Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Signal Iduna oder bei der VÖDAG versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Signal Iduna versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Kfz-Versicherer der Signal Iduna Gruppe sind die Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG mit ihrer Zweigniederlassung VdK für Taxi- und Mietwagenunternehmen und die VÖDAG Versicherung für den Öffentlichen Dienst. Die VÖDAG ist eine Zweigniederlassung der ADLER Versicherung AG; über sie laufen die Kfz-Tarife für den öffentlichen Dienst und die Polizei. Nennt dein Unfallgegner die VÖDAG, die ADLER Versicherung oder die VdK, ist er also ebenfalls in der Signal Iduna Gruppe versichert. Kennst du nur sein Kennzeichen, nennt dir der Zentralruf die zuständige Versicherung, mehr dazu unten.

Für beide Gesellschaften meldest du deinen Schaden online über das Formular „Schadenmeldung“ der Signal Iduna. Wähle dort die Kachel „Kraftfahrzeug“. Die Kachel „Haftpflicht“ führt nicht zur Kfz-Haftpflicht, sondern in die „Haftpflicht (Allgemeine Haftpflicht)“ mit Auswahlfeldern wie „Einkaufswagen“, „Fahrrad“ und „Tier“. Unter „Kraftfahrzeug“ wählst du „Zusammenstoß“ und dann die Art, etwa „Auffahrunfall“.

Danach fragt das Formular: „Möchten Sie den Schaden zu Ihrem SIGNAL IDUNA Vertrag oder als/für die geschädigte Person melden?“ Vorausgewählt ist die Kundenrolle, „Ich bin versichert bei SIGNAL IDUNA oder melde für diese Person“. Als Geschädigter klickst du stattdessen „Mein Auto/ Eigentum ist beschädigt oder ich wurde verletzt“ an. Pflicht sind dann dein Name mit Anschrift, deine Telefonnummer und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Was du sonst über ihren Kunden weißt, trägst du unter „Angaben zum Versicherungsnehmer“ ein.

Deine E-Mail-Adresse brauchst du nur für die Eingangsbestätigung und Nachrichten zum Bearbeitungsstand, die Bankverbindung kannst du nachreichen. Es folgen Fragen zu Zeit, Ort und Hergang, zur Polizei und dazu, was beschädigt wurde. Als Dokumentarten nennt das Formular Fotos, Rechnung, Kostenvoranschlag und „Sonstiges“, ein Gutachten nicht eigens; jede Datei darf bis 16 MB groß sein, und du kannst sie auch später einreichen. Für ein beschädigtes Auto ist außerdem die Vermittlung einer Partnerwerkstatt vorbelegt, mehr dazu unten.

Nach dem Absenden soll dir das Formular deine Meldung als PDF anbieten; per E-Mail kommt sie nicht. Laut Formular meldet sich die Signal Iduna nach Prüfung deiner Angaben und schickt dir eine Schadensnummer; damit sollst du den Bearbeitungsstand im „Schadenfahrplan“ einsehen können. Unterlagen reichst du über „Schadenfall aktualisieren“ nach, ausdrücklich auch als „geschädigte Person“. Eine Postanschrift für Kfz-Schäden nennt die Signal Iduna nicht; allgemein schreibst du an die Signal Iduna Gruppe, Joseph-Scherer-Str. 3, 44139 Dortmund, oder an info@signal-iduna.de. Die Seite ihrer VdK, die sich an Taxi- und Mietwagenunternehmen richtet, nennt unter „Schadenmeldung per Mail oder online“ außerdem die Adresse Kraftfahrt-Schaden@Signal-Iduna.de.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich; das rät auch die Signal Iduna. Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Signal Iduna oder der VÖDAG hast du für die Meldung eine Woche Zeit (AKB E.1.1). Bei beiden stuft dich die Meldung allein nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den sie zahlen oder Geld zurücklegen müssen (I.4).

Eigener Gutachter oder Signal-Iduna-Gutachter?

Schickt die Signal Iduna einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Signal Iduna oder die VÖDAG im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Dass du einen eigenen Sachverständigen beauftragen darfst, sagt die Signal Iduna weder in ihrem Formular noch in ihren „Tipps im Schadenfall“ ausdrücklich. Dort rät sie Geschädigten, die ihr Auto in eine Werkstatt bringen, die gegnerische Versicherung zur Begutachtung aufzufordern:

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Signal Iduna oder die VÖDAG nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstattvermittlung und Partnerwerkstatt

Ist dein Auto bei dem Zusammenstoß beschädigt worden, fragt das Formular, ob du es reparieren lassen oder dir die Reparaturkosten auszahlen lassen willst. In beiden Fällen ist die Vermittlung einer „SIGNAL IDUNA-Partnerwerkstatt“ vorbelegt; zur Auszahlung schreibt das Formular: „Eine Werkstatt oder ein Gutachter ermittelt die Auszahlungshöhe.“ Wer keine Vermittlung will, kreuzt „keine Vermittlung notwendig“ an.

Bleibt die Vermittlung gewählt, bittet dich das Formular am Ende um die Einwilligung, deine Kontakt- und Fahrzeugdaten an die DMS-Deutschland GmbH in Oberhausen weiterzugeben. DMS soll mit dir Werkstatt und Termin finden; das Unternehmen beschreibt sich selbst als Partner für Versicherer und wirbt mit „20 Jahre Schadensteuerung“. Als Vorteile einer Reparatur nennt das Formular Geschädigten diese vier; den Punkt „Kostenloses Ersatzfahrzeug“ zeigt es nur Kunden der Signal Iduna:

Die vorbelegte Vermittlung ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesem Angebot fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Signal Iduna kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Laut der Dienstleisterliste der Signal Iduna Gruppe beauftragen ihre Versicherer auch Regulierungsbüros mit „Schadenregulierung, Belegprüfung“; Namen nennt die Liste dafür nicht.

Kürzt die Signal Iduna oder die VÖDAG das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Signal Iduna wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Signal Iduna braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Signal Iduna oder der VÖDAG. Ist der andere bei einer der beiden versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Eine eigene Telefonnummer für Geschädigte nennt die Signal Iduna nicht; ihr Formular zeigt aber allen Meldenden die erste dieser Nummern an:

Kfz-Schäden, im Inland gebührenfrei0800 6001200
Aus dem Ausland+49 40 4124-2610
Taxi und Mietwagen (VdK), Mo–Fr 8–18 Uhr0800 7001400

Wenn du selbst bei der Signal Iduna oder der VÖDAG versichert bist

Als Kunde musst du der Signal Iduna jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1); die Bedingungen gelten auch für Verträge der VÖDAG. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über das Formular „Schadenmeldung“, im „Meine SI Kundenportal“ oder in der „Meine SI Mobile App“. Den Bearbeitungsstand zeigt der „Schadenfahrplan“, auch im Kundenportal; Fragen beantwortet dir außerdem dein Ansprechpartner vor Ort.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Signal Iduna den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du in Haftpflicht und Vollkasko, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. Beträge bis 2.000 Euro teilt sie dir nach Abschluss der Regulierung mit; ab dieser Mitteilung hast du zwölf Monate Zeit (I.5). Mit dem Baustein „Rabattschutz“ führt ein Schaden pro Kalenderjahr in Haftpflicht und Vollkasko nicht zur Rückstufung (Anhang 1 Nr. 2). Vereinbaren lässt er sich nur zusammen mit einer Teil- oder Vollkasko und ab SF-Klasse 4, mit Vollkasko nur bei mindestens 150 Euro Selbstbeteiligung. Verursacht ein Fahrer unter 24 Jahren den Schaden, entfällt der Schutz für diesen Schaden. Wechselst du später den Versicherer, meldet ihm die Signal Iduna die SF-Klasse, die sich ohne Rabattschutz ergeben hätte.

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Signal Iduna nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Signal Iduna in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.8). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem Baustein „Sorglos-Kasko“ überlässt du der Signal Iduna bei Kaskoschäden an deinem Pkw die Auswahl der Werkstatt; nach ihren Angaben sparst du damit bis zu 15 Prozent Beitrag in der Kasko. Lässt du ohne Kontakt vor Reparaturbeginn oder aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, woanders reparieren, zahlt sie nur 70 Prozent der Kosten. Den Abzug nennen die Bedingungen „gesonderte Selbstbeteiligung“; er beträgt höchstens 4.000 Euro (A.2.11.3). Rechnest du nach Gutachten oder Kostenvoranschlag ab und stammen die Belege nicht von ihren Partnerbetrieben, ersetzt sie höchstens 70 Prozent der kalkulierten Reparaturkosten. In der Partnerwerkstatt gibt es bei Schäden in Deutschland unter anderem ein Ersatzfahrzeug und sechs Jahre Garantie. Ob für dich stattdessen die freie Werkstattwahl gilt, steht im Versicherungsschein (A.2.11.5).

Streitest du mit der Signal Iduna über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Signal Iduna als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Signal Iduna oder bei der VÖDAG versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder unter der Nummer für Kfz-Schäden oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • VdK Versicherung der Kraftfahrt — Zweigniederlassung der Signal Iduna Allgemeine für Taxi- und Mietwagenunternehmen; mit dem Sozialverband VdK hat sie nichts zu tun.
  • PVAG Polizeiversicherung — Gemeinsamer Spezialversicherer der Gewerkschaft der Polizei und der Signal Iduna, etwa für Dienstunfähigkeit; Kfz-Tarife für Polizei, Justiz und Zoll laufen laut den AKB über die VÖDAG.
  • Sorglos-Kasko — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen niedrigeren Beitrag; gilt nur für Kunden, nicht für Geschädigte.
  • Signal Iduna Unfallversicherung — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Signal Iduna oder zur VÖDAG. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut signal-iduna.de und den Pkw-Versicherungsbedingungen der Signal Iduna vom 1. Mai 2026, Basis und Premium.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.