Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der InShared versichert, muss die InShared als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die InShared wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der InShared versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Eine Telefonnummer oder einen anderen eigenen Weg für Geschädigte nennt die InShared nicht. Deine Meldung schickst du per E-Mail an schadenteam@inshared.de; ein öffentliches Online-Formular gibt es nicht, auch nicht unter dem Menüpunkt „Schaden melden“. Per Post schreibst du an den „InShared Schadenservice“, c/o CAYA Postbox #655082, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin. Diese Anschrift gibt die InShared „für die Schadenregulierung“ an.

Versicherer hinter der Marke InShared ist die Achmea Schadeverzekeringen N.V. aus Apeldoorn in den Niederlanden; deshalb steht in den Bedingungen und im Impressum der InShared auch der Name Achmea. Die Schäden in Deutschland bearbeitet für den Versicherer die DEKRA Claims Services GmbH als „Schadenregulierungsvertreter“; ihre E-Mail-Adresse und ihr Postfach tragen den Namen InShared. Wir nennen hier den Versicherer und die DEKRA Claims Services zusammen kurz die InShared.

Welche Angaben Geschädigte machen sollen und was nach ihrer Meldung passiert, beschreibt die InShared nicht. Für den Fall, dass ihr Kunde einen Parkschaden an einem fremden Auto meldet, heißt es auf ihrer Website: „Wir setzen uns anschließend mit dem Geschädigten in Verbindung …“

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als InShared-Kunde meldest du ihn unverzüglich, in der Kfz-Haftpflicht innerhalb einer Woche (AKB B.8). Die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die InShared zahlen oder Geld zurücklegen muss (B.19).

Eigener Gutachter oder InShared-Gutachter?

Schickt die InShared einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die InShared im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Hinweise für Geschädigte zu Gutachter, Kostenvoranschlag oder Abrechnung gibt die InShared auf ihren Seiten nicht, und die freie Gutachterwahl erwähnt sie nicht.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die InShared nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Werkstatt und Mietwagen bei der InShared

Ein Werkstatt- oder Mietwagenangebot für Geschädigte beschreibt die InShared auf ihrer Website nicht. Dort nennt sie Damage Management System (DMS) ihren Partner „für Unfall - und Schadensreparatur“, ohne zu sagen, für wen. Die Fachzeitschrift AUTOHAUS berichtete 2022, eine Zusammenarbeit der InShared mit G.A.S. Global Automotive Service umfasse „die Steuerung von Unfallschäden für Kasko- und Haftpflichtschäden“. Den Schadenssteuerer DMS hat G.A.S. laut AUTOHAUS Anfang 2022 übernommen. Ob Geschädigte heute so gesteuert werden, sagt die InShared nicht.

Meldet sich ein solcher Partner bei dir, ist das ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was dabei fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die InShared kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Für die Prüfung von Mietwagenrechnungen nennt die InShared auf ihrer Website LOGICHECK als Partner, ohne zu sagen, für wen.

Kürzt die InShared das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die InShared wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die InShared braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als InShared-Kunde also der InShared. Ist der andere bei der InShared versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der InShared außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine Nummer eigens für Geschädigte nennt die InShared nicht. Für Schäden, Pannen und Notfälle gilt diese:

Schaden, Panne oder Notfall: ROLAND Assistance 24/7, auch aus dem Ausland; „Schadenteam“ Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr (Auswahl 2)+49 221 8277 9952

Wenn du selbst bei der InShared versichert bist

Als Kunde musst du der InShared einen Schaden unverzüglich anzeigen (AKB B.8), in der Kfz-Haftpflicht innerhalb einer Woche (A.2.6). Macht der andere Ansprüche gegen dich geltend, zeigst du auch das innerhalb einer Woche an (A.2.6). Einen Sachschaden bis voraussichtlich 1.000 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht innerhalb von vier Wochen gelingt (B.8).

Gemeldet wird telefonisch über die Nummer oben oder per E-Mail an schadenteam@inshared.de. Ein öffentliches Online-Formular gibt es nicht, auch wenn einzelne Seiten der InShared von „online melden“ oder einem „Schadenformular“ sprechen; eine App nennt sie nicht. Am Telefon erfährst du nach ihren Angaben sofort, wie hoch dein neuer Beitrag und deine Selbstbeteiligung ausfallen, wenn sie den Schaden zahlt. Nach dem Stand fragst du per E-Mail mit der Schadensnummer im Betreff oder telefonisch beim „Schadenteam“; auf E-Mails antwortet es laut ihren häufigen Fragen innerhalb von fünf Arbeitstagen. Einen Schadensbereich in ihrem Kundenportal, der „Online-Versicherungsmappe“, erwähnt die InShared nicht.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die InShared den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird zurückgestuft. Das vermeidest du in Haftpflicht und Vollkasko, wenn du ihr die Zahlung freiwillig erstattest. Den Antrag auf diesen Rückkauf stellst du „innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Schadenszahlung“ (B.19); eine Benachrichtigung durch die InShared sehen die Bedingungen nicht vor. Auf ihrer Website heißt es, man habe „nach einem Schadensvorfall 6 Monate Zeit“. Wann die Frist in der Haftpflicht beginnt, in der du selbst keine Zahlung erhältst, sagen die Bedingungen nicht. Einen Rabattschutz gibt es bei der InShared nicht.

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die InShared nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt die InShared in der Kasko nur, wenn sie ihn selbst beauftragt hat (A.3.10). Bei Totalschaden und Hagel beauftragt sie laut ihrer Website selbst einen Sachverständigen. Als Partner „in Gutachten und Kalkulation“ nennt sie auf ihrer Website GKK. Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

In jeder Kasko der InShared gilt eine Werkstattbindung: Repariert wird in einer Werkstatt, die sie auswählt, deshalb meldest du dich vor der Reparatur bei ihr (A.3.6). In ihren häufigen Fragen heißt es dazu: „Einen Schaden müssen Sie immer erst uns melden, bevor Sie ihn reparieren lassen.“ Den Auftrag erteilst du der Werkstatt selbst, und Rechte aus der Reparatur wie die Gewährleistung hast du nur gegenüber der Werkstatt. Findet die InShared keine geeignete Werkstatt, wählst du nach Abstimmung mit ihr frei. Lässt du gar nicht, nicht vollständig, nicht fachgerecht oder anderswo reparieren, lässt sie eine Werkstatt ihrer Wahl kalkulieren. Davon zahlt sie 80 Prozent ohne Mehrwertsteuer, höchstens aber die tatsächlich gezahlte Rechnung (A.3.7). Ihre Produktseite zur Vollkasko sagt dagegen, sie leiste nur, „wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen“.

Streitest du mit der InShared über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die InShared als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der InShared versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, per E-Mail, Post oder telefonisch über die Nummer oben. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Achmea — Niederländische Versicherungsgruppe. Ihre Achmea Schadeverzekeringen N.V. ist der Versicherer hinter der Marke InShared und steht unter diesem Namen etwa im Verzeichnis des Versicherungsombudsmanns. Weitere Marken derselben Gesellschaft sind laut ihrem Jahresbericht 2025 unter anderem Centraal Beheer, Interpolis und FBTO.
  • DEKRA als Gutachterorganisation — Auf dekra.de bietet DEKRA unter „Privatkunden“ auch „Schadengutachten“ an. Beauftragst du dort selbst einen Gutachter, ist das dein Auftrag. Die DEKRA Claims Services GmbH bearbeitet dagegen die Schäden im Auftrag der InShared.
  • ROLAND Assistance — Notfall- und Pannendienst, der die Nummer der InShared rund um die Uhr annimmt; er ist nicht der Versicherer.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur InShared. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut inshared.de und den Versicherungsbedingungen der InShared in den Fassungen vom 1. Januar 2026 und vom 1. Januar 2027.

Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.