Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Zurich oder bei DA Direkt versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei einer der beiden versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Zur Zurich Gruppe gehören zwei Kfz-Versicherer mit getrennten Meldewegen: die Zurich Insurance Europe AG und der Direktversicherer DA Direkt, mit vollem Namen DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG. Zeigt dir der andere seine digitale Versicherungskarte, nennt dir ihr QR-Code auch die Kontaktwege zum Schadensservice seiner Gesellschaft. Weißt du nicht, bei welcher der beiden er versichert ist, nennt dir der Zentralruf die zuständige Versicherung, mehr dazu unten.
Ist der Verursacher bei der Zurich versichert, meldest du deinen Schaden online über ihr Formular „Schadenservice für Geschädigte - Kfz Schaden“. Auf ihrer Seite „Schaden als Anspruchsteller(in)“ führt der Knopf „Kfz-Schaden online melden“ dorthin. Unter „Wer meldet den Schaden“ wählst du „Geschädigter / durch Zurich Kunden geschädigter Unfallbeteiligter“. Vorsicht: Der gleich beschriftete Knopf auf der Seite „Kfz- und Glas-Schaden“ und die Kachel „KFZ“ auf „Schaden & Leistung“ öffnen das Formular für Kunden. Auf „Schaden & Leistung“ ist dein Weg der Knopf „KFZ-Schaden melden“ im Block „Schadenservice für Unfallgegner:innen eines Zurich Versicherten“. Stehen im Formular nur „Versicherungsnehmer“, „Fahrer des versicherten Fahrzeugs“ und „Sonstige Person“ zur Wahl, bist du falsch.
Ist er bei DA Direkt versichert, meldest du über deren Formular „Autoschaden mit DA Direkt Kunden melden“ und wählst bei „Wer meldet den Schaden“ die Rolle „Geschädigter / durch DA Direkt Kunden geschädigter Unfallbeteiligter“. Auch hier gibt es eine Falle: Der Knopf „Autoschaden melden“ auf ihrer Seite „Autoschaden“ und die Links zur Online-Meldung in ihren häufigen Fragen öffnen das Formular für Kunden. Du erkennst es an den Rollen „Versicherungsnehmer“, „Fahrer des versicherten Fahrzeugs“ und „Sonstige Person“ und am Feld „Ihr Kfz-Kennzeichen“, das das Auto ihres Kunden meint.
Beide Formulare verlangen deine Mobilnummer und E-Mail-Adresse, das Kennzeichen des Autos ihres Kunden sowie Zeit und Hergang. Freiwillig fragen sie unter anderem nach Vorschäden, dem gewünschten Abrechnungsweg und deiner Bankverbindung; hochladen kannst du in keinem der beiden etwas. Nach der Meldung kommt laut beiden eine E-Mail mit dem Zugang zum „digitalen Schadenassistenten“: Dort siehst du den Stand; bei DA Direkt lädst du auch Fotos und Dokumente hoch.
Telefonisch erreichst du beide über ihre Telefonnummern für Schäden. Fragen zu einem bestehenden Schaden schickst du der Zurich an schaden@zurich.com, Briefe an die Zurich Gruppe Deutschland, Deutzer Allee 1, 50679 Köln. DA Direkt erreichst du per Post unter DA Direkt Versicherung, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, und allgemein per E-Mail unter infoservice@da-direkt.de.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Zurich oder von DA Direkt hast du dafür eine Woche Zeit. Nach den Bedingungen beider belastet erst ein Schaden deinen Vertrag, für den sie zahlen oder Geld zurückstellen müssen (AKB I.4.1.1, bei der Zurich Fassung 2019). Laut DA Direkt kann bei Haftpflicht- und Vollkaskoschäden deshalb schon die Meldung zurückstufen; endet der Fall ohne Zahlung, gilt wieder die alte SF-Klasse.
Eigener Gutachter oder Zurich-Gutachter?
Schickt die Zurich oder DA Direkt einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Zurich oder DA Direkt im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Beide bitten Geschädigte anzurufen, damit sie gemeinsam klären, ob ein Gutachter nötig ist; die Zurich beauftragt ihn dann nach eigenen Angaben selbst. DA Direkt schreibt, ein von ihr beauftragter Gutachter sei für Geschädigte „immer kostenlos – auch dann, wenn Sie eine Teilschuld tragen“. Die freie Gutachterwahl erwähnen beide in ihren Hinweisen für Geschädigte nicht.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Die Zurich warnt Geschädigte vor einem eigenen Gutachter ohne Rücksprache:
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die Zurich oder DA Direkt nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Reparatur- und Mobilitätsservice
Auch Geschädigten bietet die Zurich ihren „Reparatur- & MobilitätsService“ in Partnerwerkstätten an. Nach ihren Angaben meldet sich die beauftragte Werkstatt innerhalb einer Stunde, auf die Reparatur gibt es 30 Jahre Garantie, und das Netz umfasst 800 Fachbetriebe (Stand Oktober 2026).
DA Direkt bietet ihren „Reparatur- und Mobilitätsservice“ ausdrücklich auch Unfallgegnern ihrer Kunden an, außer bei reinen Glasschäden. Dazu gehören laut DA Direkt Hol- und Bringdienst, auf Wunsch ein Ersatzfahrzeug, die Reinigung und 30 Jahre Garantie in DEKRA- und TÜV-zertifizierten Partnerwerkstätten. Den Termin kannst du selbst im „digitalen Schadenassistenten“ buchen; nach einer Meldung per Telefon beauftragt DA Direkt die Werkstatt.
Beides ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in diesen Angeboten fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Die Zurich bietet an, ihn mit Bring- und Abholservice zu besorgen; DA Direkt rät, sich von der gegnerischen Versicherung einen Autovermieter empfehlen zu lassen. Mietest du selbst, vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die Zurich kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
DA Direkt prüft Werkstattrechnung, Kostenvoranschlag oder Gutachten nach eigenen Angaben „auf Richtigkeit“, bevor sie Reparaturkosten erstattet. Prüfdienstleister nennt die Dienstleisterliste der Zurich Gruppe, die auch für DA Direkt gilt, nur als Kategorie, ohne Namen.
Kürzt die Zurich oder DA Direkt das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die Zurich wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Die Formulare der Zurich und von DA Direkt für Geschädigte fragen ausdrücklich nach Vorschäden an deinem Auto.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die Zurich braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Zurich oder von DA Direkt. Ist der andere bei einer der beiden versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Beide nehmen Schäden von Kunden und Geschädigten rund um die Uhr auf, jede unter ihrer Nummer; beraten wird montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr:
DA Direkt, rund um die Uhr, aus dem In- und Ausland+49 221 7715 7766
Wenn du selbst bei der Zurich oder bei DA Direkt versichert bist
Die Zahlen zur Zurich stammen aus ihren Bedingungen vom Oktober 2019, die sie auf ihrer Website verlinkt; für deinen Vertrag gelten laut Zurich die Unterlagen, die du mit dem Versicherungsschein oder vor Vertragsschluss bekommen hast. Die Zahlen zu DA Direkt stammen aus der Fassung vom September 2026. Bei beiden musst du als Kunde jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1). Einen Sachschaden, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt: bei der Zurich bis voraussichtlich 500 Euro, bei DA Direkt bis 1.000 Euro (E.2.2).
Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben oder online, bei der Zurich über „Kfz-Schaden online melden“ oder in deiner Zurich-Agentur, bei DA Direkt über „Autoschaden melden“. Den Stand zeigt der „digitale Schadenassistent“, den du auch aus „Meine Zurich“ und „Meine DA Direkt“ erreichst; bei DA Direkt sehen Kunden dort nur Teil- und Vollkaskoschäden.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt deine Versicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du bei beiden, wenn du die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten freiwillig erstattest. In der Haftpflicht läuft die Frist ab der Mitteilung deiner Versicherung; bei Beträgen bis 1.000 Euro schickt sie diese nach Abschluss der Regulierung von selbst. In der Vollkasko läuft sie ab der Mitteilung über die endgültige Regulierung (I.5.1, I.5.2).
Mit dem „Rabattschutz“ führt bei beiden der erste belastende Schaden im Kalenderjahr nicht zur Rückstufung (Zurich A.5.1.1, A.5.2.1; DA Direkt I.5.4). Bei DA Direkt ist er ein Zusatz für Pkw ab SF-Klasse 1, und im Jahr danach steigst du nicht auf. Bei der Zurich ist er laut Website in den Tarifen „Top-Schutz“ und „Premium-Schutz“ enthalten und sonst zubuchbar. Die Fassung von 2019 setzt dafür unter anderem SF-Klasse 4 und Fahrer ab 23 Jahren voraus.
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Zurich ebenso wie DA Direkt nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlen beide in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben (Zurich A.2.8, DA Direkt A.2.7). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Bei DA Direkt ist die Werkstattbindung in Teil- und Vollkasko Standard; gegen Mehrbeitrag wählst du sie mit dem Zusatz „Freie Werkstattwahl“ ab. Lässt du aus einem Grund, den du zu vertreten hast, woanders reparieren oder meldest dich vorher nicht, erstattet sie nur 75 Prozent, mindestens 50 Euro weniger (A.3.1). Ohne Reparatur muss der Kostenvoranschlag aus einer von ihr vermittelten Werkstatt höchstens 15 Kilometer von deinem Wohnort kommen, sonst ersetzt sie 75 Prozent.
Bei der Zurich heißt die Werkstattbindung in der Fassung von 2019 „Werkstatt Plus“, ein Baustein für Pkw in der Kasko mit niedrigerem Beitrag. Reparierst du aus einem Grund, den du zu vertreten hast, nicht in ihrer Partnerwerkstatt, zahlt sie 85 Prozent, mindestens 50 Euro weniger (A.5.2.5). Ohne Reparatur zahlt sie, was ihre Partnerwerkstatt schätzt, höchstens den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Ob für deinen Vertrag eine Werkstattbindung gilt, steht bei beiden im Versicherungsschein.
Streitest du mit der Zurich oder mit DA Direkt über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen eine der beiden als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der Zurich oder bei DA Direkt versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder telefonisch über die passende Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
DA Direkt — Direktversicherer der Zurich Gruppe, eine eigene Gesellschaft mit den Tarifen Basis, Komfort und Komfort Plus; Geschädigte melden dort über ein eigenes Formular.
Zurich Insurance plc — Bis Januar 2024 der Name der Kfz-Gesellschaft, die heute Zurich Insurance Europe AG heißt; ältere Unterlagen wie die Bedingungen von 2019 tragen noch diesen Namen.
Werkstattbonus — So nennt DA Direkt die Vorteile ihrer Partnerwerkstätten; Geschädigte nutzen sie freiwillig, Kunden mit Werkstattbindung lassen dort reparieren, um Abzüge zu vermeiden.
Unfallversicherung — Private Unfallversicherung der Zurich und von DA Direkt für Verletzungen und ihre Folgen, mit eigener Telefonnummer für Schäden; mit der Regulierung eines Autoschadens hat sie nichts zu tun.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Zurich oder zu DA Direkt. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut zurich.de, da-direkt.de und den Versicherungsbedingungen beider Gesellschaften, bei DA Direkt mit Stand September 2026, bei der Zurich in der auf zurich.de verlinkten Fassung vom Oktober 2019.
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3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.