Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Generali, bei CosmosDirekt oder bei der Dialog versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei einer der drei versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Zur Generali in Deutschland gehören drei Kfz-Versicherer mit getrennten Meldewegen. Die Verträge der Generali Deutschland Versicherung AG vermitteln ausschließlich Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). CosmosDirekt ist die Direktmarke der Cosmos Versicherung AG, und die Verträge der Dialog Versicherung AG vermitteln Makler. Weißt du nicht, bei welcher der drei der andere versichert ist, nennt dir der Zentralruf die zuständige Versicherung, mehr dazu unten.

Ist der Verursacher bei der Generali versichert, meldest du deinen Schaden online über ihr Formular „Kfz-Haftpflicht-Schaden melden“; im Formular „Kfz-Kasko“ fehlt die Auswahl für Geschädigte. Bei „Schadenmeldung durch“ ist „Versicherungsnehmer“ vorausgewählt, du wählst „Anspruchsteller / Geschädigter“. Auch dann verlangt der erste Schritt unter „Versicherungsnehmer“ zwingend Name, Anschrift und Versicherungsnummer des Generali-Kunden und das Kennzeichen des versicherten Autos. Der Kunde muss nicht der Fahrer sein. Deine eigenen Daten folgen erst im zweiten Schritt. Fehlt dir eine dieser Angaben, etwa die Versicherungsnummer, kommst du online nicht weiter. Dann schreibst du der Generali per E-Mail an service@generali.de oder per Post an die Anschrift, die sie für Fragen zu einem Schadensfall nennt: Generali Deutschland Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München.

Ist er bei CosmosDirekt versichert, meldest du über deren „Online-Schadenmeldung“. Dort wählst du „Anderer Schaden“ und bei „Du möchtest einen Schadenfall melden zu einer“ die „Kfz-Versicherung“. Bei „Meldest Du einen Schadenfall zu Deinem eigenen Vertrag?“ ist „Ja“ vorausgewählt; das führt in den Weg für Kunden, du wählst „Nein“. Im ersten Schritt sind das Kennzeichen des Unfallgegners sowie Tag und Ort des Schadens Pflicht, seine Vertragsnummer ist freiwillig. Sobald der Schaden erfasst ist, bekommst du laut CosmosDirekt eine Schadensnummer und gegebenenfalls einen Link zum Hochladen deiner Dokumente. Post geht an CosmosDirekt, 66101 Saarbrücken.

Ist er bei der Dialog versichert, meldest du über ihr Formular „Schaden melden Kfz-Haftpflicht“ und wählst bei „Ich melde einen Schaden als“ die Rolle „Anspruchsteller oder Geschädigter“; Fotos und Rechnungen lädst du dort direkt hoch. Wie bei der Generali sind Name, Anschrift und Versicherungsnummer des „Versicherungsnehmers (Kunde)“ Pflicht. Pflicht sind auch die Fragen, wer fuhr, ob der Fahrer einen Führerschein besitzt und ob er unter Alkohol oder Drogen stand. Weißt du davon etwas nicht, schreibst du an ihr „SchadenServiceCenter“ unter schaden@dialog-versicherung.de.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Generali oder von CosmosDirekt hast du dafür eine Woche Zeit. Bei beiden stuft dich die Meldung allein nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Versicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (jeweils AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder Generali-Gutachter?

Schickt die Generali, CosmosDirekt oder die Dialog einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Generali, CosmosDirekt oder die Dialog im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Hinweise für Geschädigte zur Gutachterwahl gibt es auf generali.de nicht. Auf ihrer Seite „Kfz-Haftpflicht-Schaden melden“ bietet die Generali einen „Kostenvoranschlag-Service“ an, ohne zu sagen, für wen er gilt: Kalkuliert wird in ihrer Partnerwerkstatt, danach entscheidest du, ob du dir den Betrag auszahlen oder dort reparieren lässt.

CosmosDirekt schreibt in einem Ratgeber selbst, dass du im Haftpflichtschaden den Sachverständigen frei wählen darfst:

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Auf ihrer Ratgeberseite zur Schadensregulierung schreibt CosmosDirekt: „Die Beauftragung eines Sachverständigen sollte mit der Versicherung abgestimmt werden, denn nicht immer ist ein Sachverständigengutachten erforderlich.“ In einem anderen Ratgeber nennt CosmosDirekt 800 Euro als Schadenshöhe, ab der der Schaden „in der Regel von einem Gutachter besichtigt“ wird.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Generali, CosmosDirekt oder die Dialog nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Drive Plus und Partnerwerkstatt

Für Reparaturen arbeiten die Generali, CosmosDirekt und die Dialog mit dem Werkstattnetz der Innovation Group. Bei der Generali können auch Vermögensberater der DVAG deinen Reparaturauftrag an eine Werkstatt aus diesem Netz vermitteln:

Auf ihrer Seite „Kfz-Haftpflicht-Schaden melden“ bietet die Generali außerdem einen „Werkstattservice“ in diesen Partnerwerkstätten an; für wen er gilt, sagt sie dort nicht. Die Werkstatt suchst du selbst aus, die Generali beauftragt sie und rechnet direkt mit ihr ab. Dazu nennt sie ein Ersatzfahrzeug mit Tankgutschein, Hol- und Bringservice, eine Reinigung und sechs Jahre Garantie auf die Reparaturarbeiten.

CosmosDirekt und die Dialog beschreiben ihren Reparaturservice in diesen Werkstätten für ihre Kunden; ob Geschädigte ihn nutzen können, steht auf ihren Seiten nicht.

Das alles sind Angebote, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesen Angeboten fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Generali kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Kürzt die Generali, CosmosDirekt oder die Dialog das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Generali wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Generali braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Generali, von CosmosDirekt oder der Dialog. Ist der andere bei einer der drei versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt keine der drei; bei der Generali hängt die Telefonnummer für Kfz-Schäden von deiner Postleitzahl ab:

Generali, Kfz, PLZ 06, 32–⁠37, 40–⁠61, 63, 65 (auch Paderborn)0221 3395-2787
Generali, Kfz, PLZ 03, 04, 10, 12–⁠31, 38, 39040 23772-3448
Generali, Kfz, PLZ 64, 66–⁠79, 88, 890711 6600-5692
Generali, Kfz, PLZ 01, 02, 07–⁠09, 80–⁠87, 90–⁠990911 1336-1305
CosmosDirekt, jeden Tag rund um die Uhr0681-966 6815
Dialog, Neuschaden-Hotline Kraftfahrt089 5121-5404

Wenn du selbst bei der Generali, bei CosmosDirekt oder bei der Dialog versichert bist

Die Fristen und Regeln hier gelten für die Generali und CosmosDirekt; für Verträge der Dialog gelten deren eigene Bedingungen. Bei beiden musst du jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1). Einen Sachschaden, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt: bei der Generali bis voraussichtlich 500 Euro (E.1.2.2), bei CosmosDirekt bis voraussichtlich 1.000 Euro (E.2.2).

Bei der Generali meldest du online über die Formulare „Kfz-Haftpflicht“ und „Kfz-Kasko“ auf ihrer Seite „Schaden melden“, in dringenden Notfällen auch telefonisch über die Nummer für deine Postleitzahl oben. Deine Verträge siehst du im Kundenportal, das sie mit der DVAG anbietet. Über den Stand der Bearbeitung informiert dich die Generali auf Wunsch per SMS oder E-Mail („Schaden-Tracking“), in der Kfz-Haftpflicht nur bei Sachschäden.

Bei CosmosDirekt meldest du über ihre Online-Schadensmeldung, dort mit „Ja“ bei der Frage nach deinem eigenen Vertrag, oder rund um die Uhr telefonisch über die Nummer oben. Deine Verträge siehst du im Kundenportal und in der App „meinCosmosDirekt“. Über die wichtigsten Bearbeitungsschritte informiert sie dich auf Wunsch per E-Mail; das schaltest du bei der Online-Meldung ein.

Bei der Dialog meldest du online über ihre Formulare „Kfz-Haftpflicht“ und „Kfz-Kasko“, im Haftpflicht-Formular als „Kunde (Versicherungsnehmer)“, oder telefonisch über die Neuschaden-Hotline oben. Auch dein Makler kann einen neuen Schaden direkt bei der Dialog melden.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt deine Versicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Bei der Generali und bei CosmosDirekt vermeidest du das, wenn du die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilen dir beide Beträge bis 1.000 Euro nach Abschluss der Regulierung mit; danach hast du zwölf Monate Zeit (Generali I.5, CosmosDirekt I.5.1). In der Vollkasko sind es bei der Generali zwölf Monate ab Erhalt der Entschädigung (I.5). Bei CosmosDirekt beantragst du die Freistellung in der Vollkasko für einen Pkw binnen sechs Monaten nach Erhalt der Entschädigung (I.5.2).

Mit dem „Rabattschutz“, den es ab SF-Klasse 1 gibt, stuft dich die Generali in Haftpflicht und Vollkasko nicht zurück, egal wie viele Schäden du meldest (I.3.3.2). Wechselst du später den Versicherer, bestätigt sie aber nur die schadensfreie Zeit, die sich ohne den Rabattschutz ergibt. Bei CosmosDirekt gibt es den Rabattschutz für Pkw: Bis zu drei belastende Schäden stufen dich nicht zurück, danach entfällt er für die Zukunft (I.3.5.2).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir deine Versicherung nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlen die Generali und CosmosDirekt in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben (Generali A.2.5.5, CosmosDirekt A.2.9). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem „Werkstattservice“, bis Juni 2025 „Werkstattbindung“, bekommst du bei der Generali für einen Pkw im Tarif Optimal 15 Prozent Nachlass auf den Kaskobeitrag, wenn du ihn gleich bei Vertragsabschluss wählst. Im Schadensfall wählt dann die Generali die Werkstatt aus ihrem Netz (A.2.5.3.1). Lässt du ohne vorherigen Kontakt woanders reparieren, zahlt sie nur 80 Prozent (A.2.5.3.3). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was ihre Werkstatt berechnet hätte; reichst du dafür Kostenvoranschläge anderer Werkstätten oder ein eigenes Gutachten ein, nur 80 Prozent (A.2.5.3.4).

Bei CosmosDirekt schließt du Teil- und Vollkasko „mit oder ohne Werkstattbindung“ ab; mit Werkstattbindung ist der Beitrag nach ihren Angaben günstiger. Lässt du dann ohne vorherigen Kontakt woanders reparieren, erstattet sie nur 85 Prozent der Kosten (A.2.8.3).

Streitest du mit der Generali, mit CosmosDirekt oder mit der Dialog über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen eine der drei als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Generali, bei CosmosDirekt oder bei der Dialog versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, über das jeweilige Online-Formular. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • CosmosDirekt — Direktversicherer der Generali; Kfz-Versicherer ist die Cosmos Versicherung AG in Saarbrücken, mit eigenem Formular und eigener Telefonnummer.
  • Deutsche Vermögensberatung (DVAG) — Vertriebspartner, über den die Generali Deutschland Versicherung AG ihre Verträge ausschließlich vermitteln lässt; die DVAG selbst ist nicht der Versicherer.
  • „Werkstattservice“ — Bei der Generali zweierlei: ihr Reparaturangebot in Partnerwerkstätten und seit Juli 2025 die frühere Werkstattbindung im Kaskotarif, die nur für Generali-Kunden gilt.
  • AachenMünchener — Ehemalige Gesellschaft der Gruppe; ihr Geschäft führt seit 2019 die Generali Deutschland Versicherung AG fort.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Generali, zu CosmosDirekt oder zur Dialog. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut generali.de, cosmosdirekt.de, dialog-versicherung.de und den Versicherungsbedingungen der Generali (Stand Juli 2026) und von CosmosDirekt (gültig ab September 2026) sowie dem Geschäftsbericht 2025 der Generali.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.