Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der VGH versichert, muss die VGH als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die VGH wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der VGH versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der VGH versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Kfz-Schaden melden“. In Bremen und Bremerhaven tritt die VGH als ÖVB auf, Kfz-Versicherer ist bei beiden die Landschaftliche Brandkasse Hannover; das gleich aufgebaute Formular der ÖVB findest du auf oevb.de.

Kunden und Geschädigte nutzen dasselbe Formular; die Überschrift „Ihre Schadenmeldung zu Ihrer Kfz-Versicherung“ richtet sich an Kunden. Unter „Sie sind...“ ist „unser Versicherungsnehmer“ schon ausgewählt. Wähle stattdessen „ein Anspruchsteller bzw. Geschädigter durch einen Kunden von uns“; sonst verlangt das Formular deine eigene Versicherungsnummer bei der VGH.

Gehst du über die Übersichtsseite „Schaden melden“, nimm dort die Kachel „Kfz-Schaden melden“. Die Kachel „Haftpflichtschaden melden“ führt zum Formular für die Privat- und Tierhalterhaftpflicht, und das schickt Geschädigte weg: „Sie sind die geschädigte Person? In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Person, die für den Schaden verantwortlich ist.“

Die VGH fragt nach deinem Namen, deiner Anschrift und Telefonnummer und nach deiner E-Mail-Adresse „Für Rückfragen und Bestätigungsmail“. Pflicht ist auch das Kennzeichen ihres Kunden; seine Versicherungsnummer, seinen Namen und seine Anschrift gibst du an, soweit du sie kennst. Danach geht es um Tag, Ort und Hergang. Kreuze unter „Was wurde beschädigt?“ „Kraftfahrzeuge“ an: Erst dann fragt das Formular nach den Schäden an deinem Auto, ob es noch fahrbereit ist und ob ein Kostenvoranschlag vorliegt. Dokumente wie Rechnungen oder einen Polizeibericht kannst du als PDF oder Bild (JPG, PNG, HEIC) hochladen, bis zu acht Dateien mit je höchstens 5,5 MB. Über dem Formular steht, bis wann du absenden kannst — bei unseren Abrufen eine Stunde nach dem Laden der Seite; danach musst du neu laden und alles noch einmal eingeben.

Vor dem Klick auf „Jetzt Schaden melden“ kannst du deine Angaben herunterladen. Auf ihrer Dankeseite für Kfz-Schadensmeldungen kündigt die VGH an, deinen Fall „so schnell wie möglich“ zu prüfen und sich bei dir zu melden. Eine eigene Adresse für Schadensunterlagen nennt sie nicht; allgemein erreichst du die VGH unter service@vgh.de oder per Post an die VGH Versicherungen, 30140 Hannover, die ÖVB unter service@oevb.de oder an die ÖVB Versicherungen, Martinistr. 30, 28195 Bremen.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als VGH-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die VGH zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder VGH-Gutachter?

Schickt die VGH einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die VGH im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Eigene Hinweise für Geschädigte zu Gutachter oder Abrechnung gibt es auf vgh.de nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt die VGH nicht. Ihr Formular fragt nur, ob schon ein Kostenvoranschlag vorliegt, nicht nach einem Gutachten. Zur geplanten Reparatur bietet es auch die Antwort „Nein, ich möchte mir den Schaden auszahlen lassen“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die VGH nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstattservice und Mietwagen bei der VGH

Ein Werkstattangebot für Geschädigte beschreibt die VGH nicht, auch keine Regeln zu Mietwagen oder Nutzungsausfall. Ihr „Werkstattservice“ ist ein Baustein für die Kasko ihrer Kunden, nur für Pkw; dabei wählt die VGH die Werkstatt aus ihrem Partnernetz. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die VGH kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Laut ihrer Dienstleisterliste (Stand Juni 2026) setzt die VGH für die „Prüfung von Rechnungen und Kostenvoranschlägen (KFZ)“ regelmäßig externe Firmen ein, darunter ControlExpert und Dekra. Gutachten, Rechnungen und Restwerte lässt sie im Einzelfall auch von beauftragten Kfz-Sachverständigen, Rechnungsprüfern und Restwertermittlern prüfen.

Kürzt die VGH das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die VGH wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die VGH braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als VGH-Kunde also der VGH. Ist der andere bei der VGH versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der VGH außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die VGH nicht; auf ihrer Seite zur Schadensmeldung stehen diese:

Schadensmeldung und Pannenhilfe, auch für die ÖVB0800 844 0800
Kfz und Fahrrad, aus dem Ausland00800 1750 1750

Wenn du selbst bei der VGH versichert bist

Als Kunde musst du der VGH jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichen willst, musst du nicht sofort melden; verklagt dich der andere aber oder beantragt er einen Mahnbescheid gegen dich, musst du den Schaden innerhalb von 14 Tagen anzeigen (E.1.1.3). Gelingt das nicht, kannst du ihn bis zum Ende des Kalenderjahres nachmelden, einen Schaden aus dem Dezember bis zum 31. Januar (E.1.1.4). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über „Kfz-Schaden melden“ auf vgh.de oder oevb.de oder über deinen Berater in der Vertretung oder Sparkasse. Wird dein Vertrag in einer Vertretung betreut, siehst du im Kundenportal und in der App „Meine VGH“ den Stand deines Schadens; melden kannst du dort für die Versicherungen, die das Portal unter „Schaden melden“ aufführt.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die VGH den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilt die VGH dir Beträge bis 500 Euro nach Abschluss der Regulierung mit, und du hast danach sechs Monate Zeit (I.5.1). In der Vollkasko sind es sechs Monate ab ihrer Zahlung (I.5.2). Mit vereinbartem „Rabattschutz“ wird dein Vertrag für den ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr nicht zurückgestuft, im Folgejahr aber auch nicht besser eingestuft (I.3.5.7).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die VGH nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Vor einer Reparatur in der Kasko musst du die Weisungen der VGH einholen, soweit die Umstände das erlauben (E.1.3.2). Einen Sachverständigen bezahlt die VGH in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.6). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem „Werkstattservice“ überlässt du der VGH bei Kaskoschäden an deinem Pkw die Wahl der Werkstatt und zahlst laut VGH einen reduzierten Kaskobeitrag. Wie hoch der Nachlass ist, steht in ihren Produktunterlagen nicht. Wird dein Auto woanders repariert, weil du dich vorher nicht bei ihr gemeldet hast oder aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, zahlt sie 85 Prozent (A.2.5.4.4). Die Selbstbeteiligung zieht sie erst danach ab. Lässt du nicht reparieren, zahlt sie netto, was die deinem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus ihrem Netz berechnet hätte (A.2.5.4.5). Auch ohne diesen Baustein kannst du ihr bei einem Kaskoschaden an deinem Pkw in Deutschland die Werkstattwahl überlassen. Dann erstattet sie dir die Kosten für einen Ersatzwagen der kleinsten Klasse, bis 50 Kilometer pro Tag (A.2.5.5).

Streitest du mit der VGH über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die VGH als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der VGH versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder über das Schaden-Telefon oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • VHV Versicherungen — Anderer Kfz-Versicherer, ebenfalls aus Hannover; gehört nicht zur VGH und hat eigene Meldewege.
  • Andere öffentliche Versicherer in Niedersachsen — Die Öffentliche Oldenburg, im Verbund mit der VGH, und die Öffentliche Versicherung Braunschweig versichern Autos selbst, mit eigenen Meldewegen; die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse vermittelt dagegen Kfz-Versicherungen der VGH.
  • Werkstattservice — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen niedrigeren Beitrag; gilt nur für Pkw von VGH-Kunden, nicht für Geschädigte.
  • Unfallversicherung der VGH — Private Unfallversicherung für Verletzungen, mit eigener „Unfallschaden-Meldung“; mit dem Schaden an deinem Auto hat sie nichts zu tun.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur VGH oder zur ÖVB. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut vgh.de, oevb.de und den Versicherungsbedingungen der VGH in der Fassung vom 1. September 2026; die genannten Abschnitte stehen gleich lautend in der Fassung vom 1. Januar 2025.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.