Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig versichert, muss die Öffentliche Braunschweig als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Öffentliche Braunschweig wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Öffentlichen Braunschweig versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Prüfe zuerst, ob dein Unfallgegner wirklich bei der Öffentlichen Braunschweig versichert ist: Auch die Öffentliche Oldenburg nennt sich kurz „die Öffentliche“, ist aber ein anderer Versicherer. Das Geschäftsgebiet der Öffentlichen Braunschweig geht auf das alte Braunschweiger Land zurück; dazu gehören heute Braunschweig, Wolfenbüttel, Salzgitter und Helmstedt, aber auch Teile von Wolfsburg und des Harzes sowie der Landkreis Holzminden. Kunden hat sie aber auch außerhalb, die Region ist also nur ein Hinweis. Im Zweifel nennt dir der Zentralruf die zuständige Versicherung, mehr dazu unten.

Deinen Schaden meldest du online über das Formular „Online-Schaden melden“ der Öffentlichen Braunschweig. Auf der Startseite führen die großen Kacheln „Auto“ und „Haftpflicht“ in die Meldung für Kunden: „Auto“ fragt nach Kennzeichen und Vertragsnummer des eigenen Vertrags, „Haftpflicht“ gehört zur Privathaftpflicht. Als Geschädigter klickst du stattdessen über den Kacheln, unter „Bitte beachten:“, auf den kleinen Link „hier“. Er steht im Satz „Sie sind Anspruchsteller und möchten einen Schaden melden? Dann klicken Sie hier.“

Danach lautet der Satz „Sie sind Versicherungsnehmer und möchten einen Schaden melden?“, und das Formular beginnt mit „Angaben zum Kunden der Öffentlichen (Verursacher)“. Pflicht sind Vor- und Nachname und Kennzeichen des Verursachers; ohne sie kommst du online nicht weiter, dann bleiben E-Mail oder Post (unten). Dazu kommen dein Name, deine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die du zweimal eingibst, sowie Datum, Uhrzeit, Ort und Hergang des Schadens.

Wählst du bei „Wer oder was ist beschädigt worden?“ die Antwort „Kfz“, fragt das Formular auch nach Kennzeichen, Hersteller, Typ, Baujahr und Kilometerstand deines Autos. Freiwillig sind die voraussichtlichen Reparaturkosten und der Ort, an dem dein Auto besichtigt werden kann. Pflicht ist dagegen die Angabe, ob die Polizei den Schaden aufgenommen hat. Rechnungen oder Fotos kannst du gleich hochladen, als PDF, Word-Datei oder Bild (JPG, PNG), zusammen bis 15 MB.

Nach dem Absenden bekommst du laut Formular eine automatische Empfangsbestätigung und weitere Informationen zum Bearbeitungsstand per E-Mail. Eine Schadensnummer kündigt es dabei nicht an. Hast du später eine Schadensnummer, schickst du weitere Unterlagen laut der Öffentlichen Braunschweig unter Angabe dieser Nummer an schadenservice@oeffentliche.de. Allgemein erreichst du die Öffentliche Braunschweig unter service@oeffentliche.de; Post geht an die Öffentliche Versicherung Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 10, 38122 Braunschweig.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Öffentlichen Braunschweig hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Öffentliche Braunschweig zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder Gutachter der Öffentlichen Braunschweig?

Die Öffentliche Braunschweig hat nach eigenen Angaben sieben „Schaden-Schnell-Services“ mit eigenen Sachverständigen (Stand Oktober 2026). Laut ihrer Dienstleisterliste (Stand März 2026) beauftragt sie außerdem externe Gutachter und Sachverständige, darunter die DEKRA; für welche Sparten, steht dort nicht. Beide arbeiten in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Öffentliche Braunschweig im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Über ihrem Online-Formular weist die Öffentliche Braunschweig auf ihren „Schaden-Schnell-Service“ hin; der Hinweis steht auch über dem Teil für Anspruchsteller:

Die Seite der Öffentlichen Braunschweig zum „Schaden-Schnell-Service“ rät, das Auto nach einem Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Sie spricht dabei Kunden an: „Für Sie als Kunde der Öffentlichen geschieht dies schnell und unkompliziert, dank unserer qualifizierten Schaden-Schnell-Services.“ Ob auch Geschädigte gemeint sind und in wessen Auftrag dort dann begutachtet wird, sagt sie nicht. Die freie Gutachterwahl erwähnt die Öffentliche Braunschweig weder im Formular noch auf ihren Seiten zur Schadensmeldung.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Öffentliche Braunschweig nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Partnerwerkstatt und Mietwagen

Wählst du im Formular für Anspruchsteller bei „Wer oder was ist beschädigt worden?“ die Antwort „Kfz“, bietet dir die Öffentliche Braunschweig eine Werkstatt aus ihrem Partnernetz an:

Wie viele Partnerwerkstätten es gibt, nennt die Öffentliche Braunschweig nicht. Auf ihrer Seite zum „Schaden-Schnell-Service“ zählt sie Vorteile einer Reparatur in ihren Partnerwerkstätten auf: 36 statt 24 Monate Gewährleistung, Reparatur nach Herstellerstandards, Hol- und Bringservice sowie Innenreinigung und Wäsche. Bei Bedarf vermittle sie auch einen Mietwagen. Ob das für Geschädigte gilt, sagt die Seite nicht.

Die Werkstattempfehlung ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was dabei fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger. Der Hinweis zu „Werkstattservice Plus“, der auch im Formular für Anspruchsteller steht, betrifft nur Kunden mit diesem Kaskotarif.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Öffentliche Braunschweig kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Laut ihrer Dienstleisterliste (Stand März 2026) setzt die Öffentliche Braunschweig für die „Belegprüfung“ die PropertyExpert GmbH und die ControlExpert GmbH ein; für welche Schäden, steht dort nicht.

Das Formular der Öffentlichen Braunschweig für Anspruchsteller verweist auf ihre Datenschutzhinweise für den Schadensfall. Darin schreibt sie, dass sie KI-gestützte Anwendungen einsetzen kann, um „Schadenmeldungen und eingereichte Unterlagen auszuwerten“. Ebenso steht darin: „Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet jedoch nicht statt.“

Kürzt die Öffentliche Braunschweig das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Öffentliche Braunschweig wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. In ihren Datenschutzhinweisen für den Schadensfall nennt die Öffentliche Braunschweig das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft, das die Branche auch zur „Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung“ nutzt; dafür sei „ein Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich“.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Öffentliche Braunschweig braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde der Öffentlichen Braunschweig also ihr. Ist der andere bei der Öffentlichen Braunschweig versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von ihr außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die Öffentliche Braunschweig nicht; auf ihrer Website stehen diese Nummern:

Kfz-Schäden („Schaden: Kraftfahrt“)05 31 / 2 02 233
Allgemeine Hotline, auch für Schadensmeldungen05 31 / 20 20
Nur mit Autoschutzbrief: 24-Stunden-Notruf im Inland08 00 / 20 20 000
Nur mit Autoschutzbrief: 24-Stunden-Notruf im Ausland+49 5 31 / 2 02 40 04

Wenn du selbst bei der Öffentlichen Braunschweig versichert bist

Als Kunde musst du der Öffentlichen Braunschweig jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1); auf ihrer Kfz-Seite bittet sie, ihn „unverzüglich“ zu melden. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Nachmelden kannst du ihn dann bis zum Jahresende, einen Schaden aus dem Dezember bis zum 31. Januar (E.1.2.3).

Gemeldet wird telefonisch unter 05 31 / 2 02 233 oder 05 31 / 20 20, online über das Formular „Online-Schaden melden“ mit der Kachel „Auto“, im Kundenportal „Meine Öffentliche“ für Privatkunden oder über deinen Berater vor Ort. Mit der digitalen Kfz-Servicekarte, die du im Kundenportal anforderst, meldest du einen Schaden auch aus deiner Wallet-App. Eine App zur Schadensmeldung nennt die Öffentliche Braunschweig nicht. Über den Bearbeitungsstand informiert sie laut Formular per E-Mail; eine Anzeige im Kundenportal nennt sie nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Öffentliche Braunschweig den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilt dir die Öffentliche Braunschweig Beträge bis 500 Euro nach Abschluss der Regulierung mit; danach hast du sechs Monate Zeit (I.5.1). In der Vollkasko sind es sechs Monate ab ihrer Zahlung (I.5.2). Ob sich das lohnt, kannst du mit ihrem „Schadenrückkaufrechner“ ausrechnen. Mit dem „Rabattschutz“ führt je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr in Haftpflicht und Vollkasko nicht zur Rückstufung, wenn dein Vertrag mindestens SF-Klasse 4 erreicht hat; im Folgejahr wirst du dann aber auch nicht besser eingestuft (I.3.6.1). Vereinbaren kannst du ihn nur für einen Pkw in den Tarifen KFZ Komfort und KFZ Premium (I.3.6.2).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Öffentliche Braunschweig nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Vor Reparatur oder Verwertung musst du in der Kasko ihre Weisungen einholen, soweit die Umstände es gestatten (E.1.3.2). Einen Sachverständigen bezahlt die Öffentliche Braunschweig in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.6). Ein noch fahrtaugliches Auto sollte laut ihrer Kfz-Seite „am besten einem unserer Schadenschnelldienste vorgeführt werden“. Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Lässt du nicht reparieren oder legst keine Rechnung vor, rechnet die Öffentliche Braunschweig in der Kasko nach der Fassung September 2026 mit den Stundenverrechnungssätzen eines regionalen freien Partnerbetriebs (A.2.5.2.1 b). In der Fassung September 2025 sind es durchschnittliche regionale Sätze. Verbringungskosten und UPE-Zuschläge zahlt sie nur gegen Rechnung (A.2.5.2.1 c). Welche Fassung für dich gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen.

Mit „Werkstattservice Plus“ überlässt du der Öffentlichen Braunschweig bei Kaskoschäden an deinem Pkw die Wahl der Werkstatt (A.2.5.2.6); laut ihrer Website bekommst du dafür 15 Prozent Nachlass auf den Kaskobeitrag. Lässt du trotzdem woanders reparieren, etwa weil du dich vor dem Auftrag nicht bei ihr gemeldet hast, zahlt sie nach der Fassung September 2026 nur, was ein regionaler freier Partnerbetrieb berechnet hätte. Davon behält sie außerdem 150 Euro Vertragsstrafe ein (A.2.5.2.8); auf ihrer Website steht diese Vertragsstrafe nicht. Nach der Fassung September 2025 zahlt sie in diesem Fall 85 Prozent der Reparaturkosten, ohne Vertragsstrafe. Lässt du in diesem Tarif nicht reparieren und liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was eine von ihr benannte Marken- oder Fachwerkstatt berechnet hätte (A.2.5.2.9).

Streitest du mit der Öffentlichen Braunschweig über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Öffentliche Braunschweig als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Öffentlichen Braunschweig versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online über ihr Formular für Anspruchsteller. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Öffentliche Oldenburg — Eigener Versicherer mit gleich aufgebautem Namen und eigener Schadensnummer. Kfz-Versicherer ist dort die Oldenburgische Landesbrandkasse, bei der Öffentlichen Braunschweig die Öffentliche Sachversicherung Braunschweig. Auch das Kundenportal der Öffentlichen Oldenburg heißt „Meine Öffentliche“, und die App dieses Namens gehört zu ihr.
  • VGH und ÖVB — Die VGH ist ein öffentlicher Versicherer aus Hannover mit eigener Kfz-Versicherung. „ÖVB“ ist heute ihre Marke im Raum Bremen, nicht die Öffentliche Versicherung Braunschweig.
  • ÖSA und Provinzial — Weitere öffentliche Versicherer mit eigener Kfz-Versicherung: die ÖSA, also die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt aus Magdeburg, und die Provinzial mit Sitz in Münster. Beide gehören nicht zur Öffentlichen Braunschweig.
  • Volkswagen Autoversicherung — Eigener Kfz-Versicherer, ebenfalls mit Sitz in Braunschweig; er gehört nicht zur Öffentlichen Braunschweig.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Öffentlichen Braunschweig. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut oeffentliche.de und den Versicherungsbedingungen der Öffentlichen Braunschweig in der Fassung September 2026; die genannten Abschnittsnummern sind in der noch verlinkten Fassung September 2025 dieselben.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.