Bei einem durchschnittlichen Haftpflichtschaden sind vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens der gerichtliche Richtwert – nicht vier bis sechs Wochen ab dem Datum auf dem Gutachten. Das hat das OLG Hamm für durchschnittliche Verkehrsunfälle bestätigt (OLG Hamm, 19.10.2021, Az. 7 W 11/21). Gehen Gutachten, Forderungsaufstellung und Belege unmittelbar zusammen beim Versicherer ein, liegen beide Zeitpunkte nah beieinander. Wird die Forderung erst später beziffert oder fehlen Nachweise, kommt diese Zwischenzeit hinzu. Für die Erstellung des Gutachtens selbst gibt es keine allgemeine verbindliche Dauer.
Vom Besichtigungstermin bis zur Bankgutschrift
Die Gesamtdauer setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen. Nur für die Prüfungsphase und den anschließenden Banklauf gibt es belastbare allgemeine Zeitangaben:
| Abschnitt | Was geschieht | Bedeutung für die Dauer |
|---|---|---|
| Besichtigung | Der Sachverständige nimmt Fahrzeug, Schadenbild und Vorschäden auf. | Terminlage, Zugänglichkeit des Fahrzeugs und notwendige Zusatzprüfungen bestimmen die Dauer; eine allgemeine Frist gibt es nicht. |
| Gutachtenerstellung | Schadenkalkulation, Fotos, Fahrzeugwerte und gegebenenfalls Restwert werden zusammengeführt. | Fehlende Fahrzeugdaten oder eine noch erforderliche Vermessung verzögern die Fertigstellung. |
| Anspruchsversand | Gutachten, Forderungsaufstellung und Belege gehen beim Versicherer ein. | Erst der nachweisbare Zugang des bezifferten Anspruchsschreibens setzt die gerichtliche Prüffrist in Gang. |
| Haftungs- und Höhenprüfung | Der Versicherer prüft Unfallhergang, Einstandspflicht und einzelne Schadenpositionen. | Bei einem durchschnittlichen Fall gelten vier bis sechs Wochen als angemessen (OLG Hamm, 19.10.2021, Az. 7 W 11/21). |
| Regulierungsentscheidung | Der Versicherer zahlt, kürzt oder begründet, warum er noch nicht abschließend reguliert. | § 3a Abs. 1 PflVG verlangt unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort. Das ist keine pauschale Zahlungsfrist. |
| Bankgutschrift | Nach der Zahlungsanweisung wird der Betrag überwiesen. | Bei einer inländischen Euroüberweisung muss der Betrag spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei deiner Bank eingehen und dir dort unverzüglich verfügbar gemacht werden (§ 675s Abs. 1, § 675t Abs. 1 BGB). |
Der praktisch entscheidende Wert bleibt damit die Prüffrist. Das OLG Hamm betont zugleich, dass sie vom Einzelfall abhängt: Ein klarer Standardfall kann schneller entscheidungsreif sein, ein komplexer Haftungsstreit länger. Die Dreimonatsgrenze aus § 3a PflVG erlaubt dem Versicherer nicht, einen einfachen Fall ohne Begründung liegen zu lassen. Sie verpflichtet ihn spätestens dann zu einer inhaltlichen Reaktion und bei unstreitiger Eintrittspflicht sowie beziffertem Schaden zu einem begründeten Ersatzangebot.
Schnelltest
Worauf es in deinem Fall ankommt.
Welche Unterlagen das Anspruchsschreiben…
Beziffert ist die Forderung erst, wenn der Versicherer erkennen kann, welchen Betrag du für welche Schadenposition…
Was der Versicherer prüft und wann du eine…
Im Haftpflichtfall gehst du über den Direktanspruch aus § 115 Abs. 1 VVG gegen den gegnerischen Versicherer vor.
In der Kaskoversicherung richtet sich die Dauer…
Nach einem selbst verschuldeten Unfall oder ohne feststehenden Gegner reguliert deine Kaskoversicherung nach den…
Welche Unterlagen das Anspruchsschreiben vollständig machen
Beziffert ist die Forderung erst, wenn der Versicherer erkennen kann, welchen Betrag du für welche Schadenposition verlangst. Eine Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung reicht für eine zügige Prüfung nicht. Was du beilegst, richtet sich nach deiner Abrechnungsart und nach den tatsächlich verlangten Positionen:
- Immer erforderlich: deine Kontaktdaten, die Daten der beteiligten Fahrzeuge, Unfalldatum und Unfallschilderung, das Aktenzeichen des Versicherers, das Gutachten mit Kalkulation und Fotodokumentation, eine nach Positionen gegliederte Forderungsaufstellung sowie deine Bankverbindung.
- Bei konkreter Reparatur: Reparaturrechnung und Zahlungsnachweis, ergänzende Rechnung für unfallbedingte Zusatzarbeiten, Nachweis der Reparaturdauer sowie Belege für Mietwagen oder weitere geltend gemachte Kosten. Umsatzsteuer ist nur ersatzfähig, soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
- Bei fiktiver Abrechnung: die klare Erklärung, dass du auf Gutachtenbasis abrechnest, und die Nettokalkulation aus dem Gutachten. Eine Reparaturrechnung gehört nicht zur Grundforderung; verlangst du Nutzungsausfall oder weitere von der tatsächlichen Ausfallzeit abhängige Positionen, musst du diese gesondert belegen.
- Beim Totalschaden: das Gutachten mit Wiederbeschaffungswert und Restwert, Belege zu Abschleppen, Standkosten oder Abmeldung, sofern du diese Positionen verlangst, sowie Verkaufs- oder Ersatzbeschaffungsnachweise, soweit deine konkrete Abrechnung davon abhängt.
- Je nach Fall zusätzlich: Unfallbericht, polizeiliche Unfallmitteilung, Zeugenangaben, Abtretungserklärungen, Vollmacht und Rechnungen des Sachverständigen oder weiterer Dienstleister.
Sende nicht vorsorglich beliebige Unterlagen, sondern ordne jeden Beleg einer Forderungsposition zu. So ist erkennbar, was bereits prüfbar ist und welche Position gegebenenfalls noch offenbleibt.
Was der Versicherer prüft und wann du eine Teilzahlung verlangst
Im Haftpflichtfall gehst du über den Direktanspruch aus § 115 Abs. 1 VVG gegen den gegnerischen Versicherer vor. Er prüft die Haftung dem Grunde nach und die Höhe jeder Position. Dazu kann er eine Nachbesichtigung verlangen, das Gutachten technisch prüfen oder Belege nachfordern. Eine Nachforderung sollte konkret benennen, welches Dokument für welche offene Frage gebraucht wird; eine pauschale Mitteilung, die Prüfung dauere an, erklärt keine Verzögerung.
Sind Haftungsgrund oder Teile der Schadenhöhe anerkannt, fordere den unstrittigen Teilbetrag ausdrücklich an. Formuliere dabei, welche Positionen nach dem bisherigen Schriftwechsel feststehen und dass die Zahlung keine Abfindung der restlichen Ansprüche darstellt. Die Endabrechnung bleibt offen, bis Haftungsquote und bestrittene Positionen geklärt sind. Eine gesetzliche Abschlagsregel wie § 14 Abs. 2 VVG betrifft unmittelbar deinen Anspruch als Versicherungsnehmer gegen den eigenen Versicherer – sie ist nicht die Grundlage des gegnerischen Haftpflichtanspruchs.
Wichtig: Nach § 85 Abs. 2 VVG werden dessen Kosten grundsätzlich nur übernommen, wenn der Vertrag die Zuziehung verlangt oder der Versicherer sie veranlasst hat.
In der Kaskoversicherung richtet sich die Dauer nach dem Vertrag
Nach einem selbst verschuldeten Unfall oder ohne feststehenden Gegner reguliert deine Kaskoversicherung nach den vereinbarten Bedingungen. Der Direktanspruch aus § 115 VVG und die haftpflichtrechtliche Prüffrist lassen sich darauf nicht übertragen. Nach § 14 Abs. 1 VVG wird die Geldleistung fällig, wenn die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs nötigen Erhebungen beendet sind. Dauern diese Erhebungen länger als einen Monat seit der Schadenanzeige, kannst du nach § 14 Abs. 2 VVG eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Melde den Schaden deshalb nach den vereinbarten Fristen, nutze den vom Versicherer vorgesehenen Besichtigungsweg und beauftrage keinen eigenen Sachverständigen in der Erwartung automatischer Kostenerstattung. Nach § 85 Abs. 2 VVG werden dessen Kosten grundsätzlich nur übernommen, wenn der Vertrag die Zuziehung verlangt oder der Versicherer sie veranlasst hat.
Wie Haftungsstreit, Ermittlungsakte und Auslandsbezug die Dauer verändern
Streitige Haftung: Widersprechen sich die Unfallschilderungen, muss der Versicherer Fotos, Zeugenangaben, Unfallbericht und technische Spuren auswerten. Dann kann die Prüfung länger dauern als im durchschnittlichen Fall; das OLG Hamm lässt bei komplizierten Sachverhalten eine längere einzelfallbezogene Frist zu (OLG Hamm, 19.10.2021, Az. 7 W 11/21). Ist trotzdem ein Haftungsanteil anerkannt, verlangst du auf dieser Grundlage den unstrittigen Teil. Die Endabrechnung folgt erst nach Klärung der Haftung.
Teilschuld: Bei einer streitigen Haftungsquote bleibt nicht nur eine einzelne Rechnung offen, sondern der erstattungsfähige Anteil jeder Schadenposition. Fordere eine begründete vorläufige Quote und die Abrechnung des danach unstreitigen Betrags. Wird die Quote später anders festgelegt, muss die Endabrechnung angepasst werden.
Fehlende Ermittlungsakte: Das bloße Warten auf die Akte verlängert die Prüffrist nicht automatisch. Bei klarer Haftungslage, vorliegendem Gutachten und vorhandener polizeilicher Unfallmitteilung hielt das OLG Hamm das weitere Abwarten der vollständigen Akte nicht für einen triftigen Grund (OLG Hamm, 19.10.2021, Az. 7 W 11/21). Der Versicherer muss deshalb erklären, welche konkrete offene Tatsache er nur aus der Akte klären kann. Bereits prüfbare Positionen bleiben Kandidaten für eine Teilzahlung.
Ausländischer Unfallgegner: Bei einem Unfall im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug kannst du den Anspruch nach § 10 Abs. 1 AuslPflVG auch gegen das Deutsche Büro Grüne Karte richten; § 3a PflVG gilt entsprechend. Bei einem Unfall im Ausland bearbeitet der in deinem Wohnsitzstaat benannte Schadenregulierungsbeauftragte den Anspruch nach § 163 VAG. Bleibt eine begründete Antwort nach der Geltendmachung drei Monate aus, eröffnet § 15 Abs. 1 PflVG unter seinen weiteren Voraussetzungen den Weg zur Entschädigungsstelle. Die Abstimmung mit ausländischem Versicherer und anwendbarem Recht kann die Endabrechnung erschweren; einen bereits ausdrücklich anerkannten Betrag forderst du dennoch getrennt an.
Was nach Ablauf der Prüffrist in die Zahlungsaufforderung gehört
Bleibt die Zahlung nach angemessener Prüfungszeit ohne nachvollziehbaren Grund aus, mahnst du die offene Forderung nach § 286 Abs. 1 BGB an. Eine brauchbare Zahlungsaufforderung enthält:
- einen Betreff mit Versicherungs- oder Schadennummer und Unfalldatum,
- das Zugangsdatum deines ursprünglichen Anspruchsschreibens,
- die noch offenen Positionen und den daraus gebildeten Gesamtbetrag,
- ein konkretes Kalenderdatum als Zahlungsziel sowie deine Bankverbindung,
- die Aufforderung, den unstrittigen Teil sofort zu zahlen und jede verbleibende Kürzung positionsbezogen zu begründen,
- den Hinweis, dass du nach Fristablauf Verzugsschaden und Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend machst.
Der Kern kann so lauten: „Mein beziffertes Anspruchsschreiben ist Ihnen am [Zugangsdatum] zugegangen. Offen sind [Positionen] in Höhe von insgesamt [Betrag]. Ich fordere Sie auf, den Betrag bis zum [Kalenderdatum] auf das angegebene Konto zu zahlen. Soweit Sie einzelne Positionen bestreiten, zahlen Sie den unstrittigen Teil und begründen Sie die Abweichung innerhalb derselben Frist.“
Bewahre eine Kopie des versandten Schreibens und den Zugangsnachweis zusammen auf. Ein Versicherungsportal mit Eingangsbestätigung dokumentiert den Eingang; wenn der Zugang absehbar streitig wird, ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher der gesetzlich geregelte Nachweisweg nach § 132 Abs. 1 BGB. Erfolgt weder Zahlung noch eine tragfähige Begründung, lässt du Mahnverfahren oder Klage anwaltlich prüfen. Laufende Verhandlungen können die Verjährung nach § 203 BGB hemmen – sie ersetzen aber weder Zahlungsaufforderung noch Zugangsnachweis.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du die anspruchsbegründenden Umstände sowie den Schuldner kennst oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsstest (§ 199 Abs. 1 BGB). Verhandlungen hemmen ihren Lauf nur unter den Voraussetzungen des § 203 BGB. Ist der Versicherer in Verzug, beträgt der gesetzliche Verzugszins für eine Geldschuld fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
einen Betreff mit Versicherungs- oder…
einen Betreff mit Versicherungs- oder Schadennummer und Unfalldatum,
das Zugangsdatum deines ursprünglichen…
das Zugangsdatum deines ursprünglichen Anspruchsschreibens,
die noch offenen Positionen und den…
die noch offenen Positionen und den daraus gebildeten Gesamtbetrag,
ein konkretes Kalenderdatum als…
ein konkretes Kalenderdatum als Zahlungsziel sowie deine Bankverbindung,
die Aufforderung, den unstrittigen Teil…
die Aufforderung, den unstrittigen Teil sofort zu zahlen und jede verbleibende Kürzung positionsbezogen zu begründen,

