung des Termins zur Schadensabwicklung“. Auf der Seite mit dem Formular nennt Mercedes-Benz außerdem „Unterstützung bei der Abwicklung des Schadens mit dem Versicherer“.

Auf der Reparaturseite heißt es zu Karosserieschäden: „In solchen Fällen führt die Mercedes-Benz Werkstatt Ihres Vertrauens eine professionelle Begutachtung und Reparatur in Herstellerqualität durch.“

Einen Sachverständigen erwähnen weder die „Digitale Schadenmeldung“ noch die Seiten zur Pannen- und Schadenshilfe oder die Reparaturseite von Mercedes-Benz. Ob ein unabhängiger Gutachter deinen Schaden feststellt, bleibt auf diesen Seiten offen.

Über den Dienst „Collision Care“ kann Mercedes-Benz dich laut seiner Seite zur Pannen- und Schadenshilfe „bei leichten bis mittelschweren Unfällen proaktiv per Mobiltelefon oder Nachricht“ kontaktieren. Voraussetzung sind das Digitale Extra „Unfall- & Pannenmanagement“, deine Mobilfunknummer im Mercedes-Benz Konto und ein im Auto hinterlegter Mercedes-Benz Servicepartner.

Mit der Württembergischen Versicherung (WV) baute der Mercedes-Benz Vertrieb in Deutschland 2016 eine Kooperation zur „Kfz-Unfallinstandsetzung“ aus. Sie erfasst laut Pressemitteilung vom 18. November 2016 ausdrücklich auch „alle gegenüber der WV zum Schadenersatz berechtigte Dritte“, die Mercedes-Kunden sind, also Geschädigte von WV-Kunden. Auch sie „profitieren ab sofort von verkürzten Instandsetzungszeiten“, hieß es damals.

Ob es diese Kooperation heute noch gibt, ist offen; die Pressemitteilung trägt den Hinweis „Sie kann inzwischen veraltet sein.“

Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Unfallgegners im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst; ein Angebot von Hersteller oder Händler ist keine Pflicht.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Reparatur nach den Vorgaben von Mercedes-Benz

Für Karosserie, Lack und Glas nennt Mercedes-Benz das Programm „Mercedes-Benz Repair“. Für Unfallschäden nennt die Seite zur Pannen- und Schadenshilfe ein „Netzwerk von spezialisierten Mercedes-Benz Karosserie- & Lackierpartnern“. Als Nachweis gibt es ein „Mercedes-Benz Repair Zertifikat“.

Eine aktuelle Zahl der Betriebe nennen die Reparatur- und Schadensseiten von Mercedes-Benz nicht. 2016 nannte Mercedes-Benz „über 800 Mercedes-Benz Partnerwerkstätten für die Instandsetzung von Unfallfahrzeugen“.

„Entsprechend der originalen Struktur“ kommen laut Reparaturseite „materialgerechte Verfahren zur Anwendung, unter anderem passgenaue Schweißverfahren“.

Zum Tausch der Windschutzscheibe schreibt Mercedes-Benz, Original-Scheiben garantierten „bei fachkundiger Kalibrierung durch Ihren Mercedes-Benz Servicepartner die optimale Funktion“ der Assistenzsysteme.

In der Betriebsanleitung der E-Klasse (W214) heißt es: „Mercedes-Benz empfiehlt Ihnen, das Fahrzeug nach einem Unfall zu einer qualifizierten Fachwerkstatt transportieren zu lassen.“ Das gelte „insbesondere, nachdem ein Gurtstraffer oder Airbag ausgelöst wurde“. Ein Airbag kann laut Anleitung auch auslösen, „obwohl das Fahrzeug nur geringe Deformationen aufweist“.

Instandsetzungsarbeiten und Arbeiten an Hochvoltkomponenten gehören laut Betriebsanleitung des EQS (V297) immer in eine qualifizierte Fachwerkstatt. Dazu heißt es: „Mercedes-Benz empfiehlt einen Mercedes-Benz Servicestützpunkt.“ Bei den Teilen nennt die Anleitung „Mercedes-Benz Original-Teile oder qualitätsgleiche Teile“.

Der Leitfaden für Abschleppdienste (PDF geändert im Juli 2025) schreibt: „Reparaturarbeiten an Hochvolt-Systemen dürfen nur in dafür ausgestatteten Fachwerkstätten … durchgeführt werden.“

Freie Werkstätten bekommen Reparaturinformationen und Originalteile von Mercedes-Benz gegen Gebühr über das Portal „Mercedes-Benz B2B Connect“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Garantie nach der Unfallreparatur

Die Neufahrzeug-Garantie von Mercedes-Benz schützt laut FAQ vor „herstellungsbedingten Mängeln“. Nicht abgedeckt sind dort ausdrücklich „Wartungs-, Pflege- oder Unfallschäden“. Die Garantiebedingungen selbst verlinkt die FAQ nicht.

Auch das „KomplettService-Paket“ für Wartung und Reparaturen nimmt „Unfall und Gewaltschäden“ aus.

Ein „Mercedes-Benz Garantie-Paket“ kannst du für einen zwei bis fünf Jahre alten Mercedes mit höchstens 100.000 Kilometern auch nachträglich abschließen. Für den Abschluss „nach Wartung“ nennt Mercedes-Benz unter anderem als Voraussetzung: „Eventuell notwendige Reparaturen wurden in einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt durchgeführt.“

Für den Abschluss nach Hauptuntersuchung steht dort dieselbe Bedingung. Ob damit auch eine fachgerechte Reparatur nach einem Schaden in einer anderen Werkstatt gemeint ist, sagt die Seite nicht.

Die Garantie gegen Durchrostung verlängert sich laut Wartungsseite „nach Durchführung eines Wartungsdienstes durch unseren autorisierten Servicepartner Ihrer Wahl“. Was nach einer Reparatur von Karosserie oder Lack für sie gilt, steht dort nicht.

Für die Hochvoltbatterie gibt Mercedes-Benz ein Batteriezertifikat, beim EQS und EQE zum Beispiel für 10 Jahre oder 250.000 km (Stand Oktober 2026). Seine Bedingungen verlinkt die Elektro-Seite von mercedes-benz.de nicht.

Beweise aus deinem Mercedes

Lösen Airbag oder Gurtstraffer aus, setzt eine E-Klasse (W214) laut Betriebsanleitung automatisch einen Notruf ab. Übertragen werden unter anderem die Position, die Route der letzten wenigen hundert Meter, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die erkannte Zahl der Insassen.

Die Daten werden laut Anleitung „ausschließlich durch das Mercedes-Benz Notrufsystem zur Rettung und Bergung bei einem Unfall verwendet“.

Rufst du nach einer erkannten „Unfall- oder Pannensituation“ den Mercedes-Benz Support an, gehen laut Anleitung Fahrzeugdaten mit, etwa Laufleistung, Wartungsdaten und Standort. Weiter heißt es: „Die fallbezogenen Daten werden vom Mercedes-Benz Support verarbeitet, gespeichert und, sofern zur Fallbearbeitung erforderlich, an die vom Mercedes-Benz Support beauftragten Servicepartner weitergeleitet.“

Die E-Klasse (W214) kann eine Dashcam haben; laut Anleitung ist die Funktion „nicht in allen Ländern erlaubt“ und kann „ein Digitales Extra sein“. Die Loop-Aufnahme überschreibt „die jeweils älteste Videodatei“, wenn der Speicher voll ist.

Ein automatisches Sichern bei einem Aufprall beschreibt die Anleitung nicht. Kopiere die Aufnahme deshalb gleich selbst vom USB-Speicher.

Wird die verriegelte E-Klasse angefahren, meldet sie das bei eingeschaltetem Abschleppschutz und eingeschalteter Kollisionserkennung beim nächsten Einschalten. Die Nachricht nennt den betroffenen Bereich und die „Stärke des Aufpralls“. Ob sie sich speichern oder exportieren lässt, sagt die Anleitung nicht.

Staatliche Stellen sind laut Anleitung befugt, „im Einzelfall selbst Daten aus Fahrzeugen auszulesen“, zum Beispiel aus dem Steuergerät des Airbags. Einen Weg für Halter oder Geschädigte an diese Daten beschreibt sie nicht.

„Fehlerspeicher im Fahrzeug können im Rahmen von Reparatur- oder Servicearbeiten … durch einen Servicebetrieb zurückgesetzt werden“, heißt es in der Anleitung außerdem. Soll dein Gutachter die Einträge sehen, lass sie vor der Reparatur auslesen.

Wenn dein Mercedes geleast oder finanziert ist

Ist dein Mercedes über die Mercedes-Benz Bank Gruppe geleast oder finanziert, gelten nach einem Schaden eigene Vorgaben. Die Angaben hier stammen von ihrer Seite „Was tun bei einem Unfallschaden?“ und aus den FAQ der Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH; verbindlich ist dein Vertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nennen diese FAQ, verlinken sie aber nicht.

Im Leasing informierst du laut FAQ „umgehend Ihre Versicherung und anschließend uns“, also die Leasinggesellschaft. Melden musst du ihr den Schaden „zeitnah“, etwa über die „Digitale Schadenmeldung“ oder deinen Servicepartner. Mit aktivierter Mercedes me ID wird er laut FAQ „in vielen Fällen automatisch übermittelt“.

Die Anleitung der Bank für Leasingautos hat drei Schritte: den Schaden im Kundenportal melden, ein Gutachten beauftragen und die Reparaturfreigabe erhalten. Zum zweiten Schritt schreibt sie für den Fall, dass ein anderer schuld war:

Gibst du den Schaden im Kundenportal unter „Meldung Unfall / Schaden“ ein, schickt die Bank ihre Freigabe „direkt an die Versicherung“. Ist es laut Kostenvoranschlag oder Gutachten ein Reparaturschaden, bittet sie, „in einer von Mercedes-Benz autorisierten Fachwerkstatt“ reparieren zu lassen. Dieselben Schritte stehen in ihrer Anleitung für finanzierte Autos.

Die FAQ der Leasinggesellschaft sagen dazu: „Sie können Ihr Fahrzeug in jede vom Hersteller anerkannte Werkstatt bringen.“ So blieben die Garantieleistungen „in vollem Umfang erhalten“.

Wem eine Wertminderung zusteht, die die Versicherung des Unfallgegners zahlt, sagen die Seite der Bank und die FAQ nicht.

Bei der Rückgabe am Ende von Leasing oder Plus3-Finanzierung wird dein Mercedes nach dem „digitalen Schadenskatalog“ bewertet. Als nicht akzeptabel und kostenpflichtig nennt er unter anderem „Nicht behobene Unfallschäden“ und „Nicht fachmännisch nach Herstellervorgabe durchgeführte Reparaturen (Reparaturrechnung bei Rückgabe notwendig)“.

Akzeptabel sind dagegen „Fachgerecht instandgesetzte Vorschäden“; heb die Reparaturrechnung also auf. Stellt das Gutachten bei der Rückgabe größere Schäden fest, fällt laut FAQ ein Ausgleich „in Höhe des Betrags an, um den der Fahrzeugwert gemindert wurde“.

Bei einem Totalschaden verlangt die Bank im Leasing das Gutachten „inklusive Bildern und Restwertgeboten“ und verwertet das Auto selbst. Eventuelle Stand- und Abschleppkosten sind laut Leasing-Anleitung „durch Sie bzw. die Versicherung zu tragen“. Bei einer Finanzierung schickst du ihr das vollständige Gutachten und verwertest das Auto selbst.

Nach einem Totalschaden kann im Leasing jede Seite zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Kostet die Reparatur mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, kannst du innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.

Bei einer Finanzierung kann nach einem Totalschaden jede Seite den Darlehensvertrag kündigen. Kennt die Bank die zahlende Versicherung, fordert sie deren Leistung an und verrechnet sie mit der Restschuld.

In allen Mercedes-Leasingverträgen ist laut FAQ eine GAP-Versicherung enthalten. Sie zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl die „eventuelle Differenz zwischen dem Erstattungswert der Kfz-Versicherung und dem Ablösewert des Leasingvertrags“.

Wo der andere versichert ist

Welche Versicherung deinen Schaden zahlt, hängt nicht von der Marke deines Autos ab, sondern davon, wo der Unfallgegner versichert ist. Für die meisten Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite mit ihren Meldewegen: Versicherer im Überblick.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Warst du schuld, zahlt deinen eigenen Schaden höchstens deine Vollkasko. Was dann an deinem Mercedes besonders ist:

Hilfe von Mercedes-Benz, wenn du schuld warst

Die Seiten und die FAQ zu Pannenhilfe und Mobilo nennen den „Unfall“, ohne nach der Schuld zu unterscheiden.

Was Pannenhilfe und Mobilo leisten, wohin sie abschleppen, wann Mobilo gilt und was die FAQ zu weiteren Kosten sagen, steht in Fall 1 unter „Hilfe von Mercedes-Benz nach dem Unfall“.

Wenn du über Mercedes-Benz versichert bist

Die „Mercedes-Benz Autoversicherung Advanced“ vermittelt die Mercedes-Benz Bank; Versicherer ist die HDI Versicherung AG. Wie du der HDI einen Schaden meldest, steht auf unserer Seite zur HDI.

Für Kunden der HDI und der Mercedes-Benz Autoversicherung nannte Mercedes-Benz in einer Pressemitteilung vom 21. April 2023 das Schadensmanagement „care&drive“, das es seit 2010 gab. Ob es heute noch besteht, ist offen.

Für AMG-Modelle gibt es die „AMG Versicherung“; Versicherer ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, ebenfalls vermittelt über die Bank. Mehr steht auf unserer Seite zur R+V.

Für beide nennt Mercedes-Benz als „Reparatur im Schadenfall“: „Nach Herstellervorgaben in Mercedes-Benz Werkstätten mit Originalersatzteilen“. Eine Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust gibt es bei Advanced bis 36 Monate nach Erstzulassung im Erstbesitz, bei AMG 24 Monate ab Erstzulassung (Stand Oktober 2026).

Ob die Selbstbeteiligung steigt, wenn du anderswo reparieren lässt, sagt die Versicherungsseite von Mercedes-Benz nicht. Die Versicherungsbedingungen verlinkt sie nicht.

Bist du woanders versichert, gilt dein eigener Vertrag. Für viele Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite in unserer Übersicht.

Leasing und Finanzierung bei eigener Schuld

Was die Mercedes-Benz Bank nach jedem Schaden verlangt, steht in Fall 1 unter „Wenn dein Mercedes geleast oder finanziert ist“, auch zu Totalschaden, Kündigung und GAP-Versicherung. Bei eigener Schuld kommt Folgendes hinzu.

Den Schaden meldest du laut Bank „eigenständig bei der Versicherung“, bei eigener Schuld also deiner Kasko. Für diesen Fall schreibt sie: „Bei einem Kaskoschaden sollte je nach Schwere des Schadens ein Unfall-Gutachten in Auftrag gegeben werden.“

Eine Vollkasko „empfehlen“ die FAQ der Leasinggesellschaft. Ob dein Vertrag sie verlangt, sagen sie nicht; sie verweisen dafür auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Deinen Schaden meldest du dann bei der Versicherung des anderen, wie in Fall 1 unter „Wo der andere versichert ist“ beschrieben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • smart — Eigene Marke, laut smart ein „Joint Venture zwischen Mercedes-Benz und Geely“; die Angebote und Bedingungen auf dieser Seite beziehen sich auf Mercedes-Benz.
  • Mercedes-Benz Notrufsystem — Laut Betriebsanleitung der E-Klasse (W214) geht der Notruf an eine Mercedes-Benz Notrufzentrale, nicht direkt an die 112. Die 112 wählt das Auto, wenn diese nicht erreichbar ist oder du nur das 112-System nutzt.
  • Mercedes-Benz Garantie-Paket — Garantieverlängerung für die Zeit nach der Herstellergarantie; laut Mercedes-Benz „ein Versicherungsprodukt“.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Mercedes-Benz AG, zur Mercedes-Benz Bank AG, zu deren Leasinggesellschaften oder zu Mercedes-Benz Servicepartnern. Serviceangebote, Bedingungen und Vorgaben: Stand Oktober 2026, laut mercedes-benz.de, media.mercedes-benz.com, assets.oneweb.mercedes-benz.com, rk.mb-qr.com, b2bconnect.mercedes-benz.com, de.smart.com und den Online-Betriebsanleitungen der E-Klasse (W214, Ausgabe Dezember 2026) und des EQS (V297, Ausgabe Juni 2026).

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.