Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Nürnberger versichert, muss die Nürnberger als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Nürnberger wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Nürnberger versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Zur Nürnberger gehören derzeit drei Kfz-Versicherer: die Nürnberger Allgemeine, die Nürnberger Beamten Allgemeine und die Garanta. Die Garanta und die Nürnberger Beamten Allgemeine werden laut Pressemitteilung vom 7. September 2026 auf die Nürnberger Allgemeine verschmolzen. Deren Schäden bearbeitet nach eigenen Angaben schon jetzt die Nürnberger Allgemeine. Nennt dein Unfallgegner die Garanta oder die Nürnberger Beamten Allgemeine als Versicherer, meldest du deshalb genauso wie hier beschrieben; auch garanta.de leitet auf nuernberger.de weiter.
Ist der Verursacher bei der Nürnberger versichert, meldest du deinen Schaden telefonisch über ihre Kfz-Schadensnummer, die rund um die Uhr erreichbar ist. Per Post schreibst du an die Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, Ostendstraße 100, 90337 Nürnberg. Beide Wege nennt sie ausdrücklich auch Geschädigten ihrer Kunden.
Online melden kannst du dagegen nicht, obwohl die Nürnberger auch diesen Weg nennt: Ihr Formular „Schaden melden - Kfz“ ist nur für Kunden. Es verlangt zuerst Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum und Kennzeichen aus dem Vertrag, und unter „Meldung durch“ stehen nur „Versicherungsnehmer“, „Vertreter/Bevollmächtigter“ und „Agentur“ zur Wahl. Auch die Rubrik „Haftpflicht“ hilft dir nicht: Online wie am Telefon ist sie ausdrücklich nicht für Kfz-Schäden gedacht. Ihr Kontaktformular verweist bei Schäden auf den Online-Weg zurück.
Für Unterlagen zu einem bereits gemeldeten Kfz-Schaden hat die Nürnberger das Formular „Unterlagen zu Schadenfall hochladen - Kfz“. Es fragt nach Name, E-Mail-Adresse, der elfstelligen Schadensnummer und einem Kfz-Kennzeichen, nicht nach einer Versicherungsnummer. Ob es auch für Geschädigte gedacht ist und welches Kennzeichen hineingehört, sagt die Nürnberger nicht; Unterlagen per Post nimmt sie unter der Anschrift oben an. Auf einmal gehen bis zu drei Dateien mit je höchstens 7 MB; eine E-Mail-Adresse für Schadensunterlagen nennt die Nürnberger nicht.
Steht auf den Papieren deines Unfallgegners etwa „Mobilize Financial Services“ (Renault, Dacia) oder „Nissan Financial Services“, kann dahinter eine der drei Gesellschaften der Nürnberger stehen. Renault, Dacia und Nissan nennen als Versicherer auch die Verti, Nissan zusätzlich die Zurich; welcher es bei deinem Unfallgegner ist, nennt dir der Zentralruf, mehr dazu unten.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich; das rät die Nürnberger ihren Kunden auch dann, wenn sie nicht schuld sind. Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Nürnberger-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit (AKB E.1.1.1). Die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Nürnberger zahlen oder Geld zurückstellen muss (I.4).
Eigener Gutachter oder Nürnberger-Gutachter?
Schickt die Nürnberger einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Nürnberger im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Eigene Hinweise für Geschädigte zu Gutachter, Kostenvoranschlag oder Abrechnung gibt die Nürnberger auf nuernberger.de nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt sie dort nicht.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet die Nürnberger nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Werkstatt und Mietwagen
Ein eigenes Werkstattangebot für Geschädigte beschreibt die Nürnberger auf nuernberger.de nicht; ihre Partnerwerkstätten stellt sie dort als Service für ihre Kunden vor.
Schlägt dir die Nürnberger eine Partnerwerkstatt vor, ist das ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was eine Werkstattvermittlung nicht leistet, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn die Nürnberger kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
In der Dienstleisterliste zu ihren Datenschutzhinweisen nennt die Nürnberger „Gutachter“ für die „Anspruchsprüfung“ nur als Gruppe, ohne Namen.
Kürzt die Nürnberger das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn die Nürnberger wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange die Nürnberger braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Nürnberger-Kunde also der Nürnberger. Ist der andere bei der Nürnberger versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der Nürnberger außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die Nürnberger nicht; Kunden und Geschädigte erreichen sie über dieselben Nummern:
Die Abschnitte hier stammen aus den AKB der Nürnberger in der Fassung 04/2026, die auch für Verträge der Nürnberger Beamten Allgemeine Versicherung AG gelten. Die AKB der Garanta sind in diesen Punkten gleich, mit denselben Nummern. Welche Fassung für dich gilt, steht in deinen Vertragsunterlagen.
Als Kunde musst du der Nürnberger jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen. Meldest du ihn unverzüglich über ihre „Schaden-Hotline“, gilt das als Anzeige für alle Versicherungsarten (E.1.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2). Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, online über „Schaden melden - Kfz“, im Kundenportal „Meine NÜRNBERGER“ oder bei deinem Berater vor Ort. In „Meine NÜRNBERGER“ siehst du auch den Bearbeitungsstand; registrieren können sich dort Versicherungsnehmer der Nürnberger und der Garanta, derzeit nur Privatpersonen.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Nürnberger den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du in Haftpflicht und Vollkasko, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. Voraussetzung ist, dass sie nicht mehr als 1.000 Euro beträgt: Dann teilt dir die Nürnberger nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit, und du hast ab dieser Mitteilung zwölf Monate Zeit (I.5). Mit dem Baustein „Rabattschutz“, den es nur für Pkw gibt, führt je ein Haftpflicht- und ein Vollkaskoschaden pro Kalenderjahr nicht zur Rückstufung (Anhang 8). Für die Vollkasko setzt er mindestens 300 Euro Selbstbeteiligung voraus, und nach einem Schaden darf die Nürnberger ihn kündigen (Anhang 8, Ziffer 2.3 und 1.8).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Nürnberger nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Nürnberger in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Vor einer Reparatur holst du ihre Weisungen ein, soweit die Umstände das erlauben (E.1.3.2). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Mit „Werkstatt Plus“ oder „Werkstatt Service“ überlässt du der Nürnberger bei Kaskoschäden in Deutschland die Wahl der Werkstatt und zahlst einen niedrigeren Kaskobeitrag; eine Prozentzahl nennt sie nicht. Melde den Schaden dann, bevor du eine Werkstatt aufsuchst. Lässt du ohne vorherigen Kontakt woanders reparieren, zieht sie zusätzlich zur Selbstbeteiligung 15 Prozent der Entschädigung ab, mindestens 300 Euro (Anhang 14). Das gilt auch, wenn du aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, nicht in der von ihr gewählten Werkstatt reparieren lässt. Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer nur, was die Reparatur in ihrem Werkstattnetz gekostet hätte, höchstens den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Auf die Reparatur gibt es bei „Werkstatt Plus“ drei, bei „Werkstatt Service“ sechs Jahre Garantie, dort außerdem ein Ersatzfahrzeug für höchstens 14 Tage.
Streitest du mit der Nürnberger über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Nürnberger als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere bei der Nürnberger versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, telefonisch unter der Kfz-Schadensnummer oben oder per Post. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
Garanta — In Deutschland ein Kfz-Versicherer der Nürnberger-Gruppe, in Österreich dagegen seit September 2026 eine Marke der DONAU Versicherung AG in Wien.
Nürnberger AutoMobil Versicherungsdienst — Tochter der Nürnberger, die in Autohäusern als „Mehrfachagentur“ Versicherungen vermittelt; sie ist selbst kein Versicherer.
„Werkstatt Plus“ und „Werkstatt Service“ — Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag gegen niedrigeren Beitrag; gilt nur für Kunden der Nürnberger, nicht für Geschädigte.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Nürnberger oder zur Garanta. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut nuernberger.de, nuernberger.com und den Versicherungsbedingungen der drei Gesellschaften in der Fassung 04/2026 von vertrieb.nuernberger.de.
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.