Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Concordia versichert, muss die Concordia als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Concordia wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Concordia versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Kfz-Versicherer ist die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Hannover. Ist der Verursacher bei der Concordia versichert, meldest du deinen Schaden online über ihr Formular „Online-Schadenmeldung“. Unter „Wer sind Sie?“ wählst du „Geschädigter“; vorausgewählt ist nichts.

Auf concordia.de kommst du über „Schaden melden“ und die Kachel „Kraftfahrzeug & Schutzbrief“ zu diesem Formular. Die Kachel „Haftpflicht“ führt dagegen zur „Schadenmeldung Allgemeine Haftpflicht“. Auch dort gibt es „Geschädigter“, aber dieses Formular gehört zur allgemeinen Haftpflichtversicherung, nicht zur Kfz-Versicherung. Die Kachel „Unfallversicherung“ ist für Verletzungen von Personen, die bei der Concordia unfallversichert sind.

Im ersten Schritt musst du das Kennzeichen des Autos angeben, das bei der Concordia versichert ist; die Versicherungsscheinnummer ihres Kunden ist freiwillig. Bei deinen eigenen Daten musst du angeben, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist; deine IBAN kannst du eintragen. Danach fragt die Concordia „Wer ist Ihrer Meinung nach schuld?“, mit der Wahl „Unfallgegner“, „Anderer“ oder „unklar“. Im Feld zum Hergang bittet sie dich, diese Einschätzung zu erläutern.

Zu deinem Auto fragt sie unter anderem nach Vorschäden und ob es finanziert oder geleast ist. Liegt schon ein Kostenvoranschlag vor oder hat ein Sachverständiger das Auto besichtigt, fragt sie mit „ja“ oder „nein“, ob auf dieser Grundlage abgerechnet werden soll. Liegt beides nicht vor, ist „Wo kann das Fahrzeug besichtigt werden?“ Pflicht, mit der Wahl „zu Hause“ oder „woanders“; wer besichtigt, sagt das Formular nicht.

Nach Fragen zu Verletzungen und zum Fahrer deines Autos kündigt das Formular als nächsten Schritt den „Dokumentupload“ an. Vorgesehen sind dort Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge und andere Belege, bis zu zwölf Dateien mit je höchstens 15 MB, aber keine Videos. Nach dem Absenden soll das Formular deine Schadensnummer anzeigen, und eine Empfangsbestätigung soll per E-Mail folgen.

Statt online kannst du auch schriftlich melden. Auf ihrer Seite „Schäden rund ums Kraftfahrzeug“ hat die Concordia dafür eine Rubrik „Unterlagen für Geschädigte von Concordia Kunden“. Dort stehen zwei Fragebögen für Anspruchsteller, einer davon zu Sachschäden, eine Zeugenerklärung und das Merkblatt „Tipps zu Kfz-Schäden“.

Unterlagen schickst du per E-Mail an schaden@concordia.de, die zentrale Adresse der Concordia für Schäden. In den Betreff gehört laut Concordia bei einem neuen Schaden die Versicherungsscheinnummer, als Geschädigter also die ihres Kunden, bei einem schon gemeldeten die Schadensnummer. Briefe gehen an die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G., „Schadenabteilung“, 30621 Hannover; die Postleitzahl gehört allein der Concordia, Straße und Postfach brauchst du nicht.

Bei Fragen verweist die Concordia Geschädigte an „ein Concordia Schadenzentrum in Ihrer Nähe“. Es gibt sieben, in Berlin, Bremen, Dortmund, Hamburg, Hannover, Karlsruhe und München; Anschriften und Nummern stehen auf ihrer Seite „Schadenzentren“.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Concordia-Kunde hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Concordia zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder Concordia-Gutachter?

Schickt die Concordia einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Concordia im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Dass du den Sachverständigen frei wählen darfst, sagt die Concordia in ihren Unterlagen für Geschädigte und im Online-Formular nicht ausdrücklich.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Im Merkblatt „Tipps zu Kfz-Schäden“ mit Stand Juli 2016, das die Concordia bei den Unterlagen für Geschädigte verlinkt, zieht sie eine Grenze für die Besichtigung durch einen Sachverständigen:

Diese 2.500 Euro nennt die Concordia selbst; welche Grenzen Gerichte ziehen, steht weiter unten bei der Bagatellgrenze.

Bei höheren Kosten sollst du laut Merkblatt die Auftragsannahme der Schaden-Schnell-Hilfe anrufen, die dir eine Station zum Vorführen des Autos nennt. Als zweiten Weg nennt das Merkblatt: „Oder Sie bitten einen Sachverständigen zu sich oder in Ihre Werkstatt.“ Ob die Concordia heute noch so vorgeht, sagt sie nicht.

Im selben Merkblatt bittet sie: „Falls Sie Ihr Fahrzeug unrepariert verkaufen wollen, teilen Sie uns bitte vor dem Verkauf den gebotenen Preis für den Restwert mit.“ Das Gebot will sie dann prüfen und dir gegebenenfalls ein „günstigeres Angebot“ vermitteln.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Concordia nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstattnetz und Mietwagen bei der Concordia

Auch Geschädigte können laut Concordia ihr bundesweites Netz von Partnerwerkstätten nutzen. Eine Werkstatt in deiner Nähe nennt sie dir telefonisch über ihre Nummer zur Werkstattvermittlung, die ausdrücklich auch für Geschädigte gilt.

Welche Zusatzleistungen gemeint sind, sagt das Merkblatt nicht. Hol- und Bringdienst und sechs Jahre Garantie auf die Reparatur beschreibt die Concordia auf ihrer Website für Kaskoschäden ihrer Kunden.

Das ist ein Angebot, keine Pflicht; im Merkblatt schreibt die Concordia selbst: „Sie können sich grundsätzlich an jede Kfz-Werkstatt wenden.“ Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was dabei fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen. Dazu rät auch die Concordia: In ihrem Merkblatt von 2016 empfiehlt sie, „wenn möglich auf einen Mietwagen zu verzichten“.

Wenn die Concordia kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Laut ihrer Dienstleisterliste vom April 2026 setzt die Concordia „Prüfdienstleister“ für „Prüfungen von Rechnungen und Kostenvoranschlägen“ ein, ohne sie mit Namen zu nennen. Mit Namen aufgeführt sind die Audatex Deutschland GmbH mit „EDV-Dienstleistungen (KFZ-Schaden)“ und die claimsforce GmbH mit Software für die Schadensbearbeitung.

Kürzt die Concordia das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Concordia wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Im Online-Formular der Concordia ist für Geschädigte die Frage „Hat das Fahrzeug reparierte oder unreparierte Vorschäden?“ Pflicht; bei „ja“ fragt es auch, wo die Vorschäden sitzen und ob sie repariert wurden.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Concordia braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Concordia-Kunde also der Concordia. Ist der andere bei der Concordia versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der Concordia außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Ausdrücklich auch an Geschädigte richtet die Concordia nur ihre Nummer zur Werkstattvermittlung; bei Fragen verweist sie Geschädigte an ihre „Schadenzentren“. Auf ihrer Website nennt sie diese Nummern:

„Schadenabteilung“+49 511 5701-1966
Vermittlung in das Partner-Werkstattnetz, für Kfz-Kunden und Geschädigte+49 511 5701-1299
Schutzbrief-Notrufstelle+49 511 957070
MobilPlus-Notrufstelle, für Kfz-Kunden mit MobilPlus bei Panne oder Unfall+49 511 5701-1010
Hauptverwaltung in Hannover, montags bis freitags von 8:00 bis 21:00 Uhr+49 511 5701-0

Wenn du selbst bei der Concordia versichert bist

Als Kunde musst du der Concordia jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Meldest du ihn unverzüglich bei einer ihrer Notrufnummern, gilt das als Meldung für alle Versicherungsarten deines Kfz-Vertrags. Einen Sachschaden bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichen willst, musst du nicht gleich melden. Gelingt das nicht, meldest du ihn bis zum Ende des Kalenderjahres nach, bei Schäden im Dezember bis zum 31. Januar (E.1.1.3, E.1.1.4).

Telefonisch meldest du über das für dich zuständige „Schadenzentrum“, dessen Nummer auf deiner Concordia ServiceCard steht, über die „Schadenabteilung“ oder über eine der Notrufnummern oben. Online meldest du über die „Online-Schadenmeldung“ mit der Wahl „Versicherungsnehmer“, auf Papier mit der „Schadenanzeige Kraftfahrt“, oder du wendest dich an deinen Ansprechpartner vor Ort. Ein Kundenportal oder eine App, in der du den Stand der Bearbeitung siehst, nennt die Concordia für Kfz-Schäden nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Concordia den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Regulierung freiwillig erstattest, in der Haftpflicht wie in der Vollkasko (I.5.1). Beträgt sie jeweils nicht mehr als 1.500 Euro, teilt dir die Concordia die Höhe nach Abschluss der Regulierung mit; die zwölf Monate laufen dann ab dieser Mitteilung.

Mit dem Rabattschutz „Ein Schaden frei im Jahr“ ist pro Kalenderjahr je ein belastender Schaden in Haftpflicht und Vollkasko frei (I.3.4.2). Für Pkw gibt es ihn nur im Tarif „Premium“, auch mit dem Zusatz „Partner“, und erst ab SF-Klasse 4 (I.3.4.1, I.3.4.6). Wechselst du den Versicherer, bescheinigt die Concordia dem neuen deinen tatsächlichen Schadensverlauf, ohne die Vorteile des Rabattschutzes (I.3.4.12).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Concordia nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Concordia in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.6). Streitest du mit ihr über die Höhe des Schadens, kann auf deinen Wunsch vor einer Klage ein Ausschuss entscheiden, für den du und die Concordia je einen Kfz-Sachverständigen benennen (A.2.6). Über Glasschäden in der Kasko entscheidet sie laut ihren Datenschutzhinweisen teils vollautomatisiert; beanstandest du eine solche Entscheidung, prüfen Mitarbeitende sie. Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Im Tarif „Classic“ ist die Partnerwerkstatt immer vereinbart, im Tarif „Premium“ nur mit dem Zusatz „Partner“; für Elektro-Pkw gibt es weder „Classic“ noch „Premium Partner“ (A.2.5.5.1). Ist die Partnerwerkstatt vereinbart, wählt die Concordia bei Kaskoschäden deines Pkw die Werkstatt aus ihrem Netz aus und erteilt den Auftrag (A.2.5.5.2). „Premium Partner“ ist nach ihren Angaben in der Kasko „rund 15 %“ günstiger als „Premium“.

Meldest du dich in diesen Tarifen vor dem Reparaturauftrag nicht bei ihr oder lässt du sie die Werkstatt nicht auswählen und reparierst stattdessen in einer anderen Werkstatt, zahlt sie 85 Prozent der sonst berechneten Leistung (A.2.5.5.4); deine Selbstbeteiligung wird laut ihrer Website zusätzlich angerechnet. Im Tarif „Classic“ zieht sie dann auch „neu für alt“ ab, bei Schäden bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach der Erstzulassung nur bei den Reifen (A.2.5.4.3). Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was die deinem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus ihrem Netz berechnet hätte (A.2.5.5.5).

In der Partnerwerkstatt gibt sie sechs Jahre Garantie und lässt ein nicht fahrbereites Auto dorthin bringen, ein fahrbereites nur bei mehr als 15 km zwischen Wohnsitz und Werkstatt (A.2.5.5.2, A.2.5.5.3). In diesen beiden Tarifen gibt es einen Ersatzwagen nur mit einem Zusatzbaustein, als Kleinwagen für höchstens fünf Tage (A.2.5.5.7).

Streitest du mit der Concordia über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Concordia als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Concordia versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online über ihr Formular mit der Wahl „Geschädigter“ oder mit dem Fragebogen für Anspruchsteller. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Ausland-SchadenPlus — Zusatzbaustein für Concordia-Kunden, die im Ausland von einem ausländischen Fahrzeug geschädigt werden; kein Meldeweg für Geschädigte eines Concordia-Kunden.
  • Concordia-Unfallversicherung und Fahrerschutz — Zahlen bei Verletzungen versicherter Personen oder des Fahrers; einen Fahrzeugschaden ersetzen sie nicht, und für Geschädigte eines Concordia-Kunden sind sie kein Meldeweg.
  • CONCORDIA in der Schweiz — Eigenständiger Kranken- und Unfallversicherer mit Sitz in Luzern; mit der Kfz-Haftpflicht in Deutschland hat er nichts zu tun.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Concordia. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut concordia.de und den Versicherungsbedingungen der Concordia mit Stand 2. Oktober 2026, die auf concordia.de nur im Bereich für Geschäftspartner stehen; ältere Fassungen für bestehende Verträge sind öffentlich nicht auffindbar.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.