Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Öffentlichen Oldenburg versichert, muss die Öffentliche Oldenburg als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Öffentliche Oldenburg wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Öffentlichen Oldenburg versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Ist der Verursacher bei der Öffentlichen Oldenburg versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Kraftfahrtschaden melden“. Kfz-Versicherer der Öffentlichen Oldenburg ist die Oldenburgische Landesbrandkasse; ihr Geschäftsgebiet ist das ehemalige Land Oldenburg, etwa mit den Städten Oldenburg, Delmenhorst und Wilhelmshaven.
Kunden und Geschädigte nutzen dasselbe Formular; die Überschrift „Ihre Schadenmeldung zu Ihrer Kfz-Versicherung“ richtet sich an Kunden. Unter „Sie sind...“ ist „unser Versicherungsnehmer“ schon ausgewählt. Wähle stattdessen „ein Anspruchsteller bzw. Geschädigter durch einen Kunden von uns“; sonst verlangt das Formular deine eigene Versicherungsnummer bei der Öffentlichen Oldenburg.
Gehst du über ihre Übersichtsseite „Schaden melden“, nimm dort die Kachel „Kfz“ mit „Jetzt Kfz-Schaden online melden“. Die Kachel „Haftpflicht“ führt zum Formular für die Privat- und Tierhalterhaftpflicht; dort heißt es für Geschädigte: „Sie sind die geschädigte Person? In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Person, die für den Schaden verantwortlich ist.“
Pflicht sind dein Name, deine Anschrift und Telefonnummer und deine E-Mail-Adresse, die laut Formular „Für Rückfragen und Bestätigungsmail“ dient. Vom Kunden der Öffentlichen Oldenburg verlangt es nur das Kennzeichen; seine Versicherungsnummer, seinen Namen und seine Anschrift gibst du an, soweit du sie kennst. Danach geht es um Tag, Ort und Hergang. Kreuze unter „Was wurde beschädigt?“ „Kraftfahrzeuge“ an: Erst dann fragt das Formular nach den Schäden an deinem Auto, ob es noch fahrbereit ist und ob ein Kostenvoranschlag vorliegt.
Freiwillig kannst du Dokumente hochladen, laut Formular etwa Kaufrechnungen oder Polizeiberichte: als PDF oder Bild (JPG, PNG, HEIC), bis zu acht Dateien mit je höchstens 5,5 MB. Über dem Formular steht, bis wann du es absenden kannst; bei unseren Aufrufen war das etwa eine Stunde nach dem Laden der Seite. Danach musst du neu laden und alles noch einmal eingeben. Vor dem Klick auf „Jetzt Schaden melden“ kannst du deine Angaben herunterladen.
Unterlagen zu einem schon gemeldeten Schaden, etwa dein Gutachten, kannst du über ihr „Schaden-Kontaktformular“ hochladen. Es verlangt die Schadensnummer und deine Kontaktdaten. Allgemein erreichst du die Öffentliche Oldenburg per E-Mail an info@oevo.de und per Post unter Staugraben 11, 26122 Oldenburg.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Öffentlichen Oldenburg hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Öffentliche Oldenburg zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).
Eigener Gutachter oder Gutachter der Öffentlichen Oldenburg?
Laut ihrer Dienstleisterliste setzt die Öffentliche Oldenburg externe Sachverständige und Gutachter ein, etwa zur „Prüfung von Schäden“. Schickt sie einen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Öffentliche Oldenburg im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Auf ihren Seiten zur Schadensmeldung und in ihrem Formular erwähnt die Öffentliche Oldenburg weder ein Gutachten noch die freie Gutachterwahl. Das Formular fragt nur, ob schon ein Kostenvoranschlag vorliegt. Zur geplanten Reparatur bietet es auch die Antwort „Nein, ich möchte mir den Schaden auszahlen lassen“.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die Öffentliche Oldenburg nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Partnerwerkstätten und Mietwagen
Ein Werkstattangebot ausdrücklich für Geschädigte beschreibt die Öffentliche Oldenburg nicht. Auf ihrer Seite „Schaden melden“ verlinkt sie unter der Kachel „Kfz“ aber ihre „Partnerwerkstätten“, eine Liste von Werkstätten nach Regionen. Für wen die Liste gedacht ist, sagt sie nicht. Leistungen wie einen Ersatzwagen oder eine Garantie nennt sie dort auch nicht.
Eine Partnerwerkstatt und die Abstimmung der Reparatur mit der Versicherung sind für dich als Geschädigten ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du selbst. Was dabei fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die Öffentliche Oldenburg kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Laut ihrer Dienstleisterliste zum Datenschutz (Stand 10. Juli 2026) beauftragt die Öffentliche Oldenburg ControlExpert mit der „Prüfung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen bei Kfz-Reparaturen“ und die Vyda GmbH mit dem „Prüfen von Kostenvoranschlägen und Rechnungen“. Außerdem führt die Liste eine „Automatisierte Rechnungsprüfung“ auf.
Kürzt die Öffentliche Oldenburg das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die Öffentliche Oldenburg wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die Öffentliche Oldenburg braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Öffentlichen Oldenburg. Ist der andere bei der Öffentlichen Oldenburg versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der Öffentlichen Oldenburg außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die Öffentliche Oldenburg nicht. Auf ihrer Seite zur Schadensmeldung stehen diese Nummern ohne Zeiten; rund um die Uhr erreichbar sind sie laut ihren Unterlagen für Kunden:
Wenn du selbst bei der Öffentlichen Oldenburg versichert bist
Gemeldet wird telefonisch über die Nummer des „Schadenservicecenters“ oben, bei deinem Berater vor Ort oder online über das Formular „Kraftfahrtschaden melden“. Dort wählst du „unser Versicherungsnehmer“ und gibst deine Versicherungsnummer und dein Kennzeichen an. Im Kundenportal „Meine Öffentliche“ unter meine.oeffentlicheoldenburg.de, auch als App, siehst du den Stand deines Schadens und kannst Unterlagen mit der Schadensnummer im Betreff einreichen. Registrieren kannst du dich online oder in deiner Vertretung.
Als Kunde musst du der Öffentlichen Oldenburg jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichen willst, um nicht zurückgestuft zu werden, darfst du später melden. Verklagt dich der andere aber oder beantragt er einen Mahnbescheid, musst du den Schaden innerhalb von 14 Tagen anzeigen (E.1.1.3) und die Klage oder den Mahnbescheid selbst sofort (E.1.2.2). Gelingt dir der Ausgleich nicht, kannst du den Schaden bis zum Ende des Kalenderjahres nachmelden, einen Schaden aus dem Dezember bis zum 31. Januar (E.1.1.4). Die Bedingungen der Öffentlichen Oldenburg sind auf ihrer Kfz-Seite nicht verlinkt; du findest sie unter oeffentlicheoldenburg.de/kfz_versicherungsbedingungen.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Öffentliche Oldenburg den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird in der Regel zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. Dazu teilt sie dir nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit; in den Bedingungen heißt es dazu: „Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 500 EUR beträgt.“ Erstattest du innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung, gilt der Vertrag als schadensfrei (I.5.1). In der Vollkasko hast du sechs Monate ab ihrer Zahlung (I.5.2).
Den „Rabattschutz“ gibt es auf Wunsch, nicht im Basis-Tarif. Voraussetzung ist, dass du einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug versicherst, in der Vollkasko Premium und E-Vollkasko Premium nur einen Pkw. Außerdem brauchst du die Kfz-Haftpflicht mit Autoschutzbrief und mindestens SF-Klasse 5 (I.3.5.1), und der Rabattschutz muss schon vor dem Schaden bestanden haben (I.3.5.8). Dann wird dein Vertrag für den ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr nicht zurückgestuft, im Folgejahr aber auch nicht besser eingestuft (I.3.5.7).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Öffentliche Oldenburg nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Vor einer Reparatur in der Kasko musst du die Weisungen der Öffentlichen Oldenburg einholen, soweit die Umstände das erlauben (E.1.3.2). Einen Sachverständigen bezahlt sie in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.6). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit dem „Werkstattservice“ überlässt du der Öffentlichen Oldenburg bei Kaskoschäden an deinem Pkw in Deutschland die Wahl der Werkstatt; im Basis-Tarif ist er automatisch vereinbart (A.2.5.4). In den anderen Tarifen wählst du ihn auf Wunsch, für Leasingfahrzeuge gibt es ihn nicht. Laut ihrer Kfz-Seite zahlst du dafür einen reduzierten Kaskobeitrag; wie hoch der Nachlass ist, nennen weder diese Seite noch ihre Produktunterlagen.
Mit Werkstattservice bittet dich die Öffentliche Oldenburg, bei einem Kaskoschaden sofort die Nummer des „Schadenservicecenters“ oben anzurufen. Überlässt du ihr die Wahl der Werkstatt nicht, zahlt sie nur, was die Reparatur in einer Werkstatt aus ihrem Netz gekostet hätte. Davon behält sie eine „Vertragsstrafe in Höhe von 250 EUR“ ein, die Selbstbeteiligung zieht sie erst danach ab (A.2.5.4.4). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was eine Werkstatt aus ihrem Netz berechnet hätte (A.2.5.4.5).
Streitest du mit der Öffentlichen Oldenburg über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Öffentliche Oldenburg als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der Öffentlichen Oldenburg versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online mit der Rolle „ein Anspruchsteller bzw. Geschädigter durch einen Kunden von uns“. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
Öffentliche Versicherung Braunschweig — Eigener öffentlicher Versicherer mit Sitz in Braunschweig, mit eigener Website, oeffentliche.de, und eigener Telefonnummer für Kfz-Schäden. Auch er nennt sich kurz „die Öffentliche“, und auch sein Kundenportal heißt „Meine Öffentliche“.
VGH Versicherungen — Versicherungsgruppe aus Hannover; ihr Mutterunternehmen, die Landschaftliche Brandkasse Hannover, ist mit 80 Prozent am Trägerkapital der Oldenburgischen Landesbrandkasse beteiligt. Die VGH versichert Autos in ihrem eigenen Gebiet selbst, mit eigenen Meldewegen und einem gleich aufgebauten Formular; die Öffentliche Oldenburg vermittelt von ihr nur andere Sparten, keine Kfz-Versicherung.
Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse — Öffentlich-rechtliche Brandkasse aus Aurich ohne eigene Kfz-Versicherung; sie vermittelt die Kfz-Versicherung der VGH, nicht die der Öffentlichen Oldenburg.
Oldenburgische Landesbank (OLB) — Bank aus Oldenburg mit ähnlichem Namen; als Versicherungsvermittler bietet sie ausschließlich Produkte der Allianz an.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Öffentlichen Oldenburg. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut oeffentlicheoldenburg.de und den Versicherungsbedingungen der Öffentlichen Oldenburg in der Fassung vom 1. September 2026; ältere Fassungen sind nicht öffentlich und können andere Abschnittsnummern haben.
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1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.