Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Rhion oder bei der RheinLand versichert, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an sie wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei einer der beiden versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Zur RheinLand Versicherungsgruppe in Neuss gehören zwei Kfz-Versicherer mit getrennten Meldewegen. Die Rhion Versicherung AG verkauft unter der Marke „rhion.digital“ über Makler, die RheinLand Versicherungs AG über eigene Agenturen; zur Provinzial Rheinland gehört keine der beiden. Welche zuständig ist, erkennst du am Firmennamen, den dir der Unfallgegner nennt; ein Nummernschema, an dem man die beiden unterscheiden könnte, nennen sie nicht. Nennt er nur den Namen „Rheinland“, frag nach, ob die RheinLand aus Neuss oder die Provinzial Rheinland gemeint ist. Weißt du nicht, bei welcher der beiden der andere versichert ist, nennt dir der Zentralruf die zuständige Versicherung, mehr dazu unten.

Jede der beiden hat ein eigenes Online-Formular; beide sind gleich aufgebaut. Für die Rhion öffnest du auf rhion.digital die Seite „Kfz-Schaden melden“ und dort die Kachel „Kfz-Haftpflicht & Kasko“. Für die RheinLand öffnest du auf rheinland-versicherungen.de die Seite „Kfz-Schaden“ und klickst auf „Kfz-Schaden? Schnell hier melden“.

Unter „Ich melde mich bei Ihnen als…“ wählst du „Anspruchsteller/Geschädigter“. Vorsicht: Wählst du „Versicherungsnehmer“, etwa weil du selbst irgendwo versichert bist, landest du in der Meldung für ihre Kunden. Richtig bist du, wenn das Formular gleich danach den Namen ihres Versicherungsnehmers wissen will. In der Meldung für Kunden fragt es sofort nach deinen Kontaktdaten und später nach „Eigenes Fahrzeug (Vollkaskoschaden)“.

Pflicht sind dann der Name ihres Kunden (im Formular „Versicherungsnehmer“), deine Kontaktdaten mit Anschrift, E-Mail-Adresse und Mobilnummer und das Kennzeichen des versicherten Autos. Eine Versicherungsnummer verlangt das Formular nicht. Danach fragt es nach Tag, Ort und Hergang, nach Polizei und Zeugen und nach deiner Einschätzung, wer den Schaden verursacht hat. Bei dieser Frage steht „Versicherungsnehmer“ wieder für ihren Kunden.

Kreuze bei „Welchen Schaden möchten Sie uns melden?“ die Antwort „Beschädigtes Fahrzeug“ an; erst dann fragt das Formular nach deinem Auto. Dort ist auch „Sind Ihnen reparierte oder unreparierte Vorschäden bekannt?“ eine Pflichtfrage. Fotos lädst du gleich mit hoch, höchstens zehn Dateien und keine Videos. Das Feld ist als Pflicht markiert, obwohl es dort „falls vorhanden“ heißt. Zum Schluss kannst du wählen, ob die Entschädigung an dich oder an die Werkstatt gehen soll; geht sie an dich, ist deine IBAN Pflicht.

Unterlagen zu einem schon gemeldeten Schaden, etwa dein Gutachten, lädst du bei der Rhion über „Schadenunterlagen nachreichen“ hoch, bei der RheinLand über „Unterlagen nachreichen“. Dort wählst du „Geschädigter“; Pflicht ist unter anderem die Schadensnummer. Was nach dem Absenden passiert und wie du die Schadensnummer erfährst, beschreiben beide nicht.

In der Fußzeile ihrer Formulare nennen beide eine E-Mail-Adresse für Schäden: die Rhion schaden@rhion.digital, die RheinLand schaden@rheinland-versicherungen.de. Post geht an die jeweilige Gesellschaft, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Einen ausdrücklichen Hinweis, dass Geschädigte Unterlagen dorthin schicken sollen, geben beide nicht.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Rhion oder der RheinLand hast du dafür eine Woche Zeit. Die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den deine Versicherung zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder Gutachter der Versicherung?

Schickt die Rhion oder die RheinLand einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Rhion oder die RheinLand im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Eigene Hinweise für Geschädigte zu Gutachter oder Kostenvoranschlag geben weder die Rhion noch die RheinLand, und die freie Gutachterwahl erwähnen beide nicht. Auch zu deinem Auto fragen ihre Formulare weder nach einem Gutachten noch nach einem Kostenvoranschlag.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Rhion oder die RheinLand nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstattservice und Mietwagen

Ein Werkstattangebot ausdrücklich für Geschädigte beschreiben weder die Rhion noch die RheinLand, und ihr Formular bietet dir als Geschädigtem keine Werkstatt an. Ihren „Werkstattservice“ gibt es für Kaskoschäden ihrer Kunden in Deutschland, an Pkw und an Lieferwagen im Werkverkehr (AKB A.2.9.1). Repariert eine von der Versicherung ausgewählte Werkstatt, gibt es sechs Jahre Garantie, ein Ersatzfahrzeug der Klasse A für höchstens vier Wochen, Hol- und Bringservice und eine Reinigung des Autos (A.2.9.2). Bei Glas- und Parkschäden gibt es diese Zusatzleistungen nicht. Die Werkstattsuche dafür betreibt der Dienstleister riparo.

Auf ihrer Seite „Kfz-Schaden“ nennt die RheinLand für „Kasko- und Haftpflichtschäden“ drei Wege. Das sind die „Reparatur durch einen Partner des Werkstattservices“, die „Reparatur in einer frei gewählten Werkstatt (keine Partnerwerkstatt)“ und die „Auszahlung der festgestellten Schadensumme anstelle einer Reparatur“. Ob damit auch Geschädigte gemeint sind, sagt sie nicht. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Rhion kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

In ihrer gemeinsamen Dienstleisterliste zum Datenschutz (Stand 15. April 2026) nennen die Rhion und die RheinLand für die „Schaden- und Leistungsbearbeitung“ unter anderem die ControlExpert GmbH und die PropertyExpert GmbH. Wofür genau sie diese einsetzen, steht dort nicht.

Kürzt die Rhion oder die RheinLand das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Rhion wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Die Formulare der Rhion und der RheinLand fragen dich schon bei der Meldung, ob dir Vorschäden an deinem Auto bekannt sind; die Antwort ist Pflicht.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Rhion braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Rhion oder der RheinLand. Ist der andere bei einer der beiden versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennen beide nicht; für Kfz-Schäden hat jede ihre eigene Nummer:

Rhion, Schaden-Service Kfz, Mo–Fr 9–17 Uhr02131 6099-6635
RheinLand, Schaden-Service Kfz, Mo–Fr 9–17 Uhr02131 290-2501

Wenn du selbst bei der Rhion oder bei der RheinLand versichert bist

Für beide gelten wortgleiche Bedingungen mit Stand Oktober 2025. Als Kunde musst du jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.2.2).

Bei der Rhion ist laut ihrer Website auch im Schadensfall zuerst dein Makler Ansprechpartner; bei der RheinLand kannst du dich auch an deine Agentur wenden. Melden kannst du außerdem telefonisch über die Nummern oben oder online. Online nutzt du dieselben Formulare wie unter „Schaden melden“ in Fall 1, aber mit der Rolle „Versicherungsnehmer“; das geht laut Rhion rund um die Uhr. Reine Glasschäden meldest du direkt bei einem ihrer Glaspartner, junited Autoglas oder KS Autoglas.

Ein Kundenportal, in dem du den Stand deines Schadens siehst, nennen beide nicht: Das „Digitale Postfach“ der Rhion und der „digitale Versicherungsordner“ der RheinLand sind für deine Versicherungspost. Läuft die Reparatur über ihr Schadensmanagement, kannst du ihren Stand laut beiden auf Wunsch per Link am Smartphone verfolgen.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt deine Versicherung den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilt sie dir Beträge bis 1.000 Euro nach Abschluss der Regulierung mit; danach hast du sechs Monate Zeit. In der Vollkasko sind es sechs Monate ab der Auszahlung (I.5).

Für Privatkunden gibt es den „Rabattschutz“ gegen Zuschlag in der Plus-Deckung, für Pkw auch in der Premium-Deckung. Er gilt für einen Schaden pro Kalenderjahr: Im Jahr danach bleibt dein Beitragssatz gleich (Anhang 7, Abschnitt III). Voraussetzungen sind unter anderem mindestens SF-Klasse 5 in der Plus- und SF-Klasse 3 in der Premium-Deckung und Fahrer ab 23 Jahren. Nach drei so geschützten Schäden entfällt er.

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Rhion ebenso wie die RheinLand nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlen beide in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben (A.2.10). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Den oben beschriebenen Werkstattservice kannst du bei einem Kaskoschaden auch ohne besondere Vereinbarung nutzen: Du meldest dich umgehend bei deiner Versicherung und überlässt ihr die Wahl der Werkstatt (A.2.9).

Vereinbarst du ihn für deinen Pkw oder, außer in der Premium-Deckung, für deinen Lieferwagen im Werkverkehr fest als „Werkstatt-Service“, sparst du laut beiden im Beitrag; eine Höhe nennen sie nicht. Kaskoschäden in Deutschland musst du dann in einer Werkstatt reparieren lassen, die deine Versicherung auswählt (A.2.8.1), und jeden Schaden unverzüglich melden statt binnen einer Woche (E.3.4). Lässt du woanders reparieren, ersetzt sie höchstens, was die Reparatur in ihrer Partnerwerkstatt gekostet hätte, ohne die Zusatzleistungen und ohne Kosten für einen Kostenvoranschlag (A.2.8.7). Lässt du nicht reparieren, gilt derselbe Maßstab, ohne Mehrwertsteuer und höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.8.6, A.2.8.8).

Streitest du mit der Rhion oder mit der RheinLand über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen eine der beiden als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Rhion oder bei der RheinLand versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online mit der Rolle „Anspruchsteller/Geschädigter“. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Provinzial Rheinland — Öffentlicher Versicherer der Sparkassen-Finanzgruppe, 2020 in der Provinzial Versicherung AG aufgegangen, mit eigenen Meldewegen. Mit der RheinLand Versicherungsgruppe aus Neuss hat sie nichts zu tun.
  • Credit Life und ontos — Marken der RheinLand Versicherungsgruppe für die Zusammenarbeit mit Banken, Autohandel und Herstellern, etwa mit Restkredit- und Kaufpreisversicherungen oder Garantieverlängerungen. Eine Kfz-Haftpflicht bieten sie nicht, und laut Credit Life ersetzt ihre Kaufpreisversicherung keine Kaskoversicherung.
  • TÜV Rheinland — Prüforganisation, deren Sachverständige auch Kfz-Schäden begutachten; kein Versicherer und nicht Teil der RheinLand Versicherungsgruppe, auch wenn die RheinLand mit einer Zertifizierung durch ihn wirbt.
  • Werkstattservice — Reparatur in einer Partnerwerkstatt bei Kaskoschäden der eigenen Kunden, im Vertrag auch fest als „Werkstatt-Service“ mit Werkstattbindung; ausdrücklich für Geschädigte beschreiben ihn die Rhion und die RheinLand nicht.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Rhion oder zur RheinLand. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut rhion.digital, rheinland-versicherungen.de und den wortgleichen Versicherungsbedingungen beider Gesellschaften mit Stand Oktober 2025.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.