Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.
Fall 1
Der andere war schuld
Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher beim VOLKSWOHL BUND versichert, muss der VOLKSWOHL BUND als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit der Verursacher haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an den VOLKSWOHL BUND wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst beim VOLKSWOHL BUND versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.
Schaden melden
Die Kfz-Versicherungen des VOLKSWOHL BUND aus Dortmund trägt die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG. Sie ist auch Versicherer der Kfz-Verträge, die seine Tochter prokundo anbietet. Laut Impressum ist prokundo ein gebundener Versicherungsvertreter und handelt nach den Vertragsunterlagen „als Assekuradeur“ im Namen der Sachversicherung. Damit ist prokundo kein eigener Versicherer, hat für Schäden aber eine eigene Telefonnummer und einen eigenen Empfänger für Post.
Beide haben ein eigenes Online-Formular mit einer Rolle für Geschädigte. Nennt dir der Unfallgegner prokundo, nimmst du das Formular von prokundo, sonst das des VOLKSWOHL BUND. Woran du einen Vertrag über prokundo sonst erkennst und ob eine Meldung auf dem jeweils anderen Weg weitergeleitet wird, sagen beide nicht.
Im ersten Schritt, „Was ist passiert?“, ist „Beschädigung am eigenen Kfz“ vorausgewählt. Das klingt nach der Meldung für Kunden, ist für dich aber richtig. Das Formular fragt aus Sicht dessen, der meldet: Dein eigenes Kfz ist das Auto, das der andere beschädigt hat. Bei „Art der Beschädigung“ wählst du „Unfall“. Pflicht sind außerdem die Fahrzeugart und der „Schadentag“.
Erst im zweiten Schritt, „Persönliche Angaben“, fragt das Formular nach deiner Rolle. Dort wählst du „Geschädigter“: „Das Fahrzeug meines Unfallgegners ist bei den VOLKSWOHL BUND Versicherungen versichert“, bei prokundo „… bei prokundo versichert“. Vorausgewählt ist keine Rolle. „Kunde“ ist der Weg für Versicherte und verlangt eine Versicherungsnummer.
Pflicht sind dann dein Kennzeichen, dein Vor- und Nachname und deine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Unter „Kontaktdaten unseres Kunden“ brauchst du das Kennzeichen und den Nachnamen des Versicherten; seine Versicherungsnummer ist freiwillig. Freiwillig sind auch deine Kontoverbindung und die Angabe, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Im dritten Schritt, „Dokumente / Fotos“, lädst du etwa „Fotos der Beschädigung und Unfallstelle oder den Polizeibericht“ hoch. Erlaubt sind zusammen bis zu 25 MB in den Formaten doc, pdf, txt, ppt, xls, xps, jpg und gif.
In beiden Fassungen folgt der Schritt „Weiteres Vorgehen“, aber nur nach „Beschädigung am eigenen Kfz“ oder „Beschädigung an eigenem u. fremdem Kfz“. Er fragt: „Wie möchten Sie weiter vorgehen?“ Zur Wahl stehen „Reparatur“ und „Abrechnung gemäß Kostenvoranschlag“. Was der VOLKSWOHL BUND dir danach anbietet, steht unter „Eigener Gutachter“ und „Partner-Werkstatt“. Auswählen musst du hier nichts; nach zweimal „weiter“ kommst du auch ohne Auswahl zur Zusammenfassung.
Abgeschickt ist die Meldung erst mit dem Knopf „Schadenmeldung abschicken“ in der Zusammenfassung; dort kannst du auch „Korrespondenz per Mail“ anhaken, wenn du Antwort per E-Mail willst. Zur Schadensnummer heißt es in den häufigen Fragen beider Seiten „Schaden melden“: „Ihre Schadennummer erhalten Sie sofort, nachdem Sie uns die Online-Schadenmeldung vollständig ausgefüllt haben.“ Danach sieht sich der VOLKSWOHL BUND oder prokundo laut diesen Fragen deine Angaben an und meldet sich, ob noch etwas fehlt und wie es weitergeht.
Unterlagen zu einem schon gemeldeten Schaden, etwa dein Gutachten, reichst du über „Unterlagen nachreichen“ nach; prokundo hat dafür eine eigene Fassung. Dort wählst du „Geschädigter“; Pflicht sind deine Kontaktdaten und die Schadensnummer. Diesen Weg empfiehlt der VOLKSWOHL BUND, weil E-Mails „unsicher sein“ können. Eine E-Mail-Adresse für Geschädigte nennen beide nicht.
Schriftlich meldest du mit dem „Fragebogen für Anspruchsteller“, dem ersten PDF auf der Seite „Kfz – Schadenanzeige“; prokundo hat eine eigene Fassung. Er fragt nach dem Versicherungsnehmer, dem Kennzeichen des Verursachers, dem Hergang mit Skizze, nach Zeugen und Polizei. Zum Gutachten fragt er: „Ist eine Ermittlung der Schadenhöhe durch einen Sachverständigen erfolgt?“ Ankreuzen kannst du „Gutachten anbei“ oder „Gutachten folgt“.
Die Postanschrift lautet VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Südwall 37-41, 44137 Dortmund; bei prokundo „PROKUNDO GmbH -Schadenabteilung-“ unter derselben Anschrift. Unterlagen zu einem gemeldeten Schaden schickst du laut beiden mit deiner Schadensnummer.
Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.
Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.
Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde von prokundo hast du dafür nach den aktuellen Bedingungen 10 Tage Zeit (AKB E.1.1.1); Bedingungen für Verträge unter dem Namen VOLKSWOHL BUND stehen nicht auf seiner Website. Nach den Bedingungen von prokundo stuft dich die Meldung allein nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den der VOLKSWOHL BUND zahlen oder Geld zurücklegen muss (I.4.2.1).
Eigener Gutachter oder Gutachter des VOLKSWOHL BUND?
Eigene Kfz-Sachverständige nennt der VOLKSWOHL BUND nicht. In beiden Fassungen seines Online-Formulars bietet er Geschädigten unter „Weiteres Vorgehen“ aber eine Begutachtung an. Nach „weiter“ fragt das Formular dort, gleich was du gewählt hast: „Wünschen Sie einen Besichtigungstermin?“
Dazu schreibt der VOLKSWOHL BUND: „Wir bieten Ihnen eine Begutachtung durch einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen ohne Kostenrisiko.“ Wählst du „Abrechnung gemäß Kostenvoranschlag“, bietet er außerdem einen Kostenvoranschlag seiner Partner-Werkstatt an: „Falls für die Schadenhöhe notwendig organisieren wir auch einen Gutachter.“ In beiden Angeboten organisiert die Versicherung den Sachverständigen. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den der VOLKSWOHL BUND im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.
Eine Auswahl für ein eigenes Gutachten gibt es unter „Weiteres Vorgehen“ nicht; ein fertiges Gutachten lädst du im Schritt „Dokumente / Fotos“ mit hoch. Die freie Gutachterwahl erwähnt der VOLKSWOHL BUND auf seinen Seiten zur Schadensmeldung und im Formular nicht.
Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.
Bittet der VOLKSWOHL BUND nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihm vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat er im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.
Partner-Werkstatt und Mietwagen
Wählst du im Formular unter „Weiteres Vorgehen“ die „Reparatur“, fragt es: „Möchten Sie Ihr Auto über unsere Partner-Werkstatt reparieren lassen?“
Weiter nennt das Formular „geprüfte und zertifizierte Qualität“, eine „Garantieverlängerung auf 6 Jahre (gegenüber den sonst üblichen 2 Jahren)“, Abhol- und Bringservice, Ersatzfahrzeug und „Zahlung direkt über uns“.
Die Werkstattsuche auf der Seite „Werkstatt suchen“ des VOLKSWOHL BUND führt zum Dienstleister riparo; die Seite richtet sich ihrem Wortlaut nach an Kunden. Wie viele Werkstätten zum Netz gehören, nennen weder der VOLKSWOHL BUND noch riparo.
Die Partner-Werkstatt ist ein Angebot, keine Pflicht: Werkstatt und Sachverständigen wählst du als Geschädigter selbst. Was in der Aufzählung zur Partner-Werkstatt fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.
Nach „weiter“ fragt das Formular außerdem: „Wünschen Sie die Organisation eines Mietwagens durch uns?“ Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Mietest du selbst, vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.
Wenn der VOLKSWOHL BUND kürzt
Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.
Prüfdienstleister führt die Dienstleisterliste der VOLKSWOHL BUND Versicherungen nur als Kategorie, ohne Namen: „Sonstige Dienstleister zur Unterstützung und Schadenregulierung“ für „Belegprüfung, technische Prüfung“.
Kürzt der VOLKSWOHL BUND das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.
Wenn der VOLKSWOHL BUND wegen eines Vorschadens nicht zahlt
Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte. In seinem „Fragebogen für Anspruchsteller“ fragt der VOLKSWOHL BUND: „Hatte das Fahrzeug reparierte oder unreparierte Vorschäden?“ In der Zusammenfassung seines Online-Formulars steht: „Im Zusammenhang mit Ihrem Schaden können auch Daten an das Hinweis und Informationssystem (HIS) übermittelt werden. Dies gilt insbesondere bei Fahrzeugschäden.“
Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.
Wie lange der VOLKSWOHL BUND braucht
Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.
Wie wir dir helfen
Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.
Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.
Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also dem VOLKSWOHL BUND oder prokundo. Trifft dich nur eine Mitschuld und ist der andere beim VOLKSWOHL BUND oder über prokundo versichert, zahlt dir der VOLKSWOHL BUND den Teil deines Schadens, für den sein Versicherter haftet. Beide nennen für Kfz-Schäden und den Schutzbrief eigene Nummern; eine Nummer ausdrücklich für Geschädigte nennen sie nicht:
Wenn du selbst beim VOLKSWOHL BUND oder über prokundo versichert bist
Die Abschnitte hier stammen aus den aktuellen Bedingungen für die Tarife von prokundo, Stand 1. Juli 2026; die Fassung vom 1. Oktober 2025 lautet an diesen Stellen gleich. Bedingungen für ältere Verträge und für Verträge unter dem Namen VOLKSWOHL BUND stehen auf keiner der beiden Websites.
Als Kunde musst du jeden Schaden anzeigen, der zu einer Leistung führen kann; dazu heißt es: „Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage“ (AKB E.1.1.1). Dieselbe Frist gilt, wenn der andere Ansprüche gegen dich erhebt (E.1.2.1). Einen Sachschaden des anderen bis voraussichtlich 750 Euro, den du selbst ausgleichst, musst du erst melden, wenn das nicht gelingt (E.1.2.2).
Gemeldet wird telefonisch über die Nummern oben, über deinen Vermittler oder online über das Formular „Schaden in Kraftfahrt melden“ mit der Rolle „Kunde“; dann ist deine Versicherungsnummer Pflicht. Kunden bittet prokundo, „schnellstmöglich“ den Versicherungsvermittler zu informieren oder direkt anzurufen. Eine Nummer für Schäden im Ausland nennt nur prokundo; es ist dieselbe Kfz-Schadensnummer mit Landesvorwahl.
Schriftlich meldest du mit den Schadensanzeigen als PDF auf der Seite „Kfz – Schadenanzeige“, etwa „Kraftfahrzeug-Haftpflicht“ oder „Haftpflicht-/Kaskoversicherung“. In ihrem Kopf steht als E-Mail schaden@volkswohl-bund.de, bei prokundo schaden@prokundo.de. Ein Kundenportal mit dem Stand deines Schadens oder eine App nennen beide nicht.
Hast du den Schaden verursacht, zahlt der VOLKSWOHL BUND den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht. Zurückgestuft wird dein Vertrag erst, wenn der VOLKSWOHL BUND dafür zahlt oder Geld zurücklegt (I.4.2.1). Vermeiden kannst du das in Haftpflicht und Vollkasko, wenn du ihm die Entschädigung freiwillig erstattest. In der Haftpflicht teilt er dir dafür nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit, wenn sie höchstens 1.000 Euro beträgt. Ab dieser Mitteilung hast du je nach Tarif sechs (EASY), zwölf (COMFORT) oder 24 Monate (BEST) Zeit (I.5, O.7).
Den „Rabattschutz“ kannst du in allen drei Tarifen zusätzlich wählen. Mit ihm kannst du je Kalenderjahr einen belastenden Schaden melden, ohne in Haftpflicht oder Vollkasko zurückgestuft zu werden; im Jahr darauf bleibt deine SF-Klasse gleich (I.3.5.2). Es gibt ihn nur für Pkw, ab SF-Klasse 5 und wenn du und alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt seid (I.3.5.1, I.3.5.5, I.3.5.6). In den zwölf Monaten vor dem ersten Abschluss darf kein belastender Schaden gemeldet worden sein (I.3.5.7).
Deinen eigenen Schaden zahlt dir der VOLKSWOHL BUND nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Einen Sachverständigen bezahlt der VOLKSWOHL BUND in der Kasko nur, wenn er dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.3). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).
Für Pkw gibt es in allen drei Tarifen den Zusatzbaustein „Werkstatt-Service“. Mit ihm informierst du den VOLKSWOHL BUND im Reparaturfall, und er wählt die Werkstatt aus seinem Netz (A.2.5.2.4.1). Dazu gehören der Transport in die Werkstatt und zurück, ein Ersatz-Pkw der kleinsten Klasse und eine Reinigung (A.2.5.2.4.2). Nimmst du vorher keinen Kontakt auf oder lässt du woanders reparieren, zahlt er nur 85 Prozent der berechneten Leistung (A.2.5.2.4.3).
Lässt du mit Werkstatt-Service nicht reparieren, zahlt der VOLKSWOHL BUND ohne Mehrwertsteuer, was eine Werkstatt aus seinem Netz nahe deinem Wohnsitz berechnet hätte (A.2.5.2.4.4). Ob und wie viel Beitrag du mit dem Baustein sparst, nennen weder die Bedingungen noch prokundo.
Streitest du als Verbraucher mit dem VOLKSWOHL BUND über deinen eigenen Vertrag, auch einen über prokundo, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden (L.1.1). Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen den VOLKSWOHL BUND als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.
Wenn dich nur eine Mitschuld trifft
Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.
Ist der andere beim VOLKSWOHL BUND oder über prokundo versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online als „Geschädigter“. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.
Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.
Nicht verwechseln mit
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. — Muttergesellschaft im selben Haus für Lebens- und Rentenversicherungen; Kfz-Versicherungen trägt allein die VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG.
Unfallversicherung des VOLKSWOHL BUND — Private Unfallversicherung für Verletzungen und ihre Folgen. Die Kachel „Unfall“ auf der Seite „Schaden melden“ führt zu ihrem Formular „Schaden in Unfall melden“, nicht zur Meldung von Kfz-Schäden.
„Werkstatt-Service“ — Zusatzbaustein mit Werkstattbindung im eigenen Kaskovertrag, nur für Pkw; er gilt nur für Kunden und ist nicht die Partner-Werkstatt, die das Formular Geschädigten anbietet.
Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.
LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zum VOLKSWOHL BUND oder zu prokundo. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut volkswohl-bund.de, prokundo.de und den Versicherungsbedingungen der VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG für die Tarife von prokundo (Stand 1. Juli 2026).
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Minuten
Kurz fragen kostet nichts.
Schildere deinen Fall in zwei Sätzen — du bekommst eine ehrliche Einschätzung von einem Sachverständigen.
1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.