Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Fahrlehrerversicherung versichert, muss sie als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Fahrlehrerversicherung versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Die Fahrlehrerversicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aus Stuttgart und gehört keiner Unternehmensgruppe an. Laut ihrer Satzung versichert sie nur bestimmte Personengruppen, keine allgemeinen Privatkunden. Das sind zum einen Fahrschulen mit ihren Fahrschulautos, -motorrädern und Lehr-Lkw. Zum anderen versichert sie privat etwa Fahrlehrer, Mitarbeitende von Fahrschulen und der Kfz-Überwachung, Kfz-Sachverständige und Berufskraftfahrer, jeweils samt Familienangehörigen.

Ein Formular oder eine Telefonnummer eigens für Geschädigte nennt die Fahrlehrerversicherung nicht. Als Geschädigter schreibst du ihr deshalb über ihre allgemeinen Kontaktwege: per E-Mail an info@fv.de oder per Post an Fahrlehrerversicherung VaG, Postfach 31 12 42, 70472 Stuttgart.

Auf ihrer Seite „Im Schadenfall“ fragt die Kachel „Kfz-Versicherung“: „Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht oder Ihr Fahrzeug wurde beschädigt?“ Das klingt, als seien auch Geschädigte gemeint. Der Knopf „Kfz-Schaden melden“ führt aber auf die Seite „Kfz-Schaden“ mit dem Kundenformular „Schadenmeldung Kfz-Versicherung“.

Eine Auswahl für Geschädigte gibt es in diesem Formular nicht. Schon im ersten Schritt verlangt es Kennzeichen, Vertragsnummer und km-Stand des versicherten Fahrzeugs; die Vertragsnummer nimmt es nur in Ziffern an. Ohne Vertragsnummer kommst du über Schritt 1 nicht hinaus. Die Auswahl „Einen Schadenfall meiner Kfz-Haftpflichtversicherung“ ist die Meldung des Verursachers: Später fragt das Formular, wer von ihm Schadenersatz verlangt.

Saß bei einer Ausbildungsfahrt ein Fahrschüler am Steuer, fragt das Kundenformular nach Name, Anschrift und Ausbildungsstand des Fahrschülers und nach der Fahrstunde, in der der Schaden passiert ist. Wer dann für deinen Schaden haftet, ist eine Rechtsfrage, die ein Anwalt klärt.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Fahrlehrerversicherung hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Fahrlehrerversicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder Gutachter der Fahrlehrerversicherung?

Schickt die Fahrlehrerversicherung einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Fahrlehrerversicherung im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Hinweise für Geschädigte zu Gutachter oder Kostenvoranschlag gibt die Fahrlehrerversicherung auf ihrer Website nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt sie nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Fahrlehrerversicherung nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstatt und Mietwagen

Ein Werkstattangebot für Geschädigte beschreibt die Fahrlehrerversicherung nicht; Werkstatt und Sachverständigen wählst du selbst. Ihr „Pkw-Schaden-Service“ gilt nur für Teil- und Vollkaskoschäden ihrer Kunden, nur für Pkw und nur in Deutschland. Außerdem muss der Schaden vor der Reparatur gemeldet sein. Dann wird das Auto abgeholt, in einer von ihr vermittelten Werkstatt mit sechs Jahren Garantie repariert, innen und außen gereinigt und zurückgebracht. Mit welchen Werkstätten sie zusammenarbeitet, zeigt die Werkstattsuche ihres Dienstleisters Innovation Group.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Fahrlehrerversicherung kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Kürzt die Fahrlehrerversicherung das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Fahrlehrerversicherung wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Fahrlehrerversicherung braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde der Fahrlehrerversicherung also dort. Ist der andere bei der Fahrlehrerversicherung versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von ihr außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine Nummer eigens für Geschädigte nennt die Fahrlehrerversicherung nicht. Auf ihrer Website stehen diese Nummern:

„Schaden-Hotline“, laut Kontaktseite rund um die Uhr0711 98 889 666
Kundenbetreuung, Mo–Fr 7:30–17:00 Uhr0711 98 889 711
„Schutzbrief-Hotline“ für Kunden mit Schutzbrief0711 9 888 999

Wenn du selbst bei der Fahrlehrerversicherung versichert bist

Als Kunde musst du der Fahrlehrerversicherung jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Sie bittet, ihn umgehend zu melden, „selbst wenn Sie glauben, dass der Unfallgegner schuld ist“. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2).

Gemeldet wird telefonisch über die „Schaden-Hotline“ oben, online über das Formular „Schadenmeldung Kfz-Versicherung“ mit deiner Vertragsnummer, im Kundenportal „Meine FV“ oder über deine Landesagentur. Unter den Funktionen des Portals nennt die Fahrlehrerversicherung das Melden von Schäden, aber keinen Bearbeitungsstand; eine App nennt sie nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Fahrlehrerversicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest; nach ihren Bedingungen geht das nur in der Haftpflicht und nur bis 1.000 Euro. Dazu teilt sie dir nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit, und ab dieser Mitteilung hast du sechs Monate Zeit (I.5). Ihre Produktseiten etwa für Krafträder, Lehr-Lkw und Lehr-Busse beschreiben den Rückkauf abweichend auch für die Vollkasko und ohne Betragsgrenze; was für deinen Vertrag gilt, fragst du vor einer Rückzahlung am besten bei ihr nach.

Den „Rabattschutz“ für Haftpflicht und Vollkasko gibt es nur für Pkw, nicht im Basis-Tarif, gegen Beitragszuschlag und ab SF-Klasse 4; eine Sondereinstufung zählt dabei nicht (I.9.1.1, Anhang 7, I.9.2.1). Dann ist pro Versicherungsjahr ein belastender Schaden frei, und dein Vertrag wird trotzdem besser eingestuft (I.9.1.2). Fuhr jemand, der nicht als Fahrer im Versicherungsschein steht, entfällt der Rabattschutz für diesen Schaden (I.9.3.3).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Fahrlehrerversicherung nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt sie in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.6.7, für andere Fahrzeuge als Pkw A.2.7.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit der „Werkstattbindung“ für Kaskoschäden an deinem Pkw bekommst du laut ihrer Produktseite für Privat-Pkw einen „Beitragsnachlass in der Kaskoversicherung“; wie hoch er ist, steht dort nicht. Dafür musst du jeden Schaden unverzüglich melden (E.1.3.4), laut ihrer Seite „Kfz-Schaden“ per Anruf: „Rufen Sie uns nach einem Unfall unverzüglich unter 0711 98 889 666 an“. Die Fahrlehrerversicherung vermittelt dann die Werkstatt (A.2.6.13.2); die Bindung gilt nur für Schäden in Deutschland (A.2.6.13.1).

Lässt du ohne vorherigen Kontakt oder aus einem anderen von dir zu vertretenden Grund woanders reparieren, zahlt sie nur 85 Prozent der Reparaturkosten (A.2.6.13.2). Ihre Seite „Kfz-Schaden“ beschreibt das als Kürzung der Entschädigung um 15 Prozent. Lässt du nicht reparieren, zahlt sie, was die deinem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt ihres Netzes berechnet hätte. Ihren „Pkw-Schaden-Service“ für Kaskoschäden beschreibt der Abschnitt „Werkstatt und Mietwagen“.

Streitest du mit der Fahrlehrerversicherung über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Fahrlehrerversicherung als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Fahrlehrerversicherung versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, per E-Mail oder per Post. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Fahrschüler-Unfallversicherung — Unfallversicherung, über die Fahrschulen ihre Fahrschüler bei der Fahrlehrerversicherung absichern; sie hat eine eigene Website, fahrschueler-unfallversicherung.de. Sie leistet etwa bei Invalidität eines Fahrschülers, nicht für Schäden an deinem Auto.
  • Fahrschüler-Plus — Baustein im Vertrag eines Fahrschul-Pkw; er ersetzt den Personenschaden des Fahrschülers am Steuer während einer Ausbildungs- oder Prüfungsfahrt, nicht den Schaden an deinem Auto.
  • Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung — Zusatzschutz für Fahrschulen und Fahrlehrer bei bestimmten Schulungen auf einem Fahrzeug, das nicht bei der Fahrlehrerversicherung haftpflichtversichert ist, etwa dem Auto der geschulten Person. Solche Schulungen sind laut Fahrlehrerversicherung etwa das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) oder die Berufskraftfahrer-Weiterbildung. In ihren eigenen Kfz-Versicherungen ist er laut Fahrlehrerversicherung schon enthalten.
  • Landesagenturen und Fahrlehrerverbände — Die Landesagenturen beraten Kunden in den Ländern und sind laut Fahrlehrerversicherung Vermittler, kein Versicherer. Die Agentur für Schleswig-Holstein etwa stellt sich auf der Website des dortigen Fahrlehrerverbands vor.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Fahrlehrerversicherung. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut fv.de, fahrlehrerversicherung.de und den Versicherungsbedingungen der Fahrlehrerversicherung (AKB 2024, Stand 17. April 2024).

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.