Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

War der andere schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflicht deinen Schaden. Was dabei an deinem Audi besonders ist:

Hilfe von Audi nach dem Unfall

Hat ein anderer den Schaden verursacht, hilft dir die Audi Mobilitätsgarantie laut ihren Bedingungen nicht. Sie leistet bei einer Panne „infolge eines technischen Defekts“ und schließt Schäden aus, die „auf Unfälle … zurückzuführen sind“, egal wer schuld ist (Ziffer I und II.1).

Einen Vorschuss oder eine Abtretung sehen ihre Bedingungen nicht vor; Abschleppen und einen Ersatzwagen gibt es nur nach einer solchen Panne (Ziffer I.2 und I.3).

Die Audi HILFE erreichst du in Deutschland unter 0800 283 444 533. Über diese Nummer kannst du laut audi.de nach einem Schaden den „Service Call“ auslösen und direkt mit der Audi Kundenbetreuung sprechen.

Ob die Audi HILFE nach einem Schaden abschleppen lässt, was das kostet und wer es bezahlt, sagt ihre Seite auf audi.de nicht.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wer den Gutachter beauftragt

Die Meldewege von Audi nach einem Schaden – MMI, Telefon und myAudi – sehen eine Weiterleitung an einen Audi Servicepartner vor.

Erkennen die Sensoren deines Audi einen „leichten Unfall ohne Airbag-Auslösung oder/und Gurtstraffung“, fragt dich das MMI nach Hilfe. Du kannst dann „Hilfe von geschultem Servicepersonal bei der Schadenabwicklung“ wählen oder einen Notruf auslösen. Voraussetzung ist eine aktive Lizenz für Audi connect Notruf & Service.

Welche dieser Dienste dein Audi hat, zeigen laut audi.de der Konfigurator und die myAudi App.

Wählst du im MMI die Audi HILFE, nimmt die Audi Kundenbetreuung dein Anliegen auf. Auf Wunsch leitet sie es laut der Seite zur Audi HILFE an den nächstgelegenen Audi Servicepartner weiter.

Laut Datenschutzinformation zu Audi connect (Version vom 28. November 2025) verarbeitet Audi in diesem Dienst unter anderem „Trefferzone“, „Trefferschwere“ und eine „Schadenvorkalkulation“. Weitergeleitet werden die Daten an den Händler, den du in myAudi als „präferierten Händler“ ausgewählt hast, oder an einen anderen, den du dem Callcenter nennst.

An deinen Servicepartner und an eine digital angebundene Versicherung gibt Audi sie laut derselben Quelle „auf Wunsch“ weiter. Wie das zum „nächstgelegenen“ Servicepartner passt, erklären beide Seiten nicht.

In der myAudi App kannst du einen Schaden fotografieren und melden. Auf der myAudi Webseite kannst du laut Audi „Pannen und leichte Unfälle“ melden; „Informationen zum Schaden, Fahrzeugstatus und Unfallort“ gehen dann an deinen präferierten Audi Servicepartner. Er meldet sich laut Audi „umgehend“ bei dir.

Ob dabei ein Sachverständiger den Schaden feststellt und wer ihn beauftragt, steht nicht auf den Seiten zur Audi HILFE, zu myAudi, zur Mobilitätsgarantie und zur Audi AutoVersicherung. Keine von ihnen erwähnt einen Gutachter.

In der Händlersuche auf audi.de kannst du nach dem Merkmal „Unfall Spezialist“ filtern.

Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Unfallgegners im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst; ein Angebot von Hersteller oder Händler ist keine Pflicht.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Reparatur nach den Vorgaben von Audi

Audi hat eigene „Reparaturvorgaben der AUDI AG“; so nennt sie die Mobilitätsgarantie (Ziffer II.1). Werkstätten bekommen die Reparatur- und Wartungsinformationen von Audi, darunter „Informationen zur Karosseriereparatur“, gegen Gebühr über das Portal erWin.

Zu seiner Glasreparatur schreibt Audi: Muss bei Modellen mit kameraunterstützten Fahrerassistenzsystemen die Scheibe getauscht werden, wird „die an der Windschutzscheibe befestigte Kamera neu kalibriert“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Garantie nach der Unfallreparatur

Die Neuwagengarantie der AUDI AG läuft zwei Jahre, die Garantie gegen Lackmängel drei Jahre und die gegen „Karosserieperforationen durch Korrosion“ zwölf Jahre (Garantiebedingungen, Stand November 2024). Für die Hochvoltbatterie gelten acht Jahre oder 160.000 km, je nachdem, was zuerst erreicht ist.

Nach einer Reparatur kommt es bei der Neuwagengarantie auf Ziffer 7 der Garantiebedingungen an. Sie nennt Fälle, in denen „Garantieverpflichtungen“ nicht bestehen. Einer davon: Das Auto wurde zuvor „durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß“ instand gesetzt, gewartet oder gepflegt.

Ebenso bestehen nach Ziffer 7 keine Garantieverpflichtungen, wenn Teile eingebaut wurden, „deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat“.

Was als unsachgemäß gilt, erklären die Garantiebedingungen nicht. Eine Pflicht, einen Schaden beim Audi Servicepartner reparieren zu lassen, steht darin nicht.

Für die Lack- und Karosseriegarantie nennen die Bedingungen keine eigenen Ausschlüsse. Ob Ziffer 7 auch für sie gilt, sagen sie nicht.

Für die Hochvoltbatterie von Plug-in-Hybriden und Elektroautos besteht keine Garantie, soweit eine Fehlfunktion oder ein Schaden „auf einen Unfall zurückzuführen ist“ (Hochvoltgarantie, allgemeiner Teil, Ziffer 2). Für sie gelten außerdem die Bestimmungen der Neuwagengarantie entsprechend, auch deren Ausschlussgründe (Hochvoltgarantie, allgemeiner Teil, Ziffer 4).

Die Batteriegarantie erlischt, wenn die Batterie dauerhaft ausgebaut und nicht mehr im Verbund mit dem Auto betrieben wird (Hochvoltgarantie, allgemeiner Teil, Ziffer 1).

Die Mobilitätsgarantie leistet nicht bei „Schäden durch unsachgemäße Instandsetzung, z.B. wenn die Reparaturvorgaben der AUDI AG nicht eingehalten wurden“ (Ziffer II.1).

Die Audi Anschlussgarantie schließt Mängel aus, die durch eine Beschädigung „z.B. durch Unfall“ entstanden sind (Ziffer 4.1, Stand 1.08.2022, aktualisiert am 1.12.2024).

Beweise aus deinem Audi

Ob dein Audi den Notruf von Audi hat, hängt laut audi.de von Modell und Ausstattung ab. Löst er aus, gehen laut Datenschutzinformation unter anderem die „Crash-Intensität“ an den Messpunkten, die Sitzbelegung und der Türstatus an ein Call Center.

Die Sprachaufnahme speichert das Call Center laut derselben Quelle 24 Stunden; die weiteren Daten des Notrufs werden 10 Jahre gespeichert. Ob Beteiligte eines Schadens sie bekommen, steht darin nicht.

Fehlerspeicher können laut Audi „im Rahmen von Reparatur- oder Servicearbeiten oder auf Ihren Wunsch hin durch einen Servicebetrieb zurückgesetzt werden“. Soll dein Gutachter die Einträge sehen, lass sie vor der Reparatur auslesen.

Daten, die dein Audi erzeugt, lassen sich laut audi.de über das „EU Data Act Portal“ abrufen. Ob Daten zu einem Schaden dazugehören, steht dort nicht.

Wenn dein Audi geleast oder finanziert ist

Audi Leasing ist eine Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, die Audi Bank eine der Volkswagen Bank GmbH. Ihre Leasing- und Darlehensbedingungen veröffentlichen sie nicht.

Was hier steht, stammt von den Leasing- und Finanzierungsseiten auf audi.de, aus dem dort verlinkten „Schadenkatalog“ und von den Service-Seiten der Volkswagen Leasing GmbH auf vwfs.de. Verbindlich ist allein dein Vertrag.

Einen Schaden am Leasingauto meldest du der Volkswagen Leasing GmbH. Laut vwfs.de gehören dazu „alle Unfälle“, „an denen Ihr Fahrzeug beteiligt war“. Empfohlen wird eine Meldung innerhalb von 24 Stunden; die genaue Frist steht in deinem Vertrag.

Die „Unfall-Hotline“ der Volkswagen Leasing GmbH erreichst du montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0531 212-899599. Melden kannst du auch im Kundenportal von VW Financial Services für Audi oder bei einem Konzernpartner.

Vor der Reparatur rät die Volkswagen Leasing GmbH, sich je nach „Schadenhöhe und Schadenausmaß“ bei ihr zu melden oder einen Konzernpartner aufzusuchen.

Für Geschäftskunden schreibt VW Financial Services, die Leasing-AGB verpflichteten dazu, Reparaturen „in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb zu veranlassen“. Ob das auch im Privatleasing gilt, sagen die öffentlichen Seiten von Audi und VW Financial Services nicht.

Hast du als Geschäftskunde den „Audi KaskoSchutz“ der Audi Leasing, nennt audi.de die „Verauslagung von unfallbedingten Kosten (z. B. Abschlepp- und Reparaturkosten) unabhängig von der Schuldfrage“. Ansprüche gegen Dritte setzt Audi Leasing dabei selbst durch, „ausgenommen Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung“.

Der „Schadenkatalog“, den audi.de zur Rückgabe verlinkt (Stand 10/2024), berechnet „nicht behobene Unfallschäden“ zu 100 Prozent, also nicht anteilig nach Alter und Laufleistung.

Ebenso zu 100 Prozent berechnet er unfachmännische Reparaturen, die „nicht nach Herstellervorgaben“ durchgeführt wurden.

Abgerechnet wird laut „Schadenkatalog“ nach dem Rückgabeprotokoll des Händlers oder einer Zustandsbewertung, „z. B. durch einen unabhängigen Sachverständigen“.

Wem eine Wertminderung zusteht und ab welcher Schadenshöhe ein Gutachten nötig ist, sagen die Leasingseiten auf audi.de, der „Schadenkatalog“ und die Leasing-FAQ der Volkswagen Leasing GmbH nicht.

Vorzeitig beenden lässt sich ein Leasingvertrag laut audi.de nur im Ausnahmefall, etwa „bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs“. Dann fällt laut Volkswagen Leasing GmbH eine Ausgleichszahlung an, die „Abstandszahlung (Restforderung)“.

Bei einer Finanzierung mit VarioCredit oder Individualkredit bleibt die Bank bis zur Schlussrate Eigentümerin deines Audi und verwahrt den Fahrzeugbrief. Was sie nach einem Schaden verlangt, steht auf den Finanzierungsseiten von audi.de nicht.

Zur Finanzierung lässt sich der „Audi KaufpreisSchutz“ dazubuchen, eine Versicherung der Volkswagen Autoversicherung AG. Bei wirtschaftlichem Totalschaden erstattet er die Differenz zwischen Kaufpreis und Wiederbeschaffungswert, „egal ob fremd- oder selbstverschuldet“.

Wo der andere versichert ist

Welche Versicherung deinen Schaden zahlt, hängt nicht von der Marke deines Autos ab, sondern davon, wo der Unfallgegner versichert ist. Für die meisten Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite mit ihren Meldewegen: Versicherer im Überblick.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Warst du schuld, zahlt deinen eigenen Schaden höchstens deine Vollkasko. Was dabei an deinem Audi besonders ist:

Hilfe von Audi, wenn du schuld warst

Auch bei eigener Schuld hilft die Audi Mobilitätsgarantie nach einem Schaden nicht. Ihr Ausschluss in Ziffer II.1 hängt nicht davon ab, wer schuld ist; mehr dazu in Fall 1 unter „Hilfe von Audi nach dem Unfall“.

Was für Reparatur und Garantie gilt, steht in Fall 1 unter „Reparatur nach den Vorgaben von Audi“ und „Garantie nach der Unfallreparatur“.

Audi AutoVersicherung

Die „Audi AutoVersicherung“ vermittelt der Audi VersicherungsService; Risikoträger ist die Volkswagen Autoversicherung AG in Braunschweig. Was für ihre Kunden nach einem Schaden gilt, steht auf der Seite Unfall mit der Volkswagen Autoversicherung.

Zur Werkstatt nennt audi.de in allen drei Produktlinien „Konzern-Partner Ihrer Wahl“. Maßgeblich sind laut derselben Seite „die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG“.

In der Audi AutoVersicherung gehören Abschleppen und Bergen nach einer Panne oder einem Schaden zum Zusatzbaustein „Schutzbrief Mobilität“.

Bist du woanders versichert, gilt dein eigener Vertrag. Für viele Kfz-Versicherer gibt es eine eigene Seite in unserer Übersicht.

Leasing bei eigener Schuld

Was Audi Leasing und Audi Bank nach jedem Schaden verlangen, steht in Fall 1 unter „Wenn dein Audi geleast oder finanziert ist“. Bei eigener Schuld kommt Folgendes hinzu.

Im Leasing brauchst du eine Vollkasko: „Entsprechend den Leasing-AGB ist eine Vollkasko-Versicherung verpflichtend abzuschließen.“ Den Versicherer wählst du laut audi.de frei.

Den „Audi KaskoSchutz“ der Audi Leasing gibt es laut seiner Produktseite auf audi.de „ausschließlich für Leasingfahrzeuge von Geschäftskunden“. Im KaskoSchutz gibt Audi Leasing nach einem Schaden die Reparatur frei und „steuert die weitere Abwicklung“.

Zu seinen Leistungen zählt audi.de Abschlepp-, Bergungs- und Sachverständigenkosten; ein Mietwagen nach eigener Schuld kann „optional“ dazugehören.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Deinen Schaden meldest du dann bei der Versicherung des anderen, wie in Fall 1 unter „Wo der andere versichert ist“ beschrieben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • VW, Škoda, SEAT und CUPRA — Schwestermarken im Volkswagen Konzern mit eigenen Garantie- und Mobilitätsbedingungen. Die Mobilitätsgarantie der ID.-Modelle von VW deckt laut ihren Bedingungen auch „Unfälle“, bei einem haftenden Dritten aber nur nachrangig (Ziffer 12).
  • Audi Leasing und Audi Bank — Zweigniederlassungen der Volkswagen Leasing GmbH und der Volkswagen Bank GmbH, nicht der AUDI AG; die „Unfall-Hotline“ der Volkswagen Leasing ist nicht die Audi HILFE.
  • Garantieverlängerung — Versicherung der Volkswagen Versicherung AG, keine Garantie der AUDI AG; Schäden durch „Unfall“ deckt sie weder in der Variante Premium noch in Optimal.
  • „Audi Versicherung“ bei Verti — Die Verti Versicherung AG wirbt auf verti.de mit diesem Namen; Versicherer ist dann Verti, nicht die Volkswagen Autoversicherung AG.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur AUDI AG, zu Audi Bank und Audi Leasing (Volkswagen Financial Services), zur Volkswagen Autoversicherung AG oder zu Audi-Händlern. Serviceangebote, Bedingungen und Vorgaben: Stand Oktober 2026, laut audi.de, audi.com, audibank.de, vwfs.de, erwin.vwgroup-datahub.com, volkswagen.de, verti.de und den Garantiebedingungen (Stand November 2024), den Bedingungen der Mobilitätsgarantie, den Datenschutzinformationen von Audi, dem Schadenskatalog zur Leasingrückgabe (Stand 10/2024) und den Service-Seiten der Volkswagen Leasing GmbH.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.