Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Continentale, der EUROPA oder der Mannheimer versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei einer von ihnen versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Im Continentale Versicherungsverbund versichern drei Gesellschaften private Autos: die Continentale Sachversicherung AG, die EUROPA Versicherung AG mit ihren Marken EUROPA und EUROPA-go und die Mannheimer Versicherung AG mit MAXIMOS und BELMOT. Jede Gesellschaft und Marke hat ihren eigenen Meldeweg. Welche zuständig ist, steht in den Versicherungsangaben des anderen; sonst nennt dir der Zentralruf die Versicherung (unten).

Ist der Verursacher bei der Continentale versichert, meldest du den Schaden über ihre Online-Meldung oder ihr Formular. Zur Online-Meldung führt auf ihrer Seite „Schadenservice“ unter „Kfz-Versicherung“ der Link „Online-Schadenmeldung für unsere Kunden und Geschädigte unserer Kunden“. Per E-Mail erreichst du sie unter schaden@continentale.de.

Im Formular „Kfz-Schadenmeldung für Geschädigte“ wählst du bei „Ich bin:“ „Geschädigter“. Auf drei Seiten fragt es nach Hergang, Polizei und Zeugen, deinem Auto und dem Abrechnungsweg; vom Kunden der Continentale ist nur der Name Pflicht. In ihren häufigen Fragen bittet die Continentale außerdem um Schadensfotos, eine Hergangsskizze, die Kontaktdaten aller Beteiligten und einen vorhandenen Polizeibericht.

Ist er bei der EUROPA versichert, führt auf ihrer Seite „Schadenmeldung“ unter „Kfz-Versicherung – Schaden melden“ der Link „Kfz-Schaden online melden“ zur Online-Meldung. Einen eigenen Kfz-Weg für Geschädigte nennt die Seite nicht. Per E-Mail erreichst du sie unter schaden@europa.de.

Ist er bei der EUROPA-go versichert, nutzt du ihre Seite „Schadenmeldung für Nicht-Kunden“: Unter „Online-Schadenmeldung“ führt ein Link zu ihrer Online-Meldung, telefonisch meldest du über ihre Nummer für Nicht-Kunden.

Ist er bei der Mannheimer versichert, etwa mit MAXIMOS oder BELMOT, nennt sie auf ihrer Website keinen eigenen Weg für Geschädigte. Ihr Formular „Schadenmeldung“ bietet bei „Ich bin ...“ nur „Privatkunde“ und „Geschäftskunde“. Erreichbar ist sie per E-Mail an service@mannheimer.de oder per Post: Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim.

Die Online-Meldungen der Continentale, der EUROPA und der EUROPA-go sind gleich aufgebaut; laut ihren Datenschutzerklärungen betreibt die ControlExpert GmbH sie im Auftrag der jeweiligen Gesellschaft. Du bestätigst die Datenschutzbestimmungen, klickst „Schadenmeldung starten“ und wählst unter „Wer meldet den Schaden?“ die Karte „Geschädigter“. Das gilt auch, wenn du selbst bei derselben Gesellschaft versichert bist; „Versicherungsnehmer“ führt in die Meldung für Kunden.

Halte das Kennzeichen des Verursachers, Fotos der Schäden und ein Bild deines Fahrzeugscheins bereit. Gefragt wird nach Datum, Ort, Hergang und Polizei und danach, wer den Schaden verursacht hat: „Ich“, „Unfallgegner“ oder „Ungeklärt“. Als Geschädigter wählst du „Unfallgegner“; eine Mitschuld lässt sich nicht angeben. Es folgen Fahrzeugschein oder Fahrzeugdaten, die beschädigten Stellen und die Pflichtfrage „Gibt es unreparierte Altschäden am Fahrzeug?“

Bei 55 Prozent Fortschritt verlangt die Meldung Fotos: dein Auto von vorn und von der Seite mit lesbarem Kennzeichen und die Schäden. Ohne Upload geht es nicht weiter; hochladen kannst du auch per QR-Code vom Handy. Laut den Datenschutzerklärungen wird die Meldung dann in Echtzeit ausgewertet; reichen die Angaben für eine Kalkulation nicht, wirst du zu einer Video-Besichtigung mit einem Kfz-Experten von ControlExpert eingeladen.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Continentale, der EUROPA oder der Mannheimer hast du dafür eine Woche Zeit. Bei allen drei stuft dich die Meldung allein nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Versicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (jeweils AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder Continentale-Gutachter?

Für Kfz-Schäden hat der Verbund laut einer Stellenanzeige (Stand Oktober 2026) eigene Sachverständige im Außendienst. Schickt eine der drei Gesellschaften einen Sachverständigen oder besichtigt ein Kfz-Experte von ControlExpert dein Auto per Video, arbeitet er im Auftrag der Versicherung. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Continentale, die EUROPA oder die Mannheimer im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Eine Kalkulation, die ControlExpert aus deiner Online-Meldung erstellt, bekommst du laut Datenschutzerklärung ebenso wie die Versicherung; sie ist eine Berechnung in deren Auftrag, kein Gutachten in deinem. Die freie Gutachterwahl erwähnt keine der drei Gesellschaften in ihren Hinweisen für Geschädigte.

Im Formular der Continentale für Geschädigte wählst du den Abrechnungsweg, darunter „per Kostenvoranschlag / Gutachten“ und ihren „Premiumservice“; für eine Werkstatt deiner Wahl verlangt sie einen Kostenvoranschlag und Fotos.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Continentale, die EUROPA oder die Mannheimer nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Premium-Service und Partnerwerkstatt

Für Geschädigte beschreibt die EUROPA-go einen eigenen „Schadenservice für Nicht-Kunden“. Zu den „Standard-Leistungen“ zählen dort eine schnelle Bearbeitung, die „Zahlung Nutzungsausfall oder Mietwagen“, die Prüfung, ob dir eine Wertminderung zusteht, und eine Kostenpauschale für Telefon und Porto. Auf Wunsch kommt der „Premium-Service“ dazu: Dein Auto wird zur Reparatur abgeholt und innen und außen gereinigt zurückgebracht, repariert wird mit Originalersatzteilen, und es gibt „6 Jahre Garantie“. Die Partnerwerkstätten sind laut der EUROPA-go DEKRA-zertifiziert.

Beim „Premiumservice“ der Continentale holt laut ihrem Formular für Geschädigte die Werkstatt dein Auto ab und bringt es nach der Reparatur gereinigt zurück. Ein Angebot der EUROPA für Geschädigte beschreibt europa.de nicht.

Das alles sind Angebote, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesen Angeboten fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Mietest du selbst, vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Continentale kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Zu den Aufgaben der eigenen Kfz-Sachverständigen des Verbunds gehört laut der Stellenanzeige „die Kontrolle von Gutachten freier Sachverständiger, Kostenvoranschlägen und Rechnungen“.

Kürzt die Continentale, die EUROPA oder die Mannheimer das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Continentale wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Das Amtsgericht Herne wies 2015 eine Klage gegen einen Kunden der Continentale und die Continentale ab. Das Auto der Klägerin hatte im Bereich des Anstoßes nicht reparierte Vorschäden, zu denen sie keine Angaben gemacht hatte. Deshalb ließ sich nicht ausschließen, dass auch die passenden Schäden schon vorher bestanden (34 C 136/13).

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Continentale braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Continentale, der EUROPA oder der Mannheimer. Ist der andere bei einer von ihnen versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Ausdrücklich auch für Geschädigte ist nur die Nummer der EUROPA-go; sonst gilt die Nummer der Gesellschaft oder Marke des Vertrags:

EUROPA-go, Kfz-Schäden, auch für Nicht-Kunden0231 12010-20
EUROPA, Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschäden, 24/7 erreichbar0221 606070-70
Continentale, Kfz-Schäden0231 12010-10
Mannheimer, allgemeiner Kontakt, 365 Tage rund um die Uhr06 21. 4 57 80 00

Wenn du selbst bei der Continentale, der EUROPA oder der Mannheimer versichert bist

Die Bedingungen der Continentale, der EUROPA und der EUROPA-go (Oktober 2026, bei der EUROPA auch Oktober 2025) sind in den Punkten hier gleich nummeriert und, wo nichts anderes steht, inhaltlich gleich. Was für die EUROPA gilt, gilt also auch für die EUROPA-go. Abweichungen der Mannheimer (April 2024) stehen dabei; welche Fassung für dich gilt, zeigen deine Vertragsunterlagen.

Als Kunde musst du jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzeigen, etwa per Brief oder E-Mail (AKB E.1.1.1). Meldest du ihn sofort bei der „Unfall- und Pannen-Notrufzentrale“ deiner Versicherung, gilt das als Anzeige. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, bei der Mannheimer 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2).

Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben. Online meldest du bei der Continentale, der EUROPA und der EUROPA-go mit der Karte „Versicherungsnehmer“; bei der Continentale geht auch ihr Formular „Kfz-Schadenmeldung“, bei der Mannheimer ihr Formular „Schadenmeldung“. Bei der Continentale nimmt auch dein Vermittler den Schaden auf, bei der Mannheimer telefonisch dein Ansprechpartner. Den Stand der Bearbeitung zeigen unter „Schadenauskunft“ die Kundenportale meine.continentale.de, „meineEUROPA“ und das Kundenportal der EUROPA-go.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt deine Versicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht und stuft deinen Vertrag zurück, außer du erstattest ihr die Entschädigung freiwillig (I.5.1). Die Continentale und die EUROPA teilen dir Beträge bis 1.000 Euro in Haftpflicht und Vollkasko nach Abschluss der Regulierung mit; danach hast du sechs Monate Zeit. Die Mannheimer schickt diese Mitteilung nur in der Haftpflicht; in der Vollkasko laufen die sechs Monate ab ihrer Zahlung.

Mit dem „Rabattschutz für Pkw“ führt bei der Continentale und der EUROPA der erste belastende Schaden im Kalenderjahr nicht zur Rückstufung, in Haftpflicht und Vollkasko jeweils für sich. Im Jahr danach steigst du aber auch nicht auf (I.5.2.1). Voraussetzung ist SF-Klasse 4, bei der EUROPA und der EUROPA-go außerdem 24 Monate ohne belastenden Schaden (I.5.2.2). Für die Vollkasko verlangen die Continentale und die EUROPA mindestens 300 Euro Selbstbeteiligung, die EUROPA-go nicht.

Bei der Mannheimer schützt der Rabattschutz bis zu drei belastende Schäden und entfällt mit dem dritten (I.5.2.1); Voraussetzung sind SF-Klasse 4 und zwölf Monate ohne Schaden, der zurückstuft (I.5.2.2). Wechselst du den Versicherer, wird dein Vertrag bei allen drei so behandelt, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben (I.5.2.7, bei der Mannheimer I.5.2.5).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir deine Versicherung nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Vor Reparatur oder Verwertung musst du in der Kasko ihre Weisungen einholen, soweit die Umstände es gestatten (E.1.3.2). Einen Sachverständigen bezahlen alle drei in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben (A.2.5.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit der „Spar-Kasko für Pkw“ wählen die Continentale und die EUROPA bei Kaskoschäden in Deutschland die Partnerwerkstatt aus, mit sechs Jahren Garantie auf die Reparatur (A.2.5.2.4). Bevor du das Auto in eine Werkstatt gibst, rufst du deine Versicherung an; sie wählt die Werkstatt auch für die Feststellung der Schadenshöhe (E.1.3.5). Lässt du woanders reparieren, ersetzt sie nach den Bedingungen vom Oktober 2026 nur 80 Prozent der Reparaturkosten; in EUROPA-Verträgen nach der Fassung vom Oktober 2025 sind es 85 Prozent. Rechnest du nach Kostenvoranschlag oder Gutachten ab, zahlt sie die Netto-Reparaturkosten der Partnerwerkstatt.

Die EUROPA-go nennt dafür in ihrem Leitfaden vom Oktober 2026 15 Prozent Beitragsersparnis. Die Bedingungen der Mannheimer kennen keine Spar-Kasko. Den „Premium-Service“ der Continentale für Kaskoschäden an Pkw gibt es nur ohne Spar-Kasko.

Streitest du mit der Continentale, der EUROPA oder der Mannheimer über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen eine von ihnen als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Continentale, der EUROPA oder der Mannheimer versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder über die passende Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • EUROPA-go — Online-Marke der EUROPA Versicherung AG mit eigener Website, Online-Meldung und Telefonnummer; seit 2014 führt sie auch den Bestand der früheren „deutsche internet versicherung“ weiter.
  • Hamburg-Mannheimer — Nicht die Mannheimer Versicherung AG, die seit 2012 zum Continentale Versicherungsverbund gehört; die frühere Hamburg-Mannheimer ist heute die ERGO Lebensversicherung.
  • Continentale Kranken- und Lebensversicherung — Gesellschaften desselben Verbunds ohne Kfz-Versicherung.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Continentale, zur EUROPA oder zur Mannheimer. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut continentale.de, europa.de, europa-go.de, mannheimer.de und den Versicherungsbedingungen der Continentale und der EUROPA-go (Oktober 2026), der EUROPA (Oktober 2025 und 2026) und der Mannheimer (April 2024, nur auf ihrem Maklerportal).

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Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.

  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.