Wer deinen Schaden zahlt, hängt davon ab, wer ihn verursacht hat: War es der andere, zahlt seine Kfz-Haftpflicht, bei Mitschuld anteilig; warst du es selbst, höchstens deine eigene Vollkasko.

Fall 1

Der andere war schuld

Dann bist du Geschädigter. Ist der Verursacher bei der ÖSA versichert, muss die ÖSA als seine Kfz-Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzen, soweit er haftet, auch wenn dein Auto nur geparkt war. Du kannst dich dafür direkt an die ÖSA wenden (Direktanspruch). Bist du dagegen selbst bei der ÖSA versichert und der andere woanders, zahlt seine Versicherung.

Schaden melden

Ist der Verursacher bei der ÖSA versichert, meldest du deinen Schaden dort online über ihr Formular „Kraftfahrzeug-Schaden“. Kfz-Versicherer der ÖSA ist die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt; ihr Geschäftsgebiet ist laut Satzung das Land Sachsen-Anhalt.

Kunden und Geschädigte nutzen dasselbe Formular; die Überschrift „Ihre Schadenmeldung zu Ihrer Kfz-Versicherung“ richtet sich an Kunden. Unter „Sie sind...“ ist „unser Versicherungsnehmer“ schon ausgewählt. Wähle stattdessen „ein Anspruchsteller bzw. Geschädigter durch einen Kunden von uns“; sonst verlangt das Formular deine eigene Versicherungsnummer bei der ÖSA und dein Kennzeichen.

Gehst du über ihre Übersichtsseite „Schaden melden“, nimm dort die Kachel „Kfz“. Der Text der Kachel richtet sich an Kunden: „Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug oder mit Ihrem Fahrzeug jemand anderen geschädigt?“ Dass du als Geschädigter hier richtig bist, zeigt erst die Rollenwahl im Formular. Die Kachel „Haftpflicht“ gilt dagegen für die Privat- und Tierhalterhaftpflicht, und ihr Formular schickt Geschädigte weg: „Sie sind die geschädigte Person? In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Person, die für den Schaden verantwortlich ist.“

Pflicht sind dein Name, deine Anschrift und Telefonnummer und deine E-Mail-Adresse, die laut Formular „Für Rückfragen und Bestätigungsmail“ dient. Vom Verursacher verlangt es nur sein Kennzeichen; seine Versicherungsnummer, seinen Namen und seine Anschrift gibst du an, soweit du sie kennst. Danach geht es um Tag, Ort und Hergang. Kreuze unter „Was wurde beschädigt?“ „Kraftfahrzeuge“ an: Erst dann fragt das Formular nach den Schäden an deinem Auto, ob es noch fahrbereit ist, ob ein Kostenvoranschlag vorliegt und ob du reparieren lassen willst.

Freiwillig kannst du Dokumente hochladen, laut Formular etwa Kaufrechnungen oder Polizeiberichte: als PDF oder Bild (JPG, PNG, HEIC), bis zu acht Dateien mit je höchstens 5,5 MB. Über dem Formular steht, bis wann du es absenden kannst; bei unserem Aufruf war das eine Stunde nach dem Laden der Seite. Danach musst du neu laden und alles noch einmal eingeben. Vor dem Klick auf „Jetzt Schaden melden“ kannst du deine Angaben herunterladen.

Unterlagen zu einem schon gemeldeten Schaden, etwa dein Gutachten, kannst du über den „ÖSA Schaden-Assistent“ für Haftpflicht- und Kraftfahrtschäden hochladen. Pflicht sind dort dein Name, deine E-Mail-Adresse und eine „Versicherungsnummer / Schadennummer“; für wen der Dienst gedacht ist, sagt die ÖSA nicht. Allgemein erreichst du die ÖSA per E-Mail an service.magdeburg@oesa.de und per Post unter Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg.

Selbst melden musst du nicht. Du kannst das einem Anwalt für Verkehrsrecht überlassen; seine Kosten gehören im Haftpflichtfall in der Regel zum Schaden.

Weißt du nur das Kennzeichen, etwa von einem Zettel an deinem Auto, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 die zuständige Versicherung. Er braucht dafür das Kennzeichen, den Unfalltag und das Land, in dem es passiert ist.

Deiner eigenen Kfz-Versicherung meldest du den Schaden zusätzlich: Gibt dir der andere später doch eine Schuld, wehrt deine Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab. Als Kunde der ÖSA hast du eine Woche Zeit, und die Meldung allein stuft dich nicht zurück, sondern erst ein Schaden, für den die ÖSA zahlen oder Geld zurücklegen muss (AKB I.4.1.1).

Eigener Gutachter oder Gutachter der ÖSA?

Die ÖSA beschäftigt nach eigenen Angaben Kfz-Sachverständige. Im April und Mai 2026 suchte sie per Stellenanzeige Sachverständige „für den Bereich Haftpflicht-/Kraftfahrt-Schaden (HKS)“, zu deren Aufgaben die „Erstellung von Schadengutachten verunfallter Fahrzeuge“ gehört. Im Februar 2026 berichtete ihr Azubi-Blog von einem Tag mit einem „ÖSA-Sachverständigen“.

Ihre Dienstleisterliste zum Datenschutz (Stand 1. August 2026) nennt außerdem DEKRA/SSH für „Kfz-Gutachten, Spezialgutachter“. Schickt die ÖSA einen Sachverständigen, arbeitet er in ihrem Auftrag. Als Geschädigter musst du den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren: Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen, und seine Kosten gehören zum Schaden, den die ÖSA im Umfang der Haftung ersetzt. Wie wir dich dabei unterstützen, steht unter „Wie wir dir helfen“.

Auf ihren Seiten zur Schadensmeldung und in ihrem Formular erwähnt die ÖSA weder ein Gutachten noch die freie Gutachterwahl. Das Formular fragt nur, ob schon ein Kostenvoranschlag vorliegt. Zur geplanten Reparatur bietet es auch die Antwort „Nein, ich möchte mir den Schaden auszahlen lassen“.

Ein Kostenvoranschlag hält nur fest, was die Reparatur kosten soll. Ein Gutachten dokumentiert, was ein Sachverständiger am Auto feststellt: den nötigen Reparaturweg, Hinweise auf verdeckte Schäden, ob Kameras und Sensoren neu kalibriert werden müssen, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert — und es trennt einen älteren Schaden vom neuen. Auszahlen lassen kannst du auch auf Basis des Gutachtens; die fiktive Abrechnung läuft dann netto, ohne Mehrwertsteuer.

Bei kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag, und die Kosten eines Gutachtens muss die Versicherung in der Regel nicht tragen. Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht; Gerichte nennen je nach Fall 750 oder 1.000 Euro. Der Selbsttest „Kostenvoranschlag oder Gutachten?“ zeigt, ob bei dir ein Kostenvoranschlag reicht.

Bittet die ÖSA nach deinem Gutachten um eine Nachbesichtigung, gib ihr vor der Reparatur eine faire Gelegenheit dazu. Ein vertragliches Besichtigungsrecht hat sie im Haftpflichtfall nicht, aber so bleibt der Schaden belegt, falls später gestritten wird.

Vertrauenswerkstätten und Mietwagen

Ein Werkstattangebot ausdrücklich für Geschädigte beschreibt die ÖSA nicht. Auf ihrer Service-Seite verlinkt sie aber ihre „Vertrauenswerkstätten“, eine Liste von Werkstätten nach Regionen in Sachsen-Anhalt. Für wen die Liste gedacht ist, sagt sie nicht; Leistungen wie einen Ersatzwagen oder eine Garantie nennt sie dort auch nicht. Ihr „Werkstattservice“ mit Ersatzwagen und Hol- und Bringservice gilt dagegen nur für Kaskokunden, die ihn für ihren Pkw vereinbart haben.

Ob du eine Vertrauenswerkstatt nimmst und die Reparatur mit der Versicherung abstimmen lässt, entscheidest du als Geschädigter selbst; Werkstatt und Sachverständigen wählst du frei. Was dabei fehlt, ist eine Feststellung des Schadens in deinem Auftrag; darin unterscheidet sich die Schadenssteuerung der Versicherung von einem eigenen Gutachten. Die merkantile Wertminderung etwa steht in keiner Werkstattrechnung, sie ermittelt ein Sachverständiger.

Für die Dauer der Reparatur steht dir als Geschädigtem ein Mietwagen zu. Vergleiche vorher zwei oder drei Angebote, denn teure Unfallersatztarife werden nicht uneingeschränkt erstattet. Wer ohne Ersatzwagen auskommt, kann stattdessen Nutzungsausfall verlangen.

Wenn die ÖSA kürzt

Eingereichte Gutachten und Rechnungen prüfen Versicherer häufig mit einem Prüfbericht, erstellt am Bildschirm, ohne das Auto gesehen zu haben. Gekürzt wird immer wieder an denselben Stellen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Mietwagenkosten und die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten: Technischen Einwänden begegnet der Sachverständige mit einer fachlichen Stellungnahme; ob eine Kürzung rechtlich angegriffen wird, klärt ein Anwalt.

Wie du auf ein Kürzungsschreiben reagierst, erklärt der Ratgeber „Versicherung kürzt die Reparaturkosten“.

Zu den Aufgaben ihrer eigenen Kfz-Sachverständigen gehört laut den Stellenanzeigen von 2026 die „Prüfung von Rechnungen, Kostenvoranschlägen und Gutachten sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Plausibilität“. Ihre Dienstleisterliste nennt außerdem, ohne Firmennamen, „Belegprüfer“ für die „Prüfung von Rechnungen und Kostenvoranschlägen“. Dazu kommen Kfz-Sachverständige, Rechnungsprüfer und Restwertermittler für die „Prüfung von Gutachten, Rechnungen, Restwerten bei Kfz“.

Kürzt die ÖSA das Honorar deines Gutachters, gilt: Maßgeblich ist, welches Honorar im Einzelfall erforderlich war; Orientierung gibt vor allem die BVSK-Honorarbefragung.

Wenn die ÖSA wegen eines Vorschadens nicht zahlt

Liegt im selben Bereich ein älterer Schaden, lehnen Versicherer die Zahlung nicht selten ab, weil der Schaden schon vorher bestanden haben könnte.

Hilfreich sind dann Belege für die Reparatur des alten Schadens — Rechnung, Fotos, ein früheres Gutachten — und ein Gutachten, das alten und neuen Schaden sauber trennt.

Wie lange die ÖSA braucht

Eine feste Frist für die Regulierung gibt es nicht. Für durchschnittliche Verkehrsunfälle hält die obergerichtliche Rechtsprechung häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens für angemessen; die Umstände können die Frist verkürzen oder verlängern (OLG Celle, 14 U 180/18). Was danach möglich ist, erklärt der Ratgeber „Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt“.

Wie wir dir helfen

Wir erstellen dein unabhängiges Gutachten. Einen Termin bekommst du meist noch am selben Tag, bei uns in der Prüfhalle oder bei dir vor Ort. Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Brauchst du einen Anwalt, vermitteln wir dir einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk; den Auftrag erteilst du ihm selbst.

Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen. Keine Schuld? Keine Kosten für dich.

Fall 2

Du warst schuld oder mitschuld

Dann meldest du den Schaden deiner eigenen Kfz-Versicherung, als Kunde also der ÖSA. Ist der andere bei der ÖSA versichert und trifft dich nur eine Mitschuld, bekommst du von der ÖSA außerdem den Teil deines Schadens, für den ihr Versicherter haftet. Eine eigene Nummer für Geschädigte nennt die ÖSA nicht; ihre Schaden-Hotline steht ohne Zielgruppe da. Diese Nummern gibt sie an:

Schaden-Hotline, laut Kontaktseite „24 Stunden erreichbar“0391 7367-112
Pannenhilfe mit Autoschutzbrief, „Rund-um-die-Uhr-Service – auch an Feiertagen“0391 7367-110
Kundendienst Center Magdeburg (Service-Hotline), Montag bis Freitag 8–18 Uhr0391 7367-367

Wenn du selbst bei der ÖSA versichert bist

Als Kunde musst du der ÖSA jeden Schaden, der zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen (AKB E.1.1.1). Einen Sachschaden bis voraussichtlich 500 Euro, den du selbst ausgleichen willst, um nicht zurückgestuft zu werden, darfst du später melden. Verklagt dich der andere aber oder beantragt er einen Mahnbescheid, musst du den Schaden innerhalb von 14 Tagen anzeigen (E.1.1.3) und die Klage oder den Mahnbescheid selbst sofort (E.1.2.2). Gelingt dir der Ausgleich nicht, kannst du den Schaden bis zum Ende des Kalenderjahres nachmelden, einen Schaden aus dem Dezember bis zum 31. Januar (E.1.1.4).

Gemeldet wird telefonisch über die Schaden-Hotline oben, bei deiner Vertretung vor Ort, die auf deinem Versicherungsschein steht, oder online über das Formular „Kraftfahrzeug-Schaden“. Dort ist „unser Versicherungsnehmer“ schon ausgewählt; du gibst deine Versicherungsnummer und dein Kennzeichen an. Wird dein Vertrag in einer Vertretung der ÖSA betreut, kannst du dich für ihr Kundenportal „Meine ÖSA“ unter meine.oesa.de registrieren, auch als App. Dort kannst du Schäden auch melden, ihren Stand sehen und Unterlagen mit der Schadensnummer im Betreff einreichen.

Hast du den Schaden verursacht, zahlt die ÖSA den Schaden des anderen aus deiner Kfz-Haftpflicht, und dein Vertrag wird in der Regel zurückgestuft. Das vermeidest du, wenn du ihr die Entschädigung freiwillig erstattest. Dazu teilt sie dir nach Abschluss der Regulierung die Höhe mit; in den Bedingungen heißt es dazu: „Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 500 EUR beträgt.“ Erstattest du innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung, gilt der Vertrag als schadensfrei (I.5.1). In der Vollkasko hast du sechs Monate ab ihrer Zahlung (I.5.2).

Den „Rabattschutz“ gibt es auf Wunsch, nicht im Basis-Tarif. Voraussetzung ist, dass du einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug versicherst, in der Vollkasko Premium und E-Vollkasko Premium nur einen Pkw oder ein Campingfahrzeug. Außerdem brauchst du die Kfz-Haftpflicht mit Autoschutzbrief und mindestens SF-Klasse 5 (I.3.5.1). Im Kalenderjahr des Abschlusses darf noch kein Schaden verursacht oder gemeldet sein, der dich zurückstufen würde (I.3.5.3). Der Rabattschutz muss schon vor dem Schaden bestehen und bis zum 1. Januar des Folgejahres ununterbrochen weiterlaufen (I.3.5.8). Dann wird dein Vertrag für den ersten belastenden Schaden im Kalenderjahr nicht zurückgestuft, im Folgejahr aber auch nicht besser eingestuft (I.3.5.7).

Deinen eigenen Schaden zahlt dir die ÖSA nur aus einer Vollkasko, abzüglich deiner Selbstbeteiligung, und auch das stuft deinen Vertrag in der Regel zurück. Vor einer Reparatur in der Kasko musst du die Weisungen der ÖSA einholen, soweit die Umstände das erlauben (E.1.3.2). Einen Sachverständigen bezahlt sie in der Kasko nur, wenn sie seine Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (A.2.5.5). Und das Werkstattrisiko bleibt in der Kasko in der Regel bei dir: Unberechtigte Positionen einer Werkstattrechnung muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht erstatten (BGH, 9. September 2026, IV ZR 235/25).

Mit dem „Werkstattservice“ überlässt du der ÖSA bei Kaskoschäden an deinem Pkw in Deutschland die Wahl der Werkstatt (A.2.5.4, A.2.5.4.5). Du wählst ihn in jedem Tarif auf Wunsch, für Leasingfahrzeuge gibt es ihn nicht. Laut ÖSA wird dein Beitrag dadurch günstiger; wie hoch der Nachlass ist, nennen weder ihre Kfz-Seite noch ihre Produktunterlagen.

Laut ÖSA meldest du den Schaden dann bei der Schaden-Hotline oben und forderst das „ÖSA Schaden-Service-Paket“ an. Die ÖSA wählt die Werkstatt aus (A.2.5.4.1), laut ihrer Dienstleisterliste mithilfe der Innovation Group. Zum Paket gehören ein Hol- und Bringservice, eine Reinigung innen und außen und für die Dauer der Reparatur ein Ersatzwagen der Werkstatt, laut Website der Klasse A (A.2.5.4.2). Auf die Arbeiten gibt die Werkstatt laut AKB eine „mehrjährige Garantie“, die Website der ÖSA nennt sechs Jahre.

Meldest du dich vor der Reparatur nicht bei der ÖSA, kann sie die Werkstatt nicht auswählen. Wird dein Auto deshalb oder aus einem anderen Grund, den du zu vertreten hast, woanders repariert, zahlt sie 85 Prozent der nach den Kasko-Bedingungen berechneten Leistung, ohne Transportkosten (A.2.5.4.3). Die Selbstbeteiligung zieht sie erst danach ab, und die Zusatzleistungen entfallen. Lässt du nicht reparieren, zahlt sie ohne Mehrwertsteuer, was die deinem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus ihrem Netz berechnet hätte (A.2.5.4.4).

Streitest du mit der ÖSA über deinen eigenen Vertrag, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Für Geschädigte mit Ansprüchen gegen die ÖSA als gegnerische Versicherung ist er nicht zuständig.

Wenn dich nur eine Mitschuld trifft

Bei Mitschuld zahlt die Versicherung des anderen nach der Haftungsquote: Liegt deine Mitschuld bei 30 Prozent, bekommst du 70 Prozent deines Schadens ersetzt. Die Quote schlägt die Versicherung vor; ob sie stimmt, kann ein Anwalt prüfen.

Ist der andere bei der ÖSA versichert, meldest du deinen Schaden dort wie in Fall 1 unter „Schaden melden“ beschrieben, online mit der Rolle „ein Anspruchsteller bzw. Geschädigter durch einen Kunden von uns“. Auch der Rest von Fall 1 gilt für dich, nur anteilig. Einen eigenen Gutachter kannst du ebenso beauftragen. Die Gutachterkosten werden von der gegnerischen Seite entsprechend der Haftung übernommen.

Weil deine Haftpflicht ihrerseits einen Teil des Schadens des anderen zahlt, wirst du auch bei Mitschuld in der Regel zurückgestuft.

Nicht verwechseln mit

  • Sparkassen-Versicherung Sachsen — Öffentlicher Versicherer für Sachsen mit Sitz in Dresden, eigener Kfz-Versicherung und eigener Schadensmeldung; gehört nicht zur ÖSA.
  • Öffentliche Versicherung Braunschweig — Eigener öffentlicher Versicherer mit Sitz in Braunschweig und eigener Telefonnummer für Kfz-Schäden; nicht Teil der ÖSA, auch wenn beide „Öffentliche“ im Namen tragen.
  • VGH Versicherungen — Versicherungsgruppe aus Hannover. Ihr Kfz-Versicherer, die Landschaftliche Brandkasse Hannover, ist Träger der ÖSA. Die ÖSA hat aber einen eigenen Kfz-Versicherer, ein eigenes Formular und eine eigene Schaden-Hotline.
  • SV SparkassenVersicherung — Öffentlicher Versicherer mit Sitz in Stuttgart, nach eigenen Angaben unter anderem für Thüringen; ein eigener Kfz-Versicherer, nicht Teil der ÖSA.
  • Prüfbericht — Stellungnahme im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung; kein Gutachten.

LexUp ist ein freies Sachverständigenbüro und steht in keiner Verbindung zur ÖSA. Nummern, Meldewege, Serviceangebote und Bedingungen: Stand Oktober 2026, laut oesa.de und den Versicherungsbedingungen der ÖSA in der Fassung vom 1. September 2026; ältere Fassungen sind nicht öffentlich und können andere Abschnittsnummern haben.

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  1. 1Kurz schildern, was passiert istEin, zwei Sätze genügen — kein langes Formular.
  2. 2Fotos vom Schaden anhängenGesamtbild, Schadensstelle, Kennzeichen.
  3. 3Einschätzung bekommenOb sich ein Gutachten lohnt und welcher Nachweis passt.

Kostenlos und unverbindlich — die gegnerische Versicherung trägt die Kosten entsprechend ihrer Haftung.