Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der Itzehoer oder bei AdmiralDirekt versichert, muss die Itzehoer als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die Itzehoer wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der Itzehoer versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Zur Itzehoer gehört die Marke AdmiralDirekt. Versicherer ist auch dort die Itzehoer, Schäden nimmt aber AdmiralDirekt selbst auf, über ein eigenes Formular. Nennt dir der andere AdmiralDirekt als Versicherung oder beginnt seine Versicherungsnummer mit „AD-“, wendest du dich an AdmiralDirekt.

Ist der Verursacher bei der Itzehoer versichert, meldest du deinen Schaden online. Auf ihrer Seite „Schaden melden“ wählst du unter „Für Anspruchsteller, Beteiligter ist Kunde der Itzehoer:“ die Kachel „Kfz- Haftpflichtschaden melden“. Im Formular ist dann „Ich bin Anspruchsteller“ gewählt.

Die ähnlich klingende Kachel „Kfz Haftpflicht- und Kaskoschäden melden“ weiter oben steht unter „Für Itzehoer Kunden:“. Sie öffnet dasselbe Formular, wählt aber „Ich bin Versicherungsnehmer“ vor und bietet die Anmeldung bei „Meine Itzehoer“ an. Bist du dort gelandet, stellst du im ersten Schritt auf „Ich bin Anspruchsteller“ um.

Ist der Verursacher bei AdmiralDirekt versichert, nutzt du deren Formular „Kfz-Schaden online melden“ und wählst dort selbst „Ich bin Anspruchsteller“. Zeigt dir ein AdmiralDirekt-Kunde am Unfallort den QR-Code seiner digitalen Servicekarte, kannst du ihn scannen und direkt online melden. Fragen zu einem bereits gemeldeten Schaden beantwortet AdmiralDirekt Anspruchstellern auch am Telefon (Nummer für Rückfragen).

Beide Formulare sind gleich aufgebaut. Bereithalten sollst du unter anderem Fahrzeugschein, Kilometerstand, Fotos der Beschädigung und des ganzen Autos, Angaben zu Vorschäden, Kennzeichen und Name des Unfallgegners und deine Bankverbindung. Kostenvoranschlag, Gutachten oder Rechnung, Polizeibericht, eine Skizze und Zeugen sind optional. Für dich selbst sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon und E-Mail Pflicht.

Vor dem Absenden siehst du eine Zusammenfassung deiner Angaben. Danach kommt sie als verschlüsseltes PDF per E-Mail, dazu deine Schadensnummer. Die Itzehoer kündigt an, sich „schnellstmöglich“ zurückzumelden.

Auf Papier geht es bei der Itzehoer mit dem „Fragebogen für einen Anspruchsteller“: ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Itzehoer Versicherung, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe schicken. Fotos und PDF-Dokumente nimmt sie auch über ihr Kontaktformular an; per E-Mail erreichst du sie unter info@itzehoer.de. AdmiralDirekt erreichst du unter service@admiraldirekt.de und per Post unter AdmiralDirekt.de GmbH, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich; das empfiehlt auch AdmiralDirekt in einem Ratgeber. Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der Itzehoer oder von AdmiralDirekt hast du dafür eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die Itzehoer zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1).

Eigener Gutachter oder Itzehoer-Gutachter?

Die Itzehoer unterhält nach eigenen Angaben in Schleswig-Holstein und Hamburg eine eigene Sachverständigenorganisation. Schickt sie einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die Itzehoer im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Die Itzehoer rät Geschädigten in ihrem Ratgeber „Wertminderung des Neuwagens nach Unfall“ zu einem freien Kfz-Gutachter:

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

In ihrem „Fragebogen für einen Anspruchsteller“ fragt die Itzehoer, ob du nach Reparaturrechnung, nach Gutachten oder nach Kostenvoranschlag abrechnen willst. AdmiralDirekt schreibt im Ratgeber „Fiktive Abrechnung“ Geschädigten, die sich den Schaden auszahlen lassen wollen: „In der Regel reicht es aus, wenn Sie einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt einreichen. Im Falle eines Totalschadens muss ein Gutachten erstellt werden.“

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die Itzehoer nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstatt und Mietwagen bei der Itzehoer

Ein Werkstattangebot für Geschädigte beschreiben weder die Itzehoer noch AdmiralDirekt. Der „Pkw-Reparaturservice“ auf der Itzehoer-Seite „Schaden melden“ gilt für Versicherungsnehmer, die den Baustein „Werkstattbonus“ vereinbart haben. Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die Itzehoer kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Laut ihrer Dienstleisterliste setzt die Itzehoer für die „Schadenregulierung Belegprüfung“ auch externe Dienstleister ein.

Kürzt die Itzehoer das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die Itzehoer wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. Die Itzehoer verlangt schon im Formular „Angaben zu Vorschäden“. Bei der Prüfung kann sie auch das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft abfragen, in dem zu Fahrzeugen etwa frühere Totalschäden oder fiktive Abrechnungen gespeichert sein können.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die Itzehoer braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der Itzehoer oder AdmiralDirekt. Ist der andere bei einer der beiden versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von seiner Versicherung außerdem den Teil deines Schadens, für den er haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die Itzehoer nicht; welche Nummer gilt, hängt davon ab, ob der Vertrag bei der Itzehoer läuft oder über AdmiralDirekt:

Itzehoer, Kfz-Schäden+49 4821 773-680
Itzehoer, Pannenhilfe und Abschleppdienst mit Schutzbrief, rund um die Uhr+49 4821 773-630
AdmiralDirekt, bei Panne und Unfall rund um die Uhr; Rückfragen von Anspruchstellern Mo–Fr 8–18 Uhr02203 5000

Wenn du selbst bei der Itzehoer oder bei AdmiralDirekt versichert bist

Als Kunde musst du der Itzehoer jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1); das gilt auch bei AdmiralDirekt. Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du der Itzehoer erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2); bei AdmiralDirekt gibt es diese Ausnahme nicht.

Gemeldet wird bei der Itzehoer telefonisch unter der Nummer für Kfz-Schäden oben, per E-Mail an schaden@itzehoer.de oder bei deiner Agentur vor Ort. Online nutzt du auf der Seite „Schaden melden“ die Kachel „Kfz Haftpflicht- und Kaskoschäden melden“. Meldest du dich dort mit deinem Zugang zum Kundenportal „Meine Itzehoer“ an, trägt die Itzehoer deine Daten vorab ein. AdmiralDirekt-Kunden melden online oder telefonisch und stellen Rückfragen am schnellsten über die Mitteilungszentrale im Kundenportal „Mein AdmiralDirekt“.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die Itzehoer den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest: Beträge bis 1.000 Euro teilt sie dir in Haftpflicht und Vollkasko nach Abschluss der Regulierung mit, und du hast danach sechs Monate Zeit (I.5). Bei AdmiralDirekt gilt in der Haftpflicht dasselbe, in der Vollkasko hast du sechs Monate ab der Zahlung (Bedingungen von AdmiralDirekt I.5.3, I.5.4).

Bei der Itzehoer heißt der Rabattschutz „Rabattschutz für Fahrer ab 23 Jahren“, im Tarif TOP DRIVE „SFR-Retter“. Mit ihm ist der erste belastende Schaden im Versicherungsjahr in Haftpflicht und Vollkasko frei, wenn der Fahrer mindestens 23 war (Besondere Bedingungen III a). Bei einem Pkw lässt er sich auf Fahrer unter 23 erweitern; frei bleibt auch dann nur der erste Schaden im Versicherungsjahr (III b). Bei AdmiralDirekt ist mit dem „Rabattschutz“ der erste belastende Schaden im Jahr frei (Bedingungen von AdmiralDirekt I.5.1).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die Itzehoer nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die Itzehoer in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat; das gilt auch bei AdmiralDirekt (A.2.5.3 in beiden Bedingungen). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem Baustein „Werkstattbonus“ überlässt du der Itzehoer bei Kaskoschäden die Wahl der Werkstatt; dein Kaskobeitrag sinkt dafür laut Itzehoer um bis zu 20 Prozent. Möglich ist das für Pkw, nicht für Leasingfahrzeuge. In der Partnerwerkstatt gibt es dann unter anderem ein kleines Ersatzfahrzeug und sechs Jahre Garantie auf die Reparatur. Nimmst du vor der Reparatur keinen Kontakt mit der Itzehoer auf oder lässt sie die Werkstatt nicht auswählen, kürzt sie ihre Leistung um 10 Prozent, höchstens 750 Euro (A.2.5.2.8). Die Zusatzleistungen entfallen dann.

Auch AdmiralDirekt bietet einen „Werkstattbonus“ für die Kasko. Lässt du ohne vorherigen Kontakt mit AdmiralDirekt oder aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, in einer anderen Werkstatt reparieren, gibt es nur 75 Prozent der Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung (Bedingungen von AdmiralDirekt A.2.5.2.5). Lässt du nicht reparieren, zahlen beide nach den Kosten ihrer Partnerwerkstätten.

Streitest du mit der Itzehoer über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die Itzehoer als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig. AdmiralDirekt ist nach eigenen Angaben ebenfalls verpflichtet, am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilzunehmen.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der Itzehoer oder bei AdmiralDirekt versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online oder telefonisch über die passende Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • AdmiralDirekt — Direktvertriebstochter der Itzehoer mit eigenem Schadensformular und eigener Telefonnummer; Versicherungsnummern beginnen oft mit „AD-“.
  • Werkstattbonus — Werkstattbindung in der Kasko gegen niedrigeren Beitrag, bei der Itzehoer wie bei AdmiralDirekt; gilt nur für Kunden, nicht für Geschädigte.
  • Fahrerschutz und Kfz-Unfallversicherung — Zusatzversicherungen der Itzehoer für Verletzungen von Fahrer und Insassen; den Schaden am Auto ersetzen sie nicht.
  • Landgericht Itzehoe — Gericht in der Stadt Itzehoe; seine Urteile zu Kfz-Fällen betreffen nicht automatisch die Itzehoer Versicherung.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur Itzehoer oder zu AdmiralDirekt. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut itzehoer.de, admiraldirekt.de und den Versicherungsbedingungen der Itzehoer (Ausgabe 09/26) und von AdmiralDirekt (Ausgabe 09/2025).

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.